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Hilfe wegen Volljährigenunterhalt dringend benötigt

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du schriebst:

...Bitte Unterhalt...Da kann das Forum noch so hilfreich sein. Das JA kippt vor Gericht gerne um...

Deswegen fragt eich nach mit:

Das interessiert mich. Inwiefern ist das JA bei Gerichtsverhandlungen zum Unterhalt involviert?

Auf meine konkrete Frage hast du nicht geantwortet, auch eben nicht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 21:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi norwegen6

Erhält die KM für die minderjährigen Kinder KU? Wurde ihr wegen Wohneigentum ein Wohnvorteil angerechnet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 15:20
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Hi, Oldie!

Sie gibt ja an, KU zahlen zu müssen. KV wahrscheinlich erwerbslos. Nachweise liegen nicht vor.

Es gab noch keine offizielle Anrechnung, da Kind und KM sich keinen Anwalt nehmen, um eine Berechnung vornehmen zu lassen. Nur einen Brief vom JA, der eigentlich von uns hätte nicht beachtet werden müssen, haben es trotzdem getan! Deswegen auch kein Einfluss des Wohnvorteils. Es werden nur Drohbriefe an uns geschrieben, obwohl wir brav 502 € zahlen. Wie soll man sie zwingen zum Anwalt zu gehen, wenn es doch leichter ist, an die moralische Pflicht des Vaters zu erinnern. Klappt ja auch super - leider.....
Wir haben rein gar nix außer die Gehaltsabrechnung der KM.

Aber nun haben wir ein Gespräch bei einem Anwalt, der kann uns vielleicht den Lösungsweg zeigen. Wir können den Unterhalt ja nicht einfach streichen. Aber welche Handhabe hat man als Vater ?

Wir werden sehen, hoffentlich bringt das Gespräch was!

norwegen6

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin norwegen,

zunächst einmal: Nicht Du musst da aktiv werden, sondern Dein Mann. Und natürlich braucht man dafür keinen Anwalt, sondern die nötige Gesprächsbereitschaft - auf beiden Seiten. Deshalb muss man auch niemanden zum Anwaltsbesuch "zwingen", sondern einfach miteinander reden.

Solange von Deinem Mann einfach Geld kommt, hat seine Tochter natürlich keine Veranlassung, irgendwas zu ändern oder selbst aktiv zu werden. Mein persönlicher Rechenweg wäre daher, den studentischen Bedarf von 640 EUR zu nehmen, das Kindergeld von 184 EUR davon abzuziehen und den verbleibenden Betrag in Relation zum Einkommen und dem der Mutter zu setzen. Wenn sich dabei beispielsweise ergibt "60 Prozent der verbleibenden 456 EUR kommen vom Vater, 40 Prozent von der Mutter" würde ich der Tochter das genauso mitteilen und für die Zukunft die Überweisung dieses (geringeren) Betrages ankündigen - inklusive des Hinweises, dass natürlich neu gerechnet werden kann, wenn verlässliche Einkommensbelege der Mutter vorliegen. Möglicherweise kann/muss die Tochter auch einen BaFÖG-Antrag stellen.

Wichtig dabei: Das Druckmittel ist NICHT der Anwalt (der im Zweifelsfall auch keine Einkommensauskunft bekommt), sondern die Tochter, die sich dann selbst tummeln muss, damit sie ihren Unterhalt zusammenbekommt. Ob die Ex von den Vätern ihrer weiteren Kinder Unterhalt bekommt, kann Deinem Mann bei dieser Rechnung zunächst einmal egal sein.

Man muss es nicht komplizierter machen als es ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.04.2010 16:11
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Ja, von unserer Seite wird das Gespräch immer wieder gesucht, aber weiter passiert nix! Es wird auf keine Berechnung unsererseits eingegangen. kein Kompromiß wird akzeptiert. KM muss für die anderen Kids KU zahlen, oder zumindestens muss man den KU als Betreuungsstatus anerkennen, wenn die Kids nicht beim KV leben sollten.

BaFög wurde bereits abgelehnt.

Versteht ihr nicht, wird werden moralisch erpresst, haben selbst aber keine Handhabe, weil wir den Unterhalt nicht kürzen dürfen!
Wenn die Tochter sich nicht kümmert, was soll man moralisch tun????

norwegen6

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 16:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

ihr werdet erpresst, weil ihr Euch erpressen lasst!

brille007 hat euch doch einen gangbaren und eigentlich auch einfachen Weg aufgezeigt. Ihr müsst ihn jetzt nur mal einschlagen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 16:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Versteht ihr nicht, wird werden moralisch erpresst, haben selbst aber keine Handhabe, weil wir den Unterhalt nicht kürzen dürfen!
Wenn die Tochter sich nicht kümmert, was soll man moralisch tun????

Und wie soll hier ein Anwalt eine moralische Lösung erzielen? Also jetzt komme ich nicht mehr mit.

Ein in meinen Augen vernünftiger und moralischer Weg wurde aufgezeigt. Dass dieser nunmal bei einer Weigerungshaltung von Tochter mit etwas sächlichem Druck untermauert wird sollte hier lediglich als Waffengleichheit verstanden werden.

Warum dürft ihr den UH nicht kürzen? Wurde hier vom KV ein Titel unterschrieben? Was existiert überhaupt an Dokumenten?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.04.2010 16:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum wurde Bafög abgelehnt? Habt ihr einen Ablehnungsbescheid gesehen?

Wo leigt die moralisches Erpressung? Liegt ein Titel vor muß eben dein Mann dagegen vorgehen. Liegt keiner vor, Zahlungen einstellen und darauf warten, was die Tochter unternimmt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 16:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ norwegen,

auch hier bewahrheitet sich ein weiteres Mal, dass es sinnvoll wäre, wenn Dein Mann sich hier selbst anmelden und selbst schreiben würde. Andernfalls gibt es zu viele Reibungs- und Übertragungsverluste, die einer konstruktiven Lösung im Weg stehen. Ein "wir" gibt es in diesen Fragen sowieso nicht; diese Probleme betreffen ausschliesslich Deinen Mann. Und es gibt KEINEN Grund, sich nicht selbst um die Lösung eigener Probleme zu kümmern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 16:43
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