Ich brauche dringend Rat.
Mein Mann ist Anfang des Jahres ausgezogen, Mittwoch bescheid gesagt, samstags weg :gunman:. Ich habe ein 10-jähriges Kind. Seit mittlerweile einem halben Jahr weigert mein Mann sich, Unterhalt für mein Kind zu zahlen, hat eine Titulierung durch das JA abgelehnt (war ihm zu viel Kohle). Angebelich muss er laut Auskunft seiner RA nichts zahlen, führt als Begründung an, er betreue mit mir hälftig. Hat aber nur ein Ein-Zimmer-Appartement, in dem mein Kind kein eigenes Zimmer hat.
Da wir beide im Schichtdienst arbeiten, hört sich das ja erstmal auch so an. Jedoch betreut er definitiv weniger (Verhältnis 30: 70), liegt an der Organisation der Schichtdienstpläne.
Die Schreiben der RA gehen hin und her, mein Konto ist leer, er hat uns schön in der großen teuren Wohnung sitzen gelassen. Ich weiß nicht, wie mein Kind und ich langfristig über die Runden kommen sollen.
Ich habe eine Dreiviertelstelle, er eine volle Stelle.
Der letzte Stand der Dinge ist, dass unter Voraussetzung einer hälftigen Betreuung beide Einkommen zu Grunde gelegt werden bei der Unterhaltsberechnung meines Kindes Wie bei volljährigen Kindern). Es kommt nahezu der gleiche Betrag raus wie bei Zugrundelegung des Einkommens meines Mannes, da mein Einkommen deutlich geringer ist. :rofl2: :rofl2:
Meine Fragen:
1.Wie lange soll ich noch auf Geld warten? Was kann ich machen um dem Gehampel ein Ende zu machen?
2.Ist meine Erwerbstätigkeit als "überobligatorisch" zu werten und damit nicht voll anzurechnen?
3.Ist das so etwas wie das "Wechselmodell? Seine Betreuungszeiten gehen zeitlich kaum über die regelmäßigen Besuchskontakte hinaus?
4. Jetzt hat er mal eben eine Neue, und ich denke, sie werden Kinder planen und auch schon mal fleißig üben, was passiert mit dem Kindes-Unterhalt , wenn er Nachwuchs in die Welt setzt?
Gibt es Urteile, was auch immer, meine RA meint, so einen Fall wie den unseren gäbe es nicht? Hilfe!!!!!!!!
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
deine Tätigkeit ist nicht überobligatorisch. Dieses abstruse Konstrukt wurde eh weitestgehend abgeschafft. Heute gibt es allenfalls noch einen 'Betreuungsbonus' von 100-200€, um den das Einkommen des Unterhaltsberechtigten bereinigt wird. Was du bzw. dein Anwalt machen sollst: umgehend Klage einreichen (wechsle vielleicht vorher den Anwalt). Das Geschreibsel zwischen Anwälten führt eh so gut wie nie zu einem Ergebnis, da die Leutchen in Schwarz in aller Regel als verhandlungsunfähig (im Wortsinn) angesehen werden müssen, da sie gemeinhin auf völlig überzogenen Maximalpositionen beharren anstatt auch nur geringste Kompromissbereitschaft zu zeigen. Die Richter machen nichts anderes, als dieses berufsspezifische Defizit zu korrigieren.
cya,
elwu
Entschuldige, zu Eurem(!) Chaos kann ich nichts sagen, aber eines fällt mir deutlich auf:
Ich habe ein 10-jähriges Kind.
und ...
Unterhalt für mein Kind zu zahlen,
Berichtige mich. Ich bin nicht der Hellste. Ich dachte immer Kinder gehören beiden Eltern ....
Hallo K-P-T-S
ch dachte immer Kinder gehören beiden Eltern ....
Kein menschliches Wesen gehört einem anderen.
Ein/e Partner/in ist ein Geschenk im besten Fall und ein Kind eine
Leihgabe.
Je pfleglicher ich mit beiden umgehe, desto lieber werden sie bei
mir bleiben bzw. immer wieder zurück kommen.
Außerdem beginnt diese immer wieder aufflammende Urgenz des
Wörtchens "unser" langsam zu nerven.
Gerade weil es hier immer wieder beanstandet wird fällt es mir so
auf, ich habe mein Leben vorher nie drauf geachtet, daß auch
95% der Väter hier von ihren Söhnen, Töchtern oder Kindern
reden. Das ist doch auch völlig in Ordnung so. Welcher Mensch
redet von einem anderen ständig in der Wir-Form.
Solange man noch eine glückliche Familie war, hat man ja auch
von seinem Kind gesprochen und niemand hat sich daran ge-
stossen.
Es wäre doch auch ein wenig lächerlich, egal ob mit einer
Nachbarin, Lehrerin oder wenn auch immer, von "unserem Sohn"
etc. zu reden.
Es gibt weiss Gott dringlichere Probleme, mit denen sich hier
Väter herumschlagen müssen.
Mit helle- oder weniger helle-sein hat das ziemlich wenig zu tun.
Gruß
Marina
Es gibt weiss Gott dringlichere Probleme, mit denen sich hier
Väter herumschlagen müssen.
Es ist durchaus möglich, dass auch dort ein Konflikt liegt, z. B. dass das eine Elternteil das Kind als Waffe oder Rache benutzt.
Gruß
KPTS
Moin,
es verstößt nicht gegen Form und Anstand, wenn Autoren von "meinem" Kind schreiben oder "ich habe...". Die Singularität bedeutet nicht zwangsläufig die Ausgrenzung des anderen Elternteiles. So kleinlich sind wir nicht. Dies lässt sich ggf. durch weitere Eindrücke herleiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo KPTS !
.... z. B. dass das eine Elternteil das Kind als Waffe oder Rache benutzt.
Du hast recht. Und damit, daß ein Elternteil das Kind als Waffe oder zur niedrigen
Befriedigung seiner Rachegefühle nutzt, ist der Konflikt schon vorprogrammiert.
Und die Wahl Deines Nicks sagt ja auch schon einiges aus...
Ohne das jetzt hochschaukeln zu wollen, daran haben wir wohl beide kein Interesse
und Deep hat es ohnehin kurz und prägnant auf den Punkt gebracht, vielleicht eines
noch..
was hilft eine Mutter die großmundig und damit politsch korrekt von unserem Kind
spricht, aber alles dazu tut, daß eben dieses Kind den Vater so wenig wie möglich
bis gar nicht sieht
hingegen
eine andere Mutter es ihr Kind nennt, dabei aber nicht aus den Augen läßt, daß
dieses den Papa heiß und innig liebt und ihn auch braucht.
Das diese Mütter hier selten Erwähnung finden liegt in der Natur dieses Forums
und ich bin gedanklich bei Dir - ich finde das nicht weniger unmöglich wie Du.
Nichts für ungut 🙂
Marina
Hi Lavendel,
ein 10-jähriges Kind.
da kannst du noch UVG beim Jugendamt beantragen. Anspruch hat das Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr. Bzw. Bei der Familienkasse Kindergeldzuschlag beantragen.
großen teuren Wohnung
Sofort, wenn nicht schon geschehen Wohngeld beantragen!
Ich habe eine Dreiviertelstelle,
Hier mal abchecken, ob nicht Anspruch auf Aufstockungsunterhalt Deiner örtlichen ARGE/Jobcenter besteht. Sollte es so sein, hast Du allerdings kein Anspruch auf Wohngeld.
Zu Deinen anderen Fragen sagen Dir bestimmt unsere "Profis" noch was, ich bin da auch noch nicht so bewandert, uns was falsches raten möchte ich nicht.
Ciao
Todtraurig
P.S. Ich sage auch immer mein/meine. Denn es sind meine Kinder. Aber auch die Kinder meiner EX. Daran wird sich nie etwas ändern!!!!! :amen:
Ich äußere nur meine Meinung.
Moin,
es verstößt nicht gegen Form und Anstand, wenn Autoren von "meinem" Kind schreiben oder "ich habe...". Die Singularität bedeutet nicht zwangsläufig die Ausgrenzung des anderen Elternteiles. So kleinlich sind wir nicht. Dies lässt sich ggf. durch weitere Eindrücke herleiten.
DeepThought
Manchmal ist die Sprachgebung auch sehr schwierig. Ich hab mal irgendwo von den Kindern meines Mannes gesprochen und bin dafür sehr angegriffen worden... wo fängt es an, wo hört es auf?
Aber ich muss gestehen, dass ich bei Frischgetrennten auch lieber von "unseren" Kindern lese......
eskima
Hi,
Was du bzw. dein Anwalt machen sollst: umgehend Klage einreichen (wechsle vielleicht vorher den Anwalt). Das Geschreibsel zwischen Anwälten führt eh so gut wie nie zu einem Ergebnis, da die Leutchen in Schwarz in aller Regel als verhandlungsunfähig (im Wortsinn) angesehen werden müssen, da sie gemeinhin auf völlig überzogenen Maximalpositionen beharren anstatt auch nur geringste Kompromissbereitschaft zu zeigen. Die Richter machen nichts anderes, als dieses berufsspezifische Defizit zu korrigieren.
cya,
elwu
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Lavendel,
mein, mein mein.....Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, auch nicht der Mütter !
Zur großen, teuren Wohnung kann ich nur sagen : umziehen in ein passendes Objekt.
Daß er evtl. noch Kinder haben möchte, steht ihm völlig frei, Dir natürlich auch.
Klar schmälert das den Unterhaltsanspruch, aber das stört Dich doch nicht als eigenständige, unabhängige Frau, oder ?
Wenn er morgen tot umfällt, guckst Du mit großen Augen und niemand ist da, der Dir Geld zahlt. Dann arbeitest Du plötzlich mind. halbtags oder sogar vollzeit.
Das als Hinweis darauf, dass man sich nie auf fremde Geldquellen verlassen sollte, die können ganz plötzlich versiegen.
Die Qualität oder auch Quantität der Betreuung hängt nicht von der Wohnungsgröße ab.
Objektiv kann er die Titulierung des Unterhalts nicht ablehnen, das Kind hat ein Anrecht darauf.
Gruss Harpyie
@ Harpyie:
Wenn er morgen tot umfällt, guckst Du mit großen Augen und niemand ist da, der Dir Geld zahlt. Dann arbeitest Du plötzlich mind. halbtags oder sogar vollzeit.
Dann bekommt das Kind aber Halbwaisenrente und die kommt regelmäßig 😉
Und solange sie nicht rechtskräftig geschieden sind bekommt die Ex sogar Witwenrente 😉
Also stünde sie dann sogar besser da als jetzt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Lavendel,
die vorstehenden Beiträge lassen sich wohl kurz so zusammenfassen:
1. Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen
2. KV auf Kindesunterhalt verklagen (warum sagt Dir das Dein Anwalt nicht?)
3. In eine für zwei Personen angemessene (die Wohnfläche und die Miete betreffend) Wohnung umziehen.
Da sich das alles bereits seit Anfang des Jahres hinzieht, solltest Du einsehen, daß es sich mit Hin- und Herschreiben der Anwälte offenbar nicht regeln läßt. Mach Nägeln mit Köpfen, und zwar SOFORT!
Viel Kraft und Glück und viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
@ Harpyie:
Dann bekommt das Kind aber Halbwaisenrente und die kommt regelmäßig 😉
Und solange sie nicht rechtskräftig geschieden sind bekommt die Ex sogar Witwenrente 😉
Also stünde sie dann sogar besser da als jetzt.
Hallo Midnightwish,
vorsicht ! Das könnte die eine oder andere als Aufforderung sehen 😉
den Alten um die Ecke zu bringen.
Gruss Harpyie
vorsicht ! Das könnte die eine oder andere als Aufforderung sehen
den Alten um die Ecke zu bringen.
Na ich hoffe doch nicht harpyie. Sollte ja nur richtig stellen ,das bei Verstorbenen durchaus KU gezahlt wird, aber eben in anderer Form 😉
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
zunächst zu meinen unglücklichen Formulierungen ("Ich habe", " mein Kind"). Ich weiß, dass ein Kind weder mir, noch meinem Mann, noch sonstwem gehört, es gehört sich selbst. Ich werde zukünftig auf andere Formulierungen zurückgreifen.
1. :Wohngeld ist seit Januar beantragt, kann nicht bearbeitet werden, wegen des Gehampels mit dem Unterhalt. Ich bin jetzt, glaube ich, in der 6. Verlängerung.
2.: UVG kann nicht beantragt werden, da der Vater des Kindes auf hälftige Betreuung argumentiert, die aber faktisch aufgrund seiner Schichtdienstorganisation nicht durchführbar ist.
3.: Aufstockungsunterhalt: Ist das nicht eine subsidiäre Leistung, sprich nach dem EU? Den will ich ja gar nicht, hab' doch zwei gesunde Hände, um arbeiten zu gehen!
War gestern bei der Anwältin, jetzt kommt zum letzten Mal ein Schreiben.
Der Vater hat mir schon mal etwas Kohle überwiesen, will die Rückstände (laut mündlicher Zusage) abstottern, habe ihm gesagt, dass ich so langsam aus dem allerletzten Loch pfeife und zum Sozialamt gehen muss. Es gab zumindes früher mal HLU, ob das heute noch geht, weiß ich nicht.
Zu Harpyie:
Ich habe im Bekanntenkreis erlebt, wie du das so schön ausdrückst, dass ein 35-jähriger Familienvater "tot umfällt". Speziell nach dieser Erfahrung wird jedem klar, dass man im Leben mit einigen Veränderungen zu rechnen hat und sich am besten auf das selbst verdiente Geld verlassen sollte, was ich ja auch mache.
Danke für alle Ratschläge.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Lavendel,
3.: Aufstockungsunterhalt: Ist das nicht eine subsidiäre Leistung, sprich nach dem EU? Den will ich ja gar nicht, hab' doch zwei gesunde Hände, um arbeiten zu gehen!
Wenn Du trotz Schufterei weniger Geld hast, als arbeitsfähige Hartz IV-Empfänger, oder die nichtarbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger, dann scheue Dich nicht zur ARGE zu gehen, um das zu beantragen, was Dir nach Recht und Gesetz zusteht.
Ciao
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo, Todtraurig,
weißt du die Einkommensgrenze oder weißt du, wo ich darüber Auskunft erhalten kann?
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
ReHi, Lavendel,
bei Hartz IV gibt es Regelsätze.
Für Dich wäre es 345€ (alte Länder + Berlin),
Alleinerziehendzuschlag max. 207€ (eher weniger für Dich weil nur ein Kind)
Dein Kind 207€ (60% des RS)
plus angemessende Unterkunftskosten,
sowie evtl Mehrbedarfe für spezielle Ernährung. Schwangerschaft, Krankheiten.
Der einfachste und schnellste Weg ist, geh zu Deiner ARGE/Jobcenter und stelle den Antrag.
Vor ab kannst Du hier mal grob ausrechnen, welchen Anspruch Du hättest.
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Von Deinem Gesamtbedarf wird Dein Einkommen abgezogen, die Differenz ist Dein Anspruch.
Tschau
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo, Todtraurig,
vielen Dank für den Tip. Es sieht nach der ersten Berechnung so aus, als hätte ich tatsächlich einen Anspruch. Werde die Sache mal in Angriff nehmen.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.