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Hilfe! Soll jetzt plöztlich das Dreifache an Unterhalt zahlen!!!

 
(@carsten)
Schon was gesagt Registriert

Zur Vorgeschichte:
1993 bekam ich einen Brief vom Jugendamt, worin geschrieben stand, das ich der Vater eines Kindes wäre und mich wegen der Unterhaltszahlung mit dem Jugendamt in Verbindung setzen sollte. Ich viel natürlich aus allen Wolken, da ich nun nach 7 Jahren erfahren hatte, das ich Pappa sei. Ich machte natürlich sofort einen Vaterschaftstest, der dann laut Gericht aussagte das ich zu 99,8% der Vater des Kindes sei. Wie gesagt, ich wußte bis zu diesem Zeitpunkt nichts von meiner Vaterschaft. Sie ist jetzt 16 Jahre alt und ich habe auch immer Unterhalt für sie gezahlt.
Da ich einen Sachbearbeiter beim Jugendamt hatte, der eigentlich recht verständnisvoll war - aber innerhalb des Amtes versetzt wurde- zahlte ich bisher einen Regelbetrag von 115 EUR, bei einem Einkommen von 1100 EUR (welches sich durch Abzahlung eines Kredites errechnet). Nun habe ich eine neue Sachbearbeiterin (die seit einem Jahr dabei ist) und nach eigenen Aussagen nur für spezielle" Mangelfälle" eingesetzt worden ist. Lange Rede kurzer Sinn : ich hatte mich schon gewundert, das ich nach 15 Monaten (normalerweise alle 2 Jahre) einen neuen Fragebogen gem. § 1605 BGB zur Ermittlung der wirtschaftl. Verhältnisse zugesandt bekam. Ich beanwortete treu und brav diesen Fragebogen, das war im Juni. An meinem Einkommen hat sich seit 3 Jahren nichts geändert. Im Juli bekam ich nun einen Brief vom Jugend wonach ich nun einen festen Betrag von 307 EUR monatlich zu zahlen hätte."Was"! Also statt 115 EUR nun mal eben schlappe 307 EUR. Ich machte nun einen Termin mit der Sachbearbeiterin persönlich und wollte eigentlich nur von ihr wissen, warum ich jetzt plötzlich (und zwar rückwirkend ab 1. Juni 2003) 307 EUR bezahlen sollte.Lapidare Antwort ihrerseits: "...das könne sie jetzt aus der Akteneinsicht auch nicht ersehen.Könnte sein das der Vorgänger bei der Berechnung Fehler gemacht hat." Sie verwies einfach nur auf die Düsseldorfer Tabelle ohne weitere Begründung.
Frage: Besteht für mich die Möglichkeit in irgend einer Form Einspruch gegen diesen für mich horrenden Bescheid einzulegen.
Ich weiß das der Selbstbehaltsbetrag 730 EUR bzw. 840 EUR beträgt.NUR: kann das Jugendamt einfach den Betrag um das fast 3 fache erhöhen, ohne das sich irgend etwas an meinem Einkommen geändert hat und ohne Begründung und dann auch noch ab 01.06.03 also rückw. Ich stehe noch unter Schock. Wie gesagt habe immer treu und brav gezahlt.Sollte gleich eine neue
Urkunde unterzeichnen,habe ich aber abgelehnt da ich erst mal mit einem Anwalt sprechen wollte.Ich bin restlos bedient und wundere mich immer mehr was in unseren tollen Staate möglich ist. Von heute auf morgen zum Sozialfall!Vielen Dank.......

Mahlzeit Carsten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2003 20:45
(@Giesser)

Hallo Carsten,
auch an Dich zunächst ein herzliches Willkommen bei uns.

Klingt ja absolut brutal! Ich meine, es sollte sich doch eigentlich schnell nachrechnen lassen, dass da ein Fehler vorliegt!? Such eine Beratungsstelle auf oder, wenns gar nicht anders geht auch einen Anwalt.

Die 307 € basieren offenbar auf der Grundlage eines Einkommens von 1500 - 1700 €. Gemeint ist ja das durchschnittliche, bereinigte Monatseinkommen. Hast Du auch alles richtig angegeben - insbesondere Deine finanziellen Verpflichtungen? Da scheint der "Hase im Pfeffer zu liegen"!

Bitte nochmals selbst prüfen, evt. hast Du ne Kopie von dem Fragebogen?

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2003 21:08
(@carsten)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Dein Mitgefühl Giesser!

Wenn ich das richtig sehe hat die" Dame" vom JA eigentlich nur BKK und Gewerkschaft abgezogen
Auf die 3000 Euro Schulden die ich zahle ging Sie gar nicht ein. Sie sagte nur: DAS können Sie ja vielleicht umfinanzieren! Musste mich echt zusammen raufen. Bin echt am überlegen wer da etwas gegen mich hat.
Solch eine eiskalte Willkür habe ich bisher noch nicht erlebt. Frage: Was für eine Beratungsstelle meinst du?
Wohne in Hessen. Und zum Einkommen Ich habe gelesen das ab 01.07. 03 nach der Düss.Tabelle die Beträge erhöht wurden. Also, wieder mal eine Drauf für unsereins

Gruß Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2003 21:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Carsten,

das JA hat außerhalb des zulässigen Intervalls (2 Jahre) von Dir abermals Auskunft verlangt. Das erst einmal dazu.

Ok, das Kind ist in den Brunnen gefallen nun gilt es, zu Hilfe zu eilen und es heraus zu ziehen.

Grundsätzlich wird von Unterhaltspflichtigen verlangt, alles daran zu setzen, dass der Kindesunterhalt gesichert ist. Da du 115 Euro zahlst ist dies nicht der Fall.

Natürlich versucht das JA einen höheren Unterhalt zu erzielen, wobei die ab 12 eigentlich nix mehr in Sachen Unterhalt zu tun haben, denn dann läuft der Unterhaltsvorschuss aus. Ab dann muss der das Kind betreuende Elternteil das Geld beitreiben und sei es durch Klage und Pfändung.

In Deinem Fall muss ja irgendeine Unterhaltsvereinbarung bestehen und diese müsste im Rahmen eine Unterhaltsabänderungsklage angefochten werden.

Um Dir auch beim Rechnen zu helfen, wären ein paar Zahlen (auch per E-Mail) hilfreich.

Liebe Grüße

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2003 11:35
(@carsten)
Schon was gesagt Registriert

hallo DeepThougth, kann eigentlich jeder lesen. Egal

der zulässige Intervall von 2 Jahren kann jederzeit vom JA
geändert werden, falls der Verdacht besteht, das sich das Einkommen geändert hat, wie auch immer die das begründen. Ich habe hier einen Schrieb von meinem ehemaligen Sachbearbeiter der folgendermaßen lautet: "Auf ihren Antrag vom 20.11.2001 teilen wir ihnen mit das wir beginnend mit dem 1.1.2002 für die Dauer ihrer eingeschränkten Wirtschaftsfähigkeit ihre Unterhaltsverpflichtungen auf 100 EUR herab zusetzen, bitte überweisen sie jedoch den bisherigen Betrag von 115 EUR zwecks Rückstandsabtrag. Diese Herabsetzung ist jederzeit widerruflich und geschieht unter der Voraussetzung, das sie jede Änderung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem JA und ihren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten regelmäßig nachweisen." Was ich ja auch getan habe.

Zu den Zahlen die Du haben wolltest: 1137 EUR Verdienst,
Wohnungsmiete 350 EUR incl. NK, Krankenkasse 130 EUR,
Telefon ca 50 EUR (was wahrscheinlich nicht angerechnet wird)
3000 EUR Kredit (Rate `a 100 EUR), Hausrat- vers. 82,33 EUR,Pflegevers,15,37 EUR
Gewerksch. Um die 12,00 EUR

Die tolle Dame vom JA rechnet laut Bescheid:

Regelbetrag: 100% 284 EU

Ihre Unterhaltsverpflichtung beträgt 114 % vom Regelbetrag:

324,00 EU

gem. §§ 1612b BGB anzurechnende Sozialleistung:

17,00 EU

Neuer Unterhaltsbetrag: 307 EU

Dieser Betrag ist rückwirkend ab 01. 06.2003 zu zahlen! Toll,von was denn bitte ????

Wir bitten Sie bis zum 15.08.2003 eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von
Unterhalt aufnehmen zu lassen.

Für den Fall, das keine Einigung über den künftig zu zahlenden Unterhaltsbetrag erzielt werden kann, sehen wir uns gezwungen, den Unterhaltsanspruch des von uns vertretenen Kindes in einem entsprechenden Prozess auszuklagen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Bin für jeden Tipp dankbar. Die Zeit drängt. Bin mir jetzt ziemlich sicher das meine Ex dahinter steckt.

Gruß Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2003 09:55
(@carsten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sylvie,
danke für deine Antwort.Klingt wahrlich nicht sehr
gut was ich da von dir höre.
Du wunderst dich genauso wie ich das das JA das Geld eintreiben will. Aber das hilft mir leider auch nicht weiter.
Ist nun mal Fakt.
Ich frage mich nach dem , wieso, warum, und dann auch noch weshalb so hoch. Das raffe ich einfach nicht! Ist das denn nun alles völlig normal. Wer hat mich auf dem Kieker???
Habe ich ne Chance auf einen Einspruch????? Lohnt sich ein Anwalt. Sollte ich gleich freiwillig zahlen ohne überhaupt zu wissen ob gerechtfertigt????
Hat die Sachbearbeiterin vom JA vielleicht Fehler gemacht bei der Berechnung
Fragen über Fragen??????
Gruß Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2003 18:04
 mel
(@mel)

hallo carsten,

ich würde an deiner stelle den unterhalt den du bis jetzt gezahlt hast bezahlen.
lass die spinner vom JA doch labern.

nehme dir auch keinen anwalt um kosten zu sparen lass es erst auf dich zu kommen.

ich bin einer von den schlechten vätern ich zahle gar nicht.

meine exe hat diverse pfändungsversuche hinter sich und geht immer leer aus.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2003 19:32
(@carsten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mel,
wenn es so einfach wäre! Die Sachbearbeiterin hat gerade Ihr Abi hinter sich (sprich sie ist höchstens mal 25J.alt) und ist mit Sicherheit von oberster Stelle des JA heißgemacht worden genau solche Fälle
wie meinen gnadenlos durchzuziehen. Sprich, das letzte an Kohle aus mir herauszuziehen. Knallhart!
Völlig egal was mit mir passiert.
Die nächste Aktion ihrerseits wäre ein richterlicher Beschluss und letztlich natürlich eine Lohnpfändung! Wir kennen ja unsere Gesetze und vor allen dingen unsere tollen Richter.

Man kommt sich echt vor wie der letzte Arsch. Wut macht sich breit. Gibt es sonst noch irgendwelche Alternativen!!!!!

Gruß Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2003 20:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Carsten,

wichtig ist jetzt, die Ruhe zu bewahren.

Eine Pfändung kann nur mit einem Titel durchgeführt werden und über den verfügt das Jugendamt nicht.

Ferner würde ich mal ganz vorsichtig die Dame fragen, warum die das in der Mache hat. Denn das JA darf sich darum eigentlich nicht mehr kümmern.

Ich komme mit Deinen Zahlen auf ein unterhaltsrelevantes durchschnittliches Monatsnetto von 937 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 840 Euro bleiben also für Unterhaltsleistungen keine 100 Euro übrig. Hierbei habe ich Dein Monatsnetto einfach mal 13 genommen und durch 12 geteilt, weil ich vermute, Du bekommst Urlaubs- und Weihnahctsgeld in Form eines 13. Konatsgehaltes. Davon gehen die Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV), 100 Tilgung, 5% Erwerbstätigenbonus ab.
(1137*13/12)-130-15,37-100-(5% von (1137*13/12))=937,06
Die Berechnung hat noch den Fehler, dass ich die Beträge der KV und PV nicht für 13 Gehälter hochgerechnet habe. Ich denke, das Ergebnis spricht auch so für sich. Die 5% Erwerbstätigenbonus sind je nach zuständigem OLG unterschiedlich. Manche OLGs akzeptieren nur nachgewiesene Kosten, das wären dann bei Dir die 12 Euro für die Gewerkschaft und evtl. Fahrtkosten.

Und nun würde ich eine Unterhaltsabänderungsklage seitens 'wem auf immer' abwarten und damit nochmal hier nachfragen.

Liebe Grüße

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2003 21:01
(@Unbekannt)

erst einmal wundert es mich, dass das JA dieses Geld eintreiben will, da deine Tochter ja schon 16 ist. Deep hat recht, das JA ist normaler Weise nur bist zum Kindesalter von 12 Jahren zuständig.

Hallo Silvie,
wie kann ich das verstehen, dass das JA nur bis zu einem Kindesalter von 12 Jahren zuständig ist???? Heißt das, wenn die Kinder älter sind, hat das JA gar nix mehr mit zu besprechen????
*verwirrt kuck*

LG Lony

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2004 16:20




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lony,

die Aussage bezieht sich nur auf die Gewährung von Unterhaltsvorschuss, den es längstens für 72 Monate gibt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des berechtigten Kindes.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2004 17:08
(@Unbekannt)

Hallo Deep,

hab´s kapiert, dank Dir 😉

LG Lony

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2004 18:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

es ist richtig, dass das Jugendamt längstens 72Monate und bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss gewährt.

Beistandschaft kann allerdings bis zur Volljährigkeit beantragt werden, und selbst für privilegierte Volljährige ist das Jugendamt noch zuständig.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2004 20:46