Hilfe, mein Freund ...
 
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Hilfe, mein Freund muss von 30 Euro Taschengeld leben!

 
(@kanga)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle Zusammen!

Ich bin durch RomyH zu dieser Site gekommen.Super, dass es so etwas gibt! Vielleicht finde ich hier ja jemanden, der mir und meinem Schatz hilft!?

Folgendes: Die Ellis meines Schatzis leben offiziell zusammen und sind offiziell noch verheiratet, sind aber inoffiziell getrennt, heisst, sein Vater hat zum x.ten mal ne Andere und lebt in einer anderen Wohnung.
Leider hat die Family vor ca 5 Jahren ein Haus gebaut und jetzt enorme Kredittilgungen zu zahlen. Mein Schatz verdient in seinem Studi-Job 400 Euro, und bekommt von seinen Ellis 30EUR Taschengeld. Von diesem Geld muss er leben, heisst, er muss sein Auto finanzieren, welches für den Job unabdingbar ist, und auch Klamotten muss er größtenteils selber
zahlen. Lediglich Kost und Logis sind frei.
Hat er überhaupt eine Chance an mehr Geld durch Family zu kommen, ohne dass er seiner Ma ans Bein pinkeln muss? Soll heißen, ist der offizille Status des verheiratet seins und das Steuersplitting (Die Mutter die schlechtere Klasse, da weniger Kohle) ein Grund dafür, dass er kein Geld bekommt, ohne sich völlig zu verkrachen?
Welche Chancen gibt es, dass er mehr Geld bekommt? Das ist alles so ungerecht... Seine Eltern haben sogar sein Kindergeld so verplant, dass er nicht mal die Chance hat, sich dieses in gütlicher Einigung zu sichern...
Bitte helft uns!
:alleskaese:

Lieber Gruß, Kanga

Ich will doch nur spiel´n, ich tu doch nichts! 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2004 02:34
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Kanga,

bei volljährigen Kindern, die noch im Haus eines Elternteils (oder beider Elternteile) wohnt, wird ein Unterhaltsbedarf von 600 € angesetzt. Eigenes Einkommen des Kindes wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei Auszubildenden sind dabei vorher 85 € ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen.

Sprich: 600 € - (400 € - 85 €) = 285 €

Ab der Volljährigkeit sind beide Eltern unterhaltspflichtig und zwar jeweils zur Hälfte.

So, damit hätte Dein Freund einen Unterhaltsanspruch von 285 €, den er einklagen kann. Ist natürlich die Frage, ob die Eltern dies bezahlen können oder nicht. Weiterhin stellt sich die Frage, dass wenn er den Unterhalt einklagt, die Familiensituation nicht wesentlich verbessert wird ...

Wenn die Familie noch Kreditschulden zu zahlen hat und sogar das Kindergeld damit verplant ist, dürfte es wohl nicht rosig aussehen ..!

Jetzt mal ganz ehrlich: Dein Freund hat 430 € zur Verfügung und muss davon das Auto und Klamotten zahlen und sonst nichts, richtig?! Ich bin der Meinung, das reicht und wenn er mit dem Studium fertig ist, verdient er ja mehr. (Lehrjahre sind keine Herrenjahre - blöder Spruch, aber ich habe während meines Studiums auch nicht viel von meinen Eltern bekommen ...)

Welche Chancen gibt es, dass er mehr Geld bekommt?

Sich noch einen Job suchen, wenn er mehr Geld braucht ...!

Julchen

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 11:29
 Uli
(@Uli)

ggf. hätte er ja auch Anspruch auf BAFÖG, gerade dann, wenn es bei den Unterhaltspflichtigen finanziell eng ist ?!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 11:37
(@romyh)
Registriert

Hallo meine Lieben,

ich kenne die Situation in o.g. Familie ganz gut, da ich mit KANGA lange befreundet bin.
Die Situation ist seit langem sehr sehr schlimm. Es ist einfach so, dass der Vater von KANGA'S Freund die Steuerklasse III hat (Computerspezialist, Poolbetreuer an der Uni), während die Mutter Steuerklasse V (Arzthelferin, ca. 1000 € raus) hat. Beide haften für den Kredit, den beide zu gleichen Teilen abzahlen, obwohl Muddern wesentlich, und das heißt wirklich viel weniger, Geld im Monat zur Verfügung hat. Darüber hinaus bezahlt sie alle Nebenkosten und versorgt sozusagen beide Söhne.
Der Vater ist ausgezogen und lebt in einer kleinen Wohnung, damit er in Ruhe rumfi* kann, lacht sich ins Fäustchen und hat viel Geld, dass er zum Fenster rausschmeißt. Hört sich jetzt bestimmt übertrieben an, ist aber so.
M., der Freund von KANGA, möchte auch nix von seiner Mutter, es reicht ihm der Naturalunterhalt, den sie ihm gewährt. Er findet es aber nicht fair, dass sein Vater, letztlich auf Kosten der Familie, sich 'n tolles Leben macht.
Ich persönlich finde es in diesem Fall durchaus berechtigt, von ihm die Differenzsumme zu den 600 € zu erhalten.
Der Vater ist super berechnend, ein Wunder dass Muddern das so lange mitmachte (wobei eine psychische Abhängigkeit und der Glaube, dass alles wieder gut wird, obwohl er sie jahrelang mit verschiedenen Frauen betrog). Letztlich hat er die Entscheidung getroffen, auszuziehen. Er kümmert sich auch gar nicht um seine Söhne.

Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass der Mutter auch EU zustünde, oder sehe ich das falsch? Der jüngere Sohn, der noch zur Schule geht, hat auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Vater. Der jedoch zahlt nix, will auch nicht zahlen.

Ich denke, dass M. mit ruhigem Gewissen seinen Vater auf Unterhalt verklagen kann, ich weiß dass da genug Geld da ist. Jahrelang hat die Familie unter seinen Eskapaden gelitten und immer zurückgesteckt, es wird Zeit, dass es da mal eine gleiche Behandlung gibt.
Der Vater will auf seinen Steuervorteil nicht verzichten, der ja normalerweise der ganzen Familie zugute kommen sollte, was hier nicht der Fall ist.

Ich hoffe diese Infos reichen aus, damit ihr euch nochmal ein Bild über die Situation macht und den Freund von KANGA nicht vorverurteilt.
Ich bin selber Studi, KANGA auch, wir wissen schon selbst, auch M. weiß das, dass wir auch selbst Verantwortung übernehmen sollten. Das tun wir auch (alle quasi berufstätig). Aber einen Nebenjob in Berlin...1. schwierig, 2. hat M. ein sehr sehr zeitaufwändiges Studium, das ihn sehr in Anspruch nimmt.
Auf sein Auto kann er nicht verzichten, da er sonst keinen Job mehr hat.

Gut, ich (und KANGA) warten ganz gespannt auf Eure Kommentare.

Liebe Grüße von Romy

P.S. Die Familiensituation wird sich nicht entspannen, was v.a. am Vater liegt, der keinen Bock mehr auf seine Familie hat. M. hasst mittlerweile seinen Vater dafür, was er der Familie angetan hat.
Wie gesagt, das geht schon viele JAAAAAhre so...

P.S.P.S. M., wenn Du das liest, sei ned bös auf T., sie wollte sich nur bei mir ausheulen und Rat, was man da machen kann (sowohl früher als auch heute).

Gruß von Romy...

[Editiert am 26/11/2004 von RomyH]

[Editiert am 26/11/2004 von RomyH]

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 14:28
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Mmmh, tja ... *amKopfkratz*

Es ist sehr kompliziert - einfacher wäre es, wenn die Mutter sich von ihrem Ehemann offiziell trennen würde. Warum sie das nicht macht, ist mir schleierhaft. Klar, den Vater kann ich verstehen - dem geht's ja ziemlich gut bei der Sache.

Gehen wir einfach mal davon aus, dass sich die Mutter jetzt doch trennt:

Anspruch auf EU kann ich nicht genau einschätzen, da ich nicht weiss, wie der Lebensstandard der Familie ist/war und wieviel sie dazu beigetragen hat. Wenn Muttern im gemeinsamen Haus wohnt, kann im Falle einer Scheidung bzw. offiziellen Trennung das Wohnrecht als Unterhaltsmindernd angesehen werden, so dass sie nicht so viel EU bekommt. Was mit dem Haus passiert, sollte vielleicht auch geklärt werden. Die Kredite sind während der Ehe aufgenommen worden, also sind beide Ehepartner an deren Abtragung zu beteiligen. Vielleicht wäre es hier besser, das Haus zu verkaufen.

Beide Eltern sind dem Kind anteilsmäßig (muss mein erstes Posting korrigieren ...) zum Unterhalt verpflichtet. Die Mutter bekommt 1000 €. Ihr bleibt gegenüber den Kindern ein Selbstbehalt von 950 € (???). Also noch 50 € zum Verteilen. Wird ihr ein Wohnvorteil angerechnet, kann der Selbstbehalt nach unten rutschen. Bekommt Sie noch EU, hat sie mehr Einkommen ...!

Um die Differenz, die M. zu seinem Unterhaltsanspruch fehlen, bei seinem Vater zu holen, kann er seinen Vater auf Unterhalt verklagen. Das müsste aber er machen und nicht die Mutter, da M. schon volljährig ist.

Wie gesagt, eine schwierige Situation. Aber wenn Du sagst, dass der Vater gut verdient wird wahrscheinlich auch nichts mit Bafög sein ...!

Das ist mir zu kompliziert. Am Besten mal die "Experten" unter uns zu Wort kommen lassen. Oder einen Beratungstermin beim JA vereinbaren.

Julchen

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 14:48
(@romyh)
Registriert

Hallo Julchen,

das habe ich auch zu KANGA gesagt, dass M. das selbst machen muss.

Das Haus verkaufen ist ja genau der Knackpunkt: Muddern hängt sehr an dem Haus.
Und offiziell trennen will, soweit ich mich richtig erinnere, der Vater nicht, wegen des Steuervorteils (und vermutlich mit dem Hintergrund, dass Muddern nicht auf die Idee kommen wird, ihn auf U-halt zu verkagen, weil sie immer gekuscht hat).
Solange es ned richtig offiziell ist, können sie ihm nix. So denkt er mit Sicherheit.
Und, der U-anspruch des noch schulpflichtigen Sohnes ist da ja auch noch, den dürfen wir nicht außen vor lassen.

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 15:29
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

zu den rechtlichen Dingen kann ich nicht viel sagen, mein Bauch kann aber schon : 😉

Wenn ich Mutter bin, getrennt lebe und für meine Kinder aufkomme, dazu noch die ehelichen Schulden mit abtrage, wieso verzichte ich dann auf Kindesunterhalt?

Ich verstehe nicht, auch im Bekanntenkreis nicht, warum nicht Nägel mit Köpfen gemacht werden.
Ich finde das nicht gerade konsequent.

Entweder ich fordere für meine minderjährigen Kinder ihr Recht auf Unterhalt ein, unterstütze weiterhin meinen studierenden Sohn, der dann auch seinen Unterhalt einfordern sollte

oder

ich lasse alles beim Alten, habe Haus, Kind und Auto und überlege jeden Monat wie ich den Kühlschrank voll bekomme.

Seid nicht böse, aber ich verstehe das oft nicht. Ich kann verstehen, daß man an einem Haus hängt in dem viel Arbeit steckt und sicher auch viel Liebe.
Ich kann aber doch nicht alles haben, nichts unternehmen und mich dann wundern.

Es muss eine Entscheidung getroffen werden. Die Mutter muss über die offizielle Trennung bzw. über die Scheidung nachdenken oder so weiterleben wie bisher.

Der studierende Sohn muss seinen Unterhalt einfordern und ist somit etwas erleichtert was seinen Lebensunterhalt angeht oder er muss rumknapsen wie bisher.

Es gibt nur die beiden Möglichkeiten. Ich gebe Julchen da schon recht. Er hat mehr im Monat zur Verfügung als manch anderer hier ( uns eingeschlossen).
Wie gesagt, ist nur aus dem Bauch heraus geschrieben.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2004 17:20
(@kanga)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen! Danke für die vielen Antworten.
Dickes Danke auch an Romy, das hast du wunderbar auf den Punkt gebracht!
Julchen hat recht, dass er zwar verhältnismäßig gut gestellt ist, aber was ihm wie gesagt auch nur durch seinen Job möglich ist.
Und ich persönlich könnte mir auch immer nur mit der Hand vor den Kopf schlagen, wenn ich immer höre, dass die Mutter das Haus halten möchte. Ich bin auch der Auffassung: ENTE ODER TRENTE.

Die Mutter hat schon mehrmals versucht, mit dem Vater zu einer Lösung zu kommen im Sinne von Unterhaltszahlungen. War auch beim FA und der hat ihr genau vorgerechnet, was ihr theoretisch zustehen würde.
Sie hat darauf hin gemeint, sie fragt den Vater, was er vorschlägt zu zahlen, und wenns weniger ist als das vom FA berechnete, wollte sie mehr Druck machen. Das ist fast ein Jahr her, bisher ist nichts passiert!
Aber der Vater ist so ausgekocht und hat auch genau einen Plan davon, was er leisten muss und was nich! Da er genau weiss, dass er zu Unterhalt verpflichtet ist, wenn er sich offiziell trennt, hat er es so geschickt eingefädelt, dass sie eben auf dem Papier verheiratet sind und er somit von allen Zahlungen frei ist, sofern diese nicht rechtlich eingeklagt werden. Und da er auch weiss, das M. zu seiner Mutter steht und sie nicht in die Sache einbeziehen will, muss er nichts befürchten. Das wird so lange gehen, bis M. keinen Anspruch mehr hat, dann wird er Mutter und kleinen Sohn achtkantig ausm Haus schmeissen...

Schon sch**** das!

Liebe Grüße, Kanga

[Editiert am 26/11/2004 von KANGA]

Ich will doch nur spiel´n, ich tu doch nichts! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2004 17:52
(@romyh)
Registriert

Hallo Ta...ich meine KANGA...

Aber, dann muss ich es so sagen wie es ist: wenn M.'s Mutter so dumm ist, dann isse wirklich selber schuld. Sie kann nur gewinnen, aus'm Haus schmeißen kann er sie nicht!
Sie hat das gleiche Wohnrecht wie er, zumal beide Kinder mit im Haus wohnen.
Sie soll die Scheidung einreichen und fertig. Ab zum Anwalt, Scheidung einreichen, ABR für Sohn 2 und Unterhalt einklagen. M. soll auch gegen seinen Vater klagen. Was will ihm der denn????
NICHTS!
DAs A*loch hats ned anders verdient, finde ich, Jahrelang erzählst Du mir von den Zuständen dort und mich wunderte es immer wieder, wie man das so lange mitmachen kann.
Irgendwann reicht es einfach!

Und, mein Gott, dann wars mal ein Haus. Aber ich glaube, so weit muss es nicht kommen. Mit KU und EU geht das bestimmt.
Und sie kann ja auch einfach in die Stkl. IV wechseln...ich glaube das geht ganz einfach.
Dann hat sie auch ein bissel mehr Kohle.

T., TU ETWAS! Tritt Deiner Schwiegerfamily in den Arsch!
Sonst hört das Gejammere nie auf!

Und wenn die dann nix tun, tja, dann ham'se eben Pech gehabt und noch ein Ehebrecher und Unterhaltsschuldner kommt ungestraft durch.

Gute Nacht Deutschland!

[Editiert am 27/11/2004 von RomyH]

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2004 03:39
(@kanga)
Schon was gesagt Registriert

Hello again!

Also so wie es aussieht, wird sich wohl an der Situation meines Schatzes so bald nix ändern...er ist davon überzeugt, dass es keine Chance gibt, solange die Eltern nicht offiziell den Status getrennt lebend bzw. geschieden angegeben haben.
Ausserdem ist er der Meinung, dass er sich nicht in die Angelegenheiten seiner Eltern einzumischen hat.Somit wird er sich auch nicht den Ar... aufreissen, um zu seinem Recht bzw. zu dem Recht seiner Rest-Family zu kommen. Abgesehen von der Tatsache, dass ihm zwar die Situation auf den Sack geht, ist er der Meinung, dass weder er noch jemand anderes die Mutter zum Handeln bewegen kann.

Ich für meinen Teil halte mich da jetzt auch lieber raus, da ich bei der Mutter sowieso schon irgendwie nen Stempel weg habe, von wegen ich würde zu viel Geld haben und wäre ne Verwöhnte Wessi-Göre und beeinflusse Ihren Sohn... Da kann ich nur müde drüber lachen... Vorher genanntes trifft nämlich nur in einem Punkt zu: Ich bin eine Wessi-Göre, aber weder verwöhnt, noch neureich...
Irgendwann wird sie aufwachen...aber dann ist eh alles verloren... :cul:

Liebe Grüße, und schönen Nikolaus!

Kanga

[Editiert am 6/12/2004 von KANGA]

Ich will doch nur spiel´n, ich tu doch nichts! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 22:06




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur ne Frage:

Wenn der Vater ne eigene Wohnung hat ist doch wohl der Status getrennt lebend gegeben?

Und warum sollen Frau und Kinder auf etwas verzichten auf das sie Anrecht haben, nur weil sie zu stolz ist den Tatsachen ins Auge zu sehen?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 14:25
(@kanga)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Midnight!
Der Status "getrennt lebend" muß beim Finanzamt bzw. Einwohnermeldeamt gemeldet werden, soll heißen, nur weil er ausgezogen ist, ist dies nicht automatsich der Status vor dem Gesetz. Da sind die Eltern noch verheiratet. (wenn ich da falsch liege, korrigiert mich bitte!)

Und mit Stolz hat das Ganze wenig zu tun, sondern bei meinem Freund mit Resignation und bei der Mutter ganz einfach Angst. Angst, das zu verlieren, was sie noch hat: das Haus! Die Söhne ziehen irgendwann aus, dann wird sie vielleciht auch raus müssen...aber sie ist ein "Landei" (sorry) und lebt lieber in diesen Verhältnissen, als in eine Plattenbauwohnung zu ziehen (die meiner Meinung nach gar nicht so schrecklich sind, zumal viele Saniert sind)...man muss ja nicht ins Ghetto ziehen... Aber sprich mit ner Kuh Französisch, wenn sie´s nicht versteht...

Liebe Grüße, Kanga

Ich will doch nur spiel´n, ich tu doch nichts! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2004 15:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo KANGA,

(wenn ich da falsch liege, korrigiert mich bitte!)

Das ist hiermit getan. "Getrennt lebend" ist ein Begriff aus der ESt und es ist das Zusammenleben der Ehepartner an einem gemeinsamen Lebensmittelpunkt gemeint. Auch Wochenendehen fallen unter "Zusammenlebend".

Wie das bei den Eltern deines Freundes gedreht wurde, soll erstmal völlig egal sein. Und so wie die familiäre Situation sich insgesamt gestaltet - nunja - irgendwie selbstgeschaffenes Leid, wenn's denn so akzeptiert wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 15:56