Hilfe beim Unterhal...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe beim Unterhalt.

 
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum.

Ich habe mich hier erstmal durchgelesen und habe dennoch einige Fragen was ich machen soll und wie ich vorgehen kann.

Zu mir ich habe einen 14J. alten Sohn für ihn zahle ich seit Jahren Unterhalt. Ich besitze auch ein UT mit 115%.

Jetzt bin ich zum zweiten Mal Vater geworden. Die KM hat sich nach 6 Wochen von mir getrennt und stellt jetzt Unterhaltszahlungen was auch ok ist. Sie möchte nur mit mir die Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtserklärung zur Zahlung des Kindesunterhalts Bürokratisch klären. Bei der Festlegung des Unterhaltes möchte sie es nur mit mir klären.

Ihr TEXT: Sie geht von der Gehaltsstufe 2 aus demnach 360€ - 96€ KG = 264€   
Da ich nur für meine Tochter und Sohn Unterhaltspflichtig bin wäre eine Einigung auf 110% der DDT und somit einen mtl. von 290€ angemessen.

Ich habe das Nettoeinkommen der letzten 12 M. zusammengerechnet + Steuererklärung. Somit komm ich auf ein Netto von 2400€. Im Normalfall habe ich 2087€ mtl.

Was kann ich jetzt noch abziehen damit es bereinigt ist. Ich habe eine Betriebliche Altersversorgung, Unfallver.,Berufsunfähigver.,Haftpflicht,IGM, Arbeitskleidung und noch einen Autokredit.
Jetzt meine Fragen:
1. Es gibt einen tollen Unterhalsrechner, wenn ich da meine 2400€ eingebe sagt er, dass beide Kinder mit 110% berechnet werden kann man das Annehmen.

2. Was ist mit meinem Unterhaltstitel vom 1.Kind was mit 115% gerechnet wurde kann man das einfach neu berechnen lassen?

3. Was sollte ich alles beachten, wenn ich mit ihr alles festhalte ohne das Jugendamt oder Anwalt. Bin da gerade so unsicher wie ich mich verhalten soll. Zu erwähnen ist dass ihre beste Freundin beim JA arbeitet.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 16:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Unterhalt berechnet sich nach den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).
Prinzipiell gehen das monatliche Einkommen der letzten 12 Monate, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuererstattung ein. Aber auch Kapitalerträge (Sparzinsen u.ä.), ggf. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ich denke, dass Du die Einnahmen schon richtig addiert hast.

Abzugsfähig sind berufsbedingte Aufwendungen, das wären die Arbeitskleidung, der Weg zur Arbeit und zurück (addiert!) mittels Entferungnspausschale (i.Allg. 30 Cent für die ersten 30 km, danach 20 Cent, kann aber in der konkreten Regelung des OLG auch anders sein) und die Gewerkschaftsbeiträge.
Außerdem wäre nachgewiesene Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto abzugsfähig.

Berufsunfähigkeitsvers. habe ich keine Ahnung, würde es aber als private Versicherung und nicht als Altersvorsorge und auch nicht als berufsbedingte Ausgaben sehen. Haftpflicht und Autokredit sind nicht abzugsfähig (aber die Entfernungspauschale s.o.)

Das ergibt dann das bereinigte Einkommen.
Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus, solange aber das 2. Kind noch unter 3 ist, hast Du 3 unterhaltsberechtigte Personen, die Mutter des 2. Kindes hat nämlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Damit geht es in der DDT eine Stufe herunter und dann ist noch das hälftige KG abzuziehen, dann ergibt sich der Zahlbetrag.

Ist der Unterhalt für das 1. Kind tituliert, dann ist es mit einer Abänderung nicht so einfach. Prinzipiell sollte der Unterhalt für beide Kinder neu berechnet werden. Ergibt sich dabei eine niedrigere Stufe, so müsstest Du das erst einmal auf die geänderten Lebensumstände hinweisen und die KM des 1. Kindes um Herausgabe des alten Titel bitten und einen neuen Titel erstellen lassen. Ist die KM damit nicht einverstanden, dann bleibt nur die gerichtliche Abänderung.

Da das 2. Kind noch jünger als 3 ist, hat die Mutter Anspruch auf BU. Diesen muss sie allerdings von Dir fordern, d.h. sie muss sagen wieviel Geld sei will und muss es begründen/nachweisen.  Der KU ist vorrangig, d.h. zunächst wird der KU für beide Kinder berechnet und von Deinem bereinigten Einkommen abgezogen. Erst dann kann BU bedient werden und hier hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
Solange sie kein Geld von Ämtern will muss sie auch keinen BU fordern, sollte sie aber H4 beantragen wird das Amt sie auffordern BU zu fordern.

Letzlich kann das JA den KU berechnen aber nicht endgültig festelgen, das kann nur ein Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 17:55
(@inselreif)
Moderator

Bevor nicht die Vaterschaft geklärt und anerkannt ist, besteht keine Unterhaltspflicht und gibt es gar nichts zu rechnen.
Du kannst Dich ja schon orientieren aber ihr gegenüber solltest Du da harte Linie fahren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 18:40
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

   für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro,
   für Kinder von 6 bis 11 Jahren 201 Euro,
   für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro.

Da fragt man sich doch plötzlich warum der Staat plötzlich meint, es geht auch mit 150,- + KiGe

@Markus,

weil diese Beträge zusammen genau dem Mindestbedarf entsprechen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 20:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa Markus

mein Tipp zum Thema: Nimm die paar Euro in die Hand und lasse dich bitte individuell beraten, bei einem Anwalt

Für eine erste Einschätzung der Situation halte ich den Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen in einem Forum für die überragende Rolle des Internets. Leider hatte ich zu meiner Zeit nicht diese Möglichkeit, wurde sowohl von RA's als auch JA's fast fertig gemacht. Das als Anmerkung.

Bin mal gespannt wie ihr das mit dem Umgang regelt...jemand der nach sechs Wochen Off ist und direkt die Hand aufhält wirds dir auf dem anderen Spielplatz (Umgang) auch nicht einfach machen.

Diese  themenfremde Frage gehört hier nicht hin. Beachte bitte die Foren-Reglen.

Und ansonsten machst Du genau das, was nach Deiner Einschätzung das Forum zu leisten nicht in der Lage ist. Was soll ich dazu nur sagen. :phantom:

oldie

PS: Du musst ein ausserordentliches Ego haben. Alle anderen sind doof, aber Du ... .

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 20:27
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten.

Zu Frage 2 hat Susi mir schon die passende Antwort gegeben. Dass ich mich für eine Neuberechnung bei der KM melden muss und sie dafür zustimmt. Wenn nicht klagen OK. In den letzten Jahren, wenn ich jemanden die Geschichte mit meinem 1 Kind erzählt habe meinten einige das ich Zuviel Zahle. Für mich war erstmal der Bedarfkontrollbetrag im Blickpunkt. Da habe ich mir gedacht ok, es ist für den kleinen. Ob es da angekommen ist weiß ich leider nicht.

Damals habe ich das JA ins Boot genommen. Hab gedacht das alles gut wird und als man mir Steine in den Weg legte war das JA dafür nicht mehr zuständig und man saß beim Anwalt.

Zu Papa Markus da bin ich auch gespannt was passiert, Sie kannte meine Situation und dass ich aus einer Kinderreichen Familie komme und meine Neffen das wichtigste in meinem Leben geworden sind. Dadurch das ich leider den Kontakt damals, zum wohl des Kindes abgebrochen habe. Da war er 7 Monate. Bei der jetzigen hat die Biologische Uhr getickt. Und sie hat mir nach 6 Wochen Schwangerschaft den Laufpass gegeben. Kinder waren ein Thema aber nicht zu dem Zeitpunkt. Und die 6 Wochen waren nicht die besten.
Allein der jetzige Brief vorgefertigt vor der Geburt. Datum mit Kugelschreiber eingetragen. Anschuldigungen, dass sie die kleine schützen will vor mir das wird hart und da habe ich gerade Probleme mit. Vielleicht sollte ich den mal Hier abtippen, wenn es jemanden interessiert.   Meine Familie weiß auch keinen Rat (sind nur zornig darüber was sie getan hat) dadurch das es kein Fall wie mich gibt.
Kann man sich beim JA die nichts damit zu tun haben einen Rat holen und gleichzeitig den KU berechnen lassen? Wobei für mich, dass laut DDT klar ist, wenn ich bestimmte Sachen abziehe und den Bedarfskontrollbetrag im Auge habe. Ja schon feststeht und zum leben nichts mehr bleibt die nächsten Jahre.
BU hat Sie nicht gefordert.

Ja Markus der KU kann rückwirkend gefordert werden. Hatte ich beim ersten da hat man 3 Monate investiert und dadurch das man nicht zusammengewohnt hat war es rückwirkend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 21:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ja Markus der KU kann rückwirkend gefordert werden. Hatte ich beim ersten da hat man 3 Monate investiert und dadurch das man nicht zusammengewohnt hat war es rückwirkend.

Unter Beachtung, wann die Gegenseite fordert, gibt es kein rückwirkend. Anders ausgedrückt: in dem Moment, wo ein eventueller UH-Berechtigter Unterhalt, oder auch nur Auskunft zum Einkommen, fordert, tritt eine Inverzugsetzung sprich UH-Schuld statt. Ab dem 1. des Monats, wo dieses Begehren geäußert wurde, tritt ein Schuldverhältnis in Kraft. Der Monat zuvor ist i.d.R. tabu. Das alles wird leider oftmals nicht registriert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 22:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, das JA rechnet nur für den betreuenden Elternteil.
Hinsichtlich Unterhalt kommen eigentlich nur 105% oder 110% in Frage, den Bedarfskontrollbetrag dabei im Auge zu haben ist sinnvoll.
Beim neuen Kind kannst Du z.B. auch erst einmal 105% zahlen, wenn dass der KM nicht reicht, dann wird sie sich melden und ggf. auch das JA. Dann kann man darauf wieder reagieren. Die Beträge um die dann gestritten werden sind nicht so hoch, da es nur die Differenz ist.

Wenn bei 105% der KU für beide Kinder so hoch ist, dass Du unter 1200 Euro Einkommen fällst oder nur wenig darüber, dann ist auch kaum Geld für BU da.

Um Vermittlung kannst Du das JA aber in der Umgangsfrage bitten. Die KM muss darauf zwar nicht reagieren, aber es ist ein erster Versuch.

Sollte es wegen Unterhalt vor Gericht gehen, dann brauchst Du sowieso einen Anwalt (Anwaltszwang bei Unterhaltssachen) und da kannst Du Dich schon mal über Verfahrenskostenhilfe informieren. Trotzdem ist ein Anwalt auf VKH-Basis eben auch nicht unbedingt übermotiviert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 22:17
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Moin
Unter Beachtung, wann die Gegenseite fordert, gibt es kein rückwirkend. Anders ausgedrückt: in dem Moment, wo ein eventueller UH-Berechtigter Unterhalt, oder auch nur Auskunft zum Einkommen, fordert, tritt eine Inverzugsetzung sprich UH-Schuld statt. Ab dem 1. des Monats, wo dieses Begehren geäußert wurde, tritt ein Schuldverhältnis in Kraft. Der Monat zuvor ist i.d.R. tabu. Das alles wird leider oftmals nicht registriert.

Gruss olödie

Ja dann hat man mich damals übers Ohrgehauen beim JA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 22:18
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nein, das JA rechnet nur für den betreuenden Elternteil.
Hinsichtlich Unterhalt kommen eigentlich nur 105% oder 110% in Frage, den Bedarfskontrollbetrag dabei im Auge zu haben ist sinnvoll.
Beim neuen Kind kannst Du z.B. auch erst einmal 105% zahlen, wenn dass der KM nicht reicht, dann wird sie sich melden und ggf. auch das JA. Dann kann man darauf wieder reagieren. Die Beträge um die dann gestritten werden sind nicht so hoch, da es nur die Differenz ist.

Wenn bei 105% der KU für beide Kinder so hoch ist, dass Du unter 1200 Euro Einkommen fällst oder nur wenig darüber, dann ist auch kaum Geld für BU da.

Um Vermittlung kannst Du das JA aber in der Umgangsfrage bitten. Die KM muss darauf zwar nicht reagieren, aber es ist ein erster Versuch.

Sollte es wegen Unterhalt vor Gericht gehen, dann brauchst Du sowieso einen Anwalt (Anwaltszwang bei Unterhaltssachen) und da kannst Du Dich schon mal über Verfahrenskostenhilfe informieren. Trotzdem ist ein Anwalt auf VKH-Basis eben auch nicht unbedingt übermotiviert.

VG Susi

Da sehe ich schon das Chaos. Sie fordert 290€ weil sie möchte von ihren Rechten diese Dinge offen legen zu lassen zunächst keinen Gebrauch machen. ich würde ihr nach DDT nur die 264€ erstmal bieten. Mit der Begründung das ich für 2 Kinder Unterhaltsplichtig bin und die DDT auf 2 Kinder ausgelegt ist. Mein 1 Kind lasse ich nach der alten Berechnung 115% die nächsten 3,5 Jahre so weiter laufen weil eine Neuberechnung ohne der KM nicht möglich ist.

Gehe ich unter das geforderte ist der Stress vorprogramiert " zum Wohl des Kindes"  und dann wird die Dreckige Wäsche gewaschen.

Sie geht davon aus das ich in der Gehaltsstufe 2 bin. will aber 290€ weil ich für 2 Kinder gegenüber unterhaltsplichtig bin. Und das hält sie für angemessen.

Ich habe innerlich schon die Diskussionen vorm Auge.

Das BU lassen wir mal weg Bitte. weil damit will ich mich erstmal nicht mit auseinandersetzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 23:05




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

BU ist insoweit relevant, da hier ein weiterer UH-Berechtigter Ansprüche anmelden könnte/tut, und dies beim Zählen der Gesamtzahl aller UH-Berechtigter auch den KU beeinflusst.

Ich weiß, Du möchtest endlich Ruhe, aber auch Klarheit, in dieser ganzen Angelegenheit. Du solltest Dir aber auch vor Augen führen, daß Du zu den Deinen Vorgaben keine Gerechtigkeit erwarten darfst. Die schließt Du durch Deine Vorgaben aus. Und Du zementierst auf längere Sicht bestimmte Verpflichtungen, ohne die anstehenden dann abwenden zu können.

Gruss oldie

PS: Sei nicht feige. Stelle Dich der Gesamtsituation, indem Du zuläßt, sie auch solche zu betrachten. Und dann kann auch sinniger überlegt werden, was zu tun möglich ist.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 23:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rechnen können wir für Dich genauso gut wie das JA und letzlich Du für Dich selber auch. Alles das sind keine endgültigen Rechnungen.
Natürlich musst Du Dein Einkommen offenlegen, aber auch das ist keine Willkür, es sei denn es gibt doch noch Untiefen, die Du bisher nicht genannt hast.

Bei ca. 2400 Euro fällst Du mit höchster Wahrscheinlichkeit unter 2300 Euro bereinigtes Einkommen, ggf. sogar noch eine Stufe runter. Wie Du schon festgestellt hast, spielt hier auch der Bedarfskontrollbetrag eine Rolle.
Eine Änderung um eine Stufe wegen eines 2. Kindes macht nicht soviel pro Monat aus, es steht aber letzlich dem 2. Kind zu.
Was soll denn Schlimmes bei der Erteilung einer Einkommensauskunft passieren?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 23:49
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie. Es ist gerade die gesamt situation. Man hat 14 Jahre lang sein Leben sortiert mit dem wissen das man einen Sohn hat und ihn nur kurz kennenlernen durfte. Dann versucht man sein leben zu ordnen und den passenen Weg zufinden.

Hab meine 4 jährige Weiterbildung abgeschlossen zum Techniker und bin auf Job suche wobei das gerade hinten ansteht weil in dem zustand ich lieber da bleibe wo ich nach 16 Jahren weg will. Ich musste mich auch durch die Prüfungsvorbereitung prügeln um nicht kurz vorm Ziel hinzuschmeissen.

@Susi da habe ich schon alles aufgezählt was passt. Da ist auch viel Urlaubsgeld drin den man für die Prüfung angespart hat + höreren Steuerbescheid durch die Lerngruppen. Ich werde dann morgen einen Briefverfassen und schauen was passiert.

Und mir wird schlecht wenn ich sehe was mir am ende im Moment bleibt zum leben. Weil alles andere ja Luxus ist.

Aber nochmal auf den UT für mein erstes Kind zukommen wenn es hart auf hart kommt wird der ja dann auch neu Berechnet oder wäre das wieder was zusätliches?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2017 00:52
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Ein kurzes update,

Ich bin jetzt im Kontakt mit der KM. Nach dem ganzen hin und her rechnen bin ich in der Gehaltsgruppe 3, 110% angekommen das sind ja 281€. Runter zu 2 werde ich bestimmt nicht kommen. Und den Titel von meinem 14j. lasse ich auch so.

Das habe ich ihr so mitgeteilt. Weil sie ja 290€ gefordert hat. Darauf hin kam eine Mail zurück, es ging um die kleine. Kann gerne vorbeikommen für ein Kaffee oder mit ihr spazieren gehen. Das wird schon eine überwindung in der emotionalen Lage dieses zu machen. Aber es geht ja um die kleine.

Der letzte Abschnitt waren die Kontodaten und auf einmal eine Forderung von 309€  :knockout:  Daraufhin musste ich nochmal schauen was da jetzt läuft. Nachdem ich es nicht herausgefunden habe. Schrieb ich ihr, natürlich ging es erst um die kleine. Dann fragte ich sie wie es erst 290 und dann 309€ aus meinen 281€ werden.

Da kam diese Rechnung von ihr:

Bei der Berechnung bin ich zuerst von der Gehaltsklasse 2 ausgegangen:
360€-96€ Anteil Kindergeld = 264€ davon 110%= 290€

Du hast mir dann die Gehaltsklasse 3 genannt. Das sind somit:
377€ -96€ Anteil Kindergeld = 281€ davon 110% = 309€

und das die DDT ja nur ne Richtlinie ist und sie es für angemessen hält. 10% drauf zurechnen wegen dem Prozentsatz ind der DDT.

Was haltet ihr davon und was würdet ihr mir Raten???

Selbst das JA damals hat es nicht gemacht und ich weiß sie will mehr Geld rausschlagen.

Wenn ich das Richtig in erinnerung habe wird doch bei der Berechnung die Stufe 3 12-18 als Maßstab zum Kontrollbetrag genommen oder?

Schonmal danke im Vorraus.

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2017 23:31
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

und das die DDT ja nur ne Richtlinie ist und sie es für angemessen hält. 10% drauf zurechnen wegen dem Prozentsatz ind der DDT.

Also bei dem Absatz musste ich kurz schmunzeln, innerlich dachte ich mir gerade ich könnte mit meinem Tarifvertrag zum Chef gehen und einfach mal 10 % draufrechnen.

100 % sicher bin ich mir nicht, verbessert mich bitte schnell wenn ich Käse erzählen sollte: ja die DDT ist eine Richtlinie aber soweit ich informiert bin, hält sich nun wirklich jeder dran. Wenn Du freiwillig mehr zahlen möchtest ist das natürlich Deine Sache, aber ich bin der Auffassung dass nun wirklich jedes Amt bzw. Behörde stur an der DDT rechnen wird. Die größeren Streiterein mit den offiziellen Stellen gibt es wohl eher das bereinigte Netto korrekt zu errechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 23:39
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Ja so sehe ich das auch das da die Größten Probleme sind mit dem Netto. Man braucht nur mal ein gutes Jahr zu haben. Deswegen habe ich auch alles oben Aufgelistet.

Als ich die Rechnung von ihr gesehen habe, bin ich mal wieder komplett durchs internet. Und habe nur noch den Kopf geschüttelt. Vorallem das sie es angemessen hält.
Da war schon wieder alles hin und ich habe gemerkt das es verdammt kompliziert wird und es in den nächsten Jahren noch schlimmer wird.

Bin mal gespannt was kommt wenn ich ihr morgen das so schreibe das es eine Richtlinie ist wo sich jede Behörde dran hält. Und wir das gerne auch ganz auch offiziell laufen lassen können. Vorallem wegen dem Bedarfskontrollbetrag, meines wissen wird doch der Betrag der Altersklasse 12-17 genommen und vom netto abgezogen oder???

Liege ich da Richtig. Habe mich damit noch nie so richtig auseinander gesetzt. Das JA oder die KM vom ersten Kind hat mich da soweit in Ruhe gelassen die letzten 14 Jahre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2017 02:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Vorallem wegen dem Bedarfskontrollbetrag, meines wissen wird doch der Betrag der Altersklasse 12-17 genommen und vom netto abgezogen oder???

Der Bedarfskontrollbetrag dient lediglich der Überprüfung der Unterhaltshöhe auf Angemessenheit.

Dein bereinigtes Netto abzüglich sämtlicher Unterhaltspflichten sollte oberhalb des Bedarfskontrollbetrags liegen.

Ich gehe jetzt mal von der 2. Einkommensgruppe aus, dann sähe die Kontroll-Rechnung so aus:
2.090 EUR abzgl. KU Sohn 14 (110% sind aktuell 410 EUR Zahlbetrag) abzgl. KU Neugeborene (110% - 281 EUR) = 1.399EUR
Damit liegst Du deutlich über dem Bedarfskontrollbetrag (1.280 EUR), der bringt Dir also nix ...

Ihre Rechnung verstehe ich allerdings auch nicht ...

377€ -96€ Anteil Kindergeld = 281€ davon 110% = 309€

Die 281 EUR sind bereits 110%. Dieser Prozentsatz bezieht sich immer auf den Mindestbedarf (soll heissen: die 377 EUR sind 110% von 342 EUR).

Gefährlich kann es halt hinsichtlich Betreuungsunterhalt werden ... aber die Diskussion sparen wir uns in der Tat lieber auf.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2017 18:04
(@stefan38)
Schon was gesagt Registriert

Danke United. Dann liege ich soweit richtig. Dann versuche ich es am Samstag beim ersten Treffen ihr das in Ruhe zu erklären.

Sie will einfach mehr für unser Kind haben als die DDT aussagt. Aber warten wir es mal ab.

Kann ich hier noch weiter Fragen stellen zwecks erstem Treffen und  zum Gemeinsamensorgerecht/ Umgangsrecht. Oder soll ich da einen neuen Beitrag im Sorgerecht erstellen???

Gruß
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2017 23:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Stefan!

Kann ich hier noch weiter Fragen stellen zwecks erstem Treffen und  zum Gemeinsamensorgerecht/ Umgangsrecht. Oder soll ich da einen neuen Beitrag im Sorgerecht erstellen???

Sinnvoller wäre es , wenn Du einen neuen Thread eröffnest, und zwar einmal zum Thema Umgang und einmal zum Thema gSR.
Im real life sollten diese Themen auch voneinander getrennt werden... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 10:18