Das Gericht hat alles festgelegt und so funktioniert es auch.
Kann man eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung von seinem Netto abziehen ?
Hallo,
ich wollte Ihnen noch ein paar Tipps zum Kindesunterhalt geben.
1) Sie können auch tatsächliche Arbeitsaufwendungen vom Nettoeinkommen abziehen, falls diese höher ausfallen.
2) auf jeden Fall können Sie die Fahrtkosten zur Arbeit (30Cent pro km hin und zurück!) vom Nettoeinkommen abziehen.
3) evtl. Fortbildungskosten (Fachbücher, Fahrten zur Fortbildung etc.)
4) das Einkommen (z.B. Zinseinkünfte) des Kindes (auch eines minderjährigen!) wirken sich unterhaltsmindernd aus. Viele Mütter (die etwas Geld übrig haben) legen oft das Geld auf den Namen des Kindes an bzw. Verwandte schenken dem Kind Geld, das angelegt wird. Da könnte schon im Laufe der Jahre etwas zusammen kommen. Falls so ein Einkommen vorhanden ist, dann könnten Sie um die Hälfte dieses monatlichen Einkommens den monatlichen Unterhalt mindern. Wenn das Kind gherade geboren wurde, dann würde ich damit erst 2 Jahre warten und dann die Auskunft über evtl. Zinserträge des Kindes anfordern.
5) Unterschreiben Sie nur bloß keine Titulierungen und wenn das sich nicht vermeiden lässt, dann nur auf 2 Jahre befristet, mit der Begründung ,dass Ihr Einkommen sinken könnte, bzw. dass Sie arbeitslos werden könnten oder und bei vorhandener Titulierung müssten Sie dann eine gerichtliche Abänderungsklage einreichen um den KU mindern zu dürfen. Dadurch würden Sie viel Geld und evtl.Zeit verlieren.
Ich glaube es nicht, dass Ihre Ex deswegen vor Gericht geht um eine unbefristete Titulierung zu erwirken.
Viel Glück! 🙂
Danke Danke :thumbup:
Wie weise ich denn z.b. Fachbücher nach. Ich bin Diplominformatiker und brauche oft Fachbücher die nicht gerade billig sind. Ich möchte jetzt nicht zum Pfennigpfuchser werden aber wo man sparen kann kann man ja sparen.
PS: Vielen Dank für den Tipp mit den Zinseinkünften ... Das Konto gibts wirklich nur glaube ich lohnt sich das nicht (Kind ist 2 1/2).
Das mit den Büchern etc. lohnt sich nur, wenn du gerade an der Grenze einer Zeile der DT bist und auch nur, wenn du damit über die 5% kommst.
Wie gesagt, je 400,-€ Nettoeinkommen ändert sich die DT in diesem Bereich gerade mal um 20,-€.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Grenze ist mein Problem. Bei 1500 netto ist jeder €uro weniger gut ..
Diplominformatiker mit weniger als 1.500,- Netto?
Die Zeiten werden härter!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
1 Monat nach Studium 😉
Hallo,
auch 20 € ist Geld. ImJahr mach das 240€!
Oder auch mit den Zinserträgen. Ich würde es machen ,auch wenn Sie sagen, dass es sich nicht lohnt. Wenn die Kindesmutter das Kindergeld bzw. einen Teil des Kindesunterhalts monatlich auf ein Sparkonto (Tagesgeldkonto, Festgeldkonto etc.) legt, kommt schon im Laufe der Jahre was zusammen. Außerdem brauchen kleine Kinder wirklich nicht so viel Unterhalt wie die Düsseldorfer Tabelle es berechnet, dazu kommen noch 164€ Kindergeld. Da bleibt wirklcih schon was übrig, wenn der Kindesunterhalt wirklich nur für das Kind verwendet wird und die KM sparsam damit umgeht. (Als Beispiel: Ich habe ein 10monatiges Kind und gebe für es maximal 170€ aus, d.h. ich könnte den ganzen KU theoretisch anlegen)
Es ist richtig, dass es mit den Fachbüchern usw. nur lohnt, wenn man an der Grenze zwischen den Stufen der Düsseld. Tab. ist. Denken Sie aber daran, dass die KM noch mit zusätzlichen Forderungen ankommen kann (Sonderbedarf, Mehrbedarf wie z.B. Kinderbetreuungskosten). Und diese Kosten werden anteilig nach Einkomemnsverhältnissen beider Elternteile berechnet. Und da wäre es meiner Meinung nach schon wichtig, dass Sie schon jetzt Ihr Nettoeinkommen mit allen möglichen Mitteln bereinigen.
Schließlich geht es hier nicht nur um 20€ mehr oder weniger, sondern auch ums Prinzip. Wenn die Mutter über den Anwalt bzw. das JA den KU regeln will, dann alles bitte sehr korrekt. (Ich gehe einfach davon aus, dass Sie auch freiwillig (ohne Anwalt , JA oder Gericht) Ihrem Kind Geld geben würden).
Gruß
Ja da hast du Recht. Nur ist das immer so eine Sache. Wenn ich von Ihr die Zinseinkünfte meines Kindes vordere, muss sie mir doch nichts sagen. Ich kann es doch sowieso nicht nachprüfen. :puzz:
Es soll ja auch nicht soweit gehen das sie meine Tochter als Druckmittel einsetzt. Bis jetzt läuft alles so wie Gerichte es entschieden haben (leider). Nur wenn ich jetzt nach sowas wie Zinseinkünften diskutieren würde, wäre meine Tochter wieder alle 2 Wochen (dann habe ich sie das WE) Krank oder oder :exclam:
Ich habe ja gerade erst angefangen (1 Monat nach Studium) und ich kann der KM bzw. ihrem RA ja keine berufsbezogene Aufwendungen nachweisen, da ich ja außer den Arbeitsweg nichts in der Hand habe. Fachbücher usw. kommen ja immer im laufe der Zeit immer mal sporadisch und nicht jetzt gleich 10 Stück.
Natürlich möchte ich Unterhalt zahlen, und ich möchte auch kein RA oder Ja beauftragen. Ich nehme das Geld lieber, stecke es in eine Sparbüchse und gebe es meiner Tochter wenn Sie älter ist.
Hallo,
die KM ist zur Auskunft verpflichtet genauso wie Sie. Als Vertreterin des Kindes muss sie die Bedürftigkeit der Tochter nachweisen udn wenn die nicht bedürftig wäre, dann bräuchten Sie auch gar keinen Unterhalt zu bezahlen.
Wenn Sie fürchten, dass die KM die Tochter als Druckmittel einsetzt, dann lassen Sie das. Aber das Unterhaltsrecht und Umgangsrecht haben im deutschen Recht miteinander nichts zu tun (leider), daher ist sie zur Auskunft Ihnen gegenüber verpflichtet, wenn sie Geld will.
Aber ich gebe Ihnen einen Rat: Wenn Sie das Umgangsrecht eh schon über das Gericht regeln mussten, dann ist die KM verpflichtet ,den Beschluss einzuhalten. Wenn sie das nicht tut, dann melden Sie das dem Gericht udn stellen einen Antrag auf Anordnung des Zwangsgeldes. Sollte sie öfter behaupten, dass das Kind so krank ist, dass es nicht zu Ihnen kommen kann, dann fordern Sie über das JA die Krankbescheinigungen. Und Sie sollen sich auch nicht alles gefallen lassen und nur bloß mit der KM nicht diskutieren oder streiten o.ä. Die beste Methode ist eine neutrale Ignoranz und Schweigen. Ansonsten kommt sie immer wieder mit irgendwelchen Vorwürfen, Befehlen, Druckmitteln usw.
Das mit den Zinsen können Sie natürlich warten, bis das Kind in den Kindergarten geht und die KM von Ihnen noch mehr Geld will. Da würde ich das an Ihrer Stelle wirklich tun.
Und wenn Sie wirklich irgendwelche Fachbücher benötigen (als Berufsanfänger ist das sehr glaubwürdig) ,dann würde ich sie jetzt kaufen und dei Belege dem RA der Gegenseite schicken.
Gruß
Moin,
Wenn du mit "Berufsanfänger" argumentierst, wird das aber schnell als einmalige Angelegenheit angesehen und nicht auf den Unterhalt angerechnet, denn der ist auf Dauer ausgelegt.
Außerdem gibt es heute bei Umgangsboykott keine Zwangsmittel mehr, sondern Ordnungsmittel.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Zwangsgeld wurde Ihr schon angedroht und ab da lief es auch wieder gut. Nur es ist ja auch immer mit Stress verbunden, man muss zum Anwalt, erhält X Briefe, regt sich ständig darüber auf .. und und und. :knockout:
Mit den Zinseinkünften warte ich bis sie älter ist, wenn ich jetzt damit anfange lässt sie alles auf sich schreiben und aus die Maus.
Naja, ich habe dem RA jetzt meinen ersten Lohnzettel geschickt und meine Unterlagen zur Altersvorsorge. Mal sehen was da so kommt .. Ich werde weiter Berichten und bedanke mich schon mal für die vielen hilfreichen Antworten :thumbup:
die KM ist zur Auskunft verpflichtet genauso wie Sie. Als Vertreterin des Kindes muss sie die Bedürftigkeit der Tochter nachweisen
Hallo,
bei minderjährigen Kindern, die nicht in einer bezahlten Ausbildung oder mit einer extrem wohlhabenden/einkommensstarken Mutter gesegnet sind, muss kein Bedarf nachgewiesen und vom KU-begehrenden Elternteil keine Auskunft erteilt werden.
/elwu
Hallo, ich habe wiede mal eine Frage an die Profis unter euch ..
Wieviel BU muss ich zahlen:?
bereinigtes Netto (Kindergeld ist auch schon weg davon) : 1178 €
Arbeite voll, Kind ist 2 1/2, keine Ehe, Mutter bekommt Harz4 ( macht gerade Schulung ). Kind geht voll in den Kindergarten. Hoffe ihr habt alle Infos die ihr braucht ..
Danke Danke Danke
Hi MrRonny
Habe Deine´beiden UH-Themen zusammgeführt, da die jeweiligen Fragen nicht getrennt voneinander betrachtet werden können, denn sie sind voneinander abhängig.
Wenn der BU hinzu kommt, wird der KU eine Stufe niedriger festgesetzt. Welches OLG ist am Wohnsitz des Kindes? Davon hängt Dein SB ggü. der KM ab - mal 900€, mal 1000€. Alles oberhalb des SB könnte bei Dir als BU gefordert werden.
Dir verbleiben also der SB + Deine Aufwendungen, welche zuvor bei der Bereinigung abgezogen wurden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Kind (und ich natürlich auch ) wohnen in Thüringen. Erwerbstätigenbonus fällt wohl weg ? Mutter hat auch schon vor der Geburt nicht gearbeitet und jetzt auch nicht ..
Alles, was an bereinigtem Einkommen nach dem KU über 1.000,- liegt, musst du ihr überweisen.
Erst wenn da mindestens 770,- bei rum kommen, gibt es noch zusätzliche Regeln, aber die greifen in diesem Fall wohl nicht.
Wenn du dich jetzt besonders bemühst, mehr zu verdienen, wird das nur dazu führen, dass du mehr bezahlen musst, und wird sie gleichzeitig davon abhalten, sich selbst um eigenes Einkommen zu bemühen, sondern dich umso mehr zu höheren und längeren Unterhaltszahlungen pressen.
Die sich aus diesem Pressvorgang für dich ergebenden Gerichts- und Anwaltskosten, gehen dann von deinen verbleibenden 1.000,- € ab.
Du solltest also jegliche Anstrengung zur Einkommenssteigerung unbedingt vermeiden und die Zeit der Überstunden, lieber mit deinem Kind oder zur persönlichen Entspannung nutzen.
Das ist zwar idiotisch aber dieser Staat will das so.
Dann macht man das eben so.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank !! :thumbup:
Hallo ...
Ich habe wieder ein Schreiben vom Anwalt der KM bekommen und wollte mal eure fachkundige Meinung wissen !!
Sehr geehrter Herr ZahleMann,
in obriger Sache haben sie uns ihre Verdienstabrechnung übermittelt. Auf der Grundlage eines Netttoeinkommens von 1500 € sind sie verpflcihtet zumindest den Regelunterhalt von 281 € zu zahlen. Hiervon ist das anteilige Kindergel in höhe von 82 € abzuziehen, weshab sie Kindesunterhalt in Höhe von 199 € zu zahlen haben.
Der Guten Ordnung haber setzen wir Frist zur Zahlung des Unterhaltes bis 21.12.2009.
Was sagt ihr dazu ?? Das erste Schreiben vom Anwalt war viel bedrohlicher mit Sätzen wie das ich z.b. auf jeden Fall den Unterhalt Titulieren soll usw. und jetzt so ein "netter" Brief ... Ist da was Faul ?
Außerdem ist der Betrag von 199 € ja falsch denn ich hatte mir 228 € gerechnet bei einem Unterhaltsberechtigten (nur meine Tochter) Oder ?
Danke für eure Hilfe ...
Edit: Sorry, aber in der Farbe konnte ich nix erkennen.