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Hilfe bei Unterhaltsberechnung

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(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und noch sehr unerfahren in Unterhaltsangelegenheiten (Bitte um Entschuldigung) !

Kann mir jemand sagen, wie viel Unterhalt ich für meine 2 Jährige Tochter zahlen muss ?

Brutto: 2500 €
- Entgeldumwandlung 100 €
= steuerplichtiges Brutto 2400 €
Netto: 1.533 €

- 5 % berufliche Aufwandspauschale ( 76,65 €)
- Lebensversicherung (50,13 €) <- bestand schon vor der Geburt und vor 2005

bereinigtes Netto = 1406,22 €

Ist meine Berechnung oben so OK ? Und ist es richtig das ich 228 € Unterhalt zahlen muss (Weil ich nur einer Person Unterhalt zahlen muss) ??

Vielen Vielen Dank für eure Antworten !!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 22:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 22:35
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnelle Antwort !!!  :thumbup:

Ich bin der Mutter ja eigentlich auch BU pflichtig. Nur hat sich bis jetzt noch nichts beantragt. Sind es dann nicht 214 € oder sehe ich es falsch und es sind wirklich 228 €.

Würde gerne zu einem Notar gehen und eine einseitige notarielle Verpflichtungserklärung schreiben (Mustertext ja hier im Forum) und dann auf das JA gehen um den Unterhalt per Urkunde festlegen zu lassen.

Ist meine Vorgehensweise OK ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 22:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die 2-fache Höhergruppierung entspricht der Rechtssprechung, solange Du nur einer Person (in dem Fall ein Kind) zu UH verpflichtet bist. Werden es zwei, so sind die von Dir genannten 214€ für ein 0-5 Jahre altes Kind zutreffend.
Von einer Titulierung würde ich die Finger lassen, solange die BU-Frage ansteht und nicht geklärt wurde - ausser Du musst. Denn die Änderung eines Titels ist ungleich schwerer durchzusetzen. BU lässt sich steuerlich absetzen, KU hingegen nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 23:03
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Die Kindesmutter ließ mir über einen Anwalt mitteilen, das ein Titulierungsinteresse der Kindesmutter ausdrücklich besteht  :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 23:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt zwar, sagt aber nichts über die Höhe.

Du könntest durchaus 214,- titulieren und ne evtl. Klage des JA mit dem Argument abwehren, dass die Mutter ja auch noch BU berechtigt ist.

Nur vielleicht weckst du damit schlafende Hunde.

Ist ne Risikoabwägung, die man aber kaum mathematisch erfassen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 23:16
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die super schnellen Antworten. Klasse Forum  🙂

Ich werde 228 € angeben. Habe keine Lust auf Stress und die 14 € ändern auch nicht viel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 23:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dann aber auch ein ganz wichtigwer Hinweis, welcher später viel Ärger verhindern kann. Der Titel ist mindestens auf das Ende des 18 Lebensjahres des Kindes zu begrenzen. Wurden sonst noch vom gegn. RA irgendwelche "Wünsche" formuliert, was in dem Titel zu stehen hat?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 23:26
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Ich wollte ihn auf 24 Monate ertmal begrenzen .. ist das Falsch oder Richtig.

Der RA der Kindesmutter hat mir nur mitgeteilt das ich doch bitte meine Gehaltszettel (habe ich noch nicht da ich den 1 Monat arbeite, davor war ich Student) bzw. meinen Arbeitsvertrag zusenden soll damit er den Unterhalt ausrechnen kann und ich mit der Rechnung zum JA gehen soll ! Das will ich eigentlich verhindern oder wie sehr ihr das ??

Es wurden keine Wünsche im Schreiben des RA genannt. Soll Ihm nur innerhalb von einer Woche alles zusenden  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 23:35
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine kurze Frage dazu ... soll ich etwas von dynamisch oder statisch mit reinschreiben lassen .. ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 23:53




(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn man das Prozessrisiko nicht scheut, kann und sollte man bei Leistungsfähigkeit immer den Mindestunterhalt titulieren lassen, da man in dieser Höhe sonst ohnehin verlieren würde und 12 x monatlicher Mindestunterhalt ist schon einer schöner Streitwert für zwei Anwaltskosten, die man dann sowieso zu zahlen hätte.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 11:17
(@bronze)
Registriert

Moin,
und willkommen im Hades der Unterhaltszahler.

Die Einkommesauskunft kann der RA verlangen. Ausrechnen kann er auch, sein Gekrickel braucht dich aber nicht soo sehr interessieren. Keinesfalls wird es Grundlage Deiner Tituilierung werden. Deine Berechnung sieht gut aus.

Du gehst mit Deinen Unterhaltsvorstellung zum JA und läßt den von Dir angegebenen Betrag oder Prozentsatz der DDT im Titel festsetzen.
fester Betrag = statischer Titel
Prozentsatz = dynamisch
Die Qual der Wahl liegt bei Dir.
Achte darauf, dass neben der Befristung im dynamischen Titel auch der Abzug des hältigen Kindergeldes (so, in Worten) festgehalten ist.

Befristen lassen kannst Du auch nach Deinen Vorstellungen. Rechne mit Widerstand oder genervtem Augenrollen, aber lass Dich nicht einschüchtern. Das JA legt nichts fest und bestimmt auch nichts, sondern die müssen aufschreiben was Du vorgibst.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 14:47
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Danke Danke für die Tipps  :thumbup:

Ich habe dem Anwalt folgendes geschrieben ! Ist das so ok ?

Sehr geehrter Herr *,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben möchte ich paraphrasieren, das meinerseits ab dem 01.11.2009 ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Da mir eine Gehaltsabrechnung noch nicht vorliegt, kann eine Zusendung erst am Ende dieses Monats erfolgen.

Ich werde Ihnen meine Gehaltsabrechnung aus dieser Sie die Unterhaltsberechnung vornehmen können, spätestens am 31.11.2009 unaufgefordert zusenden. Bei der Ausfertigung Ihre Unterhaltsberechnung bitte ich Sie um eine detailierte Aufschlüsselung aus der sich Ihre Berechnung gliedert. Zu dieser sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Ihre Unterhaltsberechnung lasse ich, gesetzt den Fall, dass eine Inkonsistenz Ihrer Forderung gegenüber meiner Berechnung besteht, Anwaltlich prüfen.

Eine statische, befristete Titulierung des Unterhaltes ist mit Absprache von Frau * des Jugendamtes * sofort möglich und stellt auch meinerseits kein Problem dar.

Anschließend möchte anmerken das es mich melancholisch stimmt, das Frau ****** zu einer anwaltliche Vertretung geraten wurde. Die Festsetzung des Unterhalts bzw. deren Titulierung übernimmt jedes Jugendamt ohne Entgelt!
Mit freundlichen Grüßen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 15:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also irgendwie schmeckt mir diese Art der Titulierung überhaupt nicht. Gesetzlich verbrieft wird für die Festlegung des KU  bei Nichtselbstständigung das EK der letzten 12 Monate herangezogen. Hier jedoch handelt es sich um eine gerade aufgenommene Tätigkeit eines Berufsanfängers. Das Risiko, den Job während der Probezeit zu verlieren, ist gegeben. Und auf Basis eines einzigen Gehaltsscheines eine Titulierung vorzunehmen (zumal noch der Monat November) erscheint mir doch etwas gewagt.
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, kann Auskunft auch nur für die Vergangenheit verlangt/erteilt werden. Hier ist noch nicht mal eine einzige Abrechnung erfolgt. So gesehen würde das Auskunftsersuchen lediglich den Zeitraum Nov. 2008 bis Okt. 2009 umfassen.
Wie sicher ist denn Deine Anstellung? Ist sie befristet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 17:09
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Also meine Einstellung ist nicht befristet, nur eine normale Probezeit von 6 Monaten.

Der RA der KM will in seinem Schreiben den Arbeitsvertrag haben um den Kindesunterhalt ausrechnen zu können, da im bekannt ist (durch die KM) das ich erst jetzt angefangen habe zu Arbeiten ! Das JA sagte mir das ich es lieber machen soll weil er sonst einfach Klagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 17:15
(@bronze)
Registriert

Moin Ronny,
Dein Schreiben an den Anwalt war zu lang. Üblicherweise genügt bei der Bitte um Nachweis der Einkünfte folgende Zeile:

Betreff: Ihr Schreiben vom xxxxx - Einkommensnachweise

Sehr geehrte RAtte,

diesem Schreiben beiliegend erhalten Sie meine Einkommensnachweise zur Prüfung der Unterhaltsansprüche meines Kindes.

LmaA

Goldesel

Das andere alles ist Zuckerguss auf Essiggurke. Lass das lieber weg und damit die Gegenseite so tief wie möglich im Dunkeln.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 14:00
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank .. hast natürlich Recht.  :thumbup:

Nur habe ich ja eine Lebensversicherung die eigentlich anzurechnen ist. Muss ich dem Anwalt da was mitsenden, denn wenn nicht rechnet er das ja auch nicht mit rein ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2009 16:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ronny,

Nur habe ich ja eine Lebensversicherung die eigentlich anzurechnen ist. Muss ich dem Anwalt da was mitsenden, denn wenn nicht rechnet er das ja auch nicht mit rein ????

Also, ich würde das Anschreiben ergänzen um einen Satz wie: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Berechnung meine Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge (Lebensversicherung) in Höhe von <xyz> Euro im Monat.

Wenn er Belege sehen will, soll er sie anfordern. Man soll's diesen Burschen ja auch nicht einfacher machen als nötig - und außerdem, da diese Versicherung schon länger läuft, ist das deiner Ex ja auch durchaus bekannt. Ich frage mich ohnehin gerade, warum diese Trulla gleich zum RA gerannt ist, statt die Berechnung kostenfrei vom Jugendamt machen zu lassen (oder, besser noch, erst mal mit dir zu reden). So wie du hier schreibst, klingst du nicht gerade wie jemand, der sich um den Unterhalt drücken will (in so einem Fall könnte ich es ja verstehen, wenn eine KM die juristische Keule auspackt). Ist die Dame von Haus aus auf Krawall gebürstet, oder gab's irgendwas in der Vergangenheit, dass sie jetzt so drauf ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 14:55
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Ach was da alles schon so über Gerichte gelaufen ist würde den Rahmen hier sprengen  😡
Umgangsrechtsverhandlungen, Einstweilige Verfügungen usw. und das nur weil ich mein Kind auch sehen will ... mhh

Ich werde jetzt schreiben:

Sehr geehrter Herr XYZ,

diesem Schreiben beiliegend erhalten Sie meinen Einkommensnachweis zur Prüfung der Unterhaltsansprüche meines Kindes. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Berechnung meine Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge (Lebensversicherung) in Höhe von ZYX Euro im Monat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2009 17:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ronny,

Ach was da alles schon so über Gerichte gelaufen ist würde den Rahmen hier sprengen  😡
Umgangsrechtsverhandlungen, Einstweilige Verfügungen usw. und das nur weil ich mein Kind auch sehen will ... mhh

Hat jetzt nix mit der aktuellen Unterhaltsfrage zu tun, aber wenn ich das da oben so lese: Wie klappt denn inzwischen der Umgang mit deiner Kleinen, oder hast du da auch noch 'ne offene Baustelle?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 17:15




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