Hallo zusammen,
bei mir und meinen Kids hat sich in letzter Zeit einiges geändert, was die Berechnungsgrundlagen angeht, meine DEF möchte aber auch mit dem Hinweis, sie hätte gehört, dass die DDT sich geändert hat, eine Neuberechnung von mir. Jetzt weiss ich gerade nicht, ob sich meine Situation verbessert oder verschlechtert hat:
Folgende Situation (Kinder 1 - 3 wohnen bei mir, Mutter ist verstorben, bisher habe ich Halbwaisenrente und KiGeld erhalten):
Kind 1, 18 J, hat gerade Abi gemacht, fängt ab 1.9. ein freiwilliges soziales Jahr an.
Kind 2, 18 J. hat auch gerade Abi gemacht, weiss noch nicht so recht, evtl. ein Jahr Work and Travel oder jobben und die Welt sehen, d.h. auch noch ein Weilchen bei mir wohnend
Kind 3, 14 J. , klar, Schüler, wohnt bei mir
Kind 4, 7 J. wohnt bei der Mutter (meiner 2. Frau), Scheidung läuft, bisher habe ich 257,- Unterhalt nach Stufe 1 DDT gezahlt.
Jetzt ändert sich ja wohl was, weil die Kids volljährig sind und bei Kind 2 Kindergeld, Halbwaisenrente und wahrscheinlich Anerkennung als zu berücksichtigendes Kind wegfällt (Für 1 Jahr ist es auch so vereinbart, dass sie die Welt sehen darf, spätestens kommenden Sommer solls Studium oder Ausbildung d.h. Ende mit Hotel Papa geben). Ich denke für Kind 1 wird es bei FSJ weiter Kindergeld, Halbwaisenrente etc. geben.
Ich verdiene knapp 2.400,- netto, dazu 3 mal Kindergeld + 3x 160,- Halbwaisenrente (bisher)
Könnt ihr mir bitte bei der Neuberechnung helfen und zwar für beide Fälle:
A) Kind 2 macht ein Jahr lang sein eigenes Ding
B) Kind 2 macht doch noch ein Studium, FSJ oder berufsvorbereitendes Praktikum, d.h. kann wieder mit berechnet werden
Meine DEF ist logischerweise die Mutter von Kind 4, möchte wissen, ob es jetzt mehr als 257,- gibt, Unterhalt ist nicht tituliert.
vielen Dank, ich habs selbst versucht, aber die Privilegierungsänderungen bei Volljährigen machts mit echt zu kompliziert.
viele Grüße
mekmen
WENN eine Neuberechnung anstehen würde, KÖNNTE mit viel Pech Zeile 2 raus kommen.
Du bist mit 2.400,- knapp in Zeile 4, bei 4 Kindern kommst du in Zeile 2. Nach Bereinigung vermutlich wieder in 1.
Daraus ergibt sich ein neuer Zahlbetrag von 284,-€.
Darüber darf sie sich gerne freuen und du solltest das auch bezahlen, damit du nicht wegen so etwas noch Streit und einen Titel einfängst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi mekman,
ne so kompliziert ist es gar nicht.
Die beiden Volljährigen sind nicht mehr privilegiert. Sie haben den höchstmöglichen Schulabschluß erreicht und rutschen somit weit hinter die beiden minderjährigen Kinder.
Was es ein wenig kompliziert macht ist die Auszeit und das FSJ.
Das Kind mit Auszeit hat dann aktuell keinen Unterhaltsanspruch und zählt damit auch nicht als Unterhaltsberechtigt (was sich evtl. in der Eingruppierung der DDT bemerkbar macht). Ihr solltet da auch abklären, ob es für dieses Jahr die Halbwaisenrente gibt.
Beim FSJ teilen sich derzeit die Geister. Tendenz ist, dass nur dann Unterhalt geschuldet wird, wenn das FSJ für das angestrebte Studienfach notwendig ist (gibts in manchen sozialen Bereichen). Wenn nicht notwendig, dann auch nicht unterhaltsberechtigt. Auswirkungen s.o.
Wenn Unterhaltsberechtigt, dann wäre dem Bedarf das KA, die Halbwaisenrente und der "Verdienst" im FJS gegenzurechnen (was den Bedarf decken wird)
Über den Daumen gepeilt würde ich die in DDT Stufe 3 einordnen. Keine Runterstufung, wenn beide Kinder nicht unterhaltsberechtigt.
Eine Runterstufung käme bei Studium in Frage und du würdest in Stufe 2 oder sogar 1 landen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
also ich versuche mal einen Anfang. Im Prinzp hast Du 3 unterhaltsberechtigte Kinder (nach einem Jahr sogar 4).
Der Unterhalt für die minderjährigen Kinder ergibt sich wie bisher aus der DDT (mit neuen Zahlen), analog wird der Unterhalt der beiden volljährigen Kinder bzw. des volljährigen Kindes berechnet.
Aber nur die beiden minderjährigen Kinder sind im 1. Rang. D.h. zunächst wird der Unterhalt für die minderjährigen Kinder so wie bisher berechnet (also auch mit Herunterstufung um 1 (bzw. 2) Stufen wegen 3 bzw. 4 Unterhaltsberechtigter. Wenn dann noch Geld übrig ist, dann kann der Unterhaltsbedarf der volljährigen Kinder gedeckt werden. Dabei ist Dein Selbstbehalt gegenüber den volljährigen Kindern 1300 Euro.
Wenn ich Deine Situation richtig einschätze, dann erhält nur das jüngse Kind bzw. dessen KM tatsächlich Unterhalt, da die anderen Kinder bei Dir leben. Dann nimmst Du Dein bereinigtes Netto und schaust wieviel Du gemäß DDT bei 3 (bzw. 4) Unterhaltsberechtigten mit Deinem Netto für die beiden minderjährigen Kinder zahlen musst. Wenn dadurch Dein Selbstbehalt nicht unterschritten wird ergibt sich daraus der Zahlbetrag für das Kind, dass bei der KM lebt.
Erst danach können die volljährigen, nicht priveligierten Kinder überhaupt Unterhalt bekommen.
Wenn Dein bereinigtes Netto über 2300 Euro liegt wäre das Stufe 4, je nachdem ob Du 3 oder 4 Kindern zum Unterhalt verpflichtet bist, geht es eine oder 2 Stufen runter. Ist Dein bereinigtes Netto mehr als 1900 und unter 2300, dann ist das Stufe 3 und ebenfalls eine bzw. Stufen runter.
Bei 3 unterhaltsberechtigten Personen ergibt sich daraus für das 4 jährige Kind 361 Euro (wenn Du Stufe 4 bist minus 1 = Stufe 3) oder (Stufe 3 minus 1 = Stufe 2) 345 Euro abzüglich 92 Euro.
Aus meiner Sicht hat die Halbwaisenrente keinen Einfluss auf die Berechnung des Unterhalts für das 4. Kind, nur der Unterhaltsanspruch des 3. Kinde würde sich damit verringern. Die beiden volljährigen Kinder sind zunächst nur Zählkinder und ihr Anspruch wird erst danach befriedigt, sie sind also nachrangig gegenüber den minderjährigen Kindern.
Beim FSJ kann man die Frage stellen ob eine Unterhaltspflicht besteht. Da ihr es aber bisher ohne Titel geregelt habt, würde ich zu obiger Berechnung mit 3 Unterhaltsberechtigten stehen.
VG Susi
Hallo zusammen,
danke für die schnellen Antworten, auch wenn ich ehrlich gesagt gehofft habe, ich könnte in Stufe 1 bleiben (habe ich mit meiner Anwältin vor einem Jahr ausgerechnet und ist auch von ihrem Anwalt bestätigt worden).
@ Tina: bisher liegen hier die Briefe der Kindergeldkasse und der Rentenversicherung mit dem Fragebogen zur Zukunft ab 1.8. wir haben dann zurück geschrieben, dass momentan noch FSJ Plätze gesucht werden und die entsprechenden Verträge nachgereicht werden.
Ich gehe mal davon aus, dass, wenn die KiGeldkasse das FSJ anerkennt, die Rentenanstalt doch auch anerkennen sollte bzw. umgekehrt.
Kann ich mit dem Hinweis auf den jeweils anderen argumentieren, also: liebe Rentenkasse, aber das KiGeld wird weitergezahlt, bzw. liebe Kindergeldkasse, die Rentenkasse hats aber anerkannt ?
Das mit der Anerkennung des FSJ könnte noch kompliziert werden, Kind 2 macht FSJ im kulturellen Bereich will aber was Naturwissenschaftliches studieren.
Könnte dann rückwirkend das Geld zurückgefordert werden ? Oft merkt man ja bei so einem FSJ "ach ne das ist nicht mein Ding, ich mach lieber was anderes"
Ich stell heute abend mal meinen bereinigten Verdienst ein, ich hab nämlich ziemlich hohe Werbungskosten, (5 - 6 mal wöchentlich 40 km einfach, wechselnde Arbeitsorte etc.), nach Auskunft meiner Anwältin wäre ich knapp am Mangelfall vorbei.
Danke euch allen
mekmen
Danke Susi, hab deinen Beitrag erst gelesen, nachdem ich meine Antwort schon abgeschickt habe.
Damit wir uns nicht missverstehen, die volljährigen wollen ja keinen Unterhalt von mir, die wissen, dass sie ihre Kohle jetzt selbst ranschaffen müssen (sofern man bei dem mickrigen FSJ - "Gehalt" davon reden kann.
mir gehts momentan nur um die Zählweise der 3 Kids die bei mir wohnen, gegenüber meinem 4. Kind, das bei der Mutter wohnt. Denn ehrlich: Kinder die bei mir wohnen kosten ja trotzdem und der mögliche Wegfall von 1 oder 2 mal Kindergeld und Waisenrente würde mir schon zu schaffen machen.
Aber die Volljährigen wissen, dass sie ab jetzt auch in die Haushaltskasse einzahlen müssen.
Die Halbwaisenrente wird zu meinem Einkommen dazugerechnet, ist ja quasi der "Unterhalt" der verstorbenen Mutter.
Wie geschrieben, ich komme heute abend nochmal mit konkreten Zahlen rüber und hoffe auch auf Verständnis der Rentenkasse bzw. Kindergeldkasse.
Gruß
mekmen
Nein, Geld zurückfordern geht nicht. Es geht nur um die Anerkennung des FJS als Unterhaltsauslösend und damit folglich als Zählkind. Bei Normalverdienern belisbt beim FJS + KG eh kein ungedeckter Bedarf übrig.
Die Halbwaisenrente darf nicht zu deinem Einkommen gezählt werden, der Unterhalt steht ja den Kindern zu, also auch die Halbwaisenrente.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
das Kindergeld sollte im FSJ wietergezahlt werden, einfach weil Dein Kind noch unter 25 ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, Einkommensgrenzen gibt es nicht mehr.
"Der grundlegende Zeitraum des Bezuges der Halbwaisenrente reicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres weiter gezahlt." (<a href="http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html>Quelle</a>)"
VG Susi
Ich würde immer noch vermuten, dass bei genauerem Hinsehen und unter Berücksichtigung von hohen Werbungskosten, Betreuungsbonus und Bedarfskontrollbetrag, etc. eine Ausgangsstufe von 3 anzunehmen ist.
Ich würde ihr jetzt die 284,-€ anbieten und abwarten, ob ihr dass nicht vielleicht reicht.
Und da ihr es bisher auch geschafft habt, euch ohne Titel zu einigen, würde ich mal vermuten, dass euch das auch in Zukunft gelingt.
Da aber in keinem Fall ein Mangelfall zu erwarten ist, spielen Unterhaltsprivilegien keine Rolle.
Und natürlich bekommen uch Kinder im eigenen Haushalt und sitzen mit am Trog.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.