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Hilfe bei Handhabe der DT

 
(@skygirl237)
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Hallo  :wink:,

Wie ich dem Internet jetzt entnehmen konnte, geht die Düsseldorfer Tabelle immer von 3 unterhaltsberechtigten Personen aus, was ich bisher nicht wusste!
Bei Abweichungen wird in der Tabelle nach oben oder nach unten, je nach dem ob mehr oder weniger unterhalsberechtigte da sind, nachgeschaut??
Mein Partner ist für 2 Kinder ( 4 & 7 Jahre ) unterhaltsverpflichtet, sein Einkommen liegt zwischen ca. 1200,00 € - 1300,00 €, keinenfalls mehr! Somit sagt mir mein Exemplar der DT einen Zahlbetrag von 247,00 € für das 7jährige Kind & 204,00 € für das 4jährige Kind ( ohne dabei den Kindergeldabzug berücksichtigt zu haben).
Nur in welche Zeile muss ich denn nun schauen, weil es nur 2 und nicht 3 unterhaltsberechtigte Kinder gibt? Eine Zeile höher zu 265,00 € bei dem älteren und 219,00 € bei dem jüngeren Kind? Ist das richtig???
Wobei ich mich frage, ob das überhaupt eine Rolle spielt, denn je höher man in den Zeilen rückt, umso mehr Kindergeld wird doch auch entgegengerechnet und der Zahlbetrag bleibt der gleiche oder bin ich da auf nem falschen Pfad?
Außerdem ist mir bzw. uns nicht ganz klar, wozu der Regelbetrag, welcher in beiden Fällen tituliert wurde, eigentlich dient, wenn doch alles aus der Tabelle hervorgeht! Das ist mir ein Rätsel!
Für Eure Hilfe wären wir Euch echt dankbar, denn seitens des Jugendamtes bekommen wir keinerlei brauchbare Auskünfte. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß wir in den neuen Bundesländern wohnen, denn ich glaube da gibts auch noch feine Unterschiede.
Also habt schonmal im voraus vielen Dank!

Skygirl237


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2006 18:41
(@Cashcow)

Hallo,

wenn es wirklich nur 2 UH-Empfänger sind (und nicht noch eine Exfrau dazu), dann musst du tatsächlich in der DT eine Zeile weiter unten gucken.
Aber dein Partner wird immer 890 Euro behalten "dürfen", d.h. der KU fällt geringer aus!
Die Ex (falls vorhanden) geht dann leer aus.

Titulierung dient dazu, direkt beim Gehaltsbüro zu pfänden, falls der UH-Schuldner nicht zahlt.
Das hat also mit der Höhe des Betrags oder der DT nichts zu tun!

Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter.

Gruß CC


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 19:12
 Xe
(@_xe_)
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Moin,

insofern korrekt - er rutscht bei 2 Unterhaltsberechtigten tatsächlich eine Stufe höher. Tatsache ist aber, dass bis DT Stufe 7 der Zahlbetrag durch die Kindergeldanrechnung gleichbleibt, da die teilweise Anrechnung sich mit der Stufe langsam erhöht, bis 50% des Kindergeldes erreicht sind. Desweiteren ist drauf zu achten, dass der Selbstbehalt nicht unterschritten wird.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 21:05
(@skygirl237)
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Hallo CC & XE :wink:,
vielen vielen Dank für Eure so schnellen und sehr hilfreichen Antworten!

Eine Ex Frau gibts nicht, die hat keinen Unterhaltsanspruch, nein es sind nur 2 Unterhaltsberechtigte!
Und wir hatten den titulierten Regelbetrag immer mit der DT in Verbindung gebracht  :knockout:!!!

Ja, der Zahlbetrag bleibt bis zur 7 Stufe aufgrund der anteiligen Anrechnung des Kindergeldes gleich, womit ja aber eigentlich eine Titulierung aller 2 Jahre gar nicht nötig ist oder? Wenn der Regelbetrag da eh keine Rolle spielt und der Zahlbetrag von vornherein feststeht??

Wie würde sich denn dann verhalten, wenn wir ein Kind bekämen? Eigentlich würde sich doch nichts ändern oder? Da wir dann zwar in der direkten Spalte der DT schauen kann, aber der Zahlbetrag ja wieder gleichbleibt! Nur wie verhält es sich dann, wenn der Selbstbehalt nicht mehr gesichert ist??
Denn eheliche Kinder sind den unehelichen doch gleichgestellt oder nicht?

Danke schon mal im voraus für Eure Bemühungen meine vielen offen Fragen zu beantworten :wink:!
VG Skygirl237


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2006 21:44
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

eine Titulierungsänderung wäre nur dann sinnvoll, wenn im Titel kein fester Betrag steht, sondern eine Stufierung oder Prozentsatz der Düsseldorfer Tabelle. Ich rate von dynamischen Titel ab, allerdings aus eigener Erfahrung.

Wie würde sich denn dann verhalten, wenn wir ein Kind bekämen? Eigentlich würde sich doch nichts ändern oder? Da wir dann zwar in der direkten Spalte der DT schauen kann, aber der Zahlbetrag ja wieder gleichbleibt! Nur wie verhält es sich dann, wenn der Selbstbehalt nicht mehr gesichert ist??
Denn eheliche Kinder sind den unehelichen doch gleichgestellt oder nicht?

Dann würde, wenn schon bei einem Kind ein Mangelfalls vorliegt, die entsprechende Verteilungsmasse durch zwei geteilt werden, d.h. jedes Kind erhält an der nicht ausreichenden Verteilungsmasse einen bestimmten Anteil, der sich insbesondere nach den Altersstufen der DT (0-6, 6-12,12-18) richtet (je höher der Altersunterschied in Stufen, desto höhere Quotierung).

Allerdings sollte man sich das gut überlegen; dem Kind steht auch nicht mehr zu als dem älteren Kind, was definitiv zuwenig sein kann.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 22:09
(@skygirl237)
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Hallo XE  :),

bisher waren wir immer diejenigen, die auf eine Berechnung sowie Titulierung vom Jugendamt bestanden haben, da uns ja, wie bereits geschrieben die Handhabe der DT nicht wirklich klar war.
Und auch der Form halber wollten wir das so.
In dieser Urkunde wird der Regelbetrag sowie auch der Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Titulierung in der DT gültig war, vorgegeben. Dieser Betrag soll sich jedoch bei einer eventuellen Regelbetragänderung ändern, soweit auch ok.
Auf jeden Fall würde ein eheliches Kind in einer Berechnung mit berücksichtigt werden, ja?
Und auch wird mein Partner ja nach der Hochzeit, ( denn noch sind wir nicht verheiratet) wesentlich mehr verdienen, was sich ja aber auch auf den Unterhalt nicht auswirken wird, da ja dann mehr Kindergeld angerechnet wird und der Zahlbetrag gleich bleibt, jedenfalls bis zur 7. Stufe und die wird trotz Mehrverdienst nicht erreicht.
Da würde sich nichts ändern oder?

Der Unterhalt für das 2 Kind, wird sich 2008 ändern bzw. erhöhen, aufgrund der nächsten Altersstufe. Jedoch ist der Unterhalt des älteren ja noch bis 2010 betitelt.
Aber ab der Änderung 2008 ist der Selbstbehalt dann nicht mehr gesichert, wie dann weiter verfahren? Theoretisch müssten da ja 2008 beide neuberechnet werden oder?
Fragen über Fragen…trotzdem bzw. deswegen, DANKE für deine Hilfe :wink:!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 16:22
(@medusalem)
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hallo skygirl,

wag mich jetzt mal daran:

also, theoretisch müsste der Unterhalt bei 3 Kindern ( wenn ihr eins bekommen würdet) komplett neu ausgerechnet werden, da alle 3, ob unehelich oder nicht, gleichgestellt sind.

Hättet ihr ein Kind und du würdest nicht arbeiten gehen, hätte dein Mann zwar StKl. 3 und du 5, und damit zwar mehr Unterhalt zur Verfügung, er müsste aber, da ihr wohl verheiratet seid auch dir Unterhalt gewähren.

Somit würde das Einkommen deines Mannes bis zum Selbstbehalt auf 4 Personen verteilt werden (Dich und die 3 Kinder). Wie das allerdings mit dem Titel ist, kann ich nicht genau sagen. Da gibts bessere Experten hier.

Sonnige Grüsse aus dem Münsterland


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 16:54
(@skygirl237)
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Hallo Medusalem,

Danke, dass Du dich „ran  gewagt“ hast :thumbup:.
Selbst nach der Eheschließung, sowie auch jetzt, werde ich arbeiten gehen, da ich selbständig bin. Aber dennoch waren deine Infos sehr hilfreich!!
Nur, selbst wenn wir ein Kind bekommen würden bzw. ja allein schon, wenn wir verheiratet wären, ist der Unterhalt für die beiden anderen ja tituliert und ich bezweifel, dass die Kindesmutter einer Neuberechnung zustimmen würde….! Leider ist da bei ihr eine sehr kindergartenähnliche Grundstimmung vorherrschend und vom Erwachsenen Dasein nicht viel zu spüren. Demnach ist es denk ich ausgeschlossen, dass sie da einer, wenn auch notwendigen Neuberechnung, zustimmen würde…!

Ebenfalls recht sonnige Grüße zurück ... aus dem sächsischen Brutkasten :rofl2:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 18:36
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Also wenn ein neues unterhaltsberechtigtes Kind dazukäme, könnte sich die Km auf den Kopf stellen.
Was meinst Du wie schnell bei uns die Einsicht kam und die KM der Abänderung plötzlich zustimmte.

Mhm...aber ist denn denn jetzt nicht so, daß erstmal der Unterhaltsanspruch aller Kinder getilgt werden muß,
bevor eine neue Frau mit in die Unterhaltsberechnung reinkommt?!

*wie unhöflich von mir*

Gruß, paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 18:50
(@skygirl237)
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Hallo ....,
wie kam es denn dann doch zu einer schnellen Einsicht bei der KM, wenn ich fragen darf? Schließlich gehts ja um Geld, was sie dann weniger bekommen würde und da stimmt sie bestimmt ungern zu. Was könnte sie denn dazu bewegen? Mir würde da so spontan nix einfallen, leider!
Klar, die Kinder sollen auch vorrangig sein, ich will auch bestimmt kein Geld oder ähnliches, das steht für mich gar nicht zum Thema.

Danke dir, daß Du dir trotz der Hitze die Zeit genommen hast, mir zu antworten :wink:!!Skygirl237


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 19:08




(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

bei uns liegt ein Mangelfall vor. Gemeinsames Kind kam und hat natürlich den gleichen Unterhaltsanspruch ( je nach Alter ) wie die ersten Kinder.
KM wollte einer Abänderung / Minderung der Unterhaltszahlung für Ihre Kinder nicht zustimmen.
Dann haben wir schriftlich dem JA mitgeteilt, das wir sonst eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen.
Da die KM den Prozeß verloren hätte, gäbe es keine PKH etc... Wir haben uns zurückgelehnt und JA erklärte der KM, was eine Klage dann für sie bedeutet hätte.


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 19:18
(@medusalem)
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Hallo nochmal,

eben es braucht ja keine Zustimmung der KM letztendlich. Die Ex hat auch ungläubig die JA -Mitarbeiterin gefragt, was wäre, sollte mein Mann noch 5 Kinder in die Welt setzen lassen, worauf ihr erklärt wurde: Wumpe, je mehr Kinder um so weniger Geld für sie, da das Geld was vorhanden ist, aufgeteilt werden müsste.

Hätte gern in dem Moment einen Fotoapparat gehabt *g


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 20:17
(@skygirl237)
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Hallo,

diese Möglichkeit einer Klage war bzw. ist uns schon bewusst, ja. Nur scheuen wir uns auch etwas davor, weil wir eigentlich der Meinung sind, dass man dies ohne diesen ganzen Zankkram lösen kann und wir sind da auch sehr interessiert dran.
Außerdem habe ich nicht gewusst, dass auch wir bzw. halt der Kindesvater die Möglichkeit hat, in solchen die Hilfe des Jugendamtes zu beanspruchen. Ich dachte bzw. geben die uns permanent das Gefühl, dass die nur das  betreffende Kind bzw. den gesetzlichen Vertreter, somit halt die Kindesmutter vertreten.
Eben deshalb scheuten wir diesen Weg auch…aber das klingt ja nun doch so, als ob auch wir, also theoretisch, Hilfe beim JA bekommen würden bzw. bekommen müssten oder?

VG Skygirl237


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2006 15:24
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Skygirl,

das Jugendamt hilft keineswegs den Unterhaltsverpflichteten! Das ist einfach eine falsche Annahme.

Bei der Titulierung würde ich unbedingt darauf achten, dass eine Urkunde zeitlich begrenzt wird, und zwar auf den Vormonat vor der Volljährigkeit des betreffenden Kindes.

MfG
Klaus


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 15:44
(@medusalem)
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Hallo,

diese Möglichkeit einer Klage war bzw. ist uns schon bewusst, ja. Nur scheuen wir uns auch etwas davor, weil wir eigentlich der Meinung sind, dass man dies ohne diesen ganzen Zankkram lösen kann und wir sind da auch sehr interessiert dran.
Außerdem habe ich nicht gewusst, dass auch wir bzw. halt der Kindesvater die Möglichkeit hat, in solchen die Hilfe des Jugendamtes zu beanspruchen. Ich dachte bzw. geben die uns permanent das Gefühl, dass die nur das  betreffende Kind bzw. den gesetzlichen Vertreter, somit halt die Kindesmutter vertreten.
Eben deshalb scheuten wir diesen Weg auch…aber das klingt ja nun doch so, als ob auch wir, also theoretisch, Hilfe beim JA bekommen würden bzw. bekommen müssten oder?

VG Skygirl237

Auch da muss ich Vater Klaus zustimmen. Das Jugendamt ist in erster Linie da um die Interessen der Kinder, in dem Fall der gesetzliche Vertreter, sprich Kindsmutter zu vertreten.
Hilfe von dort ist nicht wirklich zu erwarten. Sieh Dich ruhig mal hier im Forum genau um, was die meisten Väter hier für Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht haben.

Speziell ein aktueller Thread "begrenzter Titel gibts nicht..." ist da ein Beispiel von vielen und könnte, nebenbei gesagt auch interessant für dich sein. 

Wir haben auch die Erfahrung gemacht, das man grundsätzlich erst mal als Unterhaltsverpflichteter ziemlich einsam da steht.

Einrichtung wie das Jugendamt für die Kinder, gibts für diese "Spezies" nicht.

Vielleicht habt ihr ja Glück und habt einen netten Sachbearbeiter (soll schon mal vorgekommen sein).

Und noch was von wegen "ohne Zankkram": Wollten wir auch nie, jetzt gehts nur noch über Anwälte!  :puzz:


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 16:14
(@skygirl237)
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Und ich hatte mich schon gewundert zwecks der Hilfe, weil dies für mich kaum vorstellbar schien und ist ja nun auch nicht so. Ok!
Zeitlich begrenzt sind die Tietel immer bis zum Wechsel in die nächste Altersstufe. Nur ist ja mein Problem, daß der Unterhalt der Kleinen sich bald erhöht, der des Älteren jedoch sich erst paar jahre später ändert und wie man da an ne Neuberechnung kommen könnte (die dann notwendig wird, da der Selbstbehalt unterschritten wird ) ohne ein Fass aufzumachen, sondern dies auf dem ganz normalen Weg durchzuziehen.
Daß man als Unterhaltspflichtiger allein da steht, davon können wir ebenfalls ein Lied trällern, leider ;(!
Sollte die KM sich sträuben zwecks ner Neuberechnung bliebe uns ja nur der gerichtliche Weg mit Anwalt oder?

sonnige, schweißtreibende Grüße aus Sachsen...Skygirl237


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2006 16:47
(@medusalem)
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Mal ne ganz andere Frage:

Das ganze ist ja recht spekulativ, aber es wird ja für Deine Fragen Gründe haben?

Ist der Familienzuwachs absehbar oder noch in Planung?


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 20:31
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein, Familienzuwachs ist weder in Planung noch momentan absehbar. Nur informiere ich mich halt ganz gern vorher, bevor nachher womöglich das böse Erwachen kommt und die Einsicht "ach, wenn ich das vorher gewusst hätte"!!! Es gehen einem halt da schon viele Gedanken durch den Kopf, die man gern beantwortet haben möchte aber die einem nicht gleich jeder so ausm Stehgreif beantworten kann, deswegen hier meine vielen Fragen. Aber wie gesagt, Thema ist dies momentan bei uns beiden nicht!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2006 21:36