Hallo !
Ich brauche dringend Hilfe bei derBerechnung des Kinderunterhalts und der Berechnung des Unterhalts für meine Ex .
Folgender Sachverhalt :
Wie befinden uns im Trennungsjahr . Ich habe zwei Kinder : 6 und 9 Jahre alt . Meine Ex Frau geht keiner Erwerbstätigkeit nach - wegen der Betreuung unserer Schwerbehinderten Tocher ( 100 % )
Ich verdiene als Krankenpfleger ca 1950 bis 2050 Euro monatlich netto . ( Durchschnittlich ca 2000 Euro monatlich )
2000 Euro Gehalt
- 100 Euro Vermögensbildene Versicherung
- 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen ( Ansatz 5% von 2000 Euro )
- 604 Euro Kindesunterhalt ( von der Anwältin meiner Exfrau so berechnet )
Dazu kommt aber noch das das Kindergeld in vollem Umfang auf meine Frau übertragen ist .
Somit sind doch eigentlich noch 184 Euro dem Unterhalt zuzurechnen ? Wie sieht der Erwerbstätigenbonus aus ?
Bitte helft mir ! Brauch dringend Rat ! Zahle ich zuviel ?
Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Am Ende wird alles gut , und wenn es nicht gut wird war es auch noch nicht das Ende
Hallo Astronaut,
der Betrag von 604 kommt mir etwas seltsam vor.
Hättest du zwei UH-Berechtigte zu versorgen, wärst du vermutlich ganz knapp in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Da deine Ehefrau wegen der Betreuung eurer behinderten Tochter auf absehbare Zeit kein Geld verdienen wird, sind es drei und du bist auf jeden Fall in Stufe 1. Die Kinder sind 6 und 9 Jahre alt. Das heißt, dass du 2 x 272 bzw. 544 Euro für beide zahlen müsstest.
Von dem, was dir dann noch bleibt, kannst du 1100 Euro abziehen und den Rest als Trennungsunterhalt an deine Ehefrau überweisen.
Falls Ihr euch erst in diesem Jahr getrennt habt, könnt ihr für 2013 noch eine gemeinsame Steuererklärung machen. Dann bleiben euch die Splittingvorteile und die Steuerfreibeträge für das behinderte Kind bis zum Jahresende erhalten.
Zu Beginn des neuen Jahres musst du deine Steuerklasse auf I ändern und entsprechend die Unterhaltszahlungen anpassen. Weder für deine getrennt lebende Ehefrau noch für dich wird sich dabei viel ändern.
Nur dass das Sozialamt deiner Frau das ersetzt, was du ihr weniger überweisen kannst, nachdem du mehr Steuern zahlst ...
Du wirst voraussichtlich noch viele Jahre von 1100 Euro leben. Und deine DEF mit den Kindern von Sozialhilfe. Weil der Unterhalt, den du überweisen kannst, so oder so nicht ausreichen wird, um davon zu dritt zu leben.
Erst wenn euer gesundes Kind alt genug ist, um selbst Geld zu verdienen, wird es am Ende eures Tunnels ein wenig heller werden. Vielleicht kann auch das behinderte Kind später einmal in eine Ganztagseinrichtung gehen, sodass deine geschiedene Frau eigenes Geld verdienen kann ... aber im Moment sieht es mit dieser Familienkonstellation eher düster für auch alle vier aus.
Schönen Abend noch 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin
- 100 Euro Vermögensbildene Versicherung
Könntest Du das bitte etwas näher erläutern? Spielen hier vielleicht Kinder eine Rolle, und dann welche? Wem dient diese Vermögensbildung, nur Dir allein?
Richte Dich fürsorglich darauf ein, dass Dir nicht mehr als der Selbstbehalt (SB) von 1100€ verbleibt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Astronaut,
ein paar Ergänzungen zu diesem hier:
Falls Ihr euch erst in diesem Jahr getrennt habt, könnt ihr für 2013 noch eine gemeinsame Steuererklärung machen. Dann bleiben euch (...) die Steuerfreibeträge für das behinderte Kind bis zum Jahresende erhalten.
Bei den Steuerfreibeträgen für Behinderte muss man zwei Dinge unterscheiden.
Erstens, den Freibetrag für den Behinderten selber, der für ein behindertes Kind problemlos auf die Eltern übertragen werden kann. Standardmäßig können die beiden Eltern jeweils den halben Freibetrag geltend machen, aber auf gemeinsamen Antrag hin ist auch eine andere Aufteilung des Freibetrags möglich. In eurer Situation wäre es nur vernünfig, wenn du und deine Ex den Antrag stellen, dass der Freibetrag für das behinderte Kind zu 100% bei dir berücksichtigt wird, denn solange deine Ex nichts verdient, wird ihre Hälfte des Freibetrags ohnehin nur nutzlos verpuffen.
Zweitens, den Freibetrag, den man selbst für die persönliche Betreuung eines behinderten Kindes geltend machen kann. Dafür kommt wahrscheinlich nur deine Ex in Frage, aber eventuell lässt sich sogar das umdrehen, denn für die "persönliche Betreuung" im Sinne der Steuergesetze ist es nicht erforderlich, das Kind rund um die Uhr zu betütteln. Meines Wissens würde es unter steuerlichen Gesichtspunkten für die "persönliche Betreuung" bereits ausreichen, wenn das Kind unter der Woche in einem Heim untergebracht ist und nur am Wochenende tatsächlich von einem selber betreut wird - eventuell lässt sich auf dieser Basis auch argumentieren, warum dieser Freibetrag einem Wochenendpapa zustehen sollte, wenn schon die Mutter ihn mangels eigenen Einkommens eh' nicht nutzen kann. Aber da müsstest du selber ein bisschen recherchieren, so genau kenne ich selber mich damit nicht aus.
Für mich waren seinerzeit die Steuertipps für Menschen mit Behinderung recht hilfreich (kann man dort bestellen oder, einfacher, in der rechten Navigationsleiste gleich als PDF herunterladen). Diese Steuertipps werden zwar vom Freistaat Bayern herausgegeben, aber ich vermute, dass die meisten Dinge auch für die übrigen Bundesländer gelten.
Etwas anderes. Ich weiß ja nicht, was eure Tochter hat, aber Schwerbehinderung ist nicht gleich Schwerbehinderung, und längst nicht jede Schwerbehinderung des Kindes schließt eine Erwerbstätigkeit für Mutti vollständig und auf Dauer aus. Neben mir liegt gerade zufälligerweise der Schwerbehindertenausweis meines neunjährigen Juniors, auch auf diesem ist ein Grad der Behinderung von 100% angegeben und das Merkzeichen H für "hilflos" obendrein - aber sowohl ich als auch meine Ex sind berufstätig. Zwar beide "nur" Teilzeit, aber in Summe jedenfalls deutlich mehr als eine einzige Vollzeitstelle. Bei mir sind's dreißig Wochenstunden, bei ihr sind's (glaube ich) derzeit ca. fünfundzwanzig Wochenstunden. In unserem Fall geht das vergleichsweise problemlos, weil Junior mit Schule (Förderzentrum) plus Tagesheim unter der Woche tagsüber sowieso außer Haus ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.