sondern wiortschaftet noch gemeinsam
Moin elwu,
ich finde keinen Hinweis darauf. Tun sie das wirklich?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
ich finde keinen Hinweis darauf. Tun sie das wirklich?
Hallo,
woraus entnimmst du, dass sie das nicht tun? Ich halte mich an das, was geschrieben steht. Aus dem Eingangsposting: Mutter will mit den Töchtern ausziehen. Aus dem letzten Posting: Sie plant jetzt doch nicht als erste aus der noch gemeinsamen Wohnung auszuziehen... Sofern carlos09 keine relevante Info ausgelassen hat, leben und wirtschaften sie noch gemeinsam, die Trennung hat noch nicht begonnen.
/elwu
Hallo Carlos,
schon mal mit dem Thema "negative Feststellungsklage weitergehend
befassen.
Was bitte meinst du mit "negativer Feststellungsklage"?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn die beiden innerhalb der Wohnung bereits getrennt leben, kann auf Stur schalten für carlos unnötig unbequem werden.
Die Antwort weiß carlos.
@ carlos:
wie sieht es denn damit aus?
Gruß
Till
Wie sieht's eigentlich mit dem Kind aus, für das carlos kein Sorgerecht hat.
Kann KM für die Kleine ungeachtet gemeinsamen wirtschaftens KU einfordern?
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi carlos
Die ganz wichtige Frage lautet: Wurde die "wirtschaftliche" Trennung bereits vollzogen?
M.E musst Du Auskunft erteilen, wobei ich eigentlich nur die Ex erst einmal sehe. Ihr Anspruch dürfte prinzipiell berechtigt sein (Kind unter 3 Jahre und kein EK). Die Frage nach einer monetären UH-Berechtigung der Kinder beantworte ich mal mit §1612 Abs.1 und 2. Bei Dir sollten besondere Gründe vorliegen, ebenso wird auf die Belange der Kinder Rücksicht genommen (genau wie in einer funktionierenden Familie). Allerdings die oben gestellte Frage könnte da Probleme bereiten. Wichtig dabei ist, wer leistet/tut noch was für den anderen (einkaufen, waschen, kochen, sauber machen etc.). Und das alles auch mit Blick auf die Kinder!!
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Zusammen,
danke für die entstandene Diskussion. Es ist so :
Wir wohnen zusammen und ich gehe arbeiten, die KM kümmert sich um die Kinder, wäscht, bügelt usw. Ich zahle Miete
und einige andere regelmäßige Posten, sie bekommt von mir einen Posten für Lebensmittel, Kleidung, Sparen Kinder usw.
Die Aufforderung nach Einkommensnachweisen kam auch noch nicht von ihrem RA, sondern sie hat mich zunächst danach gefragt.
Wir leben getrennt zusammen in einer Wohnung, den Auszug meinerseits lehne ich ab (bzw. werde ich mich zunächst nicht drauf einlassen).
Habe irgendwie das Gefühl, bei einem Auszug meinerseits in eine Falle zu tappen.
@ Tina : das mit der neg. Feststellungsklage ist hier im Thread von pappasorglos beschrieben
Hoffentlich versteht ihr meine Situation jetzt besser, bei Fragen fragen (melde mich dann so schnell wie möglich)
Servus Carlos
Hi carlos
Also bitte. Unter diesen Bedingungen ist eine KU-Forderung m.E. ein Witz. Leider kenne ich für BU-Forderungen nichts entsprechendes. Wärd ihr verheiratet könnte nicht in geringsten Maße von einer praktizierten Trennung die Rede sein. Dazu gehört eindeutig die Trennung von sämtlichen (normalen) hauswirtschaftlichen Dingen. Andersherum - wenn Du der Alleinverdiener bist - welche Wahlmöglichkeit hätte sie? Kompliziert wird es ein bischen für mich, dass hier a) keine TU-Forderung erhoben werden kann und b) ihr eigentlich eine Lebensgemeinschaft bildet, welche UH-rechtlich sowohl im Gesetz als auch in der Rechtssprechung einer Ehe "angeglichen" wurde. Doch nun beisst es sich ganz schön.
Mir jedenfalls ist nur keine Verfahrensweise bekannt, wie unter den von Dir geschilderten Zuständen Rechtspraxis gelebt werden könnte/sollte/müsste.
Naja. Frage doch mal nach der Anspruchsgrundlage für die BU-Forderung nach und beziehe Dich dabei auf eine immer noch gelebte vollumfängliche Haushaltsgemeinschaft. Zumindest in der Sozialgesetzgebung wäre es eindeutig, doch ausserhalb davon wird's schwierig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wir wohnen zusammen und ich gehe arbeiten [...]
Hallo,
tja, da habe ich meinem vorherigen Posting wenig hinzuzufügen. Kein Fall, kein Schreiben, kein Nichts. Also auch keine Auskunft. Auf eventuelle Schreiben eines RA nicht reagieren, mit keiner Silbe. Bis auf weiteres das Einkommen unterhaltstechnisch optimieren, sonst nur abwarten. Nicht ausziehen. Die Ex nichts fragen. Ruhe bewahren, freundlich bleiben auch und vor allem dabei, ihr doch den Auszug anzubieten, ihren, nicht deinen. Falls irgendwann mal was konkretes kommt, wieder hier melden, mit allen dann aktuellen Fakten.
/elwu
danke, habe verstanden : ruhig bleiben und aufs schlimmste vorbereiten...
.... Bis auf weiteres das Einkommen unterhaltstechnisch optimieren, sonst nur abwarten.
/elwu
Was kann man denn da noch optimieren ? Wie sieht es mit einem Angestelltenvertrag und Besteuerung im Ausland aus ? Oder wie wirkt sich zB eine selbstgenutzte Immobilie (ETW)
oder eine fremdgenutzte Immobilie (ETW) aus ? Wäre das eine Optimierung ?
Wünsche noch einen netten Sonntag euch und euren Kindern in die Runde,
Carlos
Nachtrag @/elwu :
Lass aus meinem letzten Posting bei einer Antwort bitte die Frage nach dem Ausland draussen, sorry, war nur ein kurzes Gedankenspiel, das ich
hier nicht diskutieren will.
Was allerdings die Fragen mit den Immobilien betrifft, bin ich weiterhin interessiert und ich denke, dass dies auch legitim ist und letztlich das
Allgemeinwohl nicht betrifft.
Bei einer Verabschiedung sagte ein Bekannter kürzlich 'immer sauber bleiben',
in diesem Sinne weiterhin einen schönen Sonntag, carlos
Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das Gegenteil
aus Wikipdia
ich bezweilfe mal, das so eine Klageart im Familienrecht angesiedelt werden kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ALARM !
Hier kurz der Zwischenstand :
Habe ihr letztlich nach mehrmaliger Aufforderung eine Aufstellung meines Arbeitgebers zukommen lassen über meine Nettoeinkünfte.
Mein Anwalt hat daraus einen KU von €707 (also 144% nach DDT) berechnet und mir empfohlen, dies beim JA titulieren zu lassen.
Desweiteren hat er mir im Erstgespräch dann noch als BU den Mindestbedarf von €770 minus Kapitalerträge von mtl. €200 aus Vermögen
meiner EX-Partenerin in Aussicht gestellt. Dies wurde auch hier im Thread schon in etwa so angenommen.
Ihr Anwalt, so ist mir nun zu Ohren gekommen, will hier eine 3/7 Anrechnung meines ber. Nettolohn anstreben.
Wir sind aber nicht verheiratet, kann er es trotztdem ??????????
Wenn das passiert, wird der BU natürlich viel höher.
Meine jüngste wird im November drei Jahre alt und plötzlich strebt meine EX eine €400 Putzstelle an, was hat das zu bedeuten ???
Sie hat ja vorher (auch vor der Geburt) nichts gemacht ???
Hängt ihr starker Aktivitätsdrang mit dem bevorstehenden Geb. unserer kleinen zusammen ?
Wünsche euch noch einen schönen Abend und freue mich natürlich jederzeit über Antworten.
der Carlos
Liebe Leute,
nachdem ich am Anfang noch viele nützliche Antworten bekommen habe, scheint das Interesse nach meinen letzten Beiträgen irgenwie
abgeflacht zu sein. Woran liegt das ? Bräuchte euch wirklich weiterhin, zumal mich vorgestern der gegnerische Anwalt in Verzug gesetzt hat :
Er fordert mich nun auf €1450 BU nach 3/7-Methode und KU insgesamt für unsere beiden Kinder in Höhe von €705 zu zahlen. Dies ab dem 1.9. rückwirkend.
Wohlgemerkt, wir leben noch in der gemeinsamen Wohnung zusammen, wirtschaften zusammen und sind (weiterhin) unverheiratet.
Habe jetzt meinerseits die hier oft zitierte Kanzlei in Ddorf mit dem Fall beauftragt, weil ich damit natürlich überfordert bin.
Jetzt meine Fragen :
1) Kennt jemand diese Konstellation und weiss, wie sich das weiterentwickelt hat ?
2) Wie soll ich mich am 1. Oktober verhalten ? An sie überweisen, obwohl wir noch nicht räumlich getrennt sind ?
Diese Aufforderung zur Zahlung macht mich sehr unruhig und mir graut es schon vor den nächsten Problemen mit Umgangsrecht usw. (aber das gehört ja hier nicht hin)
Hoffentlich auf Bald,
carlos
Hallo Carlos,
solange ihr noch zusammen wirtschaftet, musst Du keinerlei Unterhalt zahlen. Dass ihr nicht gemeinsam gewirtschaftet habt, müsste sie beweisen können. Kann sie aber nicht. Also kannst Du Dich diesbezüglich entspannen.
3/7-Methode ist m. E. nur bei Eheleuten anzuwenden. Aber Du bist ja nicht verheiratet. Was sagt denn die von Dir beauftragte Anwaltskanzlei?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
mein RA hat wie hier im Forum auch von anderen vorhergesagt vom Mindestbedarf €770 bis zum 3. Geb. jüngstes Kind gesprochen.
Das war allerdings vor der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen vom gegnerischen RA.
Werde meinen RA Anfang nächster Woche sprechen und wir sehen dann, wie es weitergeht.
Der gegnerische Anwalt beruft sich übrigens auf §1615 l BGB.
Das mit der 3/7-Anrechnung nach eheähnlichen Verhältnissen wird im Netz kontrovers diskutiert.
Es gibt letztlich keine ganz klare Aussage, dass diese Methode ausschliesslich nach Scheidung Anwendung findet.
Danke dir für die nächtliche Antwort.
carlos
Hallo Carlos,
Bräuchte euch wirklich weiterhin, zumal mich vorgestern der gegnerische Anwalt in Verzug gesetzt hat :
Er fordert mich nun auf €1450 BU nach 3/7-Methode und KU insgesamt für unsere beiden Kinder in Höhe von €705 zu zahlen. Dies ab dem 1.9. rückwirkend.
Wohlgemerkt, wir leben noch in der gemeinsamen Wohnung zusammen, wirtschaften zusammen und sind (weiterhin) unverheiratet.
Nun ja, da meint der Herr Anwalt offenbar, deiner KM beweisen zu müssen, was für ein toller Hengst er ist, indem er astronomische Forderungen in den Raum stellt. Dass er damit nicht durchkommt, müsste er eigentlich wissen; dein Problem ist allerdings, dass deine KM sich jetzt einbildet, sie hätte einen Anspruch in eben dieser Höhe ;-(
Fordern kann er jedenfalls viel - aber womit begründet er denn, dass überhaupt eine Grundlage für einen Anspruch besteht? Eine räumliche und wirtschaftliche Trennung hat nun mal noch nicht stattgefunden, und so lange das so ist, kann er sich seine Forderungen gerne an einen Ort stecken, wo es für immer dunkel ist 😉
Das mit der 3/7-Anrechnung nach eheähnlichen Verhältnissen wird im Netz kontrovers diskutiert.
Im Netz wird z.B. auch kontrovers diskutiert, ob Kornkreise jetzt von Außerirdischen gemacht werden oder nicht.
So lange der gegnerische RA die 3/7-Anrechnung auch für unverheiratete Paare nicht durch passende Paragrafen oder Referenzurteile untermauert, kann dir das Netzgeschwätz erst mal ziemlich wurscht sein 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und ich gehe davon aus, dass im Igitte-Forum noch ganz andere Theorien diskutiert werden, wenn auch dort nicht besonders kontrovers ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
