Hallo liebe Gemeinde,
nachdem ich nun seit zwei Jahren regelmäßig das Forum verfolge, aber nie was von mir gegeben habe, hier mein heutiges Vergleichsergebnis, welches rechstkräftig und unabänderbar ist:
Kurz die Fakten: Eheschließung September 1994, Trennung Januar 2006, Kind 1 2001, Kind 2 2003.
Ich selbstständig, GmbH-GF (seit 1999), sie ausgelernte Bankkauffrau, gearbeitet bis 1998, dann Studium (Lehramt), Abschluss 2003. Nach der
Geburt des zweiten Kindes 2003 dann nur noch geringfügig beschäftigt im Handwerksbetrieb der Eltern. Gegen Ende 2005 dann der Wunsch, verstärkt im Betrieb der Eltern als kaufm. Angestellte zu arbeiten. Wurde von diesen dann begrüßt und mit einer kleinen Beteiligung "belohnt", zusätzlich Erhöhung des Einkommens auf brutto EUR 1.000,-, bei freier Arbeitszeitwahl und Entfernung zum Betrieb Luftlinie 20m.
Einreichung des Scheidungsantrages im Juli 2006, zeitgleich sah sich die Dame dann auch nur noch in der Lage etwas mehr als Euro 400 zu verdienen...
Im Schriftverkehr noch vor der 1. Verhandlung im September 2006 war erkennbar, dass ihr Anwalt bei einem Selbstständigen überall verstecktes
Geld wittert. Die Einkünfte sind ja, auch bei GmbH-GFs (mal vom Festgehalt
abgesehen) schwankend, deshalb werden größere Zeiträume (bei mir 4 Jahre) rückwirkend betrachtet. Es gab den wohl üblichen Zank, ob all diese
Einkommenstatbestände eheprägend und planbar sind. Letztendlich kam bei
der ersten Verhandlung nix heraus, nur dass ein Gutachter mein Einkommen
prüfen sollte, was sich im Nachhinein als Glücksfall für mich erwiesen hat.
SCHWERER FEHLER der Gegenseite! Denn dieser Gutachter war, wie wohl alle im Bezirk Hamm, völlig überlastet, und hatte das Gutachten dann immerhin im November 2007 (!!) fertiggestellt. Damit hat sich mein Fall beim nächsten Termin Anfang Januar 2008 ins neue Unterhaltsrecht gerettet!!
Das Gutachten ergab dann, dass es in meinem Betrieb offenbar mit sehr rechten Dingen zugeht, ich mir mein Gehalt nicht gesenkt hatte, meine Assistentin nicht überbezahlen würde (die war übrigens der Scheidungsgrund, lacht ruhig) und auch sonst nichts auf irgendwelche krummen Sachen hindeutet. Mein Einkommen hat der Gutachter, nach Abzug von Krankenvers., Altersvorsorge, Schulden, etc., etc., etc. auf
verbleibenden Euro 3.450,- netto festgesetzt. Dies gelte jedoch nur für 2006. Für 2007 müsste man wegen des Steuerklassenwechsels allerdings
von ca. Euro 400,- weniger ausgehen, Realsplitting schon eingerechnet.
Im zweiten Termin beim AG (Jan. 2008) sah der Richter die Tätigkeit meiner Ex, auch unter neuem Recht, als absolut ausreichend an, da ja in den neuen Leitlinien auch nur "geringfügig" stehen würde, bei Kindern von 4 und 6. Allerdings würde er diese Art von Tätigkeit auch für die Vergangenheit nicht als überobligatorisch ansehen. Dann gab es Streit
um den Nutzungsvorteil des Firmenwagens, den ich privat nutzen kann und
den der Gutachter so mit 1% (immerhin Euro 620,- damals) auf mein Einkommen einfach aufschlug. Wir verwiesen darauf, dass ich ein Fahrzeug dieser Klasse privat eben nicht anschaffen würde (könnte) und es betriebliche Gründe für ein repräsentatives Fahrzeug gebe (unsere Kunden sind Ärzte, die achten darauf). Ebenso würde ein Aufschlag von Euro 620,-
absolut nicht zum verbleibenden Einkommen passen, allenfalls seien Euro 300,- angemessen. Hier war der Richter, entgegen den Hammer Leitlinien, ganz auf unserer Seite. Gegenseite drohte mit Berufung.
Es folgte weiterer Schriftwechsel und der nächste Termin war für heute angesetzt. Zeugen wurden von uns geladen, die die Verminderung der Arbeitsleistung meiner Frau erklären sollten (allesamt aus ihrer Familie). Mittlerweile hat sie auch seit zwei Jahren einen Freund (auch geladen worden :-)), mit dem sie jedes Wochenende verbringt, auf Familienfeiern geht, in den Urlaub fährt (mehrere Fernreisen, soviel zur Bedürftigkeit...),
den meine Kinder mögen (was mich freut), da den sogar ich sympathisch finde. Unsere Argumentation im Schriftwechsel ging in Richtung Verwirkung wegen "verfestigter Lebensgemeinschaft" und "Herbeiführen der Bedürftigkeit", mind. jedoch Ausweitung der Tätigkeit, da beste Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Gegenseite hatte scheinbar von der Reform nix mitbekommen und argumentierte "rückwärtsgewandt" mit Alter
der Kinder und alles was wir anführen wäre rechtlich irrelevant.
Das ganze Jahr habe ich auf Urteile der OLGs gewartet, kurz vor der Verhandlung schlugen sie endlich ein. Ich habe dann meine Anwältin (sehr gute übrigens!) gebeten noch einen Vergleichsvorschlag zu machen, den ich jetzt etwas detailgemindert widergebe: Kindesunterhalt nach Stufe 4 (aktuelle DDT); Ehegattenunterhalt (gerundet, einige Alterssprünge meiner Kinder in der Zeit) für 2006 EUR 830,-, 2007 ca. 700, ab 2008 ca. 650,-.
BEFRISTET bis Okt. 2010 (jüngstes Kind dann 7), danach GEGENSEITIGER Unterhaltsverzicht, auch in Zeiten der Not, ich verzichte auf Versorgungausgleich (bin selbstst., kriege eh keine gesetzliche Rente, kann sie behalten) und beide verzichten auf 323 ZPO (Abänderung bei Änderungen des Einkommens, etc.). Noch in meinem Urlaub kam eine Antwort von der Gegenseite, mit Euro 300,- mehr, könnten sie gut leben. Dummerweise hat meine Lebensgefährtin EINEN Tag vorher 3 (!) positive Schwangerschaftstest gemacht. Dies haben wir der Gegenseite mitgeteilt, danach war die Vergleichsbereitschaft weg :-).
Also die heutige Verhandlung: Neben dem üblichen Brimborium am Anfang
sagt der Richter direkt, dass man ein derartiges Vergleichsangebot ja nicht immer gleich so zur Seite schieben müsste. Er fände es sehr gut. Da kam die Gegenseite wieder mit dem Alter der Kinder und den Hammer Leitlinien. Im Gegensatz zu Anfang 2008 fand der Richter aber, dass bei einer früher möglichen Tätigkeit von brutto Euro 1.000,- er dies JETZT auch angemessen finden KÖNNTE. Er hat dann auch noch durch die Blume gesagt, dass die Lebenserwartung der akt. Hammer Leitlinien wohl nicht so
hoch sein wird. Mitentscheidend war wohl auch das aktuelle Urteil des OLG
Köln, 4 UF 159/07, findet Ihr in der NRW Datenbank justiz.nrw.de, wo einer Mutter von 2 Kindern (jüngstes 7) eine vollschichtige Tätigkeit zugemutet wird.
Nach unserem Hinweis auf die medizinisch nun bestätigte Schwangerschaft ging die Gegenseite kurz raus, kam wieder rein, und hat zugestimmt.
Entscheidender Erfolg für mich (es ging mir nicht um 100,- bei dem monatlichen Unterhalt, nur um das Ende): Nicht nur eine Befristung bis Okt. 2010, sondern die Unabänderbarkeit (im Prinzip kann ich jetzt Euro 10.000 mtl. verdienen :-)) und der Verzicht ab 2010 auch in Zeiten der Not (man stelle sich vor, sie entwickelte noch eine Psychose (mehr))...
Man stelle sich vor, das Verfahren hätte vor zwei Jahren ein Urteil gefunden..... Ende der Unterhaltsverpflichtung bei einem 7-jährigen Kind? 12 jährige Ehe?
Undenkbar!
Prost! 🙂
Moin,
vielen Dank für deine Erfolgsstory. Da es ein Vergleich ist, ist die Verwertbarkeit für anhängige Fälle leider nicht gegeben. Trotzdessen ist die Einschätzung des Unrechtsprechers hinsichtlich der Lebensdauer der Lei(d)tlinien schon interessant.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Prost! 🙂
Skol! Schön, das! #
/elwu
Nachtrag: Das Urteil des OLG Köln habe ich eingepflegt (>hier<). Danke für den Hinweis.
Hallo,
das Urteil ist sehr interessant, vor allem für Zweitfamilien zeigt sich hier endlich mal ein Licht am Ende des bisher unendliche langen Unterhaltstunnels für die Erstfrau. Aber was ist ein 'mittlerer Selbstbehalt'? Nie gehört.
/elwu
Ich hoffe, dass Du verstehst, dass ich es nicht auf ein Urteil ankommen lassen habe, obwohl der Richter (trotz relativ naher
Pensionierung) im Vergleich zu Anfang 2008 wie ausgewechselt schien. Es bot sich hier für mich eine einmalige Gelegenheit,
die Sache, in der ich mich schon bis zum BGH gedacht habe, vom Tisch zu bekommen.
Zu den Leitlinien meinte er sinngemäß, dass die ohnehin angepasst werden müssen, da in Hamm ja noch Tabellenbetrag
steht, was ja nach aktueller BGH-Rechtssprechnung nicht mehr geht und da wird man sicher auch ein Blick auf das
Altersphasenmodell werfen, da ja im Rest der Republik scheinbar anders gedacht wird. (Köln, Celle, etc.)
Ich kann hier nur noch empfehlen, den eigenen Anwalt immer wieder anzuhalten, den Einzelfall dezidiert darzulegen und
sich auf keinen Fall in Verallgemeinerungen zu verstricken. Wir habe wirklich alles geliefert, von Kindergartenzeiten,
Kosten für die Nachmittagsbetreuung, Tarifverträgen für die Beurteilung eines angemessenen Einkommens, etc, etc.
Das Vergleichsangebot kurz vor der Verhandlung tat dann ein übriges, der Richter hat dann kurz nachgerechnet und
sich gefreut, dass alles so schön aufgearbeitet war. Als er den Fall, für den er 3 h (inkl. Scheidung) angesetzt hatte dann
nach 60 min. rechtskräftig vom Tisch hatte, war der gute Mann richtig gelöst, da wohl sonst aktuell selbst die einfachsten
Verfahren sich unglaublich ziehen....
Moin,
Ich hoffe, dass Du verstehst, dass ich es nicht auf ein Urteil ankommen lassen habe,
Absolut!
nach 60 min. rechtskräftig vom Tisch hatte, war der gute Mann richtig gelöst, da wohl sonst aktuell selbst die einfachsten Verfahren sich unglaublich ziehen....
Und auch, weil er nicht in das Risiko läuft, seinen Spruch vom OLG kassiert zu bekommen. Sowas macht sich richtig mies auf Dauer in der Personalakte breit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also in dem Fall (5 Jahre vor der Pensionierung) hatte ich eher den Eindruck, der Richter hat keine Angst (mehr) vorm OLG,
deshalb wohl auch der Zweifel an den Leitlinien.
Sehr witzig übrigens der Anwalt der Gegenseite, der die OLGs in Celle ("Heidschnucken"), Köln ("Rheinischer Frohsinn")
und München ("Bayrischer Sturköpfe") augenscheinlich nicht sehr mochte.
Gruß
Jan
Hallo jan,
danke für deinen bericht!!
ich befinde mich in vergleichbarer situation (wenn auch noch nach altem U-recht geschieden) und deine beschreibung hilft mir sehr bei meinem eigenen vorgehen!
das zitierte urteil des olg köln ist ebenfalls eine hife, danke DT!
gruß wolli aus düsseldorf
Hallo an alle, nach einigen Jahren...
So ich schupps den eben mal wieder nach oben, weil ja ab und an ein Follow-up interessant sein kann und vielleicht einigen Mut macht.
Der oben beschriebene Vergleich ist ja mit der letzten Überweisung im Oktober 2010 abgeschlossen. Es stand nun eine Regelung für den
Kindesunterhalt ab November 2010 an.
In der Zwischenzeit ist ja ne Menge passiert. Kurz nach dem Vergleich ist der Freund meiner Ex zu ihr gezogen und im Sommer 2010 kamen
dann Zwillinge (!). Letztendlich hat sich meine Verlässlichkeit bei den Umgangszeiten und bei anderen Anlässen, wenn es was für die Jungs zu
regeln gab, wohl bezahlt gemacht. Das überaus angespannte Verhältnis hat sich deutlich entkrampft, die Elternebene steht recht professionell
im Vordergrund und die ein oder anderen Spitze kann man mittlerweile mit Humor nehmen, wovon natürlich auch die Kinder stark profitieren.
Tatsächlich wurde ich im Fußballverein der Jungs von verschiedenen alleinerziehenden Müttern darauf angesprochen, dass meine Ex sich überaus
wohlwollend über mich äußert, und sie sich wünschen würden, dass ihre Exmänner sich ähnlich verhielten. Das soll jetzt aber auch mal
gut sein 🙂
Die Regelung für den KU haben wir in wenigen Tagen - ohne Anwälte - hinbekommen. Dies verblüfft, wenn man bedenkt, dass wir geschätzte
35.000 Euro für die Regelung (inkl. Scheidung und Umgangsklage) in 2008 an Anwälte, Richter und Gutachter bezahlt haben. Kann natürlich auch
daran liegen, dass meine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich überaus positiv entwickelten und ich ihr Stufe 9 anbieten konnte,
befristet bis zum 18. Lebensjahr, vom JA tituliert.
Sicherlich gibt es viele Faktoren, die so eine Entwicklung begünstigen: Ihre Schwangerschaft und die Belastung mit Zwillingen, die einen verlässlichen
Partner für die Jungs doppelt wichtig machen; ein Kindesunterhalt von Euro 462,- pro Kind, womit dann zzgl. KG über Euro 640,- zur Verfügung stehen;
sicherlich auch verschiedene positive private Entwicklungen....
Dennoch will ich versuchen, dem ein oder anderen hier Mut zu machen, dass auch total festgefahrene Probleme mit der Ex sich über die Jahre
verbessern können und man eine Ebene erreichten kann, in der man gemeinschaftlich zum Wohle der Kinder Entscheidungen trifft (weiterführende
Schule, etc.) und sogar wieder gemeinsam zum Elternsprechtag geht, bzw. Infoabende in den weiterführenden Schulen besucht.
Ich bin ein kleines bisschen stolz darauf, vor allem aber dankbar, dass wir das hinbekommen haben.
Viele Grüße
Jan
Hallo Jan,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Und dann noch so positiv.
Das können wir hier wirklich auch mkal gebrauchen.
Hut ab und alles Gute.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mich würde mal interessieren, welcher Senat das war
RTFM = Read the fucking manual
Ähm, das war ein Amtsgericht im Bezirk und der Vergleich war 2008.
Hi Jan,
Dennoch will ich versuchen, dem ein oder anderen hier Mut zu machen, dass auch total festgefahrene Probleme mit der Ex sich über die Jahre
verbessern können und man eine Ebene erreichten kann, in der man gemeinschaftlich zum Wohle der Kinder Entscheidungen trifft (weiterführende
Schule, etc.) und sogar wieder gemeinsam zum Elternsprechtag geht, bzw. Infoabende in den weiterführenden Schulen besucht.
Das machst Du und ich freu mich Euren Erfolg zu lesen.
Steht auch auf meinem Wunschzettel drauf :thumbup:
Ich bin ein kleines bisschen stolz darauf, vor allem aber dankbar, dass wir das hinbekommen haben.
Es darf auch etwas mehr Stolz sein da Ihr es zum Wohle der Kinder geschafft habt und ich finde es toll das Du sowohl das Ich als auch das Wir benutzt hast 🙂
Alles Gute für Euch,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Es ging noch weiter... und kam heute zum Abschluss...
Knapp 3 Wochen nach meinem letzten Posting im Dezember 2010, bei der Übergabe der Kinder nach der ersten Hälfte der Weihnachtsferien
kam ein unerwarteter Tiefschlag für mich: "Sag mal, wo wir den Kindesunterhalt so schön geregelt haben, willst mir nich noch ein Angebot machen
was die Regelung des Zugewinnausgleichs angeht?" Ich: "Ja, ich will nichts von Dir!" Sie "Dann geht das wieder vor Gericht!"
Nun gut, man ärgert sich einen halben Tag und denkt dann: "Das meinte die nicht ernst!", bereitet sich aber mal schon etwas vor. Eigentlich war
ja 2006 schon klar, dass da kein Zugewinn zu erwarten wäre (noch Schulden aus Existenzgründung). Nun erkennt man 2011, dass das Stuttgarter
Verfahren zur Bewertung von Unternehmen nicht mehr anerkannt wird (hatte das damals überschlagen und kam definitiv nicht auf Zugewinn)
und man in der Regel nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Hatte das ebenfalls überschlagen und kam immer noch auf keinen Zugewinn.
Nun ja, bisschen Daten gesammelt und abgewartet, 19. Juni war Stichtag für die Verjährung. Anfang März flattert dann die Stufenklage ins Haus.
Die Anwältin aus München, die damals meinen sensationellen Unterhaltsvergleich mit ausgehandelt hatte, meinte sie macht das, aber ein Kollege aus
der Region würde da sicher auch reichen, da die Faktenlage recht eindeutig ist und sie mir nicht die Reisekosten zumuten will :-). Ich habe dann
einen Anwalt aus Gelsenkirchen genommen, mit dem ich, Stand heute, sehr gut gefahren bin.
Ich will nicht übermäßig mit Details langweilen, es gingen wieder viele Schreiben hin und her, mit dem üblichen Säbelrasseln (wo mich das wundert,
irgendwann müssen die Gegenseiten doch mal merken, dass permanentes Bellen keine Angst mehr macht..). Kern der Sache, neben einigen Nebenkriegsschauplätzen,
war natürlich der Wert meiner Firma. Ich kann hier mit reinem Gewissen behaupten, dass wir transparent alle Daten offengelegt haben, und jederzeit
nachvollziehbare Zahlen in einer Musterrechung mit dem schlimmstmöglichen Ertragswertverfahren (vereinfachtes) dargestellt haben und auf keinen
Zugewinn kamen. Natürlich beharrte die Gegenseite auf einem Sachverständigengutachten, obwohl alles schon für den Unterhalt geprüft wurde.
Heute dann der "Gütetermin". Alles wurde recht sachlich erörtert und der Richter gestand freimütig, dass er von Unternehmensbewertung keinerlei
Ahnung habe und definitiv einen Sachverständigen bräuchte. Hier kam für mich nun die Risikokomponente ins Spiel....
Letztendlich wär der Fall wohl vermutlich bis zum BGH gegangen, da es im Wesentlichen um das Stichtagsprinzip ging. Wie weit darf die positive Entwicklung
des Unternehmens NACH dem Stichtag berücksichtigt werden? Erwischt man den falschen Sachverständigen, können da recht schnell ordentlich Summen
entstehen und man muss im Zweifelsfall wirklich bis Karlsruhe gehen und hoffen, dass die ihre 1973 entwickelte Wurzeltheorie noch halbwegs ernst nehmen
(Es dürfen Entwicklungen berücksichtigt werden, deren Wurzeln am Stichtag erkennbar waren...).
Gerade als der Richter in sein Diktiergerät spricht und "beschlossen und verkündet..." sagt, habe ich dann nochmal Einspruch erhoben 🙂 und gesagt, dass
ich die Kuh gerne noch vom Eis kriegen würde. Ich hatte schon vorher kurz überschlagen, was ein Gutachten, ein Gegengutachten, das OLG, ein weiteres
Gutachten und dann ggf. die Revision in Karlsruhe (inkl. evtl. Nichtzulassungsbeschwerde :-)) kosten würde, was bei einem abschließenden Vergleich
wieder zur Hälfte bei mir landen würde und habe ihr das als Summe angeboten. Nach kurzem Gefeilsche um einige Tausend Euro war die Kuh dann wirklich vom
Eis und ich fühle mich nun in jeder Hinsicht erleichtert. Das Geld ist ja nicht weg. Das hat nur jemand anders 🙂
Prost!
Jan