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Herausgelöster Beitrag von mr999

 
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Bezug: http://www.vatersein.de/modules.php?op=modload&name=eBoard&file=viewthread&tid=5197

Moin Golup,

das hatte ich schon so verstanden und entsprechend ausgeführt: "der SB wird nur gekürzt, wenn der Regelunterhalt für die Kinder nicht gezahlt werden kann und dann auch nur um die Mietersparnis (Miete gem. unterhaltsrechtlicher Leitlinie vs. tatsächlicher Miete)."

DeepThought

Was meinst du mit "vs" ? Etwa Minus?

Das bedeutet in meinem Fall, Nettoeinkommen 840 Euro (habe keine Fahrtkosten die Arbeitsstelle ist nur 1 km entfernt)

Laut OLG Brandenburg habe ich einen Selbstbehalt von 820 Euro.
Also müsste ich 20 Euro Kindesunterhalt zahlen.
Soweit richtig, ja?

Da aber die Kaltmiete der gemeinsamen Wohnung (wohne mit neuer Freundin zusammen) 310 Euro beträgt und die laut OLG Brandenburg erlaubte Kaltmiete 250€ ist, würde der Selbstbehalt um insgesamt 60 Euro gekürzt werden auf 760 Euro?
310 (tatsächliche Miete)-250 (erlaubte Miete) = 60 kürzung des Selbstbehaltes wegen Mietvorteil.
840 Einkommen- 820 Selbstbehalt - 60 kürzung des Selbtbehaltes wegen Mietvorteil.

Oder um mehr?
Auf was bezieht sich die erlaubte Miete von 250 Euro? Bei 2 Personen müsste die doch dann nur die Hälfte sein, und somit müsste sich doch der Selbstbehalt um sogar 185 Euro kürzen, oder nicht?
310 (tatsächliche Miete) -125 (erlaubte Miete weil 2 Personen also 250:2) = 185 Euro
840 Einkommen- 820 Selbstbehalt - 185 abzug des Selbtbehaltes wegen Mietvorteil.
Also müßte ich dann 165 Euro Kindesunterhalt zahlen?

Ich hoffe mein Gedankengang war nachvollziehbar 🙂
Oder denke ich wieder zu kompliziert? :yltype:

--------------
Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 5).

[Editiert am 6/2/2006 von DeepThought]

[Editiert am 6/2/2006 von mr999]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 12:57
(@romyh)
Registriert

Hallo,

so wie ichs verstanden habe, wird die höhe der Miete durch 2 geteilt, in deinem Fall also 155 €, du würdest also 95 € sparen als wenn du die vom OLG angesetzte Miete allein bezahlst.

Das würde deinen SB also um 95 € nach unten verringern, also statt 820€ dann 725 € SB, heißt zu zahlender KU wäre dann 115€.

Zu bedenken sind dennoch die Fahrtkosten. Setz mal ruhig 5% pauschal vorher ab, lass mal neue Arbeitsschuhe brauchen oder neue Stifze, Teile fürs Fahrrad oder was weiß ich, das gehört alles in die "Fahrtkosten" = berufsbedingte Aufwendungen mit rein.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 14:22
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ok, danke.
Bei der genannten Kaltmiete von 250€ die man haben darf, laut OLG Brandenburg.
ist da Kaltwasser mit drinne?
Weil bei den 310 die wir momentan zahlen, Kaltwasser mit drinne ist, (wird aber höher werden da wir ja jetzt zu 2. sind in der Wohnung und logischerweise dann auch mehr verbrauchen)
Wird das dann geschätzt für das kommende Jahr, oder wie?
Und bei meinem Gehalt, das wird auch unterschiedlich sein, da man manchmal ja auch Wochenende arbeiten muß und dann eventuell mal mehr oder weniger hat.
Wird das dann auch geschätzt auf das kommende Jahr?
Muß man dann ähnlich wie bei der Nebenkostenjahresabrechnung dann Unterhalt nachzahlen oder bekommt etwas zurück ?

[Editiert am 6/2/2006 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 15:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vs.: versus (lateinisch für: gegen, gegenüber gestellt) bei Kämpfen (Kampfsport). Doppelklick und wikipedia sei Dank. 😉

Gem. Urteil des OLG Frankfurt/Main (>hier<) ist eine Herabsetzung des SB nicht zwangsläufig. Das OLG vertritt die spannende (und weise) Auffassung, der SB beinhalte einen Warenkorb und es sei dem Unterhaltsverpflichteten gestattet, umzuschichten.

Wird das dann auch geschätzt auf das kommende Jahr?

Es wird versucht, einen vernünftigen Wert zu ermitteln.

Muß man dann ähnlich wie bei der Nebenkostenjahresabrechnung dann Unterhalt nachzahlen oder bekommt etwas zurück ?

Nein.

DeepThought

[Editiert am 6/2/2006 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 15:48
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Wird das dann auch geschätzt auf das kommende Jahr?

Es wird versucht, einen vernünftigen Wert zu ermitteln.
[Editiert am 6/2/2006 von DeepThought]

Wer ermittelt dann den Wert?
Das Jugendamt?
Und kann ich das mit dem o.g. Urteil OLG Frankfurt: Keiner Herabsetzung des Selbstbehalts bei neuem Partner, dem Jugendamt dann vorlegen?
Falls die noch nix davon gehört haben?
Ich will so gut wie möglich vorbereitet sein, wenn ich beim Jugendamt bin, und um Kosten zu vermeiden mir keinen Anwalt nehmen 😀

[Editiert am 6/2/2006 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 18:03
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich glaube, ehrlich gesagt, dass du dir zuviel Gedanken deshalb machst.

In erster Linie wollen die deine Lohnabrechnungen sehen und gucken was überm SB stehen bleibt.

Danach wird verhandelt. Du kannst ja auch so argumentieren, dass du eine größere Wohnung brauchst, damit du dein Kind/Kinder opt. während des Umgangs betreuen kannst. Stimmt ja wohl auch.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 20:27
(@mr999)
Rege dabei Registriert

ne das nicht unbedingt, aber ich habe dann Fahrkosten in Höhe von ca. 200 Euro jeden Monat um meinen Sohn 1x die Woche zu sehen.Diese Kosten werden ja leider nicht berücksichtigt...Somit mache ich dann jeden Monat mehr Minus....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 20:39
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe nun Vollzeitarbeit im Schichtsystem, Wochenende, Feiertags, 42 Std/Woche bekommen
Brutto 1092 Euro, Netto= 833,89 Euro und nun gehts darum den Unterhalt zu berechnen für meinen 3 Jährigen Sohn:

Zählen denn meine Fahrkosten um meinen Sohn zu besuchen auch? (Gerichtlich vereinbart war bisher 1x Pro Woche)
Wir haben uns jetzt so geeinigt, das ich jedes 2. Wochenende meinen Sohn besuchen fahre mit der Bahn.
Kosten hierfür pro Monat ca 100 Euro.
Öfter geht es leider nicht, das ist einfach zu teuer für mich!

Miete ist 310 Euro zzgl. 100 Euro Gas und Strom.
Fahrkosten zur Arbeit soll ich ja 5 % vom Netto oder Bruttoeinkommen ansetzen, die Arbeitsstelle ist aber nur 1,5 km entfernt, gilt das dann auch Pauschal?

833 Einkommen
-100 Kosten um meinen Sohn zu besuchen
-41,65 ( 5% vom Netto?)
-205 Warmmiete (eigentlich 410€ davon aber ja nur die Hälfte, da ich mit neuer Freundin zusammen lebe)

Also viel bleibt da nicht übrig...nach meiner Rechnung nur noch 486 Euro
Muß ich davon dann noch Unterhalt zahlen?
Und passt meine Berechnung so ungefähr?

[Editiert am 23/4/2006 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2006 12:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der SB eines Erwerbstätigen liegt bei 890 € (West) bzw. 820 € (Ost). Hier liegst du bei einem Netto von 833,89 € deutlich drunter bzw. knapp drüber.

Zur Zahlung des Regelunterhaltes (100 % gem. DT) könntest du zur Aufnahme einer Nebenbevschäftigung "verdonnert" werden. Dem allerdings steht wiederum deine Schichtarbeit entgegen.

Ich sehe in Summe keine Chance auf Zahlung von KU.

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2006 13:48
(@mr999)
Rege dabei Registriert

naja eben so sehe ich das auch, aber läuft dann nicht ein Riesenberg an Schulden auf, den ich dann irgendwann mal in 20 Jahren oder so zurückzahlen muß?

Und wie ist das mit den Fahrkosten um meinen Sohn zu sehen, gibts da irgendeine Regelung?
Ich meine, nicht das die sagen, das ich meinen Sohn dann eben nie wieder besuchen fahren soll sondern lieber die 100 Euro an Fahrkosten als Unterhalt zahlen soll.
Und müssen die 5% Fahrkosten nun vom Brutto oder Netto abgezogen werden?

THX und schönen Sonntag noch allen.

[Editiert am 23/4/2006 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2006 18:11




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

in welcher Höhe dein Netto um berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen ist, ergibt sich aus den für dich maßgeblichen unterhaltsrechlichen Leitlinien (>hier<). Ferner kann nach Urteil des BGH (>hier<). der SB angemessen erhöht werden bzw. können die Umgangskosten angemessen vom Netto abgezogen werden, so keine oder nur geringe KG-Anrechung erfollgt.

Wenn du dir Sorgen um evtl. Schulden (kann ja nur UHV sein) machst, so ist diese ganze Argumentation eh für die Tonne, weil du mit Einbringen dieser Positionen noch weniger leistungsfähig bist. Zudem: UHV als Schuld läuft nur auf, wenn du zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig bist.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2006 18:30
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Also ich habe es nun endlich nach über 3 Monaten schrifltich bekommen vom Jugendamt.
Ich muß keinen Unterhalt bezahlen!

Erst wenn mein Netto-Einkommen über 870 Euro liegt, muß ich auf ein Konto der Stadt zahlen.
Komisch ist aber, das gar nicht steht wieviel ich dann zahlen muß.
Naja die erste Lohnerhöhung ist eh noch nicht in Sicht....muß mich erst noch hocharbeiten 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 18:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin mr999,

na, das liest sich doch gut. Du wirst in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, dein Einkommen darzulegen. Und erst dann wird den von dir zu leistenden Unterhalt befunden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 18:58
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ich hatte schon die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vom Bertelsmannkonzern dem Jugendamt geschickt.
Die hat das dann hochgerechnet aufs Jahr.
Darufhin habe ich ja das Schreiben jetzt bekommen.

Kann meine Exfreundin dagegen jetzt noch vorgehen?
Hat sie eine Kopie des Schreibens bekommen?
Muß ich mir noch Gedanken machen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 19:00
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ich hatte schon die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vom Bertelsmannkonzern dem Jugendamt geschickt.
Die hat das dann hochgerechnet aufs Jahr.
Darufhin habe ich ja das Schreiben jetzt bekommen.

Kann meine Exfreundin dagegen jetzt noch vorgehen?
Hat sie eine Kopie des Schreibens bekommen?
Muß ich mir noch Gedanken machen?

Kann meine Exfreundin dagegen jetzt noch vorgehen?
Hat sie eine Kopie des Schreibens bekommen?
Muß ich mir noch Gedanken machen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 12:17
 sky
(@sky)
Registriert

Kann meine Exfreundin dagegen jetzt noch vorgehen?

Theoretisch, ja. Wenn sie mit der Berechnung nicht einverstanden ist bzw. meint, dass Du leistungsfähig bist, steht ihr immer noch der Klageweg offen. Nach Deinen Schilderungen wird sie dort wahrscheinlich verlieren.

Hat sie eine Kopie des Schreibens bekommen?

Davon kannst Du ausgehen.


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 13:16
(@mr999)
Rege dabei Registriert

naja meine Ex meinte zu mir vor paar Wochen am Telefon, das ich bestimmt unterhalt zahlen muß. Da ich ja mit meiner neuen Freundin zusammen lebe und wir uns die Miete teilen.

Das hatte ich auch beim Jugendamt so gesagt, die meinten das interessiert die nicht.
Nur wieviel ich verdiene,was anderes benötigen die nicht an Unterlagen auch nichts von meiner Freundin, keinen Mietvertrag, keine Verdienstbescheinigung von ihr oder sonstiges.

Ich sollte nur meine Gehaltsabrechnungen schicken, was ich ja auch gemacht habe.Und daraufhin das Schreiben erhielt, das ich nicht Leistungsfähig bin und erst zahlen muß, wenn mein Netto über 870 Euro steigt...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 13:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mr999,
mach dich mal locker!

Warum machst Du dir Sorgen über Dinge, die nicht anstehen? Verklagt Dich deine Ex, wirst Du bestimmt als einer der ersten davon erfahren, zumal sie vorher ein PHK Verfahren anleiert, dass man höchstwahrscheinlich gegen die Wand fahren kann.

Und mir fehlt das Motiv der Ex. Sie bekommt UHV, was nicht gerade viel ist (110 oder 120€, soweit ich weiß). Eine Klage wäre nur dann sinnvoll, wenn sie mehr von Dir bekommen kann. Davon seid ihr aber weit entfernt.

So. Jetzt mal zurücklehnen, die Zeit geniessen und wenn ne Klage kommt, kommt sie. Und dann kümmerst Du dich darum, und lässt Dir auch hier helfen.
Bis dahin lässt Du dich aber mal besser nicht auffressen und lass dir auch nicht drohen.

Sollte sich etwa das Jugendamt persönlich verrechnet haben. Doch wohl eher nicht, oder?

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 15:04