Hallo Zusammen,
weiss jemand wie es sich verhält wenn man auf eine Herausgabe des Titels per Anwalt klagt...wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass der Titel vom Kind herausgegeben bzw. darauf verzichtet wird bzw. wie entscheidet hierzu das Gericht ? gibt es Erfahrungen hierzu, da die Kosten für solch eine Aktion sich auf ca.1100,-Euro belaufen...kein Erfolg heisst ja hier Geld herausgeworfen...vielen Dank im Voraus für Eure Tips...
Servus honeybo,
die Frage hast Du doch schon mal gestellt, und von brille 007 wurde sie auch soweit schon beantwortet.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-19303-start-msg209419.html#msg209419
Genaueres kann man bei deinen eher dürftig gemachten Angaben dazu eh nicht sagen.
Höchstens noch die alte Floskel "Bei Gericht und auf hoher See..."
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
hi Michael,
ich weiss dass ich das schon einmal gefragt habe, nur kann keiner sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass der Titel herausgegeben wird...ich weiss nicht wie die Richter so drauf sind, heute so morgen so ? ist dass nach Gutdünken dann oder so unterschiedlich im Grundsatz wie die Urteile dann ausfallen ?
Das Kind befindet sich immer noch in einer Massnahme "Hilfe für Volljährige",kein Schulabschluss, gar nichts...
Servus honeybo,
ist die Anspruchsgrundlage komplett entfallen, dann wird der Titel bei einem Gerichtsverfahren beendet.
Was genau ist das denn für eine "Hilfe für Volljährige"? Dagibt es doch schreiben dazu, auf denen auch die dazugehörigen § genannt werden.
Wenn Du die hier mal reinstellen könntest und evtl. gleich noch dazu, was genau in Deinem Unterhaltstitel steht, dann können Dir hier sicherlich einige etwas genauer Auskunft geben.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
ich weiss dass ich das schon einmal gefragt habe, nur kann keiner sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass der Titel herausgegeben wird...
es kann Dir auch niemand sagen, wie hoch dieses Jahr die Regenwahrscheinlichkeit für Weihnachten ist. Oder die Chance, dass nächsten Samstag bei den Lottozahlen die 42 gezogen wird. Daran ändert auch die Häufigkeit der Fragestellung nichts.
Und selbst, wenn jetzt einer der User hier schreibt "90%" - was passiert, wenn Du trotzdem verlierst? Kriegt dieser User dann Deine Anwaltsrechnung?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
man muss nicht genervt auf fragen reagieren die man auch mehrmals stellt, zeugt doch auch von den vielen differenten antworten die man bekommt oder brille007 ?man hört vieles, leider vieles aber auch nur vermutungen und ungewissheiten...weil viele dann was wissen was auch wwieder nicht gewiss ist.
Hi Honeybo,
ha ein volljähriges Kind seine Ausbildung abgeschlossen und ist in derlage zu arbeiten dann liegt die Wahrscheinlichkeit das ein Richter das Kind zu Herausgabe des Titels verurteilt bei 100 %.
Sind die obigen Bedingungen nicht erfüllt kann niemand sagen mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Richter zur Herausgabe verurteilt bzw. damit feststellt ,das das Kind keinen Unterhaltsanspruch mehr hat.
Wir haben hier zwar einen reichen Erfahrungsschatz, aber immer noch keine Kristallkugel.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ honeybo,
man hört vieles, leider vieles aber auch nur vermutungen und ungewissheiten...weil viele dann was wissen was auch wwieder nicht gewiss ist.
wenn Du das alles schon weisst - warum frägst Du dann? Genauso gut kannst Du die Wahrscheinlichkeit auswürfeln.
Aber um eine garantiert richtige Antwort zu geben: Die Wahrscheinlichkeit liegt irgendwo zwischen 0 und 100 Prozent.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Wenn hier "Hilfe für Volljährige" nach SGB VIII geleistet wird, ist die Kostenbeteiligung daran losgelöst von den Unterhaltskriterien gemäß BGB - Bedürftigkeit wird anders definiert, Leistungsfähigkeit wird anders festgestellt. Auch Verpflichtete werden >>anders (ff)<< definiert, die Maßgaben sind andere. Ein vorhandener Titel ist Mittel zum Zweck, aber keine Notwendigkeit. Ein UH-Titel hingegen bedarf der Bedürftigkeit, wie sie im BGB formuliert ist.
Ein Richter muss nun abwägen, wie er den Staat am meisten entlastet und trotzdem einen Beschluss/ein Urteil gesetzesfest formuliert. Es kann passieren, dass der Titel annuliert wird. Es kann passieren, dass Du anschliessend für die Kostenbeteiligung herangezogen wirst. Es gibt hier viele Wahrscheinlichkeiten bzw. Möglichkeiten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo oldie,
ich werde bereits zur kostenbeteiligung herangezogen, ist die herausgabe des titels doch damit verbunden dass man einen riegel vor eventuellen ansprüchen, pfändbar,davorschiebt ? bezahlen muss man sowieso bis das kind eine ausbildung abgeschlossen hat ?
Hi
Habe mir noch mal einige Beiträge von Dir angeschaut. Danach ist Dein Sohn im Februar 2010 volljährig geworden. Ab Volljährigkeit besteht volle Eigenverantwortlichkeit für die eigenen Taten. Jetzt, mehr als 5 Monate nach dem geschichtsträchtigen Datum dürfte, wenn die ganze Zeit weder eine schuliche oder berufliche Ausbildung betrieben wurde, einer Titelherausgabe nichts im Wege stehn.
So beschreibe ich mal die Höhe der Wahrscheinlichkeit für eine Titelherausgabe. Bei der Kostenbeteiligung wird es bleiben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.