Heraufstufung Unter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Heraufstufung Unterhalt möglich?

 
(@chris1981)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab mal eine Frage.. ich gehöre wohl zu den wenigen Vätern, deren Ex Frau das 3fache verdient und zu den vielen Vätern, die seit der Trennung terrorisiert werden.
Wir sind seit 2016 getrennt, seit 2017 gibt es einen Unterhaltstitel (100%) für zwei Kinder. Alter: 7 und 9

Ich verdiene monatlich 1810 Euro, zählt man alle Sonderzahlungen und Steuererstattungen auf das monatliche Gehalt dazu, bin ich bei 1960/1980 Euro im Monat.

Ich zahle zur Zeit 683 Euro Unterhalt.
Im Februar hat meine Ex Frau mich mal wieder aufgefordert, meine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Hab ich gemacht.
Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich nur die 100% bezahlen muss, da man von den 1960 Euro auch 5% abziehen müsste, wegen berufsbedingten Aufwänden. ich wohne 16 km von meinem Arbeitsplatz entfernt und mir blieb damals keine andere Wahl, denn als ich rausgeworfen wurde bin ich da untergekommen wo ich unterkommen konnte.. dazu kam dass ich damals keine Gegenstände erhalten habe, nur meine Unterhosen).
Mittlerweile lebe ich hier bei meiner Partnerin, die kein eigenes Einkommen hat, nur die Hälfte der Miete aufbringt. (Corona.. Kündigung).

Meine Ex meint nun, dass ich bitte für 2020 und 21 den Unterhalt anzupassen habe (105% laut DT).
Ich habe sie gebeten das per Anwalt klären zu lassen.

Man wollte mich damals schon in die Inso zwingen, da ich einen Kredit aufgenommen habe. Bei Scheidung war sie so clever, angeblich wüsste sie davon nichts, somit musste ich ihn alleine stemmen und er war nicht anrechnungsfähig beim Unterhalt. Diesen Kredit musste ich im Laufe der Jahre erhöhen da ich keine Möbel hatte etc. Somit kämpfe ich mich gerade durch um nicht in die Insolvenz zu kommen. Die 46 Euro mehr bei 105% würden mir also viel ausmachen.

Meine Frage ist: hat sie Chance auf eine abänderungsklage? Muss sie überhaupt eine einreiche bei einem dynamischen unterhaltstitel (100%) um 105% zu bekommen?
Wie lange kann sie den Unterhalt zurückfordern?
Werden bei mir überhaupt 5% abgezogen oder werde ich gezwungen näher an den Arbeitsplatz zu ziehen?
Zählt meine Partnerin als „Geldwerter Vorteil“ weil sie die Hälfte der 620 Euro Miete zahlt? Trotz, dass sie sonst kein Einkommen hat und ich den Mindestunterhalt zahle?

Es ist unfair dass sie seit 3 Jahren einen neuen Partner hat, selbst das 3 fache verdient, mich aber ausnehmen will wie eine Gans. Meine Kinder sehe ich natürlich regelmäßig und kümmere mich auch. Aber diese doofen 5% würden mir sehr wohl etwas ausmachen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2021 13:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die erste Frage wäre, welches OLG für Euch (Wohnort der Kinder) zuständig wäre. Dort gibt es die Unterhaltsleitlinien und auch steht dort, wie mit dem Einkommen eines BET (Betreuungselternteil) verfahren wird.

Dann wäre wichtig zu wissen, woher Du weißt dass die KM das dreifache Nettoeinkommen von Dir hat? Ist sie Verbeamtet und Du kannst das aus den Tarifverträgen herauslesen? Es müsste nachweisbar sein.

Wenn sie eine Abänderungsklage einreichen würde, wird sie die Prozesskosten vermutlich alleine tragen müssen. Vielleicht hält sie dies auch davon ab.
Aber ohne eine vorherige Aufforderung kann sie Rückwirkend nichts fordern bzw. bekommen. Wenn Deine Ex Dich im Februar 2021 (nachweisbar) aufgefordert hat, dann kann sie nur ab diesen Monat fordern.
Da Du den Mindestunterhalt sicherstellst, sind die SB gesetzt und auch die Entfernung zum Arbeitsplatz sehe ich nicht als zu weit entfernt an.
Daher würde ich sie fordern lassen, aber nicht darauf eingehen.

Solltest Du versuchen wollen, dass die KM die alleinige KU Pflicht auch als BET übernimmt, wirst Du eine entsprechende Klage führen müssen. Außer die KM sieht es ein und ihr verhandelt etwas anderes (z.B. hälfte, oder Du nur ein drittel).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2021 14:08
(@chris1981)
Schon was gesagt Registriert

Richtig, sie ist verbeamtet. Köln ist für mich zuständig..
sie wird gar nichts davon abhalten mehr von mir zu bekommen. Dafür zahlt sie jeden Cent. Sie hat genug.

Ich zahle den Mindestunterhalt „gerne“ weiter, egal wieviel sie verdient. Ich will sie also nichtmal dazu verklagen. Es sind immerhin meine Kinder.
Aber die Frage ist immernoch, welche Chancen sie hätte mit einer abänderungsklage die 105% zu bekommen..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2021 14:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes geht es um 100% oder 105% also nicht um den Mindestunterhalt, deshalb kannst Du die Entfernung zu Arbeit als berufsbedingte Aufwendungen beanspruchen.

Bei 16km einfache Strecke kannst für 32km 0,3 Euro ansetzen, ergibt 32*0,3 = 9,6 Euro, bezogen auf 220 Arbeitstage = 2122 Euro verteilt auf 12 Monate = 176 Euro, die Du abziehen kannst.
Du solltest also die Entfernung konkret nehmen und nicht die Pauschale von 5%. Du kannst nicht beides, also konkrete Berechnung und Pauschale, abziehen, nur eins geht.

Ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel ist nur zulässig, wenn der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

Meiner Meinung nach solltest Du die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) ausdrucken, entsprechend rechnen und an Deine Ex schicken.
Eine Rechnung eines Anwalts ist genauso wenig verbindlich wie die des JA, eine rechtsverbindliche REchnung kann nur ein Gericht machen.
Dabei ist aber auch zu beachten, dass der Streitwert davon abhängt worum gestritten wird. Beim KU ist das eine Jahressumme. Also wenn Du 100% akzeptierst und titulierst, dann geht es nur noch um die Differenz und die ist ziemlich gering.

Wenn eine neuer Betrag endgültig bestimmt wurde, dann gilt er ab Inverzugsetzung also mit dem Datum des Schreibens, wo Du zur Einkommensauskunft aufgefordert wurdest und nicht weiter rückwirkend.

Inwieweit es eine Rolle spielt, dass Deine Ex wesentlich mehr verdient als Du, gehe ich hier nicht ein.

VG Susi.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2021 14:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schade, dass es einen Titel gibt, denn der müsste abgeändert werden. Und zum Glück ist Deine Ex klagewillig, denn dann kann es ganz anders aussehen.

Der BGH hat ausgeurteilt, dass bei ca. dem 3-fachen Verdienst des Betreuenden kein Unterhalt für die Kinder gezahlt werden müsse https://www.fr-blog.com/bgh-betreuender-elternteil-kann-ein-anderer-unterhaltspflichtiger-verwandter-sein/

DAS ist Dein Thema! Und mit einem fähigen RA umsetzbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2021 15:04
(@chris1981)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich weiß, aber ich weiß auch wie meine Kinder sowieso schon leiden. Sie hat sich gerade ein Haus für eine halbe Millionen gekauft. Und die Frau trickst seit der Trennung wo sie nur kann.
Ich hab soviele rechte die ich nicht durchsetzen kann..

Ich gehe mal davon aus dass ihr Vereinigtes Netto etwas mehr als doppelt so hoch ist. Sie kann halt viel absetzen..

Aber mal unabhängig davon zahle ich halt jetzt 100% vom Mindestunterhalt.. wenn sie will dass ich mehr zahle, muss sie, wenn ich das richtig verstehe, trotz dynamischem unterhaltstitel tatsächlich Klage einreichen?

Und meine Chancen dass ich meinen Arbeitsweg absetzen kann, sind hoch?

Unabhängig davon bin ich seit 2020 in Kurzarbeit, bekomme jedoch 100% Gehalt. Aber mein Arbeitsweg hat sich in den Monaten natürlich verringert. Gleichzeitig muss ich aber ca 1000 Euro steuern für 2020 nachzahlen. Natürlich läuft die Kurzarbeit weiter.
Unfair ist; dass die Steuern in dem Jahr berücksichtigt werden in dem sie anfallen, der Arbeitsweg von 2020 jeder verringert ist (5 Tage im Monat arbeiten seit märz).

Ich hab einfach Schiss dass sie mit all ihrer cleverness ihren Willen durchsetzt. Wie gesagt, ich zahle hohe Kreditraten und will zum verrecken nicht in die Inso.

Und die Frage nach wie vor ist, wie sieht es damit aus dass meine Partnerin anteilig Miete zahlt. Kann mein selbstbehalt gekürzt werden?

Ach das ist alles eine kacke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2021 15:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

ein dynamischer Titel betrifft nur die Altersstufen, nicht Veränderungen des Einkommens. Denn der Titel ist auf einen Prozentsatz der jeweiligen Altersstufe ausgestellt. Will die Ex mehr, muss sie auf Abänderung klagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2021 15:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Will die Ex mehr, muss sie auf Abänderung klagen.

Ich vage hierzu auch die Prognose, sollte sie wirklich dreimal soviel verdienen, dass sie dieser Klage (wenn sie wirklich so clever ist) aus dem Weg gehen wird.

Ich würde auch die Erhöhung nicht eingehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2021 16:24
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Ich zahle den Mindestunterhalt „gerne“ weiter, egal wieviel sie verdient. Ich will sie also nichtmal dazu verklagen. Es sind immerhin meine Kinder.
Aber die Frage ist immernoch, welche Chancen sie hätte mit einer abänderungsklage die 105% zu bekommen..

Wenn du unbedingt bei 100% je Kind bleiben möchtest, sie also nicht auf Mithaftung verklagen willst, dann drohe es zumindest an. Fordere sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Mithaftung wirksam und mit Klageandrohung zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf. Das mögen solche Mütter ganz und gar nicht. Und dann wird ihr Anwalt sie von den 105% abbringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2021 12:34