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Helft mir mal beim rechen

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(@orlando)
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Wenn sie verliert, muss sie doch eh seine Kosten zahlen.

Wenn er verliert, muss er ihre Kosten zahlen, und das will er ja nicht, weil diese Kosten nur mutwillig entstanden sind.

Oder hab ich jetzt was verdreht?

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Orlando,

in Familiensachen muß fast immer jeder seine eigenen Kosten tragen. Allerdings bekommt sie PKH, er nicht, u.U. bekommt er Ratenzahlung bewilligt. Dann bleiben neben den Gerichtskosten aber noch die Anwaltskosten. Es geht darum ihr ein evtl. Risiko vor Augen zu führen ,das eine solche Klage auch für sie mit Kosten verbunden sein könnte.

Er könnte ja auch schreiben. Wenn er einen von ihr angestrenden Prozeß gewinnt und trotzdem etliche 100 € an Anwalts- und Gerichtskosten begleichen muß, ist er nicht mehr in der Lage übereingei Moante hinweg für Geburtstagsgeschenke oder kleinere Unternehmungen Kohle locker zu machen bzw. müßten dann sogar für einige Zeit die Umgangs-WE zur Disposition gestellt werden  ;(. Über ihm pendelt ja leider nach wie vor das Damoklesschwert der baldigen Arbeitslosigkeit. Und die Umgangs-WE kann und will ich nicht vom KU meiner Kinder finanzhieren (und das müßte ich ,wenn er noch mehr Kosten an der Backe hätte)

Ich denke es wäre dreist zu fordern, das sie seine Kosten übernimmt, wenn sie mit ihrer Forderung durchkommt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 14:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Mir kommt bei diesem ganzen Gezerre die Vermutung, hier mutwillige Prozessführung bei der PKH-Stellungnahme anzuführen. Wie Du geschildert hast wird im Vergleichsangebot vom KV etwas verlangt, wozu dieser rechtlich nicht in der Lage ist. Bei allen anderen Punkten besteht ja "Übereinstimmung".

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 15:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm oldie,

bisher lief ja ihre Forderung einzig und alleine mündlich ab. Sollte sie kalgen wollen ,wird mein Mann ja auch einen Antrag auf PKH stellen müssen, aber wie schon bei der Scheidung wird dieser wohl kaum durchgehen (außer er wäre dann schon ohne Arbeit)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 15:11
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Warum nicht auch für den Fall dass sie gewinnt von ihr die Überhanme der Prozesskosten verlangen?
Er bietet doch an, dass sie das kostenlos beim JA ausrechnen lassen kann. Das ist günstiger als eine Klage und sollte ihr zugemutet werden können.

Wenn sie mit der Berechnung nicht einverstanden ist, kann sie ja immer noch klagen. Aber den kostenlosen Schritt JA übergehen und gleich klagen, würde ich als mutwillige Kostenverusrachung bei beiden Parteien ansehen.

Damit drohen kann man ja mal. Gut begründet könnte es zumindest eine psychologische Klagehemmung bedeuten, und schaden kanns IMHO nix.

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 15:18
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