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Helft mir mal beim rechen

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

eigentlich nicht schwierig und trotzdem steh ich auf dem Schlauch.

Also die Ex meines Mannes will der KU neu berechnen.

Die Eckdaten. 2 Kinder, Alterststufe 2 und 3

Das Netto inkl. Urlaubs-/weihnachtsgeld, Sonderumlage, Überstunden (die in diesem jahr nicht mehr anfallen), liegt bei 2024,81 €

So und nun  einige Fragen, bei denen ich mir nicht sicher bin.

Davon abgezogen werden 5 % berufsbedingte Aufwendungen, soweit ok und eine privater Altersvorsorge in From eine LV in Höhe vopn ca. 25 € pro Monat.

Dann gibt es einen Bauspravertrag auf den als VL-Leistungen 40 € direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden. Die sind im oberen Netto nicht mit drin, sondern schon abgezogen. ist das richtig?

Wie wird mit den Überstunden verfahren, die letztes Jahr vom Arbeitgeber verlangt wurden (Zustimung des Betriebsrates) und dieses Jahr eben nicht mehr genehmigt werden. bzw. durch die wirtschafltiche Lage auch nicht mehr gebraucht werden? Die Überstunden machten übers Jahr verteilt etwa 250 € pro Monat aus (wobei der Steuersatz zwischen 0 und 50 schwankt).

Seit der letzten berechnung, die einen KU in Höhe der Stufe 1 der DDT ergab haben wir geheiratet. Würde ich als unterhaltberechtigt mit in die Berechnung reingenommen ,da wir ja keine gemeinsamen Kinder haben, ich aber derzeit kein eigenes Einkommen habe.

Bisher bezahlt er noch 2 LV für die Kinder. Die kamen bisher immer zusätzlich noch auf den KU drauf. vertragsnehmer ist er, die Policen hat sie. So kann keiner ohne den anderen doe Police kündigen. Muß er diese weiterzahlen, oder kann er bei einer Erhöhung des KU darauf bestehen, das sie vom KU gezahlt werden bzw. könnte er sie dann kündigen oder stilllegen?

Bei meiner Überschlagmäßigen Berechnung (ohne Berücksichtigung meiner Person) würde er in Stufe 3 rutschen und somit ca. 60 € im Monat mehr zahlen müssen.

Könnt ihr mal mitrechnen?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 17:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina,

ich nehme an, in der "alten" Berechnung warst Du noch gleichberechtigt drin?

Ich hatte das hier mehrmals geschrieben, dass die Auffassung, für die KU-Bemessung sei Steuerklasse III zugrundezulegen, mit der geänderten Rangfolge nicht mehr gilt.

Ich hab' zwar noch kein Urteil gesehen, wo in so einem Fall wirklich von III nach I umgerechnet wurde für die KU-Bemessung, aber ich hab' auch noch keins gesehen, wo die alte Auffasung nach der Unterhaltsreform explizit bestätigt wurde.

Wenn Du nicht über die Steuerklasse reinkommst, dann vielleicht über die Bedarfskontrolbeträge. Wohnst Du in einem OLG-Bezirk, dessen OLG-Richter die Bedarfskontrolle verstanden haben? Bei der Bedarfskontrole zählen alle Unterhaltspflichten unabhängig von der Rangfolge, sodass es es mit Anwendung der Bedarfskontrollbeträge auch automatisch wieder die KU-Stufe 1 wäre.

Ich würde mich da jedenfalls auf dieses stupide Plus-Minus-Rechnen garnicht erst einlassen, in so einem Fall ist KU über dem Mindestbedarf schlicht unangemessen und 2 formale Argumente hab ich jetzt genannt.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 20:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der letzten wurde ich gar nicht berücksichtigt, da wir zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet waren.

Er ist den leitlinien des OLG Frankfurt unterworfen.

Da stand zum einen, das Überstunden voll angerechnet werden, wqenn sie Brachenüblich und in geringem Maße anfallen. Fallen sie in Übermaßen an ist eine Anrehcnung Ermessenssache und es kann nicht verlangt werden sie immer in diesem Maße zu erbringen.

Gut und nun darf man gummiartig überlegen ,was wohl in geringem Maße bedeutet.

Für 10 Wochen fielen, vertraglich vereinbart 10 Wochzenstunden an Überstunden an. Kann man die dann  rausrechnen, da ja weder brachenüblich, noch in diesem jahr anfallend, noch zumutbar?

Zu meiner Person finde ich mal wieder nix definierbares, zumindest solange die Kinder nicht volljährig sind.

Und zum Bedarfkontrollbetrag steht da auch auf den ersten Blick nichts erhellendes.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 21:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

ist euer Fall nicht einer von denen, bei denen Du
a) in die Anzahl der Unterhaltsberechtigten einberechnet wirst (also 3 Personen, keine Höherstufung) und
b) erst berücksichtigt wirst, nachdem der Zahlbetrag nach Stufe X der Tabelle für die Kinder in Abzug gebracht wurde.

Was die Überstunden angeht: Gute Frage, weiß ich keine Antwort. Vielleicht hilft es, wenn der AG bescheinigt, dass das einmalige Überstunden waren, die in der nächsten Zeit nicht mehr anfallen werden?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 22:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM,

a) in die Anzahl der Unterhaltsberechtigten einberechnet wirst (also 3 Personen, keine Höherstufung) und

Das schon. Damals fand keine Höherstufung statt, da er sonst seinen SB von 900 nicht gehabt hätte.

b) erst berücksichtigt wirst, nachdem der Zahlbetrag nach Stufe X der Tabelle für die Kinder in Abzug gebracht wurde.

Das ist die Frage. Wenn laut Rechnung Stufe 3 rauskommt und er somit 606 € zahlen muß und es ja so sein wird, das er eben keine ca. 2000 € pro Monat rausbekommt, sondern eben nur um die 1700 (das ist das Gehalt ohne Überstunden. Dann bleibt da kein Spielraum, das ich noch rigenwie berücksichtigt werden. Dann wäre die Frage, da er eben kein Mangelfall ist, warum er nicht Stufe 2 zahlt und damit ich ein wenig mitberücksichtigt werde. Die Kinder profitieren ja von der ehelichen Steuerklasse und davon das er meine Kids auf der karte hat.

Mit Stufe 2 hätte er keinerlei Problem. Aber Stufe 3 sieht er nicht wirklich ein. Bzw. dann müßten halt die LV, das reiten, Beteiligungen an Schulausflügen und die Zeitschriftenabos für seine Kids (die ich zahle) gestrichen werden, damit es eben bei uns nicht ewig eng wird.

Ich weiß es hilft nix, aber manchmal ist man gefrustet. Sie geht schwarz putzen, kriegt Unterstützung vom Statt und die Kidenr erzähjlten ihrem Papa: Och wir gehen öfter bei McDoof essen, weil Mama keine zeit zum kochen hat. Da kann ich schon verstehen ,das er nicht so richtig Lust hat mehr 60 Euro mehr zu zahlen. Da würde er dann lieber auch mal mit mir essen gehen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 23:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

aber ohne die Überstunden bliebe er in der aktuellen Stufe? Dann würde ich versuchen, die Überstunden raus zu halten, statt mit den Stufen zu verhandeln. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.01.2009 23:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ohne die Überstundenn bleibt er in Stufe 1. Er hätte auch kein Problem trotzdem Stufe 2 zu zahlen. Nur Stufe 3 sieht er nicht ein, was ich auch gut verstehen kann.

Na wir werden mal sehen was das JA sagt und evtl. seine RA nochmal drübersehen lassen. Und dann weitersehen.

Das Problem ist halt wirklich das a, die Überstunden dieses jahr nicht mehr anfallen und b, evtl. nächste Woche bei der betreibsversammlung Kurzarbeit verkündet wird udn dann wirds richtig eng.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 23:20
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Kinder profitieren ja von der ehelichen Steuerklasse

Ich hab nochmal gesucht und tatsächlich hat der BGH den entsprechenden Pubs schon gelassen, nachdem manche OLGs tatsächlich eigenmächtig 2+2 zusammenzählen wollten:

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/kindesunterhalt-splittingvorteil-aus-neuer-ehe-wirkt-sich-aus/

OLG Frankfurt (auch meine "Freunde") zählen aber nicht zu denen, die 2+2 rechnen können und haben nicht nur zur Tabellen/Zahlbetrags-Frage, sondern auch zum Bedarfskontrollbetrag überraschend einfache Antworten:

"bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge"

Dafür sind sie bei den Überstunden aber auch erstaunlich konkret:

"Die Weiterführung überobligationsmäßiger Überstundenleistungen kann regelmäßig nicht verlangt werden."


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappasorglos,

interessanter Pups! Stinkt genauso wie alles andere von denen!

Gilt danach aber auch nur für Mangelfälle!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2009 23:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Habs zwar gerade per PN geschickt, wiederhole es aber nochmal.
Wenn Überstunden nicht arbeitstypisch sind oder in aussergewöhnlichen Umfang anfallen  zählen sie nicht als normales EK. Durch die notwendige Zustimmung des BR ist klargestellt, dass sie nicht berufstypisch sind. Fielen sie in den Jahren zuvor nicht an so ist ihre Aussergewöhnlichkeit belegt. Eventuell könnte hier das EK wie bei Selbstständigen über drei Jahre berechnet werden bzw. ihr lasst euch was plausibles zur Billigkeit einfallen. Mach was draus.

Gruss oldie

PS: Habe das aus den URL, ca. Pkt. 1.3

Edit:

Für 10 Wochen fielen, vertraglich vereinbart 10 Wochzenstunden an Überstunden an.

Soweit ich was vom Arbeitsrecht verstehe dürften Ü-Stunden max. 2 Wochen in diesem Umfang angeordnet werden (48 Stunden/Wo sind max. Arbeitszeit). Daher sollte der ausserordentliche Charakter dieser Maßnahme klar sein.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 10:51




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke oldie,

und auch den anderen.

Ich denke daraus lässt sich was machen.

Und wenn die übermäßigen Überstunden nicht berücksichtigt werden, dann sieht es schonmal besser aus und mit Stufe 2 kann er leben. Geht ja nicht darum d,as er nicht grundsätzlich mehr zahlen würde, aber es muß halt auch auf Hinblick auf dieses jahr finanzierbar bleiben.

Oldie, das mit dem Überstunden werd ich nochmal genau nachsehen. Denn dort muß der Betriebsrat Überstunden grundsätzlich zustimmen. Derzeit gilt, das keine Überrstunden gemacht werden dürfen. Da werden wir wohl nochmal im Arbetisvertrag nachschauen müssen ,was da eigentlich steht udn warum grundsätzlich immer ein extra Vertrag zwischen der Firma und dem betriebsrat über die Genehmigung der Überstunden ausgehandelt wird. Bisher hab ich mich damit nie beschäftigt.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 11:12
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Besteht bei Deinem Mann nicht die Möglichkeit das er die Überstunden abfeiern kann? Klaro das gibt keine Kohle aber eben Freizeit und die fällt ja dann nicht in die Unterhaltsberechnung ein  😉

Als mein Arbeitgeber mir meine (nicht ständig anfallenden) Überstunden auszahlen wollte, habe ich dankend abgelehnt und gesagt, ich feiere die lieber ab - da hab ich und ggf. auch meine Kids mehr von.

VG

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 20:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nrw,

leider besteht die Möglichkeit nicht. Würde jetzt auch nix mehr helfen, da die Überstunden ja 2008 angefallen und ausgezahlt wurden. Und sie ja jan 08 - dez 08 zu Berechnunghaben will.

Und  klar, heute hat sie eine Berechnung beim JA abgelehnt, sie wird es ihren Anwalt rechnen lassen. Wir werden mal sehen was der so rechnet. Und dann wird mein Mann wohl auch seinem Anwalt noch Geld in den Rachen schmeissen müssen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 20:47
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Sorry Tina, da muss ich mich verlesen haben...

Tut mir leid, dass ihr jetzt noch nen RA dafür braucht. Ich drück euch die Daumen!

VG

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 22:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja mal sehen.

Ich bin zumindest schonmal soweit, das ich mitberücksichtigt werde, da ja kein Mangelfall. Unddie Überstunden werden wohl auch nicht in dieser Höhe anerkannt werden können. Aber der RA wird wohl erst anderer Meinung sein. Also muß man ihn notfalls vor Gericht davon überzeugen.

Es gibt Dinge die braucht kein Mensch. Würde Madame ab und an vorherhöflich fragen und nicht sagen: Du mußt, wäre das alles ja kein so großes problem. Nur jetzt schaltet er halt komplett auf stur.

Oder wenn sie ihrer "Es ist deinr Pflicht mich über die Kinder zu informieren mal nachkäme..."

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 23:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So,

nun gehts weiter.

Erstmal nochmal danke an oldie für seine Geduld und seine Denkanstöße  😉

Also am Freitag wurde mein Man ndamit konfrontiert, das sie gerne 150 € mehr an KU haben möchte. Bei Gericht (sie hat es da berechnen lassen) hätte man ihr gesagt, das er das schon im vergangenen Jahr hätte zahlen müssen, sie aber darauf verzichten soll, da ja die Firma für die er arbeitet vor der Insolvenz steht. er hat ihr dann erstmal freundli9ch gesagt, das eine Nachforderung schlicht und eifnach nicht möglich ist, was sie mit "ich weiß" quittierte. Sie bot ihm an, auf eine Neutitulierung zu verzichten, wenn er zusätzlich zum derzeitigen KU mehrere finanzielle Verpflichtungen übernimmt (würde in der Größenordnung von 100-120 € liegen). er bat dann darum, das sie ihm die Berechnung vorlegt, aus der hervorgeht, wie sie auf diese abstruse Summe kommt. Diese hätte sie selbst nicht, ihr wäre auch nur der Betag genannt worden und sie müsse ihm auch keine Berechnung vorlegen.

So nun zum weiteren vorgehen. Sie hat in ja noch nicht wirksam in Vollzug gesetzt. Also war unsere Überlegeung ihr eine großzügige Frist zu setzen, um ihre Berechnung vorzulegen. Desweitern, ergab sich ja aus unserer eigenen Berechnung, das er derzeit wohl max. in Stufe 2 landen würde. Diese wäre er auch bereit zu titulieren, allerdings müßte sie dann auch die Zahlungen für die LV der Kinder übernehmen (ansonsten würde er sie einfach ruhend stellen, was er ihr aber noch nicht verraten wird). Er wird dann wohl auch die hälftigen Reitstunden nicht weiter übernehmen (aberauch das gibt er noch nicht preis).

Könnt ihr mal über den Entwurf drüber lesen und mir sagen ,was anders formuliert sein muß, was man besser weglässt und was evtl. noch dazugehört. Vielen lieben Dank, vor allem vom meinem Liebsten  😉

Hallo Exschnuckiputzi,

deiner Aufforderung dir meine Gehaltsbescheinigungen von Januar 2008 bis Dezember 2008 auszuhändigen, um eine neue Unterhaltsberechnung durchzuführen bin ich vollumfänglich nachgekommen.

Ohne mir eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung zu zeigen, hast du mir einen Betrag von 150 € genannt, die ich mehr zahlen soll.  Auf eine Neutitulierung würdest du verzichten , wenn ich im Gegenzug die Reitstunden für , die ich derzeit hälftig trage, voll bezahle, Tanztraining übernehme und einmal im Monat mit beiden Kindern etwas größeres alleine unternehme.

Die Berechnung kann ich so nicht nachvollziehen und fordere dich auf mir diese bis zum 31.3.2008 in Gänze vorzulegen. Bei meiner Einkommenssituation ist eine Mehrforderung von 150 € überzogen und nicht gerechtfertigt.

Eine kostengünstige Berechnung könnte über das Jugendamt erstellt werden, wie ich dir bereits angeboten hatte. Dazu müßtest du allerdings beim Jugendamt vorstellig werden und meine Unterlagen einreichen. Das Jugendamt kann hier nur auf deine Anfrage hin tätig werden.  Solltest du trotz des Angebotes einer Überprüfung durch das Jugendamt eine Klage erwägen, müßte ich prüfen, ob diese mutwillig ist und du adurch bei Unterliegen einen Teil meiner Kosten hierfür zu tragen hättest.

Sollten neue Unterhaltstitel notwendig sein, hast du mir, bei Erhalt neuer Titel, die alten Titel auszuhändigen und einen Verzicht auf Vollstreckung aus diesen zu unterschreiben.,

Derzeit sind für beide Kinder ein Unterhalt von 100% des aktuellen Regelbetrags von 245 € bzw. 288 € , im Ergebnis 533 €, tituliert. Zusätzlich zu diesem Betrag finanziere ich mit monatlich je 15,34 € die LV beider Kinder.

(Um eine weiter Auseinandersetzung zu vermeiden wäre ich bereit Unterhaltstitel in Höhe von 105 % der aktuellen DDT zu errichten. Dies würde einem Zahlbetrag (nach Abzug des hälftigen Kindergeldes in Höhe von 82 €) von 257€ bzw. 314 €, also gesamt 571 € entsprechen. Darin enthalten sind dann auch die Leistungen der LV, die vom KU zu tragen sind.

MFG


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 12:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Sollten neue Unterhaltstitel notwendig sein, hast du mir, bei Erhalt neuer Titel, die alten Titel auszuhändigen und einen Verzicht auf Vollstreckung aus diesen zu unterschreiben.,

Dieser Satz ist Quatsch da ein rechtsgültiger Titel erst entsteht, wenn der KV seine Unterschrift leistet - oder vor Gericht. Gemeint ist wahrscheinlich eine Abänderung, und auch hier bedarf es der Unterschrift des KV.

Also ohne dem läuft eh nix. Titel (ausser vom Gericht) sind immer was freiwilliges.

Wenn die Frau auf Geld aus ist werden ihr wahrscheinlich die LV's der Kinder schnuppe sein, da ja sie selbst nichts davon hat und Papa sich schön als Bösewicht hinstellen lässt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 14:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt oldie,

das ist falsch formuliert.

Wenn die Frau auf Geld aus ist werden ihr wahrscheinlich die LV's der Kinder schnuppe sein, da ja sie selbst nichts davon hat und Papa sich schön als Bösewicht hinstellen lässt.

Kann man so oder so sehen. Da sie die Policen hat und diese mit dem 16. Lebensjahr fällig werden, werden sie ja erstmal an sie ausgezahlt. Nur, wenn sie die LV nicht bedienen würde, würden die Verträge platzen und das ist sicher schlechter als sie nur ruhend zu stellen. Ich glaub wir müssen nochmal nachfragen, ob es möglich ist den Versicherungsnehmer umschreiben zu lassen, dann wäre er aus der Verantwortung raus und sie muß sich später den Kindern gegenüber verantworten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 14:29
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ich würde nach dem "unterliegen" noch ein "meinerseits" oder so einfügen.

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 09:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi orlando,

warum meinerseits? Wenn er unterliegt und die 150 € zahlen soll, muß er ja eh seine Kosten selber tragen. Es geht eigentlich eher darum, das wenn sie einen evtl. Prozeß verliert, sie auch seine Kosten tragen könnte, da er eien friedliche Einigung angeboten hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 10:03




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