Hallo erstmal,
ich habe eine 6 Jährige Tochter und bin nunmehr geschieden. Ich zahle nur den Kindesunterhalt 115%, jedoch keinen Ehegattenunterhalt. Das wurde mal so vereinbart. Unsere Tochter lebt bei der Mutter, diese ist auch wieder verheiratet und hat ein Kind vom neuen Mann bekommen.
Nun möchten meine Partnerin und ich heiraten, auf was ist da genau zu achten.
Was passiert mit Ihrem Erspartem, Ihrer privaten Rentenversicherung, Ihren Investmentfonds?
Weiterhin wird sie mal ein Haus erben. Wie ist hier die Rechtslage, ich meine, kann es sein das wenn diese Dinge mal uns zusammen gehören sollten, ich dadurch in irgendeiner Weise noch mehr Unterhalt zahlen muß?
Weil ich hierdurch indirekt "mehr Einkommen/Besitz" haben könnte? :question:
vielen Dank im voraus für eure Antworten... 🙂
Hallo papi73,
erstmal mit dem Unterhalt für deine Tochter hat deine neue Frau erstmal rein gar nichts zu tun.
Solnage du in der lage bist den Mindestunterhalt zu zahlen, wird auch keiner auf die Idee kommen, nach den verhältnissen bei deiner Frau zu fragen. Wenn doch kann man darüber die Auskunft verweigern.
Also alles was sie mitbringt oder sptäer erbt ist ihres und wird nicht herangezogen.
Rentenversicherung und Investmentfond ist ja auch ihre Sache, in die sie ja auch alleine einbezahlt.
Sollte sie das irgendwann geerbte Haus dir zur Hälfte übertragen, dann könnte dir durchaus ein Geldwerter Vorteil enstehen, der dir zu deinem Einkommen hinzugerechnet wird. Allerdings kann man ja in so einem Fall auch durchaus warten, bis kein KU mehr fällig ist 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für die schnelle Antwort, also wir möchten da gerne jede Eventualität die da mal eintreten könnte und meiner Ex-Frau über den Kindesunterhalt wieder zu Gute kommen könnte, von vornherein ausschließen. Es ist auch nicht so, dass ich mich vor irgendwelchen weitergehenden Zahlungen "drücken" möchte, nur entscheiden möchte ich das gerne freiwillig.
Und nicht aufgrund eines "Formfehlers" bei unserer Heirat dazu genötigt werden, noch mehr zahlen zu müssen.
Wie kann man sich hier rechtlich im Vorfeld absichern?
Henry
Ich würde Gütertrennung empfehlen.
Einen Fall wirst du nicht absichern können. Soltlest du, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sein den Mindest-KU zu zahlen, dann wird deine Frau indirekt zur kasse gebeten. Nämlich über die Tatsache, das ihr euch in der Ehe gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet seid .
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
es ist doch auch so, das die Ex alle 2 Jahre das Recht hat, sich über meine Einkünfte Auskunft zu holen. Was muß (kann) ich da angeben, oder anders ausgedrückt, muß ich "mein ganzes Leben" ihr offenlegen und sie weiß über jegliche finanzielle Dinge in meiner neuen Ehe bescheid? :knockout: :knockout:
Was ist wenn ich nichts offenlege?
Offenlegen mußt du nur dein Einkommen und deine Steuererklärung. Bei gemeinsamer Veranlagung kannst du beim FA aber für diesen Zwecke eine getrennte Erklärung/Berechnung bekommen.
Auch Einnahmen aus Miete, nichtselbständiger Arbeit oder Zinseinnahmen wären anzugeben. Aber immer nur, wenn du sie bekommst.
Der Steuervorteil der neuen Ehe fließt allerdings in den KU ein.
Wenn du nichts offenlegst und deiner Auskunftspflicht nicht nachkommst, dann wird die ein Richter diese Pflicht sicherlich kostenintensiv erklären.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen