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Heirat - Konsequenzen für Unterhalt

 
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

bevor ich meine Frage (zwei Themen) konkretisiere, hier einige Eckdaten:

- ein Kind
- unbefristeter Titel
- relativ gutes Verhältnis zu Ex (schwankend, aber sicherlich geht es viel schlimmer)

Mit meiner Freundin bin ich nun einige Jahre zusammen und nun denken wir oft über Heirat & Kinder nach. Doch welche Konsequenzen für den Unterhalt ergeben sich?

Heirat
Momentan habe ich einen gutbezahlten und sicheren Job, genau wie meine Freundin.
Aber man weiß ja nie was passiert.
Im Trennungs-FAQ habe ich erschreckende Dinge gelesen; dass meine -vielleicht dann- Ehefrau direkt sowie indirekt mitzahlen muss! Beispielsweise würde mein Selbsterhalt reduziert werden, dass Familieneinkommen spielt eine Rolle usw.
Wenn man das liest, vergeht es einem so richtig.

Kinder

Annahme: Ich verliere meinen Job und bekomme nur einen schlecht bezahlten und geh mit 1300€ nach Hause. Wie teilt sich das Geld bis zu meinem Selbsterhalt auf? Geht alles an das erste Kind und meine - vielleicht- Ehefrau muss alleine für sich und die Kinder (Annahme 2 Stück) aufkommen? Oder werden die ca.300€ aufgeteilt?

Ich freue mich über zahlreiche Antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2015 15:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Dein Selbstbehalt kann (nur durchs Gericht!) bereits beim Zusammenleben reduziert werden, vorausgesetzt, du bist ein Mangelfall.

Wenn Kinder kommen sollten, wird die Verteilermasse auf alle Kinder gleichberechtigt verteilt, wobei durch verschiedene Altersstufen verschiedene Zahlbeträge entstehen können.

Meine persönliche Meinung: ich würde nur so viele Kinder bekommen, wie ich mir leisten kann. Damit meine ich nicht unverschuldete Not, in die jeder kommen kann, sondern wenn man erkennt, dass es durch weitere Kinder prekär wird, mit Hirn statt Herz entscheiden.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2015 16:27
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Mhmm.... Also ist es doch nicht so abwägig als Unterhaltszahlender zu heiraten, da die Ehefrau mehr oder weniger rausgehalten werden kann?

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2015 16:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange du den Mindestunterhalt zahlst, spielt die Ehefrau keine Mandoline. Und wenn du diesen nicht zahlen kannst, spielt es keine Rolle, ob du mit der Dame deines Hauses verheiratet bist oder nicht, wenn jemand auf Herabsetzung deines Selbstbehaltes klagt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2015 17:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lenovo,

solange ihr weit genug weg vom Mangelfall oder ALGII seid, sehe ich durch eine Heirat keine Probleme. Das wird ungefähr bei einem Nettoeinkommen von 2400 Euro aufwärts der Fall sein. Wenn Deine Partnerin auch noch gut verdient, um so besser.

Natürlich werden immer ein paar Punkte übrigbleiben, die bei Euch zu "Streit" führen können. Wenn ihr Euch die Umkosten teilt, wird Deine Partnerin z.B. auch Wohnraum mitfinanzieren, der nur von Deinem Kind aus vorheriger Beziehung genutzt wird. Wen sie damit kein Problem hat, umso besser.

Mein Tipp: Redet über diese Punkte ganz offen. Ansonsten passiert das, was wir hier z.T. von "Zweitfrauen" lesen, wenn Kinderwunsch im Raum steht. Dann wird sich bitterlich beklagt, dass "die Exe ja soviel Geld bekommt", "das alles ja nicht sein kann" und "was bleibt denn nun für unserer gemeinsames Kind". Hier muss Deiner Partnerin klar sein, dass das deutsche Familienrecht das Kind aus erster Beziehung in einigen Punkten besser stellt.

Ein Streitpunkt zwischen Deiner Ex und Dir ist allerdings jetzt schon sichtbar und wird mit Übergang zum volljährigen Unterhalt virulent werden: Der unbefristete Titel. Hier hättest Du bei Unterzeichnung auf eine Begrenzung bestehen müssen. So wirst Du zum 18. Lebensjahr des Kindes von diesem die Herausgabe des Titels fordern müssen. Ansonsten wird Deine Exe nicht barunterhaltspflichtig und bei Dir kann weiterhin gepfändet werden. Dieses Thema kann auch die dann aktuelle Beziehung stark stören, da Du nicht weisst, wie sich Dein Kind bis dahin entwickelt. Hängt es nur noch faul rum, will "chillen" und Kohle von Papa, wird auch die Toleranz Deiner Partnerin stark auf die Probe gestellt.

Wie gesagt, Kommunikation ist in Deinem Fall sehr wichtig. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2015 17:25
(@stephenking)
Schon was gesagt Registriert

Hier muss Deiner Partnerin klar sein, dass das deutsche Familienrecht das Kind aus erster Beziehung in einigen Punkten besser stellt.

Inwiefern?
Das klingt erschreckend. Sollten nicht alle Kinder gewissermaßen gleichberechtigt sein?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2016 00:38