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Hausverkauft / Warum mehr Unterhalt?

 
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen

Ich habe (leider) mal wieder eine Frage an euch & ich bin sicher, ihr könnt da bei mir etwas Licht ins Dunkel bringen...

Durch die Scheidung konnte mein Freund das Haus nicht halten. Er hatte jedoch das Glück & seine Eltern haben es übernommen, so das er ( & seine Ex)Schuldenfrei aus der Sache raus kamen. Er lebt in dem Haus und bezahlt Miete. Nun war seine Ex beim Jugendamt und hat den Hausverkauf (Oktober 07) gemeldet.
Gestern flatterte bei Ihm nun ein Brief ins Haus, wo das Jugendamt Ihn aufbietet mehr für die drei Kinder zu bezahlen.
Leider kann ich euch die Zahlen nicht genau wiedergeben.... Ich weis nur, das er Mangefall ist und bisher für die Kinder ca. 100 Euro (davon etwas auf freiwilliger Basis) Bezahlt hat. Nun will das Jugendamt pro Kind etwa 77 Euro mehr haben.  :puzz:

Ich verstehe die Berechnung des Jugendamtes nicht... Er hat ja durch den Verkauf des Hauses nicht mehr Geld zur Verfügung?! Im Gegenteil, beide sind „nur“ Schuldenfrei aus dem ganzen raus.
Der Selbstbehalt von 900 Euro ändert sich doch nicht ob mit oder ohne Haus, oder?
Für mich ist die ganze Unterhaltsrechnerei nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln.    :phantom:    Entschuldigt!

Zudem hat mein Freund vor, dem Wunsch des ältesten (11.5 Jahre) zu entsprechen, der gerne beim Papa leben würde. Er will mit Ihm zum Jugendamt, so das der kleine seinen Wunsch dort äussern kann. Auf was ist bei so einem Gespräch zu achten? Welche Stricke gibt es?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe

engelherz


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 16:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er hat ja durch den Verkauf des Hauses nicht mehr Geld zur Verfügung?! Im Gegenteil, beide sind „nur“ Schuldenfrei aus dem ganzen raus.

Das kann schon stimmen, wenn in der bisherigen Rechnung das Haus nur mit dem "angemessenen Wohnwert", die Kosten aber in voller Höhe drin waren. So ist das in den Leitlinien für eine gewisse Übergangszeit geregelt. Wenn dabei die Kosten höher sind als dieser angemessene Wohnwert (typisch 360 Euro) vermindert das das bereinigte Einkommen.

Mit der Transaktion ist diese Übergangszeit dann zuende,  das, was ihn die jetzige Miete mehr kostet als diese "angemessenen" 360 Euro wird zu seinem Privatvergnügen.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 16:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo engelherz,

An der erhöhten Forderung ist was dran.

Und zwar nach folgendem Muster:

Der Schuldendienst für das Haus war wahrscheinlich Eheprägend und deswegen vom Unterhalt abziehbar. Nun ist das Haus weg und damit auch die abzugsfähige Belastung. Damit steigt sein verfügbares Einkommen.

Auch kann ihm, wenn er jetzt günstig zur Miete wohnt, ein fiktives Einkommen durch Mietersparnis angelastet werden.

Angenommen, er hatte 1.000,- € eheprägende Belastung auf dem Haus, dann wurde sein Einkommen um diesen Betrag veringert.

Wenn das Haus auf dem freien Markt für, vielleicht 800,-€ vermietet werden könnte, er aber nur 600,-€ bezahlt, so würde sein unterhaltspflichtiges Einkommen jetzt sogar um 1.200,- höher ausfallen.

Ehrlich gesagt, scheint es so, dass er nur durch das Haus zum Mangelfall wurde. Anderenfalls hätte er das Haus ja nie kaufen können.
100,- € (zusammen?) bei mehreren Kindern ist schon extrem wenig. Davon noch etwas auf freiwilliger Basis, kommt mir komisch vor.

Wenn er die Belastungen jetzt nicht mehr hat, ist es nur fair, wenn seine Kinder nun auch mal KU erhalten der zumindest einen kleinen Teil ihres Bedarfs deckt.

Und 177,- € (pro Kind?) liegt immer noch deutlich unter dem Bedarf!

Am besten du lieferst doch mal ein paar Zahlen, um das Dunkel zu erhellen.

Gruss Beppo  


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 16:59
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr lieben und vielen Dank für die raschen Antworten.

Ich werde Ihn heute Abend darauf ansprechen und er kann dann die genauen Zahlen durchgeben.
(Vielleicht ist es nur für mich unverständlich und er Blickt da voll durch...)

Was würde dann weiter passieren, wenn ich jetzt noch zu Ihm ins Haus ziehen würde?
Würde das seinen SB reduzieren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 17:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, wahrscheinlich.
Da angenommen wird, dass du dich an der Miete beteiligst, wird ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 17:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, wahrscheinlich.
Da angenommen wird, dass du dich an der Miete beteiligst, wird ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet.

Nein, bestimmt nicht.

Bei der Miete hätte er ja keine Ersparnis, weil selbst mit Mietbeteiligung bleibt er immer noch auf den >=360 Euro sitzen, die im Selbstbehalt für Miete vorgesehen sind.

Zweitens ist das mit der Haushaltsersparnis zumindest vom OLG Frankfurt längst kassiert worden:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 17:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nagut, dann ist das eben Meinungsaustausch:

Ich komme mit meiner Meinung her und gehe mit deiner wieder weg  😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 17:50
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

Auch kann ihm, wenn er jetzt günstig zur Miete wohnt, ein fiktives Einkommen durch Mietersparnis angelastet werden.

in dem Fall, in dem ihm kostengünstig Wohnraum z.B. von Eltern zur Verfügung gestellt wird, gilt dies normalerweise nicht. Bei Bedarf suche ich mal die Quelle raus.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na jetzt werde ich aber zerlegt!  😉

Aber ich erinnere mich auch wieder dunkel, dass da was war, von wegen Warenkorb und so und dass man dem armen SBler nicht vorschreiben könne, wie er sein Geld auszugeben habe.

Aber zumindest hatte ich mal Recht und ich freue mich ja auch wenn sich mal was bessert für uns Zahlknechte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 19:08