Haushaltsführu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Haushaltsführung - wird das oft genutzt/ausgeurteilt?

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vater der Kinder möchte mich verklagen, vermutlich auf Mindestunterhalt.

Wie sieht das mit der Möglichkeit in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs aus:
Haushaltsführung
Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür - sofern es sich nicht um eine überobligatorische Leistung handelt - ein (fiktives) Einkommen von regelmäßig 350 € anzusetzen.

Ist das Standard oder kann das auch widerlegt und damit nicht angerechnet werden?

Fakt ist:
er ist eingezogen, weil ich die Wohung nach dem Auszug von A. hätte nicht allein halten können.
Wir teilen die Wohnkosten entsprechend auf.
Er ist aber in keiner Weise bereit mich in irgendeiner Art und Weise finanziell zu unterstützen.
Ich habe keinen Zugriff auf sein Konto und er nicht auf meins.
Kosten für Reparaturen o. ä. werden 50/50 geteilt bzw. jeder zahlt seins.
Für die Wohnung gibt es einen verbalen Putzplan, so dass ich ihm nichts hinterherräume bzw. umschichtig gewaschen/gebügelt/eingekauft wird.

Ach so: ich habe für den fraglichen Zeitraum 100 € monatlich pro Kind an Unterhalt gezahlt, da ich mich darauf berufen habe, dass der Vater mehr als das doppelte verdient. Das zuständige OLG sieht dann in seinen Leitlinien die Möglichkeit, dass bis zum angemessenen Selbstbehalt gezahlt werden muss. Das habe ich getan. Sein Anwalt hat seinen Jahresauszahlungsbetrag mit rd. 56 T€ angegeben (ohne geldwerte Vorteile wie Firmenwagen und das gekaufte und selbstgenutzte Haus mit ca. 240 qm). Seine Frau arbeitet aber nicht/nur Teilzeit.

Seit A wieder bei mir wohnt wollten wir den Unterhalt für die beiden verrechnen, allerdings würde ich dann seine Gehaltsunterlagen einfordern (Zeitraum Juli 12 bis Juni 13) um den Unterhalt dann entsprechend berechnen zu können und eben auch das ganze andere wie geldwerte Vorteile, Haus etc. einrechnen zu können. Das wollte ich eigentlich vermeiden.
Aber da er mir diese Daten zur Verfügung stellen muss, hätte ich für einen evtl. Prozeß doch auch Unterlagen die beweisen wieviel er verdient, oder kann ich die dafür nicht nutzen?

Es geht um den Zeitraum der Klage  Juli 12 bis Juni 13.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 11:34