Hallo, zusammen,
der Sohn meines Mannes zieht jetzt zu uns.
Uns ist gesagt worden, daß es geschickter ist, wenn die KM eine Vollmacht unterschreibt, in der sie dem Vater das Recht gibt, zum Beispiel ohne Ihre Unterschrift einen Ausweis beantragen oder andere rechtliche Sachen, durchführen kann.
Kennt sich da jemand aus, was in einer solchen Vollmacht drin stehen muß, oder wo wir einen solchen Vordruck her bekommen?
Des weiterem suchen wir einen Vordruck zur Bestätigung, daß sie den Unterhaltspflicht wahrnehmen wird.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
Hallo Rohawe,
ich weiß ja nicht wie es zum Umzug kam und wie das Verhältnis der beiden jetzt ist aber so eine Blankovollmacht nach dem Schema: "Ich bevollmächtige den Vater meiner Tochter alles zu tun was er möchte" würde ich als Sorgeberechtigter niemals ausstellen und ich denke, es wird auch keine Einrichtung wie Melderegister oder Schule beeindrucken, wenn da jemand mit einem vergilbten, nichts sagenden Zettel wedelt. Wenn die schon eine Vollmacht verlangen, dann mit Sicherheit eine frische, spezifische und aussagekräftige.
Auch die Bestätigung, dass sie Unterhalt zahlen will gibt es so nicht und auch keinen Vordruck.
Ich vermute, du meinst einen Unterhaltstitel.
Diesen kann er tatsächlich verlangen.
Dazu müsste sie zum Jugendamt (Kostenlos), Notar (Kostenpflichtig) oder falls sie es nicht freiwillig tut, zum Gericht.
Die JAs halten zwar manchmal ein selbst entwickeltes Formular für diese Fälle bereit und suggerieren damit gerne, dass sie zu entscheiden hätten, welcher Betrag tituliert würde. Das ist aber quatsch. Beim JA und Notar entscheidet der Unterhaltspflichtige ganz alleine was drinstehen soll.
Erst wenn das dem Empfänger nicht reicht, kann er versuchen, vor Gericht einen höheren Titel durchzusetzen.
Der richtige Weg wäre, am besten gemeinsam in die Düsseldorfer Tabelle zu schauen und den korrekten Betrag zu ermitteln.
Solange man sich einig ist und nicht die Absicht hat sich gegenseitig Gerichtsurteile um die Ohren zu schlagen, kann man auch auf die Titulierung verzichten. Die braucht man nur wenn man dem Unterhaltszahler ein Würgeeisen umbinden will.
Wenn du noch Fragen zur DT hast, können wir sie dir anhand etwas konkreterer Angaben erklären.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.