Hallo zusammen,
bin neu hier und stehe gerade in der Unterhaltsauseinandersetzung mit meiner Ex. Zurzeit stellen sich mir grundsätzliche Fragen zum Unterhalt.
Meine Ex ist vor etwa einem Jahr zu mir gezogen (bereits schwanger) und nach einem Monat nachdem sie eingezogen war, wollte sie wieder ausziehen möchte. Das hat sie nicht wie angekündigt dann 2,5 Monate später, sondern 5 Monate später gemacht, weil das sonst mit ihrem Mutterschutz, ihrer Arbeitstelle, Geburt und Umzug zeitlich und logistisch nicht gepasst hätte. Ingesamt ist sie also 4 Wochen der Absicht nachgegangen einen gemeinsamen Haushalt zu führen und faktisch hat sie aber 5 Monate bei absoluter Gütertrennung in meiner Wohnung verbracht. Kurz vor der Geburt ist sie nach M. (500km entfernt) gezogen. Bei der Geburt durfte ich noch dabei sein, danach bin ich wieder aus Ihrer Wohnung in M. rausgeworfen worden. Ihr könnt Euch vorstellen, dass mir die bestehenden Unterhaltansprüche vor dem Hintergrund der Rechtslage bzgl. meines Sohnes (unverheiratet, kein Sorgerecht, 500 km von meinem Sohn entfernt) gerade den Rest geben.
Nun meine Frage:
Mir erscheint der Halbteilungsgrundsatz unangemessen, da meine Ex eigentlich nur 4 Wochen der Absicht einen gemeinsamen Haushalt zu führen nachkam. Beide haben verdient und während des kurzen Zusammenwohnens galt Gütertrennung.
Angemessener wäre deshalb aus meiner Sicht nicht mein Gehalt als Grundlage für Additionsmethode zu nehmen, sondern das Nettoeinkommen von ihr oder eine ganz andere Unterhaltsberechnung zu wählen (falls es die gibt)?
Gibt es hier eine Möglichkeit vom Halbteilgrundsatz abzuweichen oder passt eine andere Unterhaltsberechnung besser? Mein Anwalt windet sich hier immer heraus und äußert sich nicht abschließend!
Für Eure Antworten besten Dank!
urmel
Hallo Urmel,
ihr ward und seid nicht verheiratet. Demnach errechnet sich ein etwaiger Unterhaltsanpruch deiner Ex nicht nach dem Halbteilungsgrundsatz oder sonstigen Berechnungen, die bei Ehepaaren zugrunde gelegt werden, sondern nach anderen Gesichtspunkten.
Von deinem Netto werden übliche Abzüge genommen, daraus erstmal der KU errechnet. Dieser wird dann noch abgezogen. Liegst du dann noch über 1.000 € wäre ein BU für die KM drin.
Dieser bemisst sich dann nach dem ihr entstandenen "Schaden" (Verdienstausfall). Hatte sein vorher kein Einkommen stehen ihr theoretisch 770 € zu, ansonsten das was sie als Einkommen hatte.
Begrenzt wird das natürlich durch deinen SB von 1.000 € ihr ggü.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gibt es hier eine Möglichkeit vom Halbteilgrundsatz abzuweichen oder passt eine andere Unterhaltsberechnung besser?
Beim Nichtehelichen-BU gilt die Halbteilung ja nur dann, wenn da weniger rauskommt als bei der Bedarfsbetrachtung (also das "Schadenersatz-Prinzip", was Tina angesprochen hat). Sehr oft ist es aber dann halt Halbteilung, weil so viel verdienen die meisten dann doch nicht, das nach KU Erstattung eines Einkommens-Totalausfalls sie immer noch mehr übrig haben wie nach Halbteilung.
Gibt jetzt aber Sonderfälle:
- Elterngeld: der 300€ Sockelbetrag wird oftmals einfach weggerechnet
- Mindestbedarf: von 770€, wenn vorher kein oder geringes Einkommen
Und natürlich immer wieder von mir der Hinweis an alle BU-Zahler über Steuerabzug:
§33a EStG = Abzug von BU als aussergwöhnliche Belastung bis 640€ pro Monat. Parallel zum Elterngeld eher nicht möglich, aber danach wird's relevant. Versteht kaum einer, also nicht gross drüber reden, sind aber typisch 250€-300€ Steuererstattung pro Monat und also eigentlich eine Grösse in diesem Spiel.
... danke für die schnelle Antwort. Ich glaube ich habe das Schreiben der anderen Seite völlig falsch verstanden:
Den früheren Bedarf meiner Ex berechnet die Gegenseite auf 2.100 EUR und geht zudem von bereinigtem Einkommen meinerseits von 3800 EUR aus.
Wenn ich den Verdienstausfall finanzieren müsste, wäre das ja noch schlimmer:
2100 Verdienstausfall
+KU
Dann habe ich das völlig falsch verstanden :question: Die Gegenseite hat den Halbteilungsgrundsatz erwähnt, weil das Verdienstausfallprinzip für mich gar nicht funktioniert und nicht weil der Halbteilungsgrundsatz die besser Grundlage der Gegenseite ist.
Dann stellt sich natürlich die Frage, was in meinem Fall die richtige Berechnungsmethode ist?
Gruß, Urmel
2100 Verdienstausfall
+KU
Super. Da lohnt sich ja richtig ein Kind von dir !!! Sorry musste mal raus.
Wieviel genau fordert denn die Gegenseite?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Dann habe ich das völlig falsch verstanden. Die Gegenseite hat den Halbteilungsgrundsatz erwähnt, weil das Verdienstausfallprinzip für mich gar nicht funktioniert und nicht weil der Halbteilungsgrundsatz die besser Grundlage der Gegenseite ist.
Immer selber denken und nicht den Quatsch vom Kasper der für bare Münze nehmen.
Wenn Du von den 2100€ die berufsbedingten Kosten (die ja ohne Berufstätigkeit entfallen) und das Elterngeld (67% vom netto = 1400€) abziehst bist Du vielleicht doch wieder im Bedarfsdeckel.
Wenn ich Euch jetzt richtig verstanden habe, gibt es grundsätzlich 2 Berechnungsmethoden. Die „Verdienstausfallmethode“ und die „Additionsmethode“.
Die Gegenseite berechnet den Unterhalt mit dem ?Additionsverfahren? wie folgt?
anrechenbares Einkommen KM* 54,00 €
anrechenbares Einkommen (KV) 3 .800,00 €
KU -478,00 €
Erwerbsbonus -332,20 €
Unterhalt KM 1.467,90 €
*Elterngeld (770 monatl. wird auf 2 Jahre ausbezahlt) minus anrechenbare Ausgaben
Und den KU:
KU DT8/1 405,00 €
KV (Sohn) 155,00 €
Kindergeld -82,00 €
KU gesamt 478,00 €
Wenn man nun die „Verdienstausfallmethode“ (nach Papasorglos) nehmen würde, käme man auf folgende Berechnung:
Verdienstausfall (67%) 1400,00 €
KU wie gehabt 478,00 €
Aus meiner Sicht sind natürlich beide Berechnungen nicht akzeptabel, da sie beide ja fast auf’s gleiche rauskommen. Für mich stellt sich immer noch Frage, ob das für mich die aufgrund meiner Geschichte (Gütertrennung, Kurzzeitbeziehung) die richtigen Methoden sind?
Gruß, Urmel
@ginnie: Jetzt nicht mehr ... vielleicht kann ich in einem Jahr wieder mitlachen, solange wird’s aber mindestens dauern
Super. Da lohnt sich ja richtig ein Kind von dir !!! Sorry musste mal raus.
Moin Urmel,
Aus meiner Sicht sind natürlich beide Berechnungen nicht akzeptabel, da sie beide ja fast auf’s gleiche rauskommen. Für mich stellt sich immer noch Frage, ob das für mich die aufgrund meiner Geschichte (Gütertrennung, Kurzzeitbeziehung) die richtigen Methoden sind?
ein zentrales Argument scheint bei Dir noch nicht richtig angekommen zu sein: Die Art Eurer Beziehung oder irgendwelche Güterstände spielen für all diese Berechnungen keine Rolle. Hättest Du die junge Dame irgendwann in einer Disco abgeschleppt, sie bei einem anschliessenden ONS geschwängert und seither nie wieder gesehen, käme genau dasselbe heraus.
Man muss nicht zusammengelebt und auch kein Beziehungs- oder Eheversprechen gegeben haben, um Betreuungsunterhalt bezahlen zu "dürfen". Aber man muss der Vater des Kindes sein, das diese Zahlungen auslöst; deshalb die hier fast obligatorische Standardfrage: Woher weisst Du mit Gewissheit, dass Du der Vater dieses Kindes bist? Wurde das getestet oder wird es nur geglaubt, weil's ja nicht anders sein kann?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ginnie: Jetzt nicht mehr ... vielleicht kann ich in einem Jahr wieder mitlachen, solange wirds aber mindestens dauern
uuups, ich wollte mich aber nicht auf deine Kosten lustig machen oder so. Sorry wenn es falsch angekommen sein sollte. Ist schon klar wenn du im Moment "weniger Humor" hast ...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Urmel,
eins vorweg UND GROSSGESCHRIEBEN:
Lass beim KU nichts anbrennen, beurkunde ihn, sobald da irgendsowas in diesen Briefen steht, oder auch unaufgefortert.
Gibt da nämlich eine Falle in der Zivilprozessordnung beim Gerichtsstand: der ist für ein BU-Verfahren an Deinem Wohnort, und kann ausnahmsweise, wenn gleichzeitig ein KU-Verfahren anhängig ist, auch am Ort des Kindes sein.
Die Klagewut vom Gegenanwalt und damit Deine Verhandlungsposition hängt nämlich stark davon ab, ob er es schafft, so ein Verfahren "zu Hause" zu führen. Der kann nämlich nach Gebührenordnung zusätzlich zur Verfahrensgebühr nur die Fahrtkosten berechnen, nicht die Fahrzeit, und 1000km können ihm den Spass verderben.
Aber jetzt inhaltlich: es gibt für den BU in den ersten 3 Jahren keinen Rabatt für Väter, denen die Hemden nicht gebügelt wurden. Wenn's um die Frage BU ab dem dritten Lebensjahr geht dann vielleicht.
Du wirst also nicht prinzipiell anders wegkommen wie skizziert, im Detail ist das aber natürlich schon alles bisschen schöngerechnet.
Mit der Krankenversicherung hab ich so noch nie gehört. Warum ist er denn privat versichert. Ist die Mutter Beamtin, gibt's da Beihilfe? Also wenn überhaupt ist das Mehrbedarf, den Du nur anteilig tragen musst. Bei der Halbteilungsmethode kommts auf selbe raus, bei der Anrechnungsmethode macht das aber einen Unterschied.
Bei der Halbteilungsmethode kommen die OLGs der Reihe nach wieder zum Abzug des KU-*Tabellen*Betrags, siehe z.B. hier für Düsseldorf: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1585.html , vom OLG Frankfurt gab's kü+rzlich auch sowas. Also der Abzug des Zahlbetrags in der Rechnung vom Kasper geht so auch nicht.
Die Kosten, um die da das Elterngeld bereinigt wird, kann's eigentlich nicht geben. Was es gibt ist die Verminderung um das Basiselterngeld, in dem Fall also 150€ pro Monat.
Ist Dein Einkommen von 3800€ denn schon bereinigt um Fahrtkosten und private Altersvorsorge? Die Gerichte rechnen 4% vom Brutto für private Altersvorsorge, in Deiner Gewichtsklasse ist das einiges.
Ich geh mal davon aus, bei den 3800€ ist das alles schon ab, bei ihren 2100 aber noch nichts.
Dann kommt also bei Halbteilung etwa raus:
((3800-478-82)*6/7 - (770-150) )/2 = 1078€
Hier sind nur die kleinen Nettigkeiten korrigiert, nicht prinzipiell anders gerechnet als Kasper...
Und bei Anrechnungsmethode:
2100€
-5% wegfallende Berufskosten = 2000
-770
= 1230€ (Hier dann aber nur die halbe KV-Sohn dazu)
Das Zielgebiet liegt also bei 1100€
Für eine Rückantwort rechnest Du aber horrende Umgangskosten mit rein, z.B. 500€ pro Monat für alle 2 Wochen Mietwagen + Sprit + Hotel, und steigst bei 900€ ein. Einigen tut ihr Euch dann bei 1100€...
... vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Langsam lichtet sich der Wald ein wenig. Allerdings fällt es mir immer noch schwer die Einzelposten zu bewerten. Also das mit dem Einkommen sieht die Gegenseite so:
Einkommen Betreuer
Elterngeld 776,98 €
anrechnungsfrei -150,00 €
private KV -281,89 €
Selbstbehalt KV -100,00 €
Krankenzusatzversicherung -6,73 €
Berufsunfähigkeit1 -69,44 €
Berufsunfähigkeit2 -20,43 €
Renten1 -52,88 €
Renten2 -41,57 €
anrechenbares Einkommen 54,04 €
Hier wäre also noch mal die PKV zu hinterfragen?
Einkommen Urmel
Grundgehalt 3555,81 €
ESt-Rückzahlung (2008) 109,63 €
Firmenwagen 300,00 €
KV -312,10 €
PV -23,52 €
KV Zuschuß 156,05 €
PV Zuschuß 11,76 €
anrechenbares Einkommen 3.797,63 €
Ich selbst habe keine zusätzlichen Versicherungen. Aber das mit erhöhten Umgangskosten ist ein sehr guter Tip, wo ja auch tatsächlich sehr hohe Kosten verursachen entstehen.
Gibt da nämlich eine Falle in der Zivilprozessordnung beim Gerichtsstand: der ist für ein BU-Verfahren an Deinem Wohnort, und kann ausnahmsweise, wenn gleichzeitig ein KU-Verfahren anhängig ist, auch am Ort des Kindes sein.
@papasorglos
habe die ersten Monate unstrittig 332 KU überwiesen. Mit der neuen gegnerischen Berechnung hat sich der KU dann wie oben beschrieben, um die KV und eine höhere DT Einstufung auf 479 EUR erhöht. Der KU ist z.Z., wenn ich an die PKV für meinen Sohn und meinem anrechenbaren Einkommen denke, strittig! Wann und wie kann ich den KU denn am besten „urkundlich“ machen?
Gruß, Urmel
Moin Urmel,
neben all Deiner centgenauen Herumrechnerei vermisse ich noch eine Antwort auf meine Frage:
die hier fast obligatorische Standardfrage: Woher weisst Du mit Gewissheit, dass Du der Vater dieses Kindes bist? Wurde das getestet oder wird es nur geglaubt, weil's ja nicht anders sein kann?
Gibt's da nähere Info's? Du wärst nicht der erste, der aus gutem Glauben Unterhalt bezahlt. Es scheint sich zumindest zu lohnen, Dich als Vater eines Kindes zu benennen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hier wäre also noch mal die PKV zu hinterfragen?
Ja, und der ganze Rest zu streichen. Private Altersvorsorge wird immer nur prozentual vom Einkommen anerkannt, und 4% von 777-150 sind ja nur 25€.
Mit der PKV ist natürlich dubious. Zuerst musst Du uns mal sagen, ob sie Beamtin und Beihilfeberechtig ist. Als normale Angestellte ist da ja eher ziemlich knapp mit der Versicherungspflichtgrenze. Vielleicht hat sie einen Vertrag aus der Zeit vor 2003 und fällt unter die "besondere Versicherungspflichtgrenze" von zur Zeit 3675€ Brutto, da könnte sie drüber sein.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sie so einen Vertrag hat un den über die Zeit retten will. Unmöglich ist das ja nicht, in die gesetzliche Versicherung zu kommen (muss sie nur mal einen Monat lang einen gering bezahlten Teilzeitjob machen...). Wahrscheinlich will sie nicht, weil sie denkt, sie schafft es, aber den Zahn kann man ih ja vielleicht ziehen.
habe die ersten Monate unstrittig 332 KU überwiesen. Mit der neuen gegnerischen Berechnung hat sich der KU dann wie oben beschrieben, um die KV und eine höhere DT Einstufung auf 479 EUR erhöht. Der KU ist z.Z., wenn ich an die PKV für meinen Sohn und meinem anrechenbaren Einkommen denke, strittig! Wann und wie kann ich den KU denn am besten „urkundlich“ machen?
Da ist für normale Menschen nichts strittig, Du zahlst Stufe 8, und Stufe 8 wird gefordert. KV ist ja ein anderes Thema. In der Logik eines Familienrichters ist der KU aber trotzdem strittig, solange keine vollstreckbare Urkunde darüber besteht. ("Titilierungsinteresse").
Kann sein, dass ein fähiger Anwalt da auch Stufe 7 draus macht. Aber es lohnt sich nicht. Zwar sind die 22€ Unterschied zu Stufe 7 über 18 Jahre gerechnet auch fast 5000€, aber wenn Du eine statische Urkunde unterschreibst (die sich nicht automatisch an die DT anpasst), dann hält er ja ohnehin nur 6 Jahre, bis zur nächsten Alterstufe, geht also nur um 1600€, also Stufe 8 statisch titulieren und die Kuh ist vom Eis. Du kannst das kostenlos beim Jugendamt machen, bisschen mehr Geld aber weniger Nerven kostet Dich das bei einem Notar. (Jugendamts-Mitarbeiter sind auf dem Ohr für "statisch" und "befristet bis zum 18. Geburtstag" manchmal etwas taub, obwohl sie auch genau das schreiben müssen, was Du sagst).
Ob durch eine streitige Auseinandersetzung über die KV für den Sohn auch die Falle für den Gerichtsort zuschnappen kann, kann ich Dir nicht zuverlässig sagen, glaube ich aber nicht. Die Falle in der ZPO (in die ich gelaufen bin) ist folgende:
http://www.zivilprozessordnung-zpo.de/642.html
Wir haben uns beide für ein Kind entschieden und es ist zeitlich genauso abgelaufen, wie wir es geplant hatten (es hat sofort geklappt).
Also aus meiner Sicht wäre hier gar keine Zeit für Seitensprünge gewesen. Außerdem war ich der Hauptmotivator und nicht umgekehrt.
Ich habe keinen Anlass oder Hinweis an meiner Vaterschaft zu zweifeln. Ich weiß, dass es von außen so aussieht, aber ich bin mir zu 99,999% sicher 🙂
Zuerst musst Du uns mal sagen, ob sie Beamtin und Beihilfeberechtig ist. Als normale Angestellte ist da ja eher ziemlich knapp mit der Versicherungspflichtgrenze. Vielleicht hat sie einen Vertrag aus der Zeit vor 2003 und fällt unter die "besondere Versicherungspflichtgrenze" von zur Zeit 3675€ Brutto, da könnte sie drüber sein.
Sie ist keine Beamtin 🙂 und sie lag mit den Bruttogehältern in 2008 und 2007 (bei knapp 4000) über der "besonderen Versicherungspflichtgrenze" von zur Zeit 3675€ Brutto. Das erste Versicherungsjahr in der PKV ist laut Versicherungsschein 2002! Ihre Eltern sind Versicherungsvertreter, die das für sie mit der PKV regeln 🙂
Gruß, Urmel
Moin Urlme,
Ich habe keinen Anlass oder Hinweis an meiner Vaterschaft zu zweifeln. Ich weiß, dass es von außen so aussieht, aber ich bin mir zu 99,999% sicher 🙂
ALLE Väter von >>>Kuckuckskindern<<< sind sich ihrer Vaterschaft zu 99,99% sicher und haben nicht den geringsten Zweifel daran. Genau deshalb gibt es diese Kinder ja. Nach Expertenschätzungen bis zu 10 Prozent aller Kinder (was ich persönlich für zu hoch gegriffen halte).
Aber unter uns Gemeindeschwestern: Eine nicht ganz unansehnliche Frau, die vermutet, von jemand Unauffindbarem oder finanziell nicht besonders Leistungsfähigen schwanger zu sein und ein bisschen Chuzpe hat, macht schneller jemand anderen zum "Vater" als der "Piep" sagen kann. Wen interessiert schon ein bisschen Biologie, wenn's anderswo Kohle zu holen gibt?
Oder wie ein kluger Mensch mal sagte: Wenn Männer irgendwo ein Geländer mit einem Schild mit "frisch gestrichen" sehen, müssen sie sicherheitshalber trotzdem dranfassen - aber an die eigene Zeugungsfähigkeit glauben sie unbesehen..."
Grüssles
Martin
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Hallo Urmel,
Ich habe keinen Anlass oder Hinweis an meiner Vaterschaft zu zweifeln.
Sie würde auch einen Teufel tun, dir einen Hinweis zu liefern; dafür bist du als Zahlpapa viel zu lukrativ.
Und versteh mich nicht falsch, ich will deiner KM nichts Persönliches unterstellen, schließlich kenne ich weder sie noch dich. Aber es gibt offenbar eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Frauen, die Biologie und Finanzen sauber auseinander dividieren - und damit viel zu häufig durchkommen. Ich glaube nicht, dass man es einer Frau an der Nasenspitze oder sonstwo ansieht, ob sie zu dieser Sorte gehört oder nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn ... an deiner Stelle würde ich mir Sicherheit verschaffen. Bei dem, was du in den nächsten zwanzig Jahren an Unterhalt abzuliefern hast, fallen Kosten und Mühen dafür kaum ins Gewicht.
Und wenn ich dich mal eben an deine eigenen Worte erinnern darf:
Meine Ex ist vor etwa einem Jahr zu mir gezogen (bereits schwanger) und nach einem Monat nachdem sie eingezogen war, wollte sie wieder ausziehen möchte. Das hat sie nicht wie angekündigt dann 2,5 Monate später, sondern 5 Monate später gemacht, weil das sonst mit ihrem Mutterschutz, ihrer Arbeitstelle, Geburt und Umzug zeitlich und logistisch nicht gepasst hätte. Ingesamt ist sie also 4 Wochen der Absicht nachgegangen einen gemeinsamen Haushalt zu führen und faktisch hat sie aber 5 Monate bei absoluter Gütertrennung in meiner Wohnung verbracht. Kurz vor der Geburt ist sie nach M. (500km entfernt) gezogen. Bei der Geburt durfte ich noch dabei sein, danach bin ich wieder aus Ihrer Wohnung in M. rausgeworfen worden.
Entschuldige bitte wenn ich es mal ganz hart sage, aber nichts davon klingt so, als hätte sie jemals ein ernsthaftes Interesse daran gehabt, ein Kind mit dir zu haben. Das heißt nicht unbedingt, dass das Kind von einem anderen sein muss; es kann auch sein, dass sie auf dem Selbstverwirklichungs-Trip von "Kind ja, Mann nein" ist - in diesem Fall hast du so oder so die A-Karte gezogen, weil sie dann versuchen wird, möglichst viel Geld aus dir herauszupressen und dich ansonsten möglichst effektiv aus dem Leben des Kindes herauszuhalten. Der Umzug fünfhundert Kilometer weit weg war dafür ja schon mal ein guter Anfang ...
Zieh' dich warm an, das wird vielleicht heftiger, als du es dir in deinen schlimmsten Träumen vorstellen kannst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@ Brille007
... wir haben ein Messgerät zu Hilfe genommen. Innerhalb der fruchtbaren Tage haben wir wirklich jede Minute gemeinsam verbracht. Ich denke nicht, dass innerhalb eines Zyklus mehrfach fruchtbare Tage auftauchen (das wäre mir nun neu 🙂 ) und dan waren wir sofort im selben Zyklus schwanger. Es ist wirklich ausgeschlossen!
Da hätte sie einen Mechaniker haben müssen, der die Messergebnisse, die ich gesehen habe, manipuliert . Aber Danke für Deine Aufmeksamkeit!
@Malachit
ich hab das jetzt wirklich schon sehr häufig gehört. Die Geschichte hört sich auch wirklich in der Kurzform als Abzocke oder nach Kuckucksei an. Abgezockt und verletzt, fühl' ich mich wirklich. Aber deshalb, weil Versprechen nicht gehalten wurden, ich verlassen wurde und mein Sohn weit entfernt ist. Aber wir waren wirklich verliebt. Verstehen kann man das eher, wenn ich mal die ganze Story erzähle. Aber das mache ich dann unter "meine Geschichte"!
Trotzdem werde ich vielleicht doch mal einen Test machen.
@ Urmel,
und woher wusstest Du, welches genau diese fruchtbaren Tage waren? Hatte Deine Partnerin eine entsprechende Anzeige auf der Stirn? (Abgesehen davon: Eine Frau kann innerhalb sehr kurzer Zeit mühelos mit mehreren Männern schlafen).
Wie malachit schon sagte: Niemand kennt Deine Ex und will ihr etwas Schlechtes unterstellen. Es gibt in Deinem Fall aber ein paar Ungereimtheiten, die rote Lämpchen blinken lassen sollten. Ein privater VS-Test kostet 200 EUR; Unterhalt für ein Kind über die Jahre in Deinem Fall vermutlich das 1.000-fache. Unterhaltstechnisch bist Du nun mal ein Volltreffer...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sie ist keine Beamtin 🙂 und sie lag mit den Bruttogehältern in 2008 und 2007 (bei knapp 4000) über der "besonderen Versicherungspflichtgrenze" von zur Zeit 3675€ Brutto.
Das ist aber auch alles maximal dämlich eingefädelt. Genau wie die Streckung des Elterngeldes über 2 Jahre, die steuertechnisch nur Nachteile bringt, für beide von Euch. Und nach der Elternzeit fällt ihr dann vielleicht ein, sie möchte nur 30 Stunden arbeiten, rutscht unter die Plfichtgrenze und dann waren 15 Tausend Euro an PKV Beiträgen in den Wind geschossen. So ganz leicht kommst Du da aber nicht raus.
Ich würde wie gesagt den KU beurkunden über Stufe 8, die KV Sohn vorläufig bezahlen (aber nicht mit auf die Urkunde schreiben), und für den BU vorläufig nach einer aggressiven (Halbteilungs-) Rechnung zahlen mit 4% Altersvorsorge (irgendeinen Sparplan wirst Du doch haben, muss ja keine Lebensversicherung sein), mit 150€ pauschalen berufsbedingten Kosten trotz Firmenwagen, mit Umgangskosten, mit Abzug KU-Tabellenbetrag usw.. Und auf ihrer Seite nur die KV abziehen.Das endet zwar ohnehin vor'm Richter, aber solange es zumindest das richtige Gericht ist muss das ja garnicht das schlechteste sein.
Und wenn eine Klage kommt, Dir überlegen, ob Du einen Anwalt nimmst. Sind nochmal 2000€ zum Fenster raus, aber gemessen an dem Geld, um das es geht, vielleicht doch gut investiert, um nicht wegen taktishen oder Formfehlern noch mehr Federn zu lasen.
Und beim Thema Vaterschaftstest: denk dran, dass das Schlampenschutzgesetz , äh das Gendiagostikgesetz, vom Bundestag verabschiedet wurde und wohl so im Oktober in Kraft sein wird. Danach wird's schwieriger, also warte nicht zu lange.
