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Halbtags

 
(@tomaso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
bin neu hier, bin der Tomaso habe 3 kinder , null kontakt nur über Anwalt, Junge 16 jahre Mädl 16 Jahre und Junde 21 Jahre

bin 30 % Schwerbehindert , habe jeden Tag Kopfschmerzen und Schwindelgefühl,
müsste meine Arbeit auf halbtags reduzieren , wegen Gesundheit.
könnte dann natürlich nur gaaanz wenig Unterhalt zahlen :exclam:

wie kann ich das tun, oder benötige ich ein Attest von Arzt?????????

liebe Grüße

Tomaso

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2014 10:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sollte der Unterhalt titutliert sein, dann kannst Du ihn alleine nicht abändern.

Variante 1) Deine Ex ist mit weniger Unterhalt zufrieden und ihr einigt Euch darauf (eigentlich nicht zu erwarten),

Variante 2) Du reichst Abänderungsklage ein, weil Du nicht mehr soviel Unterhalt zahlen kannst. Dann wird ein Gericht entscheiden ob das so geht. Dazu brauchst Du mit Sicherheit ein Attest vom Arzt, denn Du bist verpflichtet für den Unterhalt alles zu tun, eigentlich auch Nebentätigkeit, die Dir aber aufgrund Deiner Behinderung vermutlich erlassen werden würde. Hilfreich ist es in Deinem Fall sicher auch einen Anwalt zu haben.

Einfach wird es nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2014 17:43
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Tomaso,

wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags arbeiten kannst, würde ich unbedingt Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) beantragen. Zumal du das Geld sicher brauchen kannst, wenn du nur noch halbtags arbeiten kannst. Bei halber Erwerbsfähigkeit gibt es dann die halbe EU Rente.

Wenn die EU Rente bewilligt wird, wird auch festgestellt wieviel du noch arbeiten kannst. Das ist sicher aussagekräftiger als ein einfaches Attest vom Arzt. Wenn die Gegenseite sich nicht freiwillig auf eine Unterhaltsreduzierung einlässt, ist das Gutachten der Rentenversicherung sicherlich auch hilfreich für den Unterhaltsprozess.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2014 18:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch kurz die Nachfrage:

Was macht der/die 21-jährige? Sie dürfte ja nicht mehr priveligiert sein. Da wäre dann ja eh Handlungsbedarf in Sachen Unterhalt. Da ab 18 ja auch Mama mit im Boot ist und falls das Kindbereits ein  Ausbildungseinkommen hat wäre das ja auch anzurechnen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2014 18:20
(@tomaso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ja der 21jährige hat seine Ausbildung abgebrochen und will jetzt Fachabi machen und studieren 😡

lg
Tomaso

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2014 12:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tomaso,

leider hast Du die Kernfrage nicht beantwortet:
Ist der Unterhalt tituliert ?

Die nächste Frage:
Wärst Du mit dem geringeren Einkommen noch in der Lage den Mindest-KU für die beiden 16jährigen (gehen noch zur Schule?) zu leisten (das wären 2 x 334 EUR) ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2014 15:39
(@tomaso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
der Unterhalt ist nicht tiluliert, nur unter den Anwälten ausgemacht.
nein ich wäre dann nicht mehr in der Lage den U zu bezahlen.

lg
tomaso

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2014 10:51