Hi,
ich bin neu hier und bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe. Ich hoffe, dass mein Thema nicht schon x-mal durchgekaut wurde. Habs zumindest nicht gefunden. Ich zahle KU für ein 7 jähriges Kind. Das Jugendamt will mich zwei Stufen in der Tabelle höher eingruppieren, da ich nur ein unterhaltberechtigtes Kind habe. Die sagten irgendwas mit süddeutschen Leitlinien und "das ist halt so". Müsste dann, glaube ich, anstatt 250, 300 Euro zahlen.
Muss ich das überhaupt beurkunden lassen, bzw. zahlen?
Falls ich das neu beurkunden lasse, muss ich rückwirkend zahlen?
Wie wirken sich Schulden auf den Kindesunterhalt aus?
Vielen Dank, anscheinend gibt es noch mehr, die wie ich leiden...
nice
Carpe Diem, Carpe Noctem
Hallo nice,
erstmal willkommen bei vs.
Eine Höhergruppierung aufgrund nur eines Unterhatlsberechtigten ist durchaus möglich. Die Anmerkungen zur DDT enthalten diesen Passus als Kann-Bestimmung.
Wie wirken sich Schulden auf den Kindesunterhalt aus?
Normalerweise gar nicht.
Muss ich das überhaupt beurkunden lassen, bzw. zahlen?
Nein. Allerdings kann das JA Klage einreichen. Wie ein Richter entscheidet wäre dann zu sehen. Wichtig wäre aber auch zu wissen von wann der bestehende Titel ist.
Falls ich das neu beurkunden lasse, muss ich rückwirkend zahlen?
Ab der Inverzusetzung muß rückwirkend gezahlt werden. Also, wenn sie heute fordern, das du zum 1.12.08 mehr zahlen sollst und erst im Juni entschieden wird, das das rechtens ist, mußt du ab 12.08 nachzahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nice,
herzlich Willkommen im Leben.
Ja, es wurde schon X-mal durchgekaut, macht aber nix.
Ja, die Hochstufung um 2 Zeilen is korrekt, das steht auch so in der Düsseldorfer Tabelle.
Die Beträge in der Tabelle gehen von der "Normalfamilie" mit Frau und 2 Kindern aus. Wer mehr zu versorgen zahlt weniger, wer weniger versorgen muss, zahlt mehr. Das ist auch richtig und gut so. Auch wenn es in diesem Fall zu deinem Nachteil ist.
Ja, beurkunden, bzw. titulieren lassen musst du das auch, sofern es von dir verlangt wird.
Wichtig ist dabei jedoch, das du in dem Zusammenhang nicht alles glauben darfst, was das JA sagt.
Den Inhalt und die Formulierung des Titels bestimmst du! Nicht die!
Lass dir bloss kein Formular unterjubeln. Die Jugendämter lügen die Väter da gerne an.
Rückwirkend zahlen musst du nicht. Nur ab der "Inverzugsetzung", also dem Zeitpunkt, zu dem du zu einer Zahlung oder Erhöhung aufgefordert wurdest.
Ob Schulden anerkannt werden, kann man pauschal nicht sagen, dass hängt von der Verwendung des Geldes ab.
Tendenziell eher nein.
Wobei ich die Zahlung von 250,- bzw. 300,- € noch nicht unbedingt als "Leiden" bezeichnen würde.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
vielen Dank für eure Infos..."Leiden" nennen... ich glaube, das Geld ist nur die Spitze des Eisberges. Ich habe mich da u.U. nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte das emotionale Leiden, dass sicherlich nicht mit Geld aufzuwiegen ist.
Das mit der "Inverzugsetzung" habe ich noch nicht ganz verstanden. Falls ich es zum 01.01.2009 beurkunden lasse, bis wann rückwirkend müsste ich dann zahlen?
Danke euch vielmals...
Carpe Diem, Carpe Noctem
Bis zum Anfang des Monats, in dem du schriftlich aufgefordert wurdest, also mindestens November 2008.
Ich wollte deine Leiden auch nicht abqualifizieren, du hattest sie bis dahin allerdings nur mit dem Geld begründet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
