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Grundsatzfragen zu Au Pair, 18, JA und Ausbildung

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

erstmal kurz nochmal die Lage. Bei mir wohnen zwei Kinder (13,16)
Bei ihr wohnen drei Kinder (8,8,17).
Wir sind getrennt lebend, keine Titel.

Nun die grundsätzlichen Fragen:
1. Der 16 jährige beginnt bald eine Ausbildung (ca. 300€). Hat das Auswirkungen auf den KU, wenn ja welche, grob?
2. Wenn die 17 jährige (noch in der Schule) volljährig wird, kann sie das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommen?
2.1 Muß DEF ansonsten das Kindergeld direkt an sie weiterleiten, oder kann sie auch ne andere Regelung treffen?
3. Wenn die dann volljährige im Sommer 2011 als Au Pair ins Ausland geht, wie wirkt sich das auf den KU aus? Sie bekäme wöchentlich
ca 200 Dollar Taschengeld.
4. Das Jugendamt kann ja auch den KU festlegen. Berechnen die den genau oder nehmen die das was wir/ich vorschlagen?
(wobei wir uns wohl aber nicht einigen können)

Soweit erstmal, freue mich schon auf ne Antwort,

Gruß

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi p4f,

1. Der 16 jährige beginnt bald eine Ausbildung (ca. 300€). Hat das Auswirkungen auf den KU, wenn ja welche, grob?

Der Unterhaltsanspruch vermindert sich. Nettoausbildungsgehalt - 90 € (Pauschale)/2. Dieser Wert wird vom KU abgezogen.

2. Wenn die 17 jährige (noch in der Schule) volljährig wird, kann sie das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommen?

Grundsätzlich wären dan ja beide Elternteile Barunterhaltspflichtiġ Entweder komplett neu berechnen oder du kannst dann das komplette KG abziehen. Da sie noch bei der KM lebt kann sie sich das KG nicht von der Kasse auszahlen lassen. Die KM muß es ihr auch nicht weiterleiten, sondern als Kostgeld "verrechnen". Wichtiger wäre ,das du mit dem Kind klärst, auf welches Konto der KU fließen soll.

2.1 Muß DEF ansonsten das Kindergeld direkt an sie weiterleiten, oder kann sie auch ne andere Regelung treffen?

s.o. Sie kann Kostgeld verlangen Und dafür auch einen Teil des KU "einziehen". Aber das müssen KM und Kind klären.

3. Wenn die dann volljährige im Sommer 2011 als Au Pair ins Ausland geht, wie wirkt sich das auf den KU aus? Sie bekäme wöchentlich
ca 200 Dollar Taschengeld.

Während der Aupairzeit erlischt der KU-Anspruch. Das ist weder Schule noch Ausbildung und von daher muß sie von den 200 € leben (du kannst ihr natürlich gerne trotzdem diese Zeit freiwillig unterstützen)

4. Das Jugendamt kann ja auch den KU festlegen. Berechnen die den genau oder nehmen die das was wir/ich vorschlagen?
(wobei wir uns wohl aber nicht einigen können)

Nö, das JA kann nicht festlegen. Die müssen nehmen was du vorgibst. Natürlich steht es dir frei sich ihren berechnung anzuchließenh, die meist für den Zahler ungünstig gerechnet sind.

Bei allem noch zu beachten KU kann, wenn ein Titel besteht werde eingestellt noch ohne Zustimmung abgeändert werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 14:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo P45

1. Der 16 jährige beginnt bald eine Ausbildung (ca. 300€). Hat das Auswirkungen auf den KU, wenn ja welche, grob?

Die Hälfte seines Einkommens abzüglich 90,- wird auf den Unterhalt angerechnet.
Ich weiß allerdings nicht ob 300/2-90 oder (300-90)/2 Aber ich glaube Letzteres.

2. Wenn die 17 jährige (noch in der Schule) volljährig wird, kann sie das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommen?
2.1 Muß DEF ansonsten das Kindergeld direkt an sie weiterleiten, oder kann sie auch ne andere Regelung treffen?

Ich glaube die Frage ist eigentlich müssig, da es sowieso verrechnet wird. Warum willst du das wissen?

3. Wenn die dann volljährige im Sommer 2011 als Au Pair ins Ausland geht, wie wirkt sich das auf den KU aus? Sie bekäme wöchentlich
ca 200 Dollar Taschengeld.

Dann ist ihr Bedarf gedeckt und sie nicht mehr Unterhaltsberechtigt. Solange es keinen Titel kannst du einfach aufhhören zu bezahlen.

4. Das Jugendamt kann ja auch den KU festlegen. Berechnen die den genau oder nehmen die das was wir/ich vorschlagen?
(wobei wir uns wohl aber nicht einigen können)

Auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.
Das JA kann nicht entscheiden, was du unterschreibst. Die müssen das titulieren, was der Unterzeichner will.

Aber was machen denn deine anderen Baustellen?
Gib mal ein Update.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 14:30
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Viele Dank für die schnelle Antworten  🙂

Zu zwei, da dachte ich, das DEF nur ihren Barunterhalt als Kostgeld gegenrechnen könnte und nicht auch das Kindergeld.
Da unterlag ich wohl einem Irrtum.

Nö, das JA kann nicht festlegen. Die müssen nehmen was du vorgibst.

Auch da unterlag ich wohl einem Irrtum oder einer Verwechslung.
Da DEF sich weiterhin weigert überhaupt KU zu zahlen, dachte ich das das JA dies festlegen würde bzw vorstrecken würde.
Aber da schmeiß ich wohl was durcheinander.

Aber was machen denn deine anderen Baustellen?
Gib mal ein Update.

Du weißt garnicht was Du Dir da wünschst  🙂
Auf die schnelle mal soviel:
Verzicht auf EU, gegenseitig und in der Not, steht.
Hausrataufteilung, erledigt.
Zugewinn wird über Grundstücksanteile geregelt. Da steht es im Moment 61/39 zu ihren Gunsten. Ansonsten ab dann Gütertrennung.
Vorsorgeausgleich vor Gericht.
Sorgerecht bleibt bei beiden.
Gegenseitiger Erbverzicht, auch des Pflichtteils.
Haus: Ich bekomme Wohnrecht bis 2020, bin alleiniger Vermieter, trage aber auch alle Tilgungen.
Aber da gibt es noch Nigglichkeiten, über die wir streiten.
KU soll über die DDT geregelt werden, mal sehen was da kommen soll. Bin noch entspannt, da ich für drei den mindest Satz zahle.
Wenn es Ärger geben sollte hätte ich gerne das JA mit im Boot, daher meine Frage diesbezüglich.

Eine neue Baustelle tat sich aber auf und zwar Aufenthaltsrecht der Zwillinge. Da gibt es gerade böses Blut.

Den Rest gleich über PN

Nochmals Dank

P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 14:55
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry für den doppel Post, aber

was ist mit dem Kindergeld wenn die große als Au Pair ins Ausland geht? Ihr sagtet
sie hat keinen KU Anspruch, aber was ist mit dem KG, wird das dann auch vorrübergehend eingestellt?

Gruß

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 15:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa4Five

Sie bekommt kein KG, weil sie nicht als Kind lt. §32 EStG definiert ist, insbesondere Abs.4 dort. Au Pair ist ja nun wirklich völlig freiwillig und hat mit Schule oder Ausbildung nichts zu tun. Aus den gleichen Gründen hat sie keinen KU-Anspruch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 16:49
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend,

ich habe mich wohl wieder schlecht ausgedrückt. Wenn die große als Au Pair weggeht, bekommt DEF trotzdem weiterhin Kindergeld?

Gruß

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 20:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die bei ihr lebenden Kinder bekommt sie weiterhin KG. Nur die Große fällt raus. Für diese wird in dieser Zeit kein KG ausgezahlt.

Diese hat erst wieder mit weiterer Schul- oder Ausbildung einen evtl. Anspruch auf KG

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 20:58
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Erklärung. Das wird der DEF aber garnicht gefallen 🙂

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 21:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum. Sie hat dann doch auch einen Esser weniger  :rofl2: und spart dadurch mehr als das KG  :phantom:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 21:17




(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Nanana  😉

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 21:45
(@alinst)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

Ich war Au Pair in Frankreich, habe ohne Agentur dort hingefahren  🙂 ich habe meine Gastfamilie im Intrnet bei+nicht erwünschte werbung entfernt* gefunden. Ich kann dir Au Pair Jahr empfahlen!!  :thumbup:


Anm.:Werbung hat mit der Fragestellung des Threads nichts zu tun

lg
Alin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 12:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halo Alin,

du kannst gerne über deine Erfahrung wie das mit Unterhalt und KG der Eltern bei dir geregelt wurde berichten. Alles andere hat hier nichts zu suchen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 12:38