Vor 1,5 Jahren mußte mein jetziger Mann zwei Unterhaltstitel für seine Kinder aus erster Ehe unterschreiben. Da wir noch 2 gemeinsame Kinder bekommen haben, war natürlich nicht genug zu verteilen. Somit wurde eine Mangelrechnung erstellt. Bei dieser Rechnung wurde ich als 2. Ehefrau überhaupt nicht eingerechnet. Begründung der Dame beim Jugenamt: Wenn nicht genug zu verteilen, bleibt die Ehefrau außen vor. Das heißt ich habe überhaupt kein Einkommen und meinem Mann bleiben die damals 840 € Selbstbehalt.
Nun bin ich aufgrund meines Sohnes aus erster Ehe ( der bei uns lebt) zum Jugendamt zwecks Unterhalt von meinem Exmann. In dem Vorgespräch erläuterte mir das Jugendamt, daß bei meinem Ex ja noch 2 Kinder aus jetziger Ehe, mein Sohn und seine jetzige Ehefrau zu unterhalten sind. Also 4 Unterhaltsberechtigte. Meine Frage, daß bei Mangelberechnung doch die Ehefrau überhaupt nicht eingerechnet wird, verneinte er.
Darauf hin erzählte ich ihm, wie seine Kollegin das vor 1,5 Jahren berechnet hat. Darauf wurde er ganz stumm und konnte mir plötzlich keine Antwort mehr geben. Auf weiteres Fragen wisch er mir aus und sagte, er würde dies nachprüfen.
Nun meine Fragen: Was mache ich, wenn heraus kommt, daß man willkürlich eine falsche Rechnung gemacht hat. Uns also eigentlich angelogen hat. Daß ich eigentlich in die Berechnung mit rein gehen müsste.
Ist der Titel, den mein Mann unterschrieben hat, überhaupt dann noch gültig? Kann ich eine Abänderung verlangen ohne Klage?
Sollte ich den Vorgesetzten dieser Dame ansprechen oder vielleicht sogar eine Anzeige wegen Betrug machen?
Auch ein Jugendamt muß sich doch an Gesetze halten, oder?
Danke Euch
Hey!
Kann ich eine Abänderung verlangen ohne Klage?
Sollte ich den Vorgesetzten dieser Dame ansprechen oder vielleicht sogar eine Anzeige wegen Betrug machen?
DU, kannst da erstmal gar nichts..denn das muß dein Mann machen..er ist der Unterhaltspflichtige und für den der Titel gemacht wurde..u er hat Unterschrieben..
Er muß da tätig werden..
Erstmal wäre zu klären ob die Berechnung so richtig oder falsch ist..
Aber das werden dir andere sagen können.....
Gruß
Jens
Hallo, es ist mir klar, daß das mein Ehemann machen muß. Ich bin nur völlig aus dem Häuschen, daß der eine Mitarbeiter so sagt und der andere anders. Es gibt doch Gesetze, nach denen sie sich richten müssen, oder?
Hallo
also ich bin auch Mangelfall und da ist meine jetzige Frau als "Bedürftige" mit drin.
Was mache ich, wenn heraus kommt, daß man willkürlich eine falsche Rechnung gemacht hat.
Ich wäre vorsichtig, solche Behauptungen aufzustellen, ohne dies beweisen zu können. Es könnte doch auch sein, dass die betreffende SB einfach neu war und dies nicht kannte ? Ist zwar kein Trost für euch, aber könnte (theoretisch) ja sein. Ich würde erst mal mit denen reden und um Pürfung bitten.
Noch ein Tip:
Auf keinen Fall weniger bezahlen, Titel ist erstmal Titel ! 😡
Macht doch die Überweisung ab sofort "unter Vorbehalt", dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Gruß
Luhnitoon
[Editiert am 13/4/2006 von Luhnitoon]
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Nanny,
der BGH hat mit Urteil vom 22.01.2003, Az. XII ZR 2/00, entschieden, dass der jetzige Ehegatte mit einem Einsatzbetrag von 560€ (wenn nicht erwerbstätig) zu berücksichtigen ist. Der geschiedene Ehegatte kann - wenn grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch besteht - mit einem Einsatzbetrag von 770€ berücksichtigt werden. Bei den Kindern wird mit einem Einsatzbetrag von 135 % (DT 6) gerechnet, ohne Anrechnung von Kindergeld.
Ich würde also mal fleißig rechnen und dann gucken, ob sich die Aufregung überhaupt lohnt. Im Übrigen ist der Kindesvater ein mündiger Bürger und hätte sich vor der Beurkundung anderweitig informieren können, anstatt "blind" zu unterschreiben.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
