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Gilt Gutschrift aus NK/BK einer ETW als Einkommen?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine BaldExe mit Kind wohnt in meiner Eigentumswohnung.
Sie zahlt mir Miete + Nebenkosten.

Ich alle nicht umlagefähigen Kosten + Instandhaltungspauschale.

Daraus erhalte ich jetzt aus dem Jahr 2009 eine Gutschrift von fast € 2000.

Ist das für den Unterhalt als Einkommen zu berechnen?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 10:41
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo Karlo,

ich bin Hausverwalter und dein Zahlenbeispiel überrascht mich ein wenig.

Die nicht umlagefähigen Kosten sind für einen Verwalter sehr einfach zu berechnen. Eine Erstattung in Höhe von 2.000 Euro eher unwahrscheinlich.

Würde mich rein beruflich interessieren, wie das von statten geht.

Wer macht die Abrechnung an deine Ex? Sind ihre Zahlungen evtl. dir gutgeschrieben worden?

Schreib mir gerne ne PN.

Gruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 10:45
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Micha,

es gibt eine Hausverwaltung, die die Abrechung macht.
Die eine Gutschrift kommt aus dem Hausgeld, die andere aus der Instandhaltungsrücklage.
Soweit ich durchblicke, sind alle Zahlungen korrekt zugeordnet, da es sich mit den NK/BK Vorauszahlungen meiner BaldExe fast genau deckt.
Die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten sind natürlich sauber nach Mieter und Vermieter getrennt.


Kannst du mir auch noch was zur Ursprungsfrage sagen?

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 11:16
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Aber eine Erstattung aus der Instandhaltunsgrücklage... ist bei Euch der Wohlstand ausgebrochen, oder hast Du für die Gemeinschaft irgendwelche Arbeiten erledigt.

Zur Ursprungsfrage kann ich eher weniger sagen. Wenn du willst, kann ich mir auch mal die Abrechnung ansehen, ob das auch alles mit rechten Dingen zugeht.

Gruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 11:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Erstattung ändert auf jeden Fall deine Gesamtbilanz dieser Immobilie.

Sie produziert ja irgendwelche realen oder fiktiven Einnahmen, denen wiederum angenommene oder tatsächliche Ausgaben gegenüber stehen, zu denen auch und gerade die nicht umlagefähigen Kosten gehören.

Da durch diese Erstattung deine Kosten geringer geworden sind, sind etweder deine Gewinne gestiegen oder deine Verluste gesunken.
Und je nachdem wie deine Immobilie bisher bewertet wurde, kann sich da nun was ändern.

Du musst allerdings weder etwas melden, noch einen "Zuschlag" bezahlen, sondern kannst in Ruhe die nächste Einkommensauskunft abwarten.

Wenn die allerdings innerhalb der nächsten 12 Monate kommt, wird dieser Betrag dabei Berücksichtigung finden. Möglicherweise auch für Folgejahre, in denen du sie vielleicht nicht bekommst, es sei denn du schaffst es das als einmaliges und nicht wiederkehrendes Ereignis zu deklarieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 12:35
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo...!

Ich alle nicht umlagefähigen Kosten + Instandhaltungspauschale.

Daraus erhalte ich jetzt aus dem Jahr 2009 eine Gutschrift von fast € 2000.

Nicht umlagefähige Kosten - sind Kosten die real vorhanden sind, aber nicht umlagefähig auf den Vermieter sind . Instandhaltungspauschale (heißt eigentlich Rücklage) - wird normal angespart.

Ist das für den Unterhalt als Einkommen zu berechnen?

Klares nein - in eurer "Gemeinschaft" waren dann nur das veranschlagte Hausgeld zu hoch.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 03:18
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke euch für die Info!

@ Micha
Ich hatte dir die Abrechnung geschickt, hast du sie bekommen?

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 13:42
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo Karlo,

ja hab´ ich. Ich werd wohl Anfang nächster Woche drüber schauen.

Auf den ersten Blick sehe ich aber in der Abrechnung auch die Position Heizkosten. Entweder rechnet die keiner mit deiner "Mieterin" ab, oder die werden doppelt abgerechnet.

Da es 2 Abrechnungen sind, gehe ich davon aus, einmal Wohnung einmal Garage?????

Wie schon gesagt, Anfang nächster Woche mehr, denn ich hab Papa-Wochenende und da wird net gearbeitet 🙂

OGruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 15:45
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hi Micha,

prima, ich dachte schon, die wären im Datennirwana.

Ja, die Garage gehört zur Wohnung udn wird extra abgerechnet.

Auch Heizung rechnen wir ab, geht über techem, brauchst du die auch noch?
Ich schick die einfach mal.
BaldExe zahlt natürlich in den NK/BK an mich auch Heizung.

Viel Spass im Papa-Wochenende!

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 16:08