Gibt´s irgendein po...
 
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Gibt´s irgendein positives Urteil nach der Reform?

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi Leute,

ich hab immer noch nix neues bezüglich meiner Abänderungsklage  :exclam: hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-12533-start-msg143959.html#msg143959

Deshalb meine Frage, vorzugsweise an die alleinerziehenden Unterhaltspflichten: gibt es beim einen oder anderen gute Nachricht von eigenen Rechtsprechungsfront? Ich mein bezüglich Befristung, idealerweise Einstellung?

Viele liebe Grüße

Rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Natürlich!

Lies mal im Brigitte-Forum.
Die freuen sich über jede Menge positive Urteile. Insbesondere vom BGH.

Von unserer Front kenne ich keines, jedenfalls nicht in Bezug auf Befristung/ Begrenzung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 20:28
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Rick,

z.B. OLG Frankfurt, Krankenunterhalt: >>HIER<<

Dieser Anspruch ist allerdings vorliegend gemäß § 1578 b Abs. 2 BGB in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auf eine Dauer von drei Jahren zu begrenzen. Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Recht (vgl. BGH FamRZ 2007, 793 ff.) und nunmehr wiederholt seit 1.1.2008 zur Anwendung des neuen § 1578 b BGB entschieden, dass eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu erfolgen hat, wenn dem Verpflichteten gegenüber eine zeitlich unbegrenzte Unterhaltsverpflichtung unbillig wäre und der oder die Berechtigte keine wesentlichen ehebedingten Nachteile erlitten hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Zeiten der Kinder-erziehung während der Ehe und der Dauer der Ehe (BGH FamRZ 2008, 1325 ff.; BGH, Urt. vom 25.06.2008, XII ZR 109/07). Neu ist allerdings, dass die Befristung nach § 1578 b BGB nicht nur Ansprüche nach § 1573 BGB, sondern auch etwaige wegen Alters und Krankheit nach §§ 1571, 1572 BGB erfasst.

Könnte doch aufdeinen Fall passen, oder? 😉

Auch ansonsten gibt es schon einige Urteile, die Unterhaltsansprüche begrenzen. Stöbere doch mal etwas im Forum "Unterhalt".

@Beppo,

Von unserer Front kenne ich keines, jedenfalls nicht in Bezug auf Befristung/ Begrenzung.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Gerichte tendieren dazu, "ehebedingte Nachteile" zu bewerten und danach den Unterhalt festzulegen.

Leider machen das nicht alle Gerichte so, insbesondere Alleinerziehende oder Zahlväter mit kleinen Kindern, die bei der Mutter wohnen, profitieren kaum von der Reform.  ;(

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 21:00
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi,

das urteil ist mir bekannt, hoffe wir können es verwerten. NRW ist groß, hier scherts ja z.T. nicht mal eine Kammer, was die nebenan beim gleichen AG macht, geschweige denn, aus anderem Bundesland. "Mein" Richter ist jedenfalls keiner, der beim Beamtenmikado verlieren würde ...

Aber hier sind ja auch einige unterwegs, die es derzeit probieren. Hat es irgendeiner geschafft? Wie ist da der Sachstand? Werde beizeiten stöberrn hier im Forum, dachte nur, es könnte ein Zwischenergebnis mal generell erfragt werden.

Jedenfalls danke für die Antworten

lg

Rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 22:26
(@babbedeckel)
Registriert

Hi rick,

ich habe zwar kein Urteil, weil es bei mir/uns erstmal vertagt wurde, wegen Zugewinn und Hütte.
Bei mir ist es allerdings recht "einfach".
KM geht arbeiten, dies auch während der Ehe(im gleichen Job), und vor der Ehe....
Genau dies wurdde von der Richterin abgefragt, und sie konnte keine ehebedingten Nachteile
erkennen, und sagte max. bis erstes Quartal nächsten Jahres, oder sie könne sich auch vorstellen bis Ende des Jahres  🙂

Leider hat Martin recht, wenn die Mutti noch kleine Kinder hat, ist´s Schluß mit neuem UG.
Aus Billigkeit  :puzz:

Auf meiner Verhandlung wurde von der Richterin noch erwähnt, daß jedes AG bei uns im Umkreis anders urteilen würde, und es beim OLG noch zu wenig Urteile gäbe.
Ich habe es so verstanden....Die wissen nicht was sie machen/urteilen sollen ....  :puzz:

Nach meiner Ansicht, zusätzlich zu Martins Einwurf, ist es auch ganz schlecht, wenn eine Hausfrauenehe geführt wurde, wegen der ehebedingten Nachteile.
Alles in Allem ist aber -imho- immer eine Befristung und Herabsetzung drin.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 23:29
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi babba,

Leider hat Martin recht, wenn die Mutti noch kleine Kinder hat, ist´s Schluß mit neuem UG.
Aus Billigkeit  :puzz:

Auf meiner Verhandlung wurde von der Richterin noch erwähnt, daß jedes AG bei uns im Umkreis anders urteilen würde, und es beim OLG noch zu wenig Urteile gäbe.
Ich habe es so verstanden....Die wissen nicht was sie machen/urteilen sollen ....  :puzz:

Nach meiner Ansicht, zusätzlich zu Martins Einwurf, ist es auch ganz schlecht, wenn eine Hausfrauenehe geführt wurde, wegen der ehebedingten Nachteile.
Alles in Allem ist aber -imho- immer eine Befristung und Herabsetzung drin.

erstmal, woher nimmst du deinen optimismus- bezogen auf befristung bzw. herabsetzung? übrigens kind (7) lebt seit 4 jahren bei mir, und ich zahle mächtig unterhalt an ex. darum gehts.

außer in ulis fall,  :thumbup: - uff, da möchte ich nicht mal ansatzweise von miterlebt haben, kenne ich hier keinen im forum, der die neue regelung genossen hat - oder täusche ich mich etwa?

viele liebe grüße

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2008 22:46
 Uli
(@Uli)

außer in ulis fall,  :thumbup: - uff, da möchte ich nicht mal ansatzweise von miterlebt haben, kenne ich hier keinen im forum, der die neue regelung genossen hat - oder täusche ich mich etwa?

Hallo Rick,

ich habe auch nicht die neue Regelung genossen. Ich bin aus der EU-Kiste rausgekommen, weil die Exe im Prinzip zugegeben hat, dass sie seit 5 Jahren in neuer Beziehung lebte, Tisch und Bett teile und gemeinsame Kontennutzung vorlag. Damit lag Verwirkung vor und der Aufstockungsunterhalt war weg. Das gab es aber zu allen Zeiten (oder besser, es wäre zu allen Zeiten möglich gewesen).

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 22:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rick,

dein Fall wurde bei der U*rechtsreform eben auch garnicht berücksichtgt.

Selbst wenn die neuen Regeln mal angewendet würden, träfen sie eben nicht auf deinen Fall zu. Genausowenig wie auf Uli.

Bei der Reform wurde einfach nur gesagt, dass die Betreuung von Kindern nicht grundsätzlich lebenslange Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben muss.

Deine Ex gibt aber nicht vor, wegen der Betreuung von Kindern Erwerbslustlos zu sein, sondern aus anderen Gründen.

Diese Gründe werden vom Gericht, mehr oder weniger gründlich bewertet.

Wenn der Richter sich ihrer Meinung anschließt, nützt es dir nichts mit den Reformparagrafen zu wedeln.
Du musst glaubhaft machen, dass ihre Gründe irrelevant sind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 23:38
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi rick67,

bei uns gibt es ein positives Urteil - dank der Reform :thumbup: 🙂

Exe hat sechs Monate Zeit bekommen um sich einen neuen/weiteren Job zu
suchen und ihr Geld selber zu verdienen.

Ab dem 1.2.2009 sind wir raus  :3ertralala:, ist jetzt wohl auch rechtskräftig!!!

Du kannst auf der Startseite unter "Neue Aufsätze/Urteile" unser Urteil nachlesen
(8.8.2008 - AG Hamm).

Gruß
coco

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 13:17
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@coco PRIMA SUUUUPER !!!!  :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Heute Abend trinke ich ein Bier auf Euch....in der finnischen Sauna  :phantom:

Du kannst auf der Startseite unter "Neue Aufsätze/Urteile" unser Urteil nachlesen

Hier ist der Link.... http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1565.html  😉
Auch hier bestätigt sich, daß wenn keine/"wenige " ehebedingte Nachteile vorhanden sind, der EU ganz wegfällt.
Zumindest dahingehend schwingen sich die Urteile ein....denke ich.

erstmal, woher nimmst du deinen optimismus- bezogen auf befristung bzw. herabsetzung? übrigens kind (7) lebt seit 4 jahren bei mir, und ich zahle mächtig unterhalt an ex. darum gehts.

Da ich so ziemlich viele neue Urteile gelesen habe, und Befristung selbst bei Krankenunterhalt drin sein kann.
Aber Rick du weißt ja, Vor Gericht und auf hoher See ...  :exclam:
Das Kind hat nix mit dem EU zu tun....besonders wenn du Dreibeiner bist....wissen "wir" doch auch  :knockout:

Ich wünsche dir noch viiiieeel Erfolg @rick  🙂

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 15:01




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Meine Ex hat bis vor kurzem für sich EI in höhe von 509 euro erhalten plus KU im August.
Im Dezember 07 hatte ich bereits Abänderungsklage eingereicht wo gegen Ex sich natürlich mächtig gewehrt hat und vor Gericht rum gelogen hat sie würde angevblich keien Betreuung für unsere jetzt 7 Jahre alte Tochter finden.
Ich ins Inet gegangen und habe raus gefunden,daß die Schule wo meien Tochter drauf geht einen Hort hat und bis 16.15 uhr jeden Tag betreut werden kann, dies habe ich dem Gericht vor gelegt.
Bei der Verhandlung die leider erst im August 09 statt fand hat das Gericht meiner EX gesagt daß sie von Januar bis einschlisslich Junu einen EU anspruch von 360 euro hat und danach nur noch 120 euro, Ex passte das nicht und ist vors OLG gezogen , aber OLG hat die Beschwerde abgeblockt, tja somit muss ich nur noch 120 euro zahlen, aber dafür ist der KU erhöt wurden, eigentlich kein Problem, immerhin spare ich jetzt ca 300 euro was bei mir und meiner neuen Familie bleibt.

Zur zeit sind meine Frau und ich am überlegen, ob wir jetzt einen neuen Antrag auf 0 Euro EU klagen sollen, da das Gericht geschrieben hat ursprünglich würde ihr nichts mehr zustehen, aber ich habe nicht auf 0 geklagt vor Gericht, daß ist aber eine etwas längere Geschichte.
Von daher würd eich gerne jetzt dem Gerich tmitteilen,dßa ich ab Januar keinen EU mehr zahlen möchte, daEX mittlerweile dann 1 jahr lang zeit gehabt hat sich eine Teilzeit stelle zu suchen, wenn sie dieses nicht wahr niehmt ihr pech, kann mir aber nicht mehr angelastet werden.

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 18:01