Hi,
mein Expartner zahlt gerade mal 50,00 Euro für unsere 10 jährige Tochter und hat eine 1/4 oder 1/2 Stelle, er ist schon zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit ermahnt worden, unternimmt aber nichts in der Richtung, aktuell hat er ein Schreiben seines Chefs (bester Freund) hergezaubert, das ihm arbeitsrechtlich untersagt eine Nebenstelle anzunehmen.
Ist das so einfach möglich, sich damit vor dem Unterhalt zu drücken?
Gruß
Sabi
Moin
aktuell hat er ein Schreiben seines Chefs (bester Freund) hergezaubert, das ihm arbeitsrechtlich untersagt eine Nebenstelle anzunehmen.
Es ist schwer vorstellbar, dass ohne gesundheitliche Gründe ein Gericht dem folgt. Das wird dabei bleiben, dass er Bemühungen vorweisen soll, sich um eine besser bezahlte Stelle zu kümmern oder durch Aufstockung der Arbeitszeit seine Einkünfte zu erhöhen.
Wer hat ihn denn ermahnt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ein generelles Verbot einer Nebentätigkeit ist unzulässig, siehe <a href="http://www.finanztip.de/nebenjob/>hier</a>."
Was jemand in seiner Freizeit macht geht den Arbeitgeber nichts. Allerdings gibt es Einschränkungen dahingehend, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit insgesamt nicht überschritten werden, dabei werden auch Wegezeiten mit einbezogen, und bei der Konkurrenz darf man auch nicht arbeiten, alles andere ist aber kein Problem.
Deshalb kann er mit diesem Schreiben die erhöhte Erwerbsobliegenheit nicht aushebeln.
VG Susi
Wahrscheinlich wird man ihm als nächstes empfehlen, sich einen Job zu suchen, bei dem er eine
Nebentätigkeit ausüben kann.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Allerdings gibt es Einschränkungen dahingehend, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit insgesamt nicht überschritten werden,
Also ich hatte als ich noch Vollzeit tätig war in meinem Arbeitsvertrag 40 Regelstunden und bis zu 8 unbezahlte Überstunden stehen. Da wäre dann keine Luft mehr für Nebentätigkeiten...
Gruss von der Insel
Hallo Sabi,
mein Expartner zahlt gerade mal 50,00 Euro für unsere 10 jährige Tochter und hat eine 1/4 oder 1/2 Stelle, er ist schon zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit ermahnt worden, (...)
Wenn das Kind bereits zehn Jahre ist, dann wirst du die maximal 72 Monate, für die es Unterhaltsvorschuss gibt, vermutlich früher bereits ausgeschöpft haben? Falls nicht, dann kannst du diese fünfzig Euro durch eine Zuzahlung des Jugendamtes auf 194 Euro aufstocken lassen; dies endet allerdings spätestens mit dem 12. Geburtstag des Kindes.
In diesem Fall würde sich das Jugendamt auch darum kümmern, dieses Geld vom Herrn Papa wiederzuholen, darum brauchst du dich dann überhaupt nicht zu kümmern.
Überhaupt, das Jugendamt: Es hatte ja schon oldie in seinem gestrigen Beitrag gefragt, von wem die von dir erwähnte Ermahnung stammt - heißt das, du hast bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, damit sich das Jugendamt um die Beitreibung des Unterhalts kümmert? Wenn nein, dann solltest du das ernsthaft in Erwägung ziehen ... und bevor einer fragt: Normalerweise halte ich zwar herzlich wenig davon, jemandem das Jugendamt auf den Hals zu hetzen; aber wenn jemand meint, er käme mit einem Halbtagsjob und fünfzig Euro Unterhalt davon, dann mache ich für solche Herrschaften gerne eine Ausnahme 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.