Gesteigerte Erwerbs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?

Seite 5 / 8
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Hi, und wieder ein Rückschlag: unter 25, bei den Eltern lebend= Bedarfsgemeinschaft. Meine Eltern sind für mich unterhaltspflichtig. Was ist das nur für ein Staat?

lebst Du BEI Deinen Eltern (also in Deinem alten Kinderzimmer und aus deren Kühlschrank) oder in einer abgeschlossenen Wohnung, die Deinen Eltern gehört? Das macht nämlich einen erheblichen Unterschied.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 20:47
(@jeanswilli)
Registriert

Ich lebe bei meinen Eltern in meinem Kinderzimmer aus deren Kühlschrank.

Für das Amt: Ich habe im Haus meiner Eltern die obere Etage mit einem Zimmer für mich, einem Zimmer für meinen Sohn (das hat der Anwalt der KM ja verlangt) und einem Bad. Kühlschrank und Campingkocher passen noch rein.

Allerdings ist keine extra Wohnungstür da , das ist auch nicht machbar. Ich forsche gerade nach Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft, aber da scheint es beim Amt ähnlich zu sein wie beim Gericht. Falscher Mitarbeiter- Antrag abgelehnt.

Das ist aber glaube ich jetzt zu viel verlangt, da muss ich ins Hartz 4 Forum.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 21:04
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi willi,

das mit den 25 Jahren habe ich aber auch schon gehört. Solange müssen dich die Eltern "durchfüttern". Jedenfalls wenn du dort wohnst oder wohnen kannst. Aber ein gutes hat es, wenn das mit der Gehaltserhöhung klappt, dann hast du tatsächlich was von der Erhöhung. Bei Aufstockung würde die ja sicher angerechnet werden und das wäre unterm Strich dann nichts für dich gewesen...

Kopf hoch. Du schaffst das.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 21:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi

Diesbezüglich hatte ich dir schon in Antwort #56 geschrieben. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 22:23
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, ich habe morgen früh einen Termin bei der Sozialberaterin. Dort werde ich einfach nachfragen, ob ich eine Möglichkeit für die finanzielle Aufstockung habe. Inzwischen hat mir Google schon verraten, dass es auch für unter 25-jährige diese Möglichkeit gibt mit der Haushaltsgemeinschaft. Meine Eltern müssen einen Untermietvertrag mit mir machen und dem Amt schriftlich bestätigen, dass sie mich finanziell nicht unterstützen. Das machen die natürlich auch, weil sie absolut sauer sind über das Ergebnis der Verhandlung. Ich geh fleißig arbeiten und KM kassiert nur ab bei mir und beim Staat.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 22:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn Du durch den KU bedürftig wirst - egal ob von der Arge geleistet oder Deinen Eltern - dann ist es es Vergleich zu Lasten Dritter. Die Ablehnung der Arge, dass wegen Deinem Alter und Deinem Zusammenwohnen mit Deinen Eltern, diese unterhaltspflichtig wegen Bildung einer Bedarfsgemeinschaft werden, ist ein Beweis für Deine Bedürftigkeit. Nur darum geht es doch, um gegen den Vergleich angehen zu wollen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 15:06
(@jeanswilli)
Registriert

Moin, heute gibt es endlich wieder was erfreuliches. Ich war gerade beim Jobcenter, die Frau war sehr freundlich, hat mir den Anspruch ausgerechnet, auch die Haushaltsgemeinschaft akzeptiert und mein Antrag wird nun angenommen. Ob er genehmigt wird weiß ich noch nicht, aber durch die Antragsannahme ist erst mal die Bedürftigkeit geklärt. Nun muss ich am 29.7. zur Arbeitsvermittlerin, das ist Vorschrift bei Hartz 4 Anträgen. Ich werde beim Termin die Mitarbeiterin um eine Bestätigung bitten, dass der Verdienst in meinem Job üblich ist und eine entsprechende Stelle mit mehr Einkommen hier in der Gegend nicht zu bekommen ist.

Mit dem Umgang gab`s wieder Probleme. KM hat die Übergabe verweigert, weil noch kein Geld (für den nächsten Monat!) auf ihrem Konto war. Ich hab die Überweisung sofort gemacht und ihr die Quittung gezeigt, dann konnte ich mit 1/2 Stunde Verspätung den Kleinen mitnehmen. Wenn ab nächsten Monat die Zahlung nicht am 10. auf ihrem Konto ist, geht sie wieder zum Gericht. :mf:

Jetzt teile ich ihr schriftlich mit, dass laut Arbeitsvertrag die Lohnzahlung am 15. erfolgt und auch zum 15. ein Dauerauftrag gemacht wird. Mein Entgegenkommen, sofort bei Zahlungseingang (meistens zwischen 8. und 10.) die Überweisung vorzunehmen, fällt mir nun wieder auf die Füße. Wieder was gelernt.

Gruß Willi 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 11:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Mein Entgegenkommen, sofort bei Zahlungseingang (meistens zwischen 8. und 10.) die Überweisung vorzunehmen, fällt mir nun wieder auf die Füße. Wieder was gelernt.

Zur Info:
Das ist nicht wirklich ein Entgegenkommen Deinerseits, sondern eines ihrerseits ...
... grundsätzlich ist Kindesunterhalt monatlich im voraus zu zahlen (und d.h. nicht erst am 8. oder 10.).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 11:55
(@jeanswilli)
Registriert

Hi,
das ist für den nächsten Monat, hab ich auch geschrieben.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 12:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

ja, hast Du ... und ja, ich hab´s nicht wahrgenommen - vielleicht weil sich mein Unterbewusstsein dagegen sträubt, zu sehen, dass man mit erpresserischer Androhung eines zum Scheitern verurteilten Gerichtsgangs Erfolg haben kann.

Jetzt teile ich ihr schriftlich mit, dass laut Arbeitsvertrag die Lohnzahlung am 15. erfolgt und auch zum 15. ein Dauerauftrag gemacht wird.

Ganz ehrlich, wieso willst Du ihr eine solche schriftliche Zusage geben ?
Dass Du Dich bei der verweigerten Übergabe darauf einlässt, ist eine Sache (und noch nachvollziehbar) ...
Dass Du ihr mit einem solchen Schreiben im Nachgang aber noch quasi Recht geben möchtest, schnall ich nicht ... eine Verhaltensbesserung bei zukünftigen Übergaben würde ich deswegen jedenfalls nicht erwarten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 12:34




(@jeanswilli)
Registriert

Was soll ich denn sonst machen? Wenn ich gar nicht reagiere hab ich das Problem nächsten Monat wieder.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 12:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Jetzt teile ich ihr schriftlich mit, dass laut Arbeitsvertrag die Lohnzahlung am 15. erfolgt und auch zum 15. ein Dauerauftrag gemacht wird. Mein Entgegenkommen, sofort bei Zahlungseingang (meistens zwischen 8. und 10.) die Überweisung vorzunehmen, fällt mir nun wieder auf die Füße. Wieder was gelernt.

wegen sowas ein Fass aufzumachen ist unnötig, auch wenn es bescheuert von Deiner Ex ist, den Umgang mit dem Unterhalt zu vermischen. Du musst nur ein einziges Mal den Unterhalt "vorfinanzieren" und kannst dann einen Dauerauftrag zum Monatsersten machen (also mit dem Geld, das Du am 15. dieses Monats bekommst, den Unterhalt des nächsten Monats bezahlen). Mach Dir doch keinen Stress wegen sowas.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 12:52
(@jeanswilli)
Registriert

Noch mal zum Verständnis: ich zahle im Voraus. Gestern habe ich den Unterhalt für August überwiesen und nicht wie ihr denkt für Juli. Sie verlangt, dass praktisch spätestens am 10. August das Geld für September auf ihrem Konto ist, sonst kriege ich den Jungen so lange nicht, bis sie Geld auf dem Konto hat. Natürlich darf sie das nicht, aber das interessiert meine Ex doch nicht. Ich weiß ja, dass es euch schwerfällt so viel Dummheit und Frechheit zu verstehen. Geht mir ja genau so, aber das ändert nichts am Fakt.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 13:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hä,

er zahlt doch bereits z.B. zum 15.6. für das Monat 7. Warum soll er nochmal vorfinanzieren und somit einmal doppelt zahlen?

Wenn er korrekt nachweisen kann, das er immer zum 15. des Vormonats bereits den KU für das kommende Monat zahlt, dann wird sie sich mit einer Klage lächlerlicch maachen und nur erreichen das er korrekt bis zum 3. Werktag des Monats x den KU für den Monat x überweisen muß. Damit hat sie dann das Geld 2 Woczhen später als bisher.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 13:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Teile ihr schlicht und einfach mit ,das du dich von jetzt an an den Zeitpunikt halten wirst, der im Titel steht. Soltle ihr das nicht passen, dann solle sie sich bitte an das Gericht wenden.

Zudem solle sie dir entweder das Kind geben doer dir schriftlich erklären, warum sie das nicht tut. Weiterhin solltest du ihr mitteilen: Sollte sie sich weiterhin nicht an den Umgangsbeschluß des Gerichts halten bist du gezwungen dies dem Gericht mitzuteilen und dort um Umsetzung der Regelung zu bitten.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 13:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Mit dem Umgang gab`s wieder Probleme. KM hat die Übergabe verweigert, weil noch kein Geld (für den nächsten Monat!) auf ihrem Konto war. Ich hab die Überweisung sofort gemacht und ihr die Quittung gezeigt, dann konnte ich mit 1/2 Stunde Verspätung den Kleinen mitnehmen. Wenn ab nächsten Monat die Zahlung nicht am 10. auf ihrem Konto ist, geht sie wieder zum Gericht. :mf:

wenn Du jetzt schon die August-Kohle überweisen musstest, um Deinen Kurzen zu sehen und Deine Ex mit dem Gang zum Gericht droht, falls Mitte August die September-Kohle noch nicht auf dem Konto ist: Lass sie das doch machen. Die Lady scheint ja echt dumm wie Brot zu sein und braucht mal ein paar amtliche Ohrlaschen.

Bei dieser Sachlage wäre es aber eher sinnvoll, Dein Anwalt gibt einen entsprechenden Hinweis ans zuständige Familiengericht; diese Verquickung einer (nicht haltbaren) Unterhaltsforderung mit Umgang geht ja nun gar nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 13:09
(@jeanswilli)
Registriert

Den Gedanken sie machen zu lassen hatte ich gestern auch schon einen Augenblick lang. Aber die Sehnsucht zu meinem Kind war größer. Ich habe erst letzte Woche dem Gericht geschrieben wegen Umgangsausfall.

Ein Schreiben mit der Mitteilung, dass ich mich ab sofort an den Zeitpunkt des vom JA festgelegten Titels (vom Gericht ist noch nix da) halten werde ist eine gute Idee. Da steht drauf zum ersten eines jeden Monats. Sie wird das zwar nicht verstehen und trotzdem weiter streiten, aber ich hab wieder einen Beweis für`s Gericht.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 13:17
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi willi,

genau das ...

Aber die Sehnsucht zu meinem Kind war größer.

weiss Sie zu nutzen.

Klingt jetzt hart aber vllt. musst Du wirklich einmal durchziehen, dich nicht erpressen lassen sonst passierts immer wieder.
Glaub mir das ist ein Fass ohne bOden.

Du hast schon sooft Stärke gezeigt und bewiesen.

Macht Sie nochmal son Ding, bleibt Sie unbelehrbar trotz aufzeigen der konsequenz - dann geh ohne Sohni direkt zum Anwalt damit er alles weitere in Wege leitet.

Die Kindesbesitzer kennen die empfindliche Stelle und bohren genau dort um alles zu bekommen und um Ihre vermeintliche "Macht" auszuüben.

Ohne einmal auf Sohnemann zu verzichten befürchte ich kommst Du nicht ums Eck.

Bleib grade,verfolge Deine Ziele

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 15:45
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Minna, ich sehe das ja so ähnlich wie du. Da aber der Umgang letzte Woche schon abgesagt wurde und das WE davor Großelternsonntag war weil ich gearbeitet habe war mir die Zeit dann doch zu lang für den Kleinen. Wenn ich das gestern durchgezogen hätte wären es wieder 4 Wochen. Ich hoffe ja, dass der Richter auf den Umgangsausfall vom letzten WE reagiert, dann kann ich den Versuch von gestern mit anbringen und auch den Brief dazu vorzeigen, den ich gerade geschrieben habe.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 15:52
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... na klar ist das nachvollziehbar udn versuch es so wie Du es vorhast.

Den Richter musst Du einfach wirklich davon überzeugen das KM völlig neben der Spur läuft und Du weder Dein  Recht und Deine Pflicht auf Umgang noch Sohni sein Recht auf Papa ausüben kann.

Mensch Dein Anwalt muss endlich die Nuklearwaffen rausholen und der Richter muss den Knopf drücken sonst kriegt man die nie hin.

Gegen Deine KM ist meine ja die reinste Wonne.

Halte durch...und Sohnis lachen im Herzen  🙂

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 16:25




Seite 5 / 8