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gesteigerte Erwerbsobliegenheit

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Ex wurde vom Jugenamt aufgefordert, in den nächsten zwei Monaten nachzuweisen, dass sie sich um Arbeit bemüht.

Jetzt mal meine Frage  : was heisst " sich um Arbeit bemühen" ? Gibt es da irgendwelche Vorschriften, wieviele Bewerbungen man schreiben muss ? Ob das schriftlich oder auch telefonisch erfolgen darf ? ich kann ja jederzeit behaupten, ich hätte hier oder da angerufen , aber die haben mich nicht genommen.
Ich kann auch meine Bewerbungen so schreiben, dass mich sowieso keiner nimmt.

Kontrolliert das jemand ?

Darf ich, wenn ich von freien Arbeitplätzen weiss, verlangen, dass sie sich dort bewirbt ? Oder zumindest das JA daraufhinweisen, dass da eben Arbeitsmöglichkeiten wären ?

Ist ein 12- jähriges Kind ein Grund, nur zu bestimmten Zeiten arbeiten gehen zu können ? Wie seht ihr das ? Kann man mit einem 12- jährigen Kind auch Schicht arbeiten ? Darf sie als Grund " keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind " Wochenendarbeit ablehnen ?

Würde mich einfach alles mal interessieren.  Wer weiss da was ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 17:07
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hat echt keiner eine Ahnung ?

Also, ich wurde damals als ich meinen Unterhalt nicht voll leisten konnte aufgefordert mir noch einen Nebenjob zu suchen. Jetzt arbeite ich 260 Stunden im Monat, und damit sind nun die Richter endlich zufrieden.

Gibt es da keine Regelungen ? Oder reicht es , einfach Frau zu sein, um nicht arbeiten zu müssen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 15:10
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin dad,

Ich habe mal in einer ähnlichen Sache hier von elwu einen tollen Link bekommen der auch die Erwerbsobliegenheit ziemlich gut beschreibt.

Und ich habe den Link wiedergefunden.

Hier isser:

Link zu elwu http://www.vatersein.de/Forum-topic-12661.html

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 15:25
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Hi...

soweit ich weiß, ist es wohl so, dass es ihr ab einem gewissen Alter des Kindes zumutbar ist, dass sie sich um eine Arbeit bemüht und muss dies auch, wie du damals, per Bewerbungen nachweisen, dass sie sich bemüht.
Ich wurde vom JA aufgefordert, dass ich pro Monat 5-10 Bewerbungen (im 2.Brief standen dann nur noch 10 Bewerbungen) nachweisen muss. Denke nicht, dass es da Unterschiede gibt. Aber in meinem Schreiben stand auch, dass mir laut Gesetzeslage 30 Bewerbungen auferlegt werden können...dies taten sie aber nicht, da ich ja schon in Vollzeit arbeite, aber noch nicht genug Einkommen erziele, um den vollen Unterhalt bezahlen zu können.

Und meines Wissens nach, geht ein 12jähriges Kind, zumindest am Vormittag in die Schule, was es ihr möglich macht, in dieser Zeit, zumindest einem 400€ Job nach zu gehen...

Ich habe eine Bekannte, welche alleinerziehend mit 3 Kindern ist...das jüngste gerade 7Jahre alt und zudem behindert...auch sie muss nun beim Arbeitsamt, sich um einen Job bemühen, in der Zeit, wo der kleine in der schule ist  :exclam:

Vielleicht hat ja jemand noch paar mehr Infos...ich kann hier nur meine Erfahrungen aufzeigen. Mit den Gesetzen, etc. bin ich auch nicht so bewandert....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 15:31
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

mein Sohn geht in eine Ganztagsschule, geht morgens um viertel vor sieben aus dem Haus und kommt kurz nach vier Uhr wieder.

Bleiben also sogar 9 Stunden um arbeiten zu gehen.

Mein jetzige Frau kam vor 8 Jahren mit ihren damals 10, 11, 13 und 14 jährigen Kindern aus dem Ausland  ( Flucht vor einem gewaltätigen Vater ), hatte also absolut nichts. Sie hat Sozialhilfe beantragt und musste SOFORT alles daran setzen eine Arbeit zu finden. Die Kinder konnten fast kein Deutsch, hatten traumatische Erlebnisse hinter sich und es wurde der Familie nicht gestattet, erstmal ein wenig zur Ruhe zu kommen. Meine Frau wurde vom Arbeitsamt schikaniert bis zum geht nicht mehr. Sie hat nach ganz kurzer Zeit wieder gearbeitet, nur um nicht mehr zu Arbeitsamt gehen zu müssen.

Als sie dann auch noch Krebs bekam und Chemo wurde ihr von der Sachbearbeiterin gesagt, sie könne ja schliesslich vormittags zur Chemo und Nachmittags arbeiten, das sehe sie nicht als Grund. Und ausserdem wurde sie aufgefordert, dem Arbeitgeber die Krankheit zu verschweigen, denn " da nimmt sie ja keiner, wenn sie gleich am Anfang sagen, dass sie einmal pro Woche zum Arzt müssen ".

Meine Ex ist seit 7 Jahren Sozialschmarotzer und wird nicht aufgefordert vom Arbeitsamt sich eine Arbeit zu suchen. Kann das jemand erklären ??????

nur das JA hat sie jetzt aufgefordert. Mal sehn ob sie das auch tut. Kontrollieren wird es sowieso keiner.

Arbeit gäbe es genug, dort wo sie wohnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 16:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach Mensch, dwh,

Du bist jetzt über 4 Jahre hier im Forum und doppelt so lange mit familien- und unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten befasst; da ist die Frage nach der Erwerbsobliegenheit bzw. die Aufregung darüber etwa so sinnvoll und künstlich wie die verwunderte Frage, warum bei Regen die Strasse nass ist.

Ja, Deine Ex ist gesteigert erwerbsverpflichtet - in der Theorie. In der Praxis interessiert das keine Sau; vor allem, solange Du selbst nichts tust ausser Dich in Internet-Foren über "Ungerechtigkeit" zu beklagen.
Ja, Du kannst sie deswegen verklagen. Die Kosten für Dich sind gewiss; der Ausgang ist ungewiss. Gesetze und Paragraphen sind nichts, auf das man einfach draufklickt, um das gewünschte Ergebnis zu bekommen. Vielleicht würde sie zu höheren Unterhaltszahlungen verurteilt, vielleicht würde sie aber auch erfolgreich einwenden, dass Euer Sohn besonders betreuungsbedürftig ist, dass sie neuerdings Rückenschmerzen oder "Psyche" hat und keinesfalls mehr arbeiten und mehr bezahlen kann. Niemand hier kann den Ausgang eines solchen Verfahrens vorhersagen; insofern ist es müssig, sich immer wieder über "Ungerechtigkeit" zu beklagen. Leiere ein Gerichtsverfahren an (und lebe mit dem Ergebnis) oder lass es (und ertrage auch die daraus resultierenden Folgen).

Mein jetzige Frau kam vor 8 Jahren mit ihren damals 10, 11, 13 und 14 jährigen Kindern aus dem Ausland  ( Flucht vor einem gewaltätigen Vater ), hatte also absolut nichts. Sie hat Sozialhilfe beantragt und musste SOFORT alles daran setzen eine Arbeit zu finden. Die Kinder konnten fast kein Deutsch, hatten traumatische Erlebnisse hinter sich und es wurde der Familie nicht gestattet, erstmal ein wenig zur Ruhe zu kommen. Meine Frau wurde vom Arbeitsamt schikaniert bis zum geht nicht mehr. Sie hat nach ganz kurzer Zeit wieder gearbeitet, nur um nicht mehr zu Arbeitsamt gehen zu müssen.

was hat das mit der Arbeits- und Zahlungswilligkeit Deiner Ex zu tun?

Meine Ex ist seit 7 Jahren Sozialschmarotzer und wird nicht aufgefordert vom Arbeitsamt sich eine Arbeit zu suchen. Kann das jemand erklären ??????

siehe oben. Es gibt kein Recht auf "Erklärungen", und auch nicht auf Befriedigung des persönlichen Gerechtigkeitsempfindens. Du allein hast es in der Hand, Deine Ex auch nach über 8 Jahren noch immer zum täglichen Thema zu machen. Die nimmt einfach mit, was sie mitnehmen kann und geht nicht arbeiten, weil sie offenbar nicht muss. Das ist nicht nett, aber menschlich; die meisten anderen Menschen tun auch nicht mehr als sie müssen.

Du hast jedenfalls bereits mehr als ein Zehntel Deiner vermutlichen Gesamt-Lebenszeit damit verbracht, Dich im Leben Deiner Ex aufzuhalten und über sie aufzuregen - ist das Lebensqualität?

Ändere die Dinge oder lass sie, wie sie sind und finde Dich damit ab. Aber mach mal endlich einen Haken dran.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 19:38
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Mein jetzige Frau kam vor 8 Jahren mit ihren damals 10, 11, 13 und 14 jährigen Kindern aus dem Ausland...Sie hat Sozialhilfe beantragt und musste SOFORT alles daran setzen eine Arbeit zu finden...Meine Ex ist seit 7 Jahren Sozialschmarotzer und wird nicht aufgefordert vom Arbeitsamt sich eine Arbeit zu suchen. Kann das jemand erklären ??????

Erstens gibts da leider in der Praxis immer noch einen Unterschied zwischen verheirateten und ledigen Müttern. Denn für erstere gibts ja einen Mann, der sie versorgen kann. Was in der Praxis heißt, dass erstere auch nicht so drängend aufgefordert werden, weil die Ämter ja noch woanders was holen können. Zudem reagieren verschiedene Sachbearbeiter auf verschiedenen Ämtern unterschiedlich. Die haben ja einen doch recht großen Ermessensspielraum.

Zweitens: Selbst wenn sich jemand dreimal täglich irgendwo vorstellt (obwohl die Chance, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, für eine alleinerziehende Mutter in einem gewissen Alter mit einer gewissen Arbeitspause vernichtend gering ist), es ist doch nichts leichter, als solche Jobs eben dann nicht zu bekommen: Schmuddelige Klamotten, Verspätung, leichte Alkfahne... Schwupp, wirste nicht genommen und lebst mit viel Freizeit weiter vom Amt mit den ganzen schönen Nachweisen der Jobbemühungen...

Im Übrigen: Ich würde als Mutter eines 12-jährigen Kindes nicht gern Schichten oder Wochenenden arbeiten. Denn das Kind ist zwar groß genug, um mal allein zu bleiben, aber die Pupertät beginnt. Wer weiß, ob die Bude noch steht, wenn man Sonntag Früh von der Nachtschicht heimkommt 😉

Brilles Antwort brachte mich drauf: Warum fragst du eigentlich? Aus Interesse oder weil du während ihrer Untätigkeit noch für sie zahlen musst? Bei ersterem würde ich mit Brille konform gehen: Blende deine Ex aus deinem Denken aus. Neid oder Konkurrenz macht nur unzufrieden...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2012 08:59
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum ich frage ????

Weil meine Ex verpflichtet ist für zwei Kinder, die bei mir leben Unterhalt zu bezahlen. Und das nicht tut, da sie ja Hartz 4 bezieht.  Für sie muss ich nicht bezahlen, sie bekommt nur den Unterhalt für meinen, bei ihr lebenden Sohn von mir.

Wochenendarbeit : Das Kind wäre nicht alleine, da es ja bei mir und seinen Schwestern sein könnte.

Nachtarbeit : Stimme ich dir zu, das Kind nachts alleine zu lassen, wäre sicher nicht gut. Obwohl meine Ex da sonst auch keine Probleme hat und hatte, wenn sie mal bei einem ihrer " Freunde " übernachtet hat.
( @ Brille, ich weiss, das geht mich nichts an )

Und genau das ist mein Problem, was du unter zweitens schreibst : Kann man denn da nichts machen, wenn Ex alles daran legt NICHT genommen zu werden, bei einer Arbeitsstelle ? Wenn die Bewerbungen so schlampig geschrieben werden, dass man sie nicht nimmt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2012 12:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh

Kann man denn da nichts machen, wenn Ex alles daran legt NICHT genommen zu werden, bei einer Arbeitsstelle ? Wenn die Bewerbungen so schlampig geschrieben werden, dass man sie nicht nimmt ?

mal abgesehen davon, dass Du schlechterdings gar nicht wissen kannst, ob und was Deine Ex tut, um bei Bewerbungen "durchzufallen": Doch, Du kannst etwas tun:

Leiere ein Gerichtsverfahren an (und lebe mit dem Ergebnis) oder lass es (und ertrage auch die daraus resultierenden Folgen).
[...]
Ändere die Dinge oder lass sie, wie sie sind und finde Dich damit ab. Aber mach mal endlich einen Haken dran.

Das blosse und fortlaufende Beklagen empfundener Ungerechtigkeit in Internet-Foren löst kein einziges Problem.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2012 12:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DWH,

auch wenn´s nicht der Wunschantwort entspricht, stimme ich Martin zu:

Kann man denn da nichts machen, wenn Ex alles daran legt NICHT genommen zu werden, bei einer Arbeitsstelle ? Wenn die Bewerbungen so schlampig geschrieben werden, dass man sie nicht nimmt ?

Das einzige, was "man" machen kann, ist Exe verklagen.
Wenn es das JA nicht im Rahmen einer Beistandschaft macht, kannst Du es tun.

Ein Richter kann ihr fiktiv Erwerbseinkünfte anrechnen.
Ob er das auch tatsächlich tut, ist angesichts der Umstände (armes, treusorgendes, krankheitsanfälliges, weibliches Hascherl) aber mehr als fraglich ...
... zumal absehbar ist, dass ein solche Entscheidung zu Lasten der Allgemeinheit ginge, obgleich ein leistungsfähiger DWH da ist.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2012 12:56




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

ihr habt ja recht.  :redhead:

jammern hilft nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2012 13:04