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Geschenke

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(@biene8)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter,
ich brauche dringend mal ein Meinungsbild zum Thema Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke. Ich lebe seit gut einem Jahr von meinem Mann getrennt, unsere Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei mir und er zahlt Unterhalt. Nun gibt es regelmäßig Streit, wenn es um Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke für die Kinder geht. Der Vater der Kinder ist der Meinung, Geschenke seien im von ihm gezahlten Unterhalt enthalten und ich solle alle Geschenke kaufen, die dann offiziell vor den Kindern von uns beiden sind. Wie seht Ihr anderen unterhaltspflichtigen Väter das?
Ich stelle die Frage bewusst in diesem Forum, da ich im Netz ansonsten hierzu bisher nur Beiträge von empörten Müttern in meiner Situation finde, die vom Kindesvater - aus seiner Perspektive verständlich - nicht ernst genommen werden.
Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen, denn ich will nicht immer wieder Streit zu diesem Thema…
Viele Grüße - Biene8

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 22:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biene,

der Kindesunterhalt dient dem Kind um die alltäglichen und geregelten Kosten welche bei der Unterhaltung anfallen zu decken.
Ich halte es für fragwürdig vom Kindesvater zu behaupten, dass auch dort Geburtstagsgeschenke drunter fallen.

Entsprechend meine ich, dass zwei liebende Eltern ohne weiteres dazu in der Lage sein sollten jeweils Summe XY zusammen zu schmeißen und dem Kind als Eltern gemeinsam ein schönes Geburtstagsgeschenk zu kaufen.
Wenn es gemeinsam nicht geht, dann auch gerne jeder für sich.

Gruß
Sputnik

EDIT:

P.S. Ich vermute du wirst hier kaum andere Meinungen erhalten, da dies eine Frage der Moral und weniger eine Frage des Geldes ist 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biene.

Erstmal meinen Respekt dafür, dass du diese Frage nicht an deinem eigenen "Stammtisch" stellst, sondern auch einen Blick über den Zaun wagst.

Auch wenn es nicht schön ist, so hat dein Ex, zumindest rechnerisch, recht.

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Evtl. Zusatzforderungen werden als Sonderbedarf (einmalig) oder Mehrbedarf (wiederkehrend) bezeichnet.
Beides gilt aber nicht für Geschenke.

Diese sind im Unterhalt genauso enthalten, wie Nahrung und Kleidung.

Das kann man schon daran erkennen, dass sich der Selbstbehalt, der dem Pflichtigen zu verbleiben hat, am Hartz4 Satz orientiert und nicht nur keinerlei Umgangskosten berücksichtigt, sondern auch keinerlei Kosten für Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke.
Egal wieviele Kinder der Pflichtige hat.

Der Pflichtige hat mit seinem Unterhalt also nicht nur die Kosten für Nahrung, Kleidung und Unterkunft alleine zu tragen, sondern auch für Geschenke, ohne diese selbst aussuchen oder selbst übergeben zu dürfen, was ich persönlich als besonders perfide empfinde.

Die Mutter ist nach dieser Logik auch die Einzige, die sich an den strahlenden Augen der Kinder erfreuen darf.

Und auch wenn er das nicht gerichtlich durchsetzen kann, wäre es daher nett, wenn du seinen Beitrag zu den Geschenken also auch den Kindern gegenüber erwähnen würdest.

Von einem gemeinsamen Aussuchen und überreichen ganz zu schweigen.

Vielleicht könnt ihr euch ja auch auf einen gewissen "Rabatt" beim Unterhalt verständigen, wenn er eigene Geschenke kauft.
Du kannst dich dann ja bei den Geschenken ein wenig zurück halten.

Ich hoffe, ihr bekommt das hin!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.S. Ich vermute du wirst hier kaum andere Meinungen erhalten, da dies eine Frage der Moral und weniger eine Frage des Geldes ist 😉

Doch!

Gerade geschehen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:51
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch!

Gerade geschehen. 🙂

Wobei ich bei dir sehr wohl den rechtlichen Aspekt sehe aber weniger den moralischen  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:59
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

@Beppo: Püh. 😉

Ja, Du magst "Recht" haben. Dennoch würde ich zusätzlich zum Unterhalt (außer ich kann wirklich nichts zusteuern)
meinen Kindern ein Geschenk "finanzieren". Egal wie wenig es an Geld kostet. Ich persönlich würde es moralisch nicht übers Herz bringen.
Denn es ist das, was ich für meine Kinder aussuche. Vielleicht kommt Ihr zusammen, wenn Ihr Euch über das Geschenk/die Geschenke einigt?
Ich glaube für die Kinder ist es wichtig, von beiden ein persönliches Geschenk zu erhalten. Mein Papa schenkt mir etwas. Meine Mutter schenkt mir etwas anderes.

Ich gebe Beppo aber in sofern Recht, dass es moralischer Natur ist. Anrecht besteht nicht.

Grüße Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich habt ihr Recht und meine Kinder bekommen von mir natürlich auch immer etwas.

Trotzdem ist es juristisch eben so, wie ich es beschrieben habe und ich empfinde das eben auch als eine der großen Perversionen des Unterhaltsrechts, dass man sogar das Geld für die Geschenke abzugeben hat und wenn man selbst was schenken möchte, dafür nochmal zu bezahlen hat.
Ich zahle z. B. für 4 Kinder 4 mal Unterhalt, habe aber nur einen Selbstbehalt, von dem ich dann trotzdem noch 4 mal Geschenke kaufen muss.

Wobei die moralische Bewertung natürlich auch stark von den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten abhängt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 23:06
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

@Beppo:

Genau deswegen habe ich plädiert, dass es kein gemeinsames Geschenk gibt von KM und KV.
Sondern lieber 2 Geschenke. Eins von KV und eines von KM.

Ich hoffe mal, dass die KM das auch so umsetzt, im Sinne des KV.
Ist mit der KM nicht zu reden und (!) kein persönlicher Kontakt zu den Kindern da, sehe ich mich auch nicht in der moralischen Verpflichtung.
Geschenke kann man nicht einfordern!

Ich sehe Geschenke als persönliche Wertschätzung. Und die muss nicht viel Geld kosten.

Grüße Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 23:13
(@Brainstormer)

Moin Beppo,

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Evtl. Zusatzforderungen werden als Sonderbedarf (einmalig) oder Mehrbedarf (wiederkehrend) bezeichnet.
Beides gilt aber nicht für Geschenke.

Diese sind im Unterhalt genauso enthalten, wie Nahrung und Kleidung.

Ich denke nicht, dass Geschenke zum Lebensbedarf gehören. Sie sind eine freiwillige Leistung.
Genausowenig wie die KM eine Zuzahlung verlangen kann, kann der KV sich auf den Standpunkt stellen, dass die Geschenke bereits aus seinem Unterhalt bezahlt wurden.

Ich denke, es ist eine persönliche Frage, die jeder individuell und abhängig von den Einkommensverhältnissen regeln sollte.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 23:46
(@biene8)
Schon was gesagt Registriert

DANKE schon mal für Eure Beiträge!!
Mir hilft das sehr von meinem Ärger - der sicher aus dem von Euch erwähnten moralischen Aspekt der Diskussion heraus entsteht - hin zu rationalerem Denken zu kommen. Für vernünftige Absprachen eine deutlich bessere Grundlage…

Herzliche Grüße - Biene8

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 23:48




(@bagger1975)

Servus Biene8,

Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen, denn ich will nicht immer wieder Streit zu diesem Thema…

Es gab ja nun zu Deiner Frage schon gute u. fundierte Antworten...

Wie wäre es (ganz fern der Theorie) einfach einmal mit einem Hinweis auf diese alte Weisheit(?):

"Zum Streiten gehören immer zwei...!"

Lass es halt einfach bleiben mit dem "Streiten".
Vielleicht "schenkt" der Papa den Kindern einfach "andere" Sachen, die sich Dir nicht "erschließen", z.B. Abenteuer, Schnitzen am Lagerfeuer, draussen bleiben (auch bei Nacht), Zelten, Angeln, im Teich baden (ohne Haarewaschen u. Fönen), Geheimnisse, etc., pp.

Das muss nicht materiell sein und Du musst es als vermeintlich "allwissende" KM auch nicht verstehen....

Für sowas sind Papas einfach da, ich vermute mal:

"Der Mann macht nur seinen Job", u. vermutlich richtig...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 00:06
(@biene8)
Schon was gesagt Registriert

@bagger1975: Ich weiß, dass der Papa seinen Kindern nicht materiell ganz ganz viel schenkt und glaub mir ich weiß das wirklich zu schätzen! Ich erwarte auch keine Geschenke für die Kinder - das steht mir nicht zu.

Befürwortest Du denn den Kindern zu sagen, dass die von mir gekauften Geschenke von uns beiden sind und er ist raus?

Viele Grüße - biene8

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 00:23
(@Brainstormer)

Moin Biene,

Befürwortest Du denn den Kindern zu sagen, dass die von mir gekauften Geschenke von uns beiden sind und er ist raus?

Auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet ist, würde ich hier mit "ja" antworten, soweit der KV mehr als den Mindestunterhalt laut DDT bezahlt.
Es steht ihm natürlich frei, zusätzlich eigene Geschenke kaufen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 00:31
(@bagger1975)

(...) das steht mir nicht zu.

Befürwortest Du denn den Kindern zu sagen, dass die von mir gekauften Geschenke von uns beiden sind und er ist raus?

@Biene8:

Wie käme ich dazu, etwas zu befürworten, wo ich doch nicht die genauen Umstände u. Hintergründe kennen kann....! Deine letzte Frage impliziert für mich aber eine fragwürdige u. unerklärte Haltung...

"raus sein ..." aus was denn, bitte? Der Verantwortung für Geschenke? für Anlässe? der Erwartungshaltung Dritter?

Wenn Du Geschenke erklärtermaßen nicht für die Kinder erwartest, dann ist doch alles gut...

Und überhaupt...bricht Dir einer ab(?), wenn Du einmal sagst (ob es stimmt oder nicht): " Das ist von uns..."

Wenn das Dein einziges Problem ist - mit Verlaub - dann möchtest Du gar nicht wissen mit was für Problemen sich andere Eltern auf der Welt herumschlagen müssen...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 00:50
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
unabhängig von der unterhaltsrechtlichen Situation sehe ich in Geschenk als eine freiwillige Leistung. Diese ist, da freiwillig, völlig losgelöst von rechtlichen erforderlichen Leistungen.

Das bleibt dann jedem selbst überlassen, was er freiwillig seinen Kindern zusätzlich zum Alltagsbedarf zukommen lässt.

Wenn der KV nicht freiwillig seinen Kindern etwas schenken möchte, dann kannst Du Dir überlegen, ob Du "Geschenke spielst".
Ich mache das regelmäßig, schenke dann aber im Namen des "Schenkenden" das, was ich für sinnvoll finde. Die Wahl des Geschenks hat der "Schenkende" dann aber nicht.

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 01:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke nicht, dass Geschenke zum Lebensbedarf gehören.

Brainstormer,
die Liste bezieht sich auf das, was der Staat für nötig erachtet, wenn er selbst dafür aufzukommen hätte.
Die Unterhaltssätze, liegen weit darüber.
Schon bei der 1. Zeile der DT.

Diese Liste summiert sich für Kinder bis 7 auf 211,69.
Inklusive Kindergeld!

Wenn der Vater bezahlt, kommen inklusive Kindergeld schon als Mindestunterhalt für einen 6. jährigen schon 409,-  € zusammen.
Bei 7 jährigen sogar schon 456,-€.

Das sind gut 200,- € pro Monat mehr als sein Bedarf bzw. das doppelte nach deiner Liste!

Und das bei einem Vater, dem selbst nur 900,- zum Leben bleiben.
Abzüglich aller Kosten, die er für den Umgang zusätzlich alleine zu tragen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 09:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ergänzend dazu wäre zu sagen, dass der Kindsunterhalt die finanzielle Versorgung des Kindes vollständig sicherstellen soll, d.h. Kinder kriegen beide, bezahlen darf der Vater alleine, die Wahl selber zu betreuen hat er natürlich auch nicht.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 11:08
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo Biene, ich denke auch, dass der KV formal richtig liegt, moralisch finde ich das persönlich nicht in Ordnung.
Es ist schwer, hier eine Grenze zu ziehen, meine Ex zB ist der Ansicht, dass auch Urlaub nicht im Unterhalt enthalten ist und dass ich den Urlaub zahle wenn die Kinder mit mir im Urlaub sind und am besten noch den Urlaub der Kinder mit ihr. Besonders schön, dass ich den Urlaub meiner älteren Tochter bezahlen soll, die nicht mit mir fahren will.

Ich würde den Kindern an Deiner Stelle etwas schenken und gar nichts sagen. Soll der Vater ihnen doch erklären, warum sie, wenn sie Weihnachten zu ihm kommen, nichts bekommen. Vorausgesetzt, er hat Umgang. An Weihnachten und sonst auch. Wie alt sind denn Deine Kinder? Jedes hat in der Zwischenzeit einmal Geburtstag gehabt, was haben sie denn von der Kommunikation mitbekommen?

Übrigens ist das hier keineswegs ein reines Väterforum. Wir wissen sehr genau, dass es eine ganze Menge männliche Arschgeigen gibt und jeder der ein berechtigtes Anliegen hat bekommt ohne Rücksicht auf sein Geschlecht gleichermaßen geholfen. Wir rechnen auch Deinen Unterhalt nach wenn Du möchtest.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 12:06
(@Brainstormer)

Moin zusammen,

die Liste bezieht sich auf das, was der Staat für nötig erachtet, wenn er selbst dafür aufzukommen hätte.
Die Unterhaltssätze, liegen weit darüber.
Schon bei der 1. Zeile der DT.

Diese Liste summiert sich für Kinder bis 7 auf 211,69.

Ich glaube in der Liste fehlen die anteiligen Mietkosten.

Und das bei einem Vater, dem selbst nur 900,- zum Leben bleiben.
Abzüglich aller Kosten, die er für den Umgang zusätzlich alleine zu tragen hat.

Ich will gar nicht bestreiten, dass ein Vater, dem nur noch der Selbstbehalt bleibt, es ungleich schwerer hat, sich an Geschenken zu beteiligen, als ein Vater, dem mehr Geld zur Verfügung steht. Deshalb hatte ich ja auch Folgendes geschrieben:

Ich denke, es ist eine persönliche Frage, die jeder individuell und abhängig von den Einkommensverhältnissen regeln sollte.

ergänzend dazu wäre zu sagen, dass der Kindsunterhalt die finanzielle Versorgung des Kindes vollständig sicherstellen soll, d.h. Kinder kriegen beide, bezahlen darf der Vater alleine, die Wahl selber zu betreuen hat er natürlich auch nicht.

Auch das ist korrekt, allerdings war das nicht Gegenstand der Frage.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 12:21
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube in der Liste fehlen die anteiligen Mietkosten.

Abteilung  4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung) --> mit Werten zwischen 7.04 und 15.34 Euro...

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 12:58




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