Hallo,
ich bin LKW-Fahrer und habe 3 Unterhaltspflichtige Kinder. Bei den Jugendämtern werden die Spesen zu 1/3 angerechnet.
Kennt jemand ein Gerichtsurteil, wo die Spesen wegen einer Sonderregelung nicht angerechnet wurden?
Die Jugendämter wollen jetzt den Unterhalt weiter hoch setzen.
Bitte um DRINGENDE Hilfe.
Danke
Hallo Gordon,
Das JA kann sowas gar nicht entscheiden.
Wenn du schon ein einen Titel hast, kann das JA den nicht einfach ändern.
Und auch wenn du noch keinen hast, sondern erst einen ausstellen sollst bestimmst du, was da drin stehen soll. Nicht das JA. Die können dich höchstens verklagen, wenn sie meinen mehr durchsetzen zu können.
Bei den Spesen kann ihnen das unter Umständen auch gelingen, denn viele OLG-Leitlinien sehen auch genau das vor.
Allerdings nicht in der Form, dass deine Belege gedrittelt werden, sondern deine Spesenerstattungen dir teilweise als Einkommen angerechnet werden, wenn du nicht entsprechende Ausgaben belegen kannst.
Das gilt vor Allem, wenn du Mangelfall bist.
Da würde dir als LKW-Fahrer sicher immer unterstellt, dass du den ganzen Tag in deiner Blechkiste hockst, mitgebrachten Kaffee aus der Thermoskanne trinkst und mittags immer ne Büchse Ravioli auf deinem Esbitkocher warm machst.
Dann kommt es eben darauf, Belege zu sammeln und den Leuten klar zu machen, dass du auch ein Anrecht auf eine vernünftige Ernährung hast.
Aber erzähl mal mehr:
Hast du einen Titel?
Zahlst du Mindest-KU?
Was verdienst du, vielleicht ist es ja heute schon zu viel.
Wenn du bisher den Berechnungen des JA vertraut hast, haben sie dich evtl. schon vorher über den Tisch gezogen. Das versuchen die oft.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
das ist bei mir nicht so einfach, weil es sich um 2 JA handelt. 2 Kinder leben in OB und 1 Kind in Diepholz. Die Jugendämter sind nicht in der Lage miteinander zu kooperieren.
Mir geht es eben darum, dass die Spesen zu 1/3 angerechnet werden.
Die genaue Sachlage hier zu erläutern würde Seiten füllen. Das JA Diepholz hat einen Titel, den ich im Juni 2010 mit monatl. Raten (122,50€) beglichen habe. Der laufende Unterhalt beträgt hier 232,-€.
Jetzt will das JA OB für die anderen beiden Kinder mehr Geld. Bei einem Kind waren es bisher 53,-€ und soll auf 175,-€ heraufgesetzt werden und für das andere Kind habe ich bisher nichts bezahlt, soll aber ab sofort auch 175,-€ zahlen.
Ich weiss, dass mein Selbstbehalt 900,-€ beträgt. Mein Einkommen ist 1.300,-€ netto + ca. 450,-€ Spesen, wenn ich den Monat voll arbeite. (24,-€ / Tag)
Mein Anwalt ist anscheinend zu nachgiebig, denn die JA bekommen immer vor Gericht ihre Forderung voll zugesprochen. Jetzt dachte ich, dass hier jemand einen Tipp hat, wie ich mich mal wehren kann, damit ich auch mal die chance haben finanziell auf einen grünen Zweig zu kommen.
Bis dann
Gruß
Gordon
Hi Gordon77
Da Du Mangelfall bist gelten hier härtere Regeln. Die Spesen gelten erst enmal als EK. Da sie vom Sinn her eine Aufwandsentschädigung darstellen kannst Du im Mangelfall auch nur tatsächliche Aufwendungen entgegenstellen. Eine Pauschalisierung mit 1/3 gibt es nicht, wenn der Mindest-KU nicht gewahrt werden kann. Das heisst, Du musst nachweisen, dass Dir höhere Aufwendungen entstehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja ohne Details ist das immer etwas schwierig.
Aber etwas heller ist es jetzt ja schon.
Wobei ich aber diesen Satz nicht verstehe:
Das JA Diepholz hat einen Titel, den ich im Juni 2010 mit monatl. Raten (122,50€) beglichen habe. Der laufende Unterhalt beträgt hier 232,-€.
Auch wäre es spannend zu wissen, wie alt die Kinder sind.
Nur dann kann man die Quote richtig berechnen.
Die momentane Verteilung ist jedenfalls schon etwas merkwürdig.
Richtig wäre, den Betrag, der über 900,- nach Quote auf die Kinder zu verteilen.
Da du ein Mangelfall bist, dürfte es tatsächlich schwierig werden, die 450,- ganz oder in Teilen zu behalten.
Du wirst tatsächliche jede Essensquittung und jede Duschmarke vorlegen müssen und ggf. wird dir auch ne Haushaltsersparnis angelastet.
Unterhalt sparen kannst du nur, in dem du mehr isst und mehr duscht. Dadurch hast du zwar nicht mehr Geld in der Tasche aber dafür brauchst du dir nicht jeden Cent vom Munde abzusparen.
Wenn man die geforderten Summen aber addiert kommt man auf 582,- €.
Damit ist dein SB gegenüber deinem reinen Netto "nur" um 182,- €, oder wenig mehr als 1/3 deiner Spesen unterschritten.
Wenn du deinen Spesen nicht nennenswert mehr als 300,- Ausgaben gegenüberstellen kannst, würde ich ggf. auch nachgeben.
Oder vielleicht ein bisschen pokern:
Gehe zum Notar und lasse für OB einen Titel über 2 mal 125,- € ausstellen.
Das ist, glaube ich der Betrag für den UHV und damit wäre das JA schon mal schadlos.
Vielleicht verlieren sie dann ihren Elan und verzichten auf ne Klage.
Ist aber ein Grenzfall der extrem vom Stuhlgang des Richters abhängt.
Vielleicht hat ja noch jemand ne Idee.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.