Hallo allerseits,
mein Gerichtsverfahren ist zu Ende und das Ergebnis ist da.
Was die höhe des nachehelichen Unterhalts angeht, ist meiner Exfrau das gegeben, was sie mehr oder weniger haben wollte.
Dafür wurde meine Unterhaltspflicht befristet.
Ich muss also noch ein Jahr zahlen.
Könnte meine Exfrau nach Ablauf dieser Frist mich nochmal auf nachehelichen Unterhalt klagen?
Wie hoch ist in so einem Fall die Wahrscheinlichkeit, dass diese Befristung weiter verlängert wird?
Danke für Eure Antworten
Mfg
MrPapa
Moin MrPapa,
ein bißchen mehr Text wäre nicht schlecht (was steht denn drin ?).
Habt Ihr Euch verglichen ?
Gruß
United
Nein es war kein Vergleich.
Es war ein Gerichtsbeschluss.
Noch mal Moin,
nun laß Dir bitte nicht alles aus der Nase ziehen ...
Was steht in dem Beschluß ?
Entscheidend ist
1. der Passus aus dem Du die Befristung herausliest und
2. welche Gründe für die Befristung aufgeführt werden.
Gruß
United
Ok.
Ich werde es später machen.
Ich habe den Beschluss nicht gerade vor mir
Danke erstmal