Gemeinsamer Haushal...
 
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Gemeinsamer Haushalt

 
 TP
(@_tp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
könnt ihr mir vielleicht weiter helfen? Ich möchte mit meiner neuen Partnerin eventuell zusammen ziehen, hat meine Ex-Frau dann Anspruch auf mehr Eu?

Danke

[Editiert am 2/3/2006 von TP]

[Editiert am 2/3/2006 von TP]


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2006 11:17
(@papi74)
Registriert

Hallo TP

willkommen bei Vatersein.de.

Zu Deiner Frage schaust du hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 12:10
 TP
(@_tp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Papi74,
mir ist schon klar das ich weiter Eu und Ku zahlen muss und auch werde.
Aber kann meine Ex mehr Unterhalt für sich verlangen, da ich dann mit meiner Freundin einen gemeinsamen Haushalt führe? Das kann ich aus dem Urteil nicht ersehen.

TP

[Editiert am 2/3/2006 von TP]


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2006 12:29
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi TP,

in dem Urteil steht, dass Du nicht mehr Unterhalt zahlen musst.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das wohl so begründet, dass der Unterschied 1. gering ist und 2. Privatangelegenheit.

Ich denke es ist schon ziemlich schwierig für eine Exe an das Geld Deiner Freundin ranzukommen oder Deinen Selbstbehalt gekürzt zu kriegen.

Vielleicht kann man zur Sicherheit aber auch getrennte Mietverträge machen?

Wir wollen auch bald zusammenziehen und ich hab mich davor auch informiert.

Alles Gute für euch zwei!
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 13:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nein das musst du nicht. Was max. passieren kann, wenn Ihr z.B. Kinder bekommt und du dann den Hausmann spielst, dann kann geprüft werden ob Deine neue LG nicht Dir evt. zu Unterhalt verpflichtet ist und du dann davon den Unterhalt begleichen musst.

Das Einkommen von deiner neuen LG bleibt im anderen Fall unangetastet.

Manchmal versucht die Gegenseite eine höhere Forderung durchzusetzen, wenn du den EU und KU nicht in der erforderlichen Höhe zahlst...aber selbst das kommt selten vor ... und dann wird max. Deine Mietersparnis berücksichtigt zu vorher.

Aber ich glaube nicht, dass Du Dir da sorgen machen musst...zahle dass was du weiterhin bezahlst..gut ist.

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 13:47
 TP
(@_tp_)
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Hi TP,

!!Vielleicht kann man zur Sicherheit aber auch getrennte Mietverträge machen?!!!

Merrow,
die Idee hatte ich auch schon und wir haben es so geregelt das wir einen zusammen haben und einen der auf meinen Namen läuft.

Danke Danke

[Editiert am 2/3/2006 von TP]

[Editiert am 2/3/2006 von TP]


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2006 14:20