Hallo,
wir stehen in den nächsten Woche wahrscheinlich gerichtlich vor der Titulierung des U-Betrages.
Gerade jetzt werde ich wahrscheinlich eine Gehaltserhöhung bekommen, nehmen wir an zum Juli.
Wie wirkt sich das aus, wenn z.b. im Oktober die Verhandlung wäre ? Werden die letzten 12 Monate genommen (Durchschnitt) ?Oder nur das neue Gehalt zugrunde gelegt ?
Danke für einen Hinweis
Max
Hallo Max,
Normalerweise hat man 12 Einzelbelege einzureichen, aus denen dann die Entwicklung auch ersichtlich ist.
Dem gegnerischen RA wird das sicher auffallen und für die Zukunft Unterhalt auf der Basis des gestiegenen Einkommens verlangen.
Wenn du also nicht noch ein Kaninchen aus dem Hut zauberst, dass dir hilft, diese Erhöhung zu verschieben/verschleiern oder glaubhaft versichert, dass dies eine einmalige Sonderzahlung sei, wirst du U auf Basis des erhöhten Einkommen zahlen müssen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... danke für die Info.
Ich bin Gott sei Dank in der Lage, dies mit meinem Arbeitgeber zu besprechen, um die Erhöhung im Moment zu verschieben 🙂