In einer Fernsehserie soll ein Mann, der 16 Jahre nichts von der Existenz seines Sohnes wußte, welcher in einem Kinderheim aufwuchs , weil seine Mutter wohl kurz nach der Geburt verstarb und der wahrscheinlich unter Vormundschaft des Jugendamtes stand, 180.000€ nachzahlen.Ist so etwas realistisch?
Bei Privatansprüchen dürfte das ja sicher schwierig sein, aber angenommen, die Behörde hat bei der Aufnahme ins Heim einen Anspruch gegen "Unbekannt" angemeldet, in dem jetzt der Name eingesetzt werden könnte, müßte der Vater tatsächlich bezahlen?
fialein
Hallo erstmal,
klingt zwar abstrus, aber ist nicht nur ggü. Behörden ,sondern auch ganz schnöde privatrechltich möglich.
So kann z.B. ein Scheinvater, der nach 20 jahren das erste mal erfährt das das Kind doch nicht sein biologisches ist und die vaterschaft erfolgreich anfechtet Schadensersatz für seine Unterhaltsleistungen vom tatsächlichen Vater verlangen.
Wenn die KM nie Unterhaltsansprüch geltend gemacht hat kann das Kind, sobald es volljährig ist u.U. den entgangenen Unterhalt vom Vater nachfordern. Es muß dazu nur nachweisen, das es selbst darin gehidnert war die Ansprüche durchzusetzen und das auch die KM nicht "schuldhaft" versäumt hat den vater in Anspruch zu nehmen.
Und ja, wenn der KV nichts davon wußte, evtl. auch länger nicht auffindbar war kann er durchaus Unterhalt in Größenordnung eines netten kleinen Eigenheims gegenüberstehen (die Summe, die sich auch bei monatlichen Leistungen innerhalb von 18 Jahren ansammelt)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tach,
das Kind hat in einem solchen Fall tatsächlich Anspruch auf Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt.
Als Otto-Normal Broetchenverdiener würde ich mich aber auf
BGB §1613 Abs. 3 (unbillige Härte) berufen. Der moegl. gerichtlichen Einzelfallentscheidung würde ich
gelassen entgegen sehen.
In einem anderen Forum habe ich von einem Fall gelesen, in dem ein "Kuckucksvater" von dem
festgestellen leiblichen Vater per Gerichtsurteil nur drei Jahre Kosten für die Kinder rückwirkend
geltend mache durfte wg. unbilliger Härte. Bekommen hat der Kuckuckspapi allerdings letztlich gar nichts, weil
der Verpflichtete den gerichtlichen Titel in der Privatinso versenkt hat.
Was hätten wir denn auch sonst als Endergebnis? Einen ruinierten Vater, für dessen Schulden wahrscheinlich
auch noch die Solidargemeinschaft durch eine Insolvenz aufkommen muss und ein zerrüttetes
Eltern-Kind-Verhältnis. Alles nur Verlierer.
Gruß von hier,
Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
