Freundin zieht mit ...
 
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Freundin zieht mit Kind weg

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(@1von1000)
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Hallo allerseits,

ich bin auf dieses Forum gestossen und habe einige Threads mit großem Interesse gelesen.
Gefunden habe ich dieses Forum durch den Thread von Tsipouro...

Kurz zur Situation:
Ich habe meine (Ex-)Freundin vor 3 Jahren kennengelernt. Seit 8 Monaten haben wir einen wunderbaren Sohn.
Ich wohne seit einiger Zeit in Norddeutschland und habe mir dort eine Existenz aufgebaut. 10 Jahre Geduld und viel Arbeit.
Sie kommt gebürtig aus Nürnberg und wohnt seit fast ca. 2 Jahren hier. Da es zwischen uns alles andere als rosig aussieht (deswegen Ex), wird sie nun wieder nach Nürnberg gehen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, was sie aber anscheinend ignoriert. So hat sie sich vor ein paar Wochen ohne mein Wissen hier abgemeldet und in Nürnberg angemeldet, um
angeblich Unterstützung vom Arbeitsamt zu bekommen. Erzählt hat sie mir allerdings, dass wir es noch mal versuchen werden und ganz neu beginnen...
Außerdem scheint es für sie selbstverständlich zu sein, dass sie den Jungen "einpackt" und nach Nürnberg geht. Nach meiner Meinung
oder dem Empfinden wurde noch nicht großartig gefragt bzw. ist anscheinend nicht von Interesse. Schließlich sei ich ja derjenige, der alles zu verantworten hat....

Sie scheint nicht zu verstehen, dass IMMER Zwei dazu gehören!

Naja, lange Rede, kurzer Sinn;
meiner Meinung nach geht sie eher aus egoistischen Gründen zurück und das Wohl des Kindes ist zweitrangig. Schließlich wächst es ohne Papa auf und das
regelmäßige Umgangsrecht wird kaum einzuhalten sein. Ich habe ihr alles angeboten (Wohnung vor Ort, Unterstützung, etc.). Eine temporäre Trennung ist unausweichlich,
aber wenn Sie nach Nürnberg geht (700 km), wird wohl eher alles im Sande verlaufen. Ich kann es mir nicht leisten, regelmäßig diese Strecken zu fahren und dazu noch in Hotels o.ä. zu übernachten.
Ich möchte größeren Streß wirklich vermeiden, weil ich nicht einsehe, dass der Junge darunter leidet. Allerdings muss ich sagen, dass ich die Rechtssprechung und das Verhalten
einiger Frauen als dermaßen unfair betrachte.

Wieso kann die Mutter den Wohnort (wenn man kein Streß vorm Familiengericht möchte) frei wählen, quasi zum Unwohl des Kindes entscheiden?
Wie kann eine Frau, die selber nicht viel auf die Reihe gebracht hat, in der Lage sein, eine Existenz zu zerstören?
Wo steht der Vater, der vom Kind ebenso gebraucht wird, wie die Mutter?
Wieso kann eine Frau mehr oder weniger bestimmen, was mit dem Kind passiert?
Wir leben doch in der Zeit der Emanzipation und der Gleichberechtigung!?

Sicherlich gehören auch IMMER Zwei dazu, wenn es um die Entstehung eines kleinen Menschen geht und ich stehe voll und ganz dazu.
Mein Sohn wird immer seinen Anspruch bekommen und wenn es geht, auch mehr...
Aber bitte, wo steht denn dieser Eine von beiden, wenn es um eine derart existentielle Entscheidung geht?

Mein Sohn wird in einer Woche weg sein und ich weiß nicht, wann ich ihn das nächste Mal wieder sehe. Das ist einfach nur grausam!!!
Von daher kann ich Tsipouro auf gewisse Art und Weise verstehen. Das kann doch alles gar nicht sein!

Ich könnte schreiben, schreiben, schreiben, aber ich belasse es erstmal dabei.
Vielleicht kann mir jemand zu meiner Situation einen Tipp geben oder einfach nur posten. Für eure Meinung wäre ich dankbar.

Gruß
1von1000


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 04:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 1 von 1000,

Du hast nur die Möglichkeit, im Weg einer einstweiligen Anordnung den Wegzug des Kindes zu stoppen. Dazu musst Du schleunigst zum Anwalt.

Zum anderen Thema:

Wenn jemand im Süden sein Leben verbracht hat und dann vielleicht wegen einer Beziehung im Norden lebt und diese Beziehung geht schief, halte ich es für relativ normal, dass man "zurück nach Hause" will. Den Wunsch Deiner Ex kann ich nachvollziehen.
Was eben nicht geht ist, dass sie bei GSR darüber entscheidet, dass sie das Kind mitnimmt. Allerdings ist es in meinen Augen Dein Part, das zu verhindern. Nur hier schreiben, dass das nicht in Ordnung ist, reicht da nicht.

Was den Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht, kann ich nur vermuten, dass die Chancen vor Gericht bei einem so kleinen Kind nicht sehr rosig aussehen, besonders wenn sie diejenige ist, die die Elternzeit genommen hat.

Letztendlich ist es wohl fragwürdig, ob man ihr den Wegzug verbieten kann, eher nicht, denn die Freizügigkeit ist ein Grundrecht des Grundgesetzes. Die Frage ist also nicht, den Wegzug der Mutter zu verbieten. Dummerweise gilt der vermeidbare Verlust eines Elternteils durch Wegzug heute nicht als eine Menschenrechtsverletzung des Kindes. Und da liegt in meinen Augen des Problems. Das Kind wird einem Elternteil zugesprochen und der zugwillige Elternteil darf ziehen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 10:56
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

vielen Dank für Deine Nachricht.
Ich habe mich beim Anwalt erkundigt. Ich könnte den Wegzug verzögern, aber nicht verhindern. Da meine Vorschläge abgelehnt wurden,
müsste ich somit das JA kontaktieren. Das JA darf und kann nur versuchen zu vermitteln. Wenn das nun auch nicht funktioniert, geht es
vor das Familiengericht. Wie Du schon sagtest, wird höchstwahrscheinlich dort der Mutter das Kind bzw. der Umzug zugesprochen.

Ergo, wenn ich nun zum Anwalt gehe, um den Wegzug zu verhindern, wird der richtige Rosenkrieg ausgelöst. Wir wohnen noch
unter einem Dach und eine Aufschiebung des Auszugs (nicht Wegzug!) wäre momentan der sichere Weg in den emotionalen Abgrund.
Das würde sich definitiv nicht gut auf den Jungen auswirken, was ich auf gar keinen Fall möchte. Der hat es jetzt schon schwer genug!
Außerdem möchte ich mich nicht mit ihr auf eine Stufe stellen, obwohl mir es manchmal wirklich schwer fällt.  :shouting:

Aprospos, was ist GSR? Meinst Du damit die Behörden (Einwohnermeldeamt, etc.) und das Arbeitsamt?
Auch deswegen könnte ich Schritte einleiten. Aber wozu (s. oben)?

Auch wenn es für den Jungen bestimmt nicht das Wahre ist, den Wegzug kann ich ihr nicht verbieten.
Es sollte aber eine Einschränkung in solchen Fällen geben, wie z.B. bis 500 km oder dass beide für regelmäßige Treffen verantwortlich sind.

Gruß
1 von 1000

P.S.: Ich hatte auch zwei Monate Elternzeit!


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 15:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

GSR ist das gemeinsame Sorgerecht. Gerade wenn Du auch Elternzeit hattest, wenn auch nur wenig, wäre darüber nachzudenken, ob Du den Verbleib des Kindes in der Umgebung gerichtlich einforderst.

Meine persönliche Meinung ist: Wenn sie wegzieht, hat sie de facto das ABR und Du sowieso nichts mehr dagegen einzuwenden. Wenn Du versuchst das ABR zu bekommen, gibt es eine minimale Möglichkeit, das zu verhindern.

Wenn Dein Anwalt von vornherein sagt, dass Du chancenlos ist, kann das in Kenntnis des Gerichts realistisch sein, genauso aber auch nicht der richtige Anwalt.

Die Frage ist, willst Du wenigstens den Versuch unternehmen, das ABR zu bekommen?
Wenn nicht, bleibt VS eigentlich nur: Trost spenden?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 15:33
(@1von1000)
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Hallo LBM,

nur zum Verständnis;
Du meinst, dass ich das komplette ABR einfordern soll, es ggf. bekomme und ich dann bestimme, wo das Kind wohnen wird bzw. verhindern kann, dass meine Ex so weit weg zieht?

Wenn ja, muss ich das über den Anwalt regeln und an wen muss ich mich wenden?

Danke
1 von 1000


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 16:12
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe mich über das ABR informiert und dabei sehr interessante Links gefunden.

Ich habe dazu ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

  • Meine Freundin hat sich und unseren Sohn ohne mein Wissen in Nürnberg angemeldet.
    Ich habe gelesen, dass ich ihn schnellstens wieder anmelden soll. Das mache ich erstmal, damit es "gerichtsfest dokumentiert" wird.

    Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. Nur im Bundesland Bayern spielt das Sorgerecht im Meldegesetz tatsächlich eine Rolle.

    Habt ihr Erfahrungen damit?

  • Gibt es ein gemeinschaftliches bzw. "geteiltes" ABR oder ist es entweder bei der Mutter oder beim Vater?
  • Was genau erreiche ich im positiven Fall? Dass mein Sohn bei mir bleiben darf oder dass ich meiner Ex einen Wohnort in der Nähe vorschlagen kann?
  • Ich habe gelesen, dass man das ABR auf jeden Fall einfordern soll, da man ansonsten einige Rechte verliert. Wird auch diese Einforderung "gerichtsfest dokumentiert" und was habe ich davon, wenn
    ich damit nicht durchkomme? Ändert sich etwas an der bisherigen bzw. jetzigen Situation?
  • Sie hat den Umzug für das nächste Wochenende geplant. Muss bzw. kann ich den verhindern?
  • Falls ich ihn nicht verhindern kann bzw. darf, soll ich ein Schreiben zum Umgangsrecht anfertigen, das von ihr unterschrieben werden muss.
  • Falls ich ihn nicht verhindern kann bzw. darf, fällt ihr dann automatisch das ABR zu? Das hat LBM schon beantwortet!  😉
  • Muss ich mich an meinen Rechtsanwalt oder an das JA wenden?
  • Und zu guter Letzt; wie sind meine Chancen?

Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 1 von 1000,

das ABR haben immer beide Sorgerechtsinhaber, es sei denn, das Gericht spricht das ABR einem Elternteil zu. Der Trick ist aber, wenn Ex erst mal Fakten geschaffen hat, wird ihr das Kind niemand mehr nehmen. Du hast das ABR immer noch, nur hat es de facto keinen Wert mehr.

Wenn Du das ABR für Deinen Sohn haben möchtest, musst Du allerdings auch ein handfestes Betreuungsmodell haben. Dabei musst Du den Spagat schaffen, so viel Zeit wie möglich selbst für Dein Kind sorgen zu können ohne dabei dem Staat finanziell zur Last zu fallen. Also all das, was einer Mutter kein Mensch krumm nimmt, würde Dir unweigerlich auf die Füße fallen. Also konkrete Frage: Wie ist Deine berufliche Situation, Dein Verdienst, Deine Betreuungsmöglichkeiten?

Da die Zeit mehr als nur drängt, muss Dein Anwalt tätig werden und einen Eilantrag stellen. Dazu können Dir aber Andere mit Erfahrung mehr sagen.

Chancen? Nun ja, alles ist möglich, aber erfahrungsgemäß für Väter eher schlecht. Obwohl, wir hatten gestern oder vorgestern hier erst einen User, da hat die RichterIN der Mutter den Wegzug quasi verboten. So nach dem Motto "Du kannst gehen, aber das Kind bleibt hier!"

Nobody knows.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 22:22
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

vielen Dank für die Informationen.
Im positiven Falle wird unser Sohn also bei mir aufwachsen!
Was passiert im negativen Fall? Habe ich dann an einen anderen Status bzw. ein Vorteil gegenüber der jetzigen Situation?
So ein Antrag würde bestimmt einige Zeit in Anspruch nehmen bis alles geklärt ist. Wie lange dauert so ein Verfahren?
Was mache ich in der Zwischenzeit; bleibt es bei der momentanen Situation des Zusammenlebens?
Ich sehe es doch richtig, dass ich in dieser Zeit auf gar keinen Fall einem Wegzug erlauben dürfte, oder!?

1000 Dank

Gruß
1 von 1000


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 23:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 1von1000,

ohne dir nun den Mut rauben zu wollen...

Das ABR zu bekommen dürfte bei so einem kleinen Kind eine fast unüberspringbare Hürde sein, wenn die KM sich nicht eklatante Fehler erlaubt.

Du hattest geschrieben, sie ist bereits mit ihm umgemeldet. Eine Rückmeldung durch dich dürfte somit ohne ihre Zustimmung fast unmöglich sein (auch wenn es im umgekehrten Fall einfach war).

So ein Antrag würde bestimmt einige Zeit in Anspruch nehmen bis alles geklärt ist. Wie lange dauert so ein Verfahren?

Ein EA kann innerhalb weniger Tage entschieden werden, muß aber nicht. Ein ABR-Verfahren kann viele Monate dauern.

Was mache ich in der Zwischenzeit; bleibt es bei der momentanen Situation des Zusammenlebens?

Wird es nicht. Du kannst ihr nicht verbieten lassen wegzuziehen und, da schon umgemeldet dürfte es schwer sein das Kind einfach einzubehalten.

Ich sehe es doch richtig, dass ich in dieser Zeit auf gar keinen Fall einem Wegzug erlauben dürfte, oder!?

Du kannst ihr den Wegzug nicht verbieten, du kannst nur versuchen den Wegzug des Kindes per Gerichtsbeschluß zu verhindern.

Was passiert im negativen Fall? Habe ich dann an einen anderen Status bzw. ein Vorteil gegenüber der jetzigen Situation?

Du wirst, sofern nichts anderen beantragt wird, dsa GSR behalten, das ABR wird wohl, wenn ein Antrag vorliegt auf einen von beiden übertragen. Der Umgang und die Kosten werden dir obliegen, außer du kannst ein Gericht überzeugen ,das sich die KM an den Kosten beteiligen muß, da sie die Enternung geschaffen hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 00:10
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für Deine Zeilen. Hätte gerne etwas anderes gehört, aber manchmal ist die Realität hart oder sagen wir in diesem Fall "nur paradox".
Eine KM kann sich ohne Probleme ummelden, erhält durch dieses rechtswidrige Verhalten noch den absoluten Vorteil, was die Wahlheimat angeht und für den KV ist es fast unmöglich, gegen die Ummeldung vorzugehen???
Mit was für einer Rechtssprechung leben wir hier eigentlich???
Ich hoffe, dass es sich anders gestaltet.

Überlegt euch mal den Fall, dass eine Frau sowas von Anfang an geplant hätte.
Das ist doch ein Freifahrtsschein für jede Frau!

Paradoxon, die zweite:
Durch diese rechtswidrige Handlung kann sie sich nun jeglichen Wohnort in Deutschland und wahrscheinlich noch weltweit aussuchen ohne ein Verbot erwirken zu können.
Wenn das dann erstmal geschehen ist, verliert der KV sein ABR bzw. ist es nichts mehr wert.
Leute, das kann doch nicht sein. Das ist der blanke Hohn!

Das ist also die Option?
Einen Erst- bzw. Eilantrag stellen und so erstmal verhindern, dass die KM mit dem Kind wegzieht. Da sich das Verfahren über Monate hinziehen kann, wir getrennt sind, aber noch unter einem Dach leben,
bleibt doch gar nichts anderes übrig, als diese Situation so fortzuführen. Denn angenommen, sie würde sich auf Grund der Situation hier eine Wohnung nehmen müssen und das Kind mitnehmen,
bekommt sie doch automatisch das ABR. Also wäre das Verfahren hinfällig und außer Kraft, Nerven und Spesen nichts gewesen.

Du wirst, sofern nichts anderen beantragt wird, dsa GSR behalten, das ABR wird wohl, wenn ein Antrag vorliegt auf einen von beiden übertragen. Der Umgang und die Kosten werden dir obliegen, außer du kannst ein Gericht überzeugen ,das sich die KM an den Kosten beteiligen muß, da sie die Enternung geschaffen hat.

Meinst Du die Kosten, die beim Einhalten des Umgangsrechts entstehen (Anfahrt, Hotelzimmer, etc.)?
Ich habe ihr angeboten, sich hier eine Wohnung zu nehmen, bei deren Einrichtung, etc. ich sie tatkräftig unterstützen würde, um mich so gut und regelmäßig um unseren Sohn kümmern zu können.
Das schließt sie aber vehement aus! Sie würde definitiv diese Entfernung schaffen.

Vielen Dank
1 von 1000
 


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 02:22




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo 1von1000,

ich möchte Dich noch mehr bremsen als Tina und LBM. Du hast in Deinem Eingangsposting sehr realistisch die faktische und rechtliche Situation beschrieben. Willkommen im deutschen Familien-(Un-)recht. Aber so ist es. Das wird auch ein Amoklauf gegen Gerichte und Behörden nicht ändern. Das das ungerecht ist, darüber brauchen wir hier nicht reden.

Durch einen ABR-Antrag würdest Du wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren. So denken die Gerichte: wenn sich Eltern über den Aufenthalt des Kindes nicht einig werden, fehlt die Grundlage für die gemeinsame Sorge. Klingt unlogisch, ist aber so.

Du kannst und solltest Deine realistische Einschätzung der Lage also dazu nutzen, aus dem Absturz eine Bruchlandung zu machen. Also die Kommunikation mit der KM zu erhalten und zumindest in geringem Umfang den Umgang aufrecht zu halten.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 10:26
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

unglaublich, aber anscheinend wahr!
Ich glaube, es wird Zeit ein Schreiben an das Bundesministerium für Familie aufzusetzen.
Und dann wird noch an die jüngeren Generationen appeliert, Kinder in die Welt zu setzen. Der einzige Grund ist wahrscheinlich die Angst um die künftige Rentenkasse.

Zum Thema:
Darf ich fragen, woher ihr dieses ganze Wissen habt?
Habt ihr so etwas oder ähnliches erfahren müssen oder stecken gar berufliche Gründe dahinter?
Ich möchte mich noch mal bei euch für den Beistand bedanken.

Ich bin in den letzten Tagen alle Optionen und Eventualitäten durchgegangen. Leider auch die Tatsache, dass die KM mit dem Kind hier einfach heraus maschieren kann.

Es gibt klare Bestimmungen, was das Umgangsrecht angeht. Ich Netz habe ich Vorlagen gefunden. Leider finde ich keine Angaben über das Umgangsrecht bezüglich des Alters des Kindes.
Bevor ich sie ziehen lassen müsste, würde ich zumindest gerne ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufsetzen, das sie unterschreiben sollte:

- sie hat ohne mein Wissen eine Ummeldung eingeleitet
- ich bin absolut nicht einverstanden, dass sie unseren Sohn mitnimmt, der dazu noch 700 km weit entfernt lebt
- Besuchszeiten sollten festgehalten werden

Doch dazu fehlt mir eine Tabelle, aus der ich entnehmen kann, wie lange ich unseren Sohn sehen bzw. abholen darf.

Vielen Dank!
1 von 1000

P.S.: Ich stelle euch einen Link ein. Der hat mich echt umgehauen, scheint aber die Realität zu sein:
http://www.trennungsfaq.de/trennung.html


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 13:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 1 von 1000,

wenn Dein Kind 700km weit weg ist, brauchst Du keinen Umgang "nach Tabelle" sondern einen Umgang nach den vorhandenen Möglichkeiten. Also lange Wochenenden, regelmäßig das Kind im Urlaub zu Dir holen, usw.

Das durchzusetzen wird schwer genug, weil Ex argumentieren wird, das Kind sei ja zu klein für Übernachtungen außerhalb von zu Hause geschweigedenn für Urlaub.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 14:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den Link kennen wir zu Genüge und empfehlen ihn immer wieder Neulingen zu lesen.

Die meisten hier geben ihre Einschätzung aus eigenen Erfahrungen weiter und auch aus den jahrelangen Erfahrungen hier aus dem Forum.

Eine Tabelle wieviel Umgang dir und dem Kind in welchem Alter zusteht wirst du nirgends finden. Das ist gut und schlecht zugleich. Es gibt nur allg. Empfehlungen.

Je jünger das Kind desto häufiger, aber kürzer sollte der Umgang sein. Ab Grundschulalter ist die Empfehlung Alle 2 Wochen das WE von Fr. Nachmittag bis So Abend, sowie die hälftigen Schulferien und bei den hohen Feiertagen der jeweils 2. .

Bei einem Kind unter 3 Jahren wird z.B. empfohlen 2-3 mal die Woche für 2-3 Stunden. Damit siehst du dann schon das Problem. Bei einer Entfernung von 700 km ist das nicht zu bewerkstelligen. Würde es aber verpflichtend sein, dann würde dir gleich unterstellt, das du kein Interesse hast.

Das Schreiben kannst du dir sparen, die Ministerin ist auf dem Ohr taub. Schau mal bei Abgeordnetenwatch vorbei bzw. suche hier mal die Thread darüber 😉

Du kannst für deine holde Ex gerne eine Vereinbarung aufsetzen, sie muß sie weder unterschreiben, noch muß sie sich, wenn sie unterschreibt daran halten. Im übrigen würde ich persönlich zwar eine Umgangsverinbarung unterschreiben, abersicher kein Schriftstück, in dem ich zugebe ohne Zustimmung das Kind mitzunehmen. Trenn das eine vom anderen, dann hast du vielleicht ne Chance das sie wenigstens den Umgang unterschreibt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 14:07
(@jemmy)
Registriert

Hallo 1 von 1000

P.S.: Ich stelle euch einen Link ein. Der hat mich echt umgehauen, scheint aber die Realität zu sein:
http://www.trennungsfaq.de/trennung.html

Dieser Link gehört hier sozusagen zur Grundausbildung ! Trotzdem, danke  :thumbup:

In Anbetracht des Alters deines Kindes gehen die Chancen das ABR zu bekommen gegen null. Viel schlimmer aber ist, das die Wahrscheinlichkeit, das du es verlierst, wenn es eine gerichtliche Entscheidung gibt, sehr groß ist. Wenn die KM das ABR bekommt, hat sie für die Zukunft einen Freifahrtsschein und du später nicht einmal mehr die Möglichkeit, das Kind bei dir zu behalten, wenn es Umstände erfordern würden.

Diverse Regelungen schriftlich zu fixieren ist sicherlich eine gute Idee, hat aber keinerlei Rechtswirksamkeit. Im besten Falle kann es vor Gericht als Verhandlungsgrundlage vom Richter akzeptiert werden.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 14:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 1 von 1000000,
um das mal ins rechte Licht zu rücken.

Dein Plan, ans BMF zu schreiben ist gut, nur tue das bitte so öffentlich wie möglich.
Also nicht einfach nur an vdL, denn dann liest es ausser einer Referentin niemand.

Nutze die öffentlichen Plattformen wie www.abgeordnetenwatch.de (vdL ist dort allerdings nicht, da nicht in den Bundestag gewählt) oder "Direktzu".

Ausserdem lohnt es sich, an die Kandidaten deines Wahlkreises zu schreiben und sie zu fragen, wie sie zu diesem Problem stehen und was sie dagegen zu tun gedenken und warum du sie oder ihre Partei, angesichts dieser Misere wählen sollst.

Auch kannst du dich gerne mal unter den Sonnenschirm in der Fussgängerzone stellen und dir dort einen Luftballon abholen und den dort anwesenden Jungpolitikern sowie den möglichst zahlreich anwesenden anderen Wahlbürgern erklären, warum du ihre Partei m omentan auf keinen Fall wählen kannst, wo sie doch vor so einem himmelschreienden Elend die Augen verschließen.
Natürlich immer höflich und korrekt formuliert, damit du nicht als pöbelnder Radaubruder abgestempelt wirst.

Du solltest dir auch die Zeit nehmen, auf besonders feministische und vorurteilsbeladene Zeitungsartikel zu antworten um den Autoren und vor Allen den Lesern klar zu machen, dass es noch eine andere Seite der Medaille gibt als die ständig vorgezerrten männlichen Unterhaltsdrückeberger und Gewalttäter.
Das wird zwar nicht dazu führen, dass deine Probleme morgen weg sind, aber steter Tropfen höhlt den Stein.

Im Forum der, von dir verlinkten Trennungsfaq.de findest du auch oft Hinweise auf online-Zeitungsberichte, auf die man dann reagieren kann.

Im Übrigen beruht das Wissen hier fast ausschließlich auf selbstgemachten bitteren Erfahrungen der User.
Manchmal kommen sogar Juristen, die selbst betroffen sind hierher und holen sich hier Rat und wundern sich über die Zustände im Familienrecht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 14:21
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

@all:
Wirklich, einen recht herzlichen Dank für eure Beiträge! Ich finde das richtig klasse!
Wenn nicht alles so traurig wäre. Ich sitze vorm Rechner und fasse mir nur an den Kopf.
Man weiß nicht, ob man lachen oder heulen soll. Wahnsinn!

Das durchzusetzen wird schwer genug, weil Ex argumentieren wird, das Kind sei ja zu klein für Übernachtungen außerhalb von zu Hause geschweigedenn für Urlaub.

Ja, das hat sie schon vor einiger Zeit angebracht!

Bei einem Kind unter 3 Jahren wird z.B. empfohlen 2-3 mal die Woche für 2-3 Stunden. Damit siehst du dann schon das Problem. Bei einer Entfernung von 700 km ist das nicht zu bewerkstelligen. Würde es aber verpflichtend sein, dann würde dir gleich unterstellt, das du kein Interesse hast.

Paradoxon, die dritte!

Je jünger das Kind desto häufiger, aber kürzer sollte der Umgang sein. Ab Grundschulalter ist die Empfehlung Alle 2 Wochen das WE von Fr. Nachmittag bis So Abend, sowie die hälftigen Schulferien und bei den hohen Feiertagen der jeweils 2. .

Wären ja nur noch 5 Jahre! Wahnsinn! :knockout:

Du kannst für deine holde Ex gerne eine Vereinbarung aufsetzen, sie muß sie weder unterschreiben, noch muß sie sich, wenn sie unterschreibt daran halten. Im übrigen würde ich persönlich zwar eine Umgangsverinbarung unterschreiben, abersicher kein Schriftstück, in dem ich zugebe ohne Zustimmung das Kind mitzunehmen. Trenn das eine vom anderen, dann hast du vielleicht ne Chance das sie wenigstens den Umgang unterschreibt.

Ok, aber was soll ich hineinschreiben? Ein Mal im Quartal für 3 Stunden?

@Jemmy:
Ich werde höchstwahrscheinlich das ABR verlieren, wenn ich um meinen Sohn kämpfe und mir dazu noch ins Bein schiessen, was die Zukunft angeht!?
Ich kann ein Schreiben aufsetzen, dass sie unterzeichnen würde, es aber keinerlei Rechtswirksamkeit besitzt.

Das ist doch ein Witz und mehr als ernüchternd!

@Beppo:
Ich werde schreiben! Das verspreche ich!

Falls ich mit meinem Vorhaben kein Glück haben werde und mein Junge mich irgendwann fragen sollte, warum ich ihn habe gehen lassen oder ihn nicht besucht habe, werde ich ihm einen dicken Ordner vorlegen können!

gruß
1 von 1000


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin 1von1000,

Ich sitze vorm Rechner und fasse mir nur an den Kopf.
Man weiß nicht, ob man lachen oder heulen soll. Wahnsinn!

wenn man sich gedanklich einmal von dem Irrtum verabschiedet hat, dass es im deutschen Familienrecht einen Anspruch auf "Gerechtigkeit" gäbe, wird es leichter.

Falls ich mit meinem Vorhaben kein Glück haben werde und mein Junge mich irgendwann fragen sollte, warum ich ihn habe gehen lassen oder ihn nicht besucht habe, werde ich ihm einen dicken Ordner vorlegen können!

das wird ihn in 20 Jahren vermutlich genauso interessieren wie Du selbst wissen wolltest, warum Dein Opa damals bei der Wehrmacht war: Gar nicht. Dein Bestreben sollte daher nicht sein, irgendetwas, das Dein Sohn gar nicht anders kennt, irgendwann "rechtfertigen" zu können, sondern vielmehr, die Zeit bis dahin aktiv und positiv zu gestalten.

Schon mal daran gedacht, den eigenen Lebensmittelpunkt ebenfalls gen Süden zu verlegen und die unvermeidliche Distanz auf diese Weise zu verringern? (Nein: Jetzt bitte kein vorschnelles "Das geht auf keinen Fall!", sondern ein vernünftiges Abwägen ALLER Parameter). Wenn Du es darüber hinaus schaffen würdest, zu Deiner Ex ein vernünftiges, vorwurfsfreies Eltern-Verhältnis aufzubauen und zu pflegen, könnte für Euren Sohn eine Menge Positives dabei herauskommen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 15:16
(@1von1000)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

wenn man sich gedanklich einmal von dem Irrtum verabschiedet hat, dass es im deutschen Familienrecht einen Anspruch auf "Gerechtigkeit" gäbe, wird es leichter.

Klasse, dass man(n) sich in solchen Situationen und Rechtssprechungen damit abfinden muss!
Ansonsten eine ironisch sehr schön formulierte und treffende Aussage! 😉

das wird ihn in 20 Jahren vermutlich genauso interessieren wie Du selbst wissen wolltest, warum Dein Opa damals bei der Wehrmacht war: Gar nicht. Dein Bestreben sollte daher nicht sein, irgendetwas, das Dein Sohn gar nicht anders kennt, irgendwann "rechtfertigen" zu können, sondern vielmehr, die Zeit bis dahin aktiv und positiv zu gestalten.

So, wie es aussieht, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als alles so in Kauf nehmen zu müssen und die Zeit "bis dahin", wobei es sich um ca. zwei Jahrzehnte! handeln könnte, möglichst positiv zu gestalten.
Wenn er allerdings etwas von mir hat, wird er fragen!

Schon mal daran gedacht, den eigenen Lebensmittelpunkt ebenfalls gen Süden zu verlegen und die unvermeidliche Distanz auf diese Weise zu verringern? (Nein: Jetzt bitte kein vorschnelles "Das geht auf keinen Fall!", sondern ein vernünftiges Abwägen ALLER Parameter).

Das würde auf der anderen Seite nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Ich bin seit 8 Jahren selbstständig und habe mir in dieser Zeit mit "Blut und Schweiß" eine Menge erarbeitet.
Diese Existenz wirft man nicht auf Grund der Entscheidung einer Frau einfach weg!
Sicherlich wäre ich unserem Sohn näher, aber es bringt ihm auch nichts, wenn ich dort von vorne anfangen muss und nur am arbeiten bin oder gar schlimmsten Falls zum Sozialfall werde.
Die momentane Situation des Arbeitsmarktes spricht nicht gerade dagegen...
Zudem habe ich vor Ort ein Haus, das unterhalten werden muss.
Außerdem hoffe ich, dass er sich irgendwann mal hier austoben wird.

UND JETZT:
Ich war heute beim Einwohnermeldeamt und wollte unseren Sohn wieder hier anmelden.
Da wurde mir doch glatt gesagt, dass ich die Einwilligung der KM benötige.
Nachdem ich dies löblich entgegen genommen habe, fragte ich, wie es sein kann, dass sich die KM bei GSR ohne meine
Einwilligung in Nürnberg anmelden konnte. Nach einem holprigen Erklärungsversuch konnte ich nur ein Achselzucken und Worte,
wie "Wir machen das nicht so!" wahrnehmen.

Nach diesem Erlebnis, euren Ratschlägen und Aussagen und nicht zuletzt des Friedens wegen , habe ich mir den Weg zum Anwalt
bezüglich der Einforderung des ABRs gespart!!!

Ich finde es unglaublich, wie machtlos man(n) ist und habe immer wieder die Zeilen des Trennungsfaqs vor Augen.
Wenn eine KM sowieso machen kann, was sie will, wäre es treffender, Begriffe wie "the male Birthmachine" anstatt DER KINDESVATER aufzunehmen!

Gruß und Dank!
1 von 1000

 


Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 02:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hattest geschrieben, sie ist bereits mit ihm umgemeldet. Eine Rückmeldung durch dich dürfte somit ohne ihre Zustimmung fast unmöglich sein (auch wenn es im umgekehrten Fall einfach war).
Tina

Übrigens ich wette, das eine Mutter auf "deinem" Amt ein Kind auch hätte ummelden können. Du hast schlicht und einfach das falsche Geschlecht dafür.  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 09:44




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