Hallo!
Ich habe mal zwei Fragen.
Aus meiner ersten Ehe habe ich eine 11- jährige Tochter.
Ich lebte 4 Jahre(von 2001-2005) berufsbedingt in den USA. Meine Exfrau(Neue Eheschließung) bat mich, für nur "2" Monate Extrageld :exclams: für eine Krankenversicherung für das Kind zu überweisen bis sie wieder Erwerbstätig ist und eine eigene Krankenversicherung abschließen kann. Eine Aufnahme in die Familienversicherung des neuen Partners sei nicht möglich. Ohne murren wurde das Geld von mir im Juli-Aug.2005 überwiesen (2mal 60€)zusätzlich zum Kindesunterhalt. Alles auf freiwillige Basis.
Zurück im Lande kam jetzt der Anwaltsbrief 🙁
1. Zahlungen Ihrerseits für Krankenkasse wurden ohne Begründung eingestellt-.... sie sind der Weiterzahlung verpflichtet(Rückwirkend für das Jahr 2005)..... Klage wird vorbereitet bei nicht Zahlung.
Also KU+124 € Krankenversicherung(Jetzt soll ich alles alleine zahlen 😮 )
zusätzlich werde ich ab sofort verpflichtet zur Zahlung der "kieferorthopädischen Zahnbehandlung" mit 20 € im Monat!
Muss ich alles Zahlen??
Hat einer dieses Problem bereits gehabt, oder erlebt es gerade?
[Editiert am 9/4/2006 von Mark_Oh]
hm, meistens gibt es keine Probleme ein Stiefkind mitzuversichern.
Sofern du nicht soviel verdienst das du nicht mehr in die gesetzliche KK fällst, kannst du deine Kinder ja auch bei dir familienversichern. Das kostet dich dann keinen Cent.
zusätzlich werde ich ab sofort verpflichtet zur Zahlung der "kieferorthopädischen Zahnbehandlung" mit 20 € im Monat!
Das ist ja Sonderbedarf und wird unterschiedlich gehandhabt. Aber meist ist das ja auch eine Zahlung, die nach erfolgreicher BEhandlung von der KK zurückerstattet wird. Wenn du es zahlst. solltest du dir auch von der KK zusichern lassen, das die Rückerstattung an dich geht, da du die Leistung ja auch erbracht hast. Und wie immer dir Belege über diese Behandlung geben lassen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
vielen dank für die schnelle Antwort.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich Zeitsoldat bin und nur zu einem Bundeswehrarzt in Behandlung gehen darf.Eine Aufhnahme meiner Tochter ist also ausgeschlossen.
Mit der kieferorthopädischen Zahnbehandlung hast du recht, nach erfolgr. Behandlung werden die 20% zurückerstattet (80% übernimmt die Gesundheitskasse)
Gruß Mark
hallo,
wobei ich hier nicht verstehe, wieso du monatlich pauschal 20 € bezahlen sollst. die zahnärzte rechnen quartalsweise ab und bis auf den monat, indem die spange hergestellt und angepasst wird, kommst du auf ca. 20-40 € eigenanteil im quartal (je nach aufwand), die erste abrechnung ist entsprechend höher.
wenn du bereit sein solltest freiwillig zu bezahlen, würde ich das nur gegen vorlage der quartalsweisen rechnung des zahnarztes machen. ferner würde ich vorab klären, wie die erstattung an dich gewährleistet ist, wenn die ex z.b. versicherungsnehmer ist oder das kind freiwillig versichert ist. .
hintergrund ist der, daß auch ich die zahnarztrechnungen für meine tochter komplett alleine bezahlt habe. da aber die kinder über den vater versichert sind, wollte die zuständige KK eine bestätigung des vaters haben, daß ich alle beträge alleine bezahlt habe und daß auch an mich erstattet werden soll. hätte ich die nicht bekommen und gleichzeitig dem antrag auf erstattung beigelegt, wäre automatisch an den vater erstattet worden, eben weil er der versicherte ist. und das obwohl die rechnungen auf meinen namen ausgestellt waren, lt. aussage der KK hätte sie diese tatsache nicht interessiert.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Moin,
zur Zahlung der KK-Beiträge für dein Kind kannst du verpflichtet werden. Allerdings mindern diese Beiträge dein unterhaltsrelevantes Netto vor Berechnung des KU.
Ich verstehe allerdings nicht, warum die Ex keine Familienversicherung macht. In irgendeiner Weise, auch als Nicht-Erwerbstätige, muss sie ja KK-versichert sein.
Die Nachzahlung greift nicht, da deine Pflicht zur Zahlung nicht festgestellt wurde und du nicht in Verzug gesetzt wurdest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
als Soldat ist Dein Kind Beihilfeberechtigt. Erkundige Dich nach den Sätzen (ich hab sie nicht mehr im Hinterstübchen), es muss dann nur eine kleinere Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Ohne Belege würde ich allerdings auch nichts bezahlen. Erzählen können die viel!
Alles andere wurde schon geschrieben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
