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Freistellung Unterhalt Kind

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(@pastafrass)

Huhu,

mein 2. Anliegen
:

wenn man sich einigt sich gegenseitig für je ein Kind vom Unterhalt freizustellen und möchte das nach nem Jahr aber nicht mehr da das Kind des Partners jetzt eine Lehre hat....

Muss man das
-schriftlich widerufen
-reichte die Aufforderung Unterhalt zu zahlen
-ist es eh nichtig

- oder gilt die Freistellung weiterhin?

Thx

Zitat
Geschrieben : 13.01.2013 18:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde die Freistellung so formulieren:

...stellen wir uns gegenseitig von der Zahlung von Kindesunterhalt frei. Diese gegenseitige Freistellung gilt (Aufzählung)...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 18:30
(@pastafrass)

Huhu Deep

es wurde vor Gericht besprochen:

Man zahle sich wechselseitig keinen Unterhalt. Nun setzte der Anwalt des Ex Mannes auf das man sich nix zahlt ohne Zeit+Grund.
Meine Frau ( bin der Stiefvater) will nun aber Unterhalt da das Kind beim Kindesvater 18 wird und der bei uns wohnende Sohn 16. Somit ist die zu erwartende Summe ein ganz andere.

Der Anwalt pocht nun auf die Freistellung.

Der Richter sagte damals: Sobald einer gegen Unterhalt fordert wäre die Vereinbarung nichtig.

Hmm, nun will ich wissen was dran ist... Hat sich meine Frau über den Tisch ziehen lassen oder kann sie jetzt Unterhalt fordern ( fürs Kind)...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 19:29
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Hier nur einige Fragen:
Wieso fällt für den 18 jährigen nun kein Unterhalt mehr an?
Wieso weiss man nicht, dass ein Kind 18 wird?
Wieso sollten Vereinbarungen nur dann gültig sein, wenn sie einem nutzen?
Und wieso regelt Deine Frau Ihre Angelegenheiten nicht selber?
Ich finde die Absicht, einen Unterhaltsverzicht abzuschließen mit der Absicht, ihn später zu brechen, ziemlich fragwürdig. Und sich als Mann da einzumischen und sowas auch noch zu unterstützen auch!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 19:49
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Da das Ganze schriftlich festgehalten wurde, stelle doch bitte den Text ein!

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 20:35
(@pastafrass)

huhu

text folgt

nun der 18 Jährige bekommt eine Ausbildungsvergütung und wohnt kostenlos beim Vater. Desweiteren gab es Gründe weswegen kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss ( polizeilich längere Geschichte).

Warum soll es verwerflich sein wenn man sich gegenseitig selbe Summen schuldet eine Art Vergleich zu schließen? Nun ist die Sachlage ja anders? und warum darf ich mich nicht drum kümmern wenn ich für den Vater quasi zahlen muss? möchte gern 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 20:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie klappt denn der Umgang?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 20:50
(@pastafrass)

Beppo:

kein Umgang

der Vater verzichtet auf das Sorgerecht die Mutter übernahm es dankend

Für den Sohn der beim Vater lebt: geteiltes Sorgerecht, Sohn wünscht keinen Kontakt zur Mutter

Nun die gewünschten Texte:

Gesprochen wurde alles im Sorgerechtsstreit vor Gericht. Der RA des Vaters schreibt:

" Im rahmen der Verhandlung wurde vereinbart das ab dem Zeitpunkt. ab dem der... beim Kindesvater wohnt , wechselseitig kein unterhalt gezahlt wird. Das bedeudet das der KV für den Sohn ( bei Mutter) keinen Unterhalt zahlt . Sie im gegenzug f den Sohn beim KV . Sie haben sich wechselseitig von der Unterhaltsverpflichtung insoweit im Innenverhältnis freigestellt..."

Sie ignorierte den Brief und schrieb den KV sinngemäß:

Hallo KV,
die Vereinbarung das wir wechselseitig keinen Unterhalt zahlen wurde am... Gerichtstermin... vereinbart und ist ab... gültig.

Lg

So nun meine Frage :

Gilt sowas überhaupt und kann man das für die Zukunft widerrufen zumal die Grundlage ja entfallen ist denn der Sohn der beim KV lebt hat bedarf keines Unterhalts und wurde auch nicht gefordert.
Oder gilt zeitlebens das Sie keinen Kindesunterhalt bekommt?

Thx

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 21:42
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

gar kein Umgang? Warum das denn nicht?

Pastafrass, ich finde es übrigends befremdlich, dass Du für Deine Stiefkinder hier nachfragst und die KM keinen Ton hier sagt.
Ich würde diese Überlegungen (ich sehe mehrere Posts hier von dir, bei denen es um Unterhalt Grundbesitz und co geht, die nur den KV und die KM betreffen) lieber mit der KM besprechen, die ja auch Umgang und Sorge für die Kinder wahrnimmt.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 21:53
(@pastafrass)

:rofl2:Zwergnase sei gegrüßt

nicht jeder hat soviel Zeit wie ich 😉 geh doch von aus das ich die Mutter vertrete :yltype:

Was ich noch anmerken muss: Die Mutter hat nie einen Vertrag zum Verzicht unterschrieben.

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 21:55




(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Wenn ich eine Zweitfrau hier auffordere, dass sich doch bitte der KV selber hier meldet, weil es einfacher ist  (warum kein Umgang besteht, hast du mir nicht beatwortet), dann stelle ich doch die gleichen Ansprüche an eine KM.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ich noch anmerken muss: Die Mutter hat nie einen Vertrag zum Verzicht unterschrieben.

Wer hat denn sonst diese Vereinbarung getroffen?
Ich finde es, ehrlich gesagt, auch etwas befremdlich wie sehr du dich dafür engagierst, die Vereinbarung deiner Frau zu hintertreiben und das obwohl die Parteien offenbar niemals die Absicht hatten, diese einseitig aufzukündigen.
Jedenfalls haben die beiden Eltern offenbar keinerlei Ausstiegsklauseln, Befristungen oder sonstige Bedingungen für die Gültigkeit vorgesehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:00
(@pastafrass)

ach mönnsch

Kv möchte das Sorgerecht für den 16 nicht . Es ist ihm zuviel "Aufwand" . Und da es ständig Knatsch gab hat die Mutter das Alleinige.

Für den  18 jährigen: Es gab ein Gerichtsverfahren und der Sohn hat ausgesagt das er keinen Kontakt zur Mutter wünscht.

Das muss reichen, oder?

Lg

* Im Übrigen ist es doch egal wer hier was einstellt, ich könnte es auch als Mutter formulieren :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:06
(@pastafrass)

Die Freistellung wurde mündlich vor Gericht besprochen aber nie formell bestätigt. Es bestand unserseits die Absicht keinen Unterhalt hin+her zu überweisen zumal der Kindesvater sich stets arm gerechnet hat.

Nun ist die Sachlage aber die das nur noch einseitig Unterhaltsansprüche bestehen. Man wäre ja dumm nun zu verzichten, sry

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:08
(@pastafrass)

Huhu

vielleicht drücke ich mich auch unklar aus

es geht nicht um die Vergangenheit sonder der Unterhalt soll ab jetzt gefordert werden. Solche  Freistellung muss man doch auch widerufen ( o.ä) können?

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:16
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Da wir hier über einen Minimalbetrag reden, ist die Frage eben ob ich als KM nicht verzichte.
Besonders nicht in stressigen situationen. Was hat denn der Sohn gesagt genau? und wie lief der Umgang vor der Gerichtsverhandlung.
Die Frage ist doch auch, ob ich dem KV die "Munition" in die Hand geben will: "Ja für mich hat Mama ja nie gezahlt, aber jetzt wo ich 18 bin darf Papa auch noch für die anderen zahlen und das obwohl ich ja auch noch hier wohne"

DAS wäre es mir nicht wert wenn ich nicht muss
aber Pastafrass in solchen Gedankengängen hast DU keine Aktien drin, weil es nicht deine Baustelle ist und nach den ganzen anderen Posts von dir, habe ich eher den eindruck, dass es dir darum geht, dass der KV nun endlich sein Haus verkaufen und zahlen soll, damit ihr mehr in der Gemeinschaftskasse habt. Das Haus über dass du geredet hast, wohnt da noch der älteste Sohn mit drin?

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:25
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Freistellung wurde mündlich vor Gericht besprochen aber nie formell bestätigt. Es bestand unserseits die Absicht keinen Unterhalt hin+her zu überweisen

Nun ist die Sachlage aber die das nur noch einseitig Unterhaltsansprüche bestehen. Man wäre ja dumm nun zu verzichten, sry

Also ehrlich und genau da schwillt mir der Kamm. Diese, in meinen Augen und wie ich es verstanden habe nicht durch Notwendigkeit begründet, überflüssige Forderung nach Unterhalt, fördert nicht nur in deiner Situation den Disput sondern auch in allen anderen Fällen. Man nutzt den anderen und die gegebene Situation immer aus.

Bleib einfach bei dem Verzeicht.

gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:32
(@pastafrass)

@mama

und wenn es mein Anliegen wäre , dann wäre es höchst legitim denn ich komme für ein fremdes Kind auf, dessen Vater mich ständig vor Gericht schleppt und verliert

@loge

und mir schwillt der Kamm bei Eltern die faul mit ihrem Arsch zu Hause sitzen und nicht ihre Kinder versorgen und sich auch nicht kümmern. Da hilft Verhütung lernt man mit 14 ..... und ist vielen Vätern nahe zu legen.

Es geht hier um das Recht. Hab ich ein Kind hab ich Unterhalt zu leisten und basta.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht hier um das Recht. Hab ich ein Kind hab ich Unterhalt zu leisten und basta.

Das zu entscheiden steht dir nicht zu.

denn ich komme für ein fremdes Kind auf, dessen Vater mich ständig vor Gericht schleppt und verliert

Dann zahle doch einfach nicht für dieses fremde Kind.
Das wiederum kannst du ganz alleine entscheiden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 23:26
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Pastafrass
Schau genau aus diesem Grund würde ich da lieber der KM schreiben, oder kannst du diese Gedankengänge von mir nachvollziehen?

Nach der Aussage deines letzten Posts bin ich raus, die KM bekommt gerne noch Antworten von mir, aber Du nicht mehr. Deine Abneigung und deinen Nerv über den KV auf dem Rücken der kinder Auszutragen finde ich genauso daneben wie es daneben ist wenns hier irgendwelche Zweitfrauen machen.
Es geht DIR darum dem KV eins reinzuwürgen
Umgang findet eh nicht statt, und er zerrt dich (?), wenn doch wohl eher die KM, vor Gericht, insofern ist jeglicher Kollateralschaden ok?
Nein, danke

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 23:39




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