Nun kam sie letzte Woche auf mich zu (wir wohnen in der gemeinsamen Wohnung "getrennt" von Tisch und Bett) und meinte anstatt den von der RAin "falsch" berechneten 8xx EUR, soll ich ihr einfach 400 EUR bezahlen, dass wäre ok für sie. Die Vorgeschichte befindet sich in diesem Thread (kein in Verzug setzen des Anwalts, benötigt dringend Nachweis für Lebensunterhalt für Weitergewährung des Aufenthalttitels) http://www.vatersein.de/Forum-topic-24481.html
Meine Frage geht das einfach so oder muss das irgendwie mit Brief und Siegel beglaubigt werden. Könnte sie trotzdem weiterreichende Ansprüche geltend machen, auch wenn sie im Moment darauf verzichtet?
Könnt ihr mir noch einen Tipp zum Unterhaltsanspruch geben
2.214 EUR netto
davon kann ich 5% Aufwendungen abziehen
dann 4% für Altersvorsorge
dann den Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle (oder werden da die Süddeutsche Leitlinien genommen)
danach könnten eventuelle Tilgungskosten abgesetzt werden (Darlehen für Lebensunterhalt/Mietzahlung aus 09/10 380 EUR sowie PKW 200 EUR?)
vom Restbetrag dürfen nochmals 10% abgezogen werden
was dann rauskommt wird durch 2 geteilt?
danach bleibt die Differenz zum Selbstbehalt übrig (1050 oder 950 EUR, da bin ich mir nicht schlüssig, da mich die Tilgung unter 1.500 EUR drücken würde, dann wäre der Selbstbehalt bei 950 EUR oder wird da einfach die Einstufung vom oberen Netto genommen)
Hi
Welche Lohnsteuerklasse liegt Deinem Netto zugrunde und beabsichtigt Deine "Demnächst ExFrau" (DEF), selber arbeiten zu gehen? Dein reines Gefühl hilft bei der Beantwortung angesichts der Umstände mehr als Gewissheit. Ich frage deshalb, um eine sofortige Steuerklassenänderung verhement oder weniger nachdrücklich Dir zu raten. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich glaub das Netto von der RAin stimmt gar nicht, die ging von
2.250 EUR brutto im Januar aus bei Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag
2.770 EUR brutto ab Februar (neuer Arbeitgeber) + 13.Monatsgehalt zuzüglich 33,75 EUR Fahrtkostenpauschale/Monate
Meint ihr dass ich noch auf 4 wechseln zum 1.5., wenn sich meine Frau schon seit März getrennt hat oder wird das als mißbräuchlich angesehen?
Wenn du getrennt lebend bist, wechselst du in Steuerklasse 1
In Steuerklasse 1 kann ich erst im Folgejahr nach der Trennung wechseln. Klasse 4 und 1 ist allerdings dasselbe vom Steuerabzug her betrachtet.
Moin
Wenn verheiratet, ist die StKl.4 auch genau richtig, wenn nicht bereits dauernd getrennt lebend über das gesamte Kalenderjahr. Der steuerrechtliche Veranlagegungszeitraum befindet über das gesamte Kalenderjahr. D.h., ein Tag im neuen Jahr reicht aus, um die SKl.4 zu wählen, ansonsten gilt die StKl.1. Der Zeitpunkt der Trennung ist also - bezogen auf das Kalenderjahr - ausschlaggebend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mir geht's momentan weniger welche Steuerklasse die richtige ist (1 oder 4), da ich ja als Steuerfachwirt arbeite, kenn ich das bereits.
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn ich jetzt wüßte, ob es geht, wenn meine Frau sich mit mir auf einen Betrag x (400 EUR) schriftlich einigen oder ob ich besser fahren würde, wenn ich auf meine berücksichtigungsfähige Schulden beharre und zusätzlich auf Steuerklasse 4 wechsle (ab Mai). Oder gibt's da Probleme, weil sich dann eine Steuererstattung im Jahr 2013 ergeben wird, wenn meine Frau nur geringfügig verdienen würde etc.?
Moin docfeelgood,
Du schreibst, Ihr würdet "getrennt von Tisch und Bett leben". Für die Frage, ob Du bereits unterhaltspflichtig bist, geht es jedoch um die Frage, ob auch Eure Kassen bereits getrennt sind. Kauft jeder von Euch für sich selbst ein? Bezahlt Deine DEF einen Teil der Miete, der Neben- und anderer Kosten? Ansonsten brauchst Du Dir die UH-Frage noch gar nicht zu stellen; ganz egal, was irgendwelche Anwälte ausrechnen. Die werden Ihre Berechnungen nämlich sowieso ganz schnell nach oben korrigieren, wenn die Kassentrennung erst einmal stattgefunden hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Seit 1.3.2012 sind die Kassen auch getrennt, ich zahlte bis jetzt nur den Mindestunterhalt für meinen Sohn, da das Schreiben der Anwältin laut meinen Berechnungen sowieso überhöht war. Ich kann den Unterhalt für Ihn dann ja nachzahlen, wenn mal alles endgültig ist, war meine Antwort, da die Anwältin mich mit Ihrem Schreiben nicht in Verzug gesetzt hatte (Sollte eine Trennung meinerseits stattfinden, zahlen sie folgenden Unterhalt.... stand in dem Brief, Trennung erfolgte jedoch von meiner Frau aus).
Für meine Frau zahle ich noch keinen Unterhalt, heißt dass nun, die Anwältin kann direkt vor Gericht ziehen um den Unterhalt einzuklagen oder muss sie mich erst korrekterweise in Verzug setzen ?
und wie krieg ich meine Frau dazu, dass Sie den Wechsel der Steuerklassen unterschreibt, bringt ihr ja nur Nachteile, da sie jetzt noch nicht arbeitet und ab Mai ist unser Kleiner im Kindergarten, da wird wohl erst nur 400 EUR-Minijob drin sein (ohne oder nur geringer Steuerabzug).
Das mit dem 400 Euro-Job versteh ich nicht, weil sie normalerweise dann genauso gut 20 Stunden angemeldet arbeiten könnte, wo sich eine Steuerersparnis schon bemerkbar machen würde? Das wäre der normale Weg zurück ins Berufsleben und auch ein Argument für nen Steuerklassenwechsel 🙂
Würde ich natürlich auch gern wollen, dass sie mit 20 Stunden startet 🙂 Allerdings spricht da noch das dürftige Deutsch dagegen und ihr Argument, dass unser Sohn ja nur von ca 8 - 12 im Kindergarten ist und dann 2x von 14 - 16 Uhr. Dazu müssen noch die Wegezeit meiner Frau gerechnet werden, da sie kein Auto hat, braucht sie nochmals knapp 15-20 Minuten um die 2 Kilometer zum Kindergarten zu laufen.
Moin
... da das Schreiben der Anwältin laut meinen Berechnungen sowieso überhöht war. ... da die Anwältin mich mit Ihrem Schreiben nicht in Verzug gesetzt hatte
Irrtum. Die Geltendmachung von UH für >Name< reicht völlig aus, um wirksam in Verzug gesetzt zu werden. Es wurde UH gefordert - das ist automatisch eine Inverzug-Setzung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Docfeelgood,
mit ca. 2.800 EUR brutto und 13 Monatsgehältern dürftest Du bei ca. 2.150 EUR netto (Stkl. 3) landen.
Überschlagsrechnung auf Basis süddtsch. Leitlinien (ohne Berücksichtigung Schulden, da PKW mit 5%-Pauschale abgedeckt und sonstige Schulden Ermessenssache sind):
2.150 EUR
./. 110 EUR (AV 4% vom Brutto – Achtung: Nur wenn tatsächlich geleistet)
./. 107 EUR (pauschal 5% vom Netto, so Du höhere Kosten hast, kannst Du ggf. diese ansetzen)
--------------
1.933 EUR (Basis für KU)
./. 257 EUR (KU: 3. Einkommensgruppe / 1. Altersstufe – 349 EUR abzgl. 92 EUR KG, keine Umgruppierung, da zwei Unterhaltsberechtigte)
--------------
1.676 EUR (Basis für TU)
Bedarf TU: 1.676 EUR ./. 168 EUR (Erwerbsbonus) / 2 = 754 EUR
Da Dein Selbstbehalt ggü. KM bei 1.050 EUR liegt, ergibt die Kontrollberechnung ein TU-Maximum von 626 EUR.
Meine Meinung:
Eine schriftliche Einigung auf 400 EUR TU gibt Dir keine 100%ige Sicherheit für etwaige Unterhaltsnachforderungen.
Dennoch würde ich auf Basis der Gesamtsituation – zumindest solange Ihr in der gemeinsamen Wohnung wohnt - darauf eingehen,
weil die gemeinsame Wohnung - ebenso wie die Ankündigung der Arbeitsaufnahme (zu der sie im Trennungsjahr nicht verpflichtet ist) -
durchaus ein Argument gegen eine Nachforderung darstellen.
Hinsichtlich KU solltest Du Dich nicht zu einer Titulierung der 3. Einkommensstufe hinreißen lassen, da diese Berechnungen noch auf Stkl. 3 beruhen.
Besten Gruß
United
Vielen Dank, United!
Eine Frage zu den Altersvorsorgebeträgen:
Sind da auch normale Lebens-/Renten-/Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeint oder nur Riesterrente und betriebliche Altersvorsorgemaßnahmen (Pensionskasse, Direktversicherungen)?
Der Selbstbehalt gegenüber der KM bleibt immer bei 1.050 EUR solange ich erwerbstätig bin oder ist er auch abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen (unter 1.500 EUR - 950 EUR wie bei der Düsseldorfer Tabelle?)
Meine Frau hat zumindest angekündigt, dass sie Unterhalt einklagen will (habe nun mal 225 EUR überwiesen lt. Berechnung nach Berücksichtigung meiner Schulden und einem Selbstbehalt von 950 EUR)... würde dort dann der komplette Unterhalt tituliert, also festgeschrieben bis zur Scheidung oder kann ich dort schon beantragen, dass ihr Unterhalt und der vom Kind nur bis 31.12.2012 gültig ist und danach vom neuen Netto nach Steuerklasse 1 berechnet wird?
Was würde mit dem Unterhalt passieren, wenn mir mein Chef die Kiga-Beiträge steuerfrei über die Lohnabrechnung bezahlt (ab Mai möglich, ca. 100 EUR/Monat). Diese Kosten muss ja in der Regel der zum Unterhalt Zahlende begleichen. Würde im Gegenzug der TU meiner Frau dann auch um 100 EUR ansteigen und ich hätte gar nichts von der Erstattung meines Chefs?
Wie verhalte ich mich, wenn meine Frau dann in ein paar Wochen zu arbeiten beginnt. In der Regel wird ja ihr Einkommen von der Basis für TU abgezogen und danach wird die bereinigte Basis durch 2 geteilt. Da muss ich dann von Ihr die Unterlagen anfordern und eine neue Berechnung durchführen oder muss dass dann alles über den Anwalt laufen?
Moin Docfeelgood,
[...] muss das dann alles über den Anwalt laufen?
Außer der Scheidung selbst (und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich) muss nichts über einen Anwalt laufen ... wenn man sich einig ist, kann man ebenso gut zum Notar gehen und Dinge wie Unterhalt, Zugewinn und Umgang schriftlich fixieren lassen und im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung klären, das spart ne Menge Knatter, funktioniert aber nur, wenn nicht einer nur das möchte, "was ihm/ihr" zusteht.
Sind da auch normale Lebens-/Renten-/Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeint [...]?
Private LV und RV definitiv ja, BU wird in der Regel auch anerkannt.
Der Selbstbehalt gegenüber der KM bleibt immer bei 1.050 EUR [...]?
Ja.
Meine Frau hat zumindest angekündigt, dass sie Unterhalt einklagen will [...]
TU für Deine DEF und KU für Euer Kind sind zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände.
Entweder man einigt sich außergerichtlich auf Zeitschiene und Beträge, oder man einigt sich vor Gericht auf Zeitschiene und Beträge oder ein Richter entscheidet über Zeitschiene und Beträge.
Da das Glaskugelgucken Magiern vorbehalten sein sollte, kann diese Frage schwerlich von einem Normalsterblichen beantwortet werden ...
Da Ihr im gleichen Haushalt lebt, stellt sich aber derzeit noch die Frage, wer denn eigentlich Euer Kind versorgt (Betreuung / Essen) ...
Bevor es auf eine Klage zum Kindesunterhalt kommt, kann dieser durch eine Titulierung Deinerseits (z.B. kostenfrei beim JA) als unstrittig gestellt werden.
Theoretisch kann das JA einen Titel ausstellen, der bis Jahresende Einkommensgruppe x vorsieht und ab Jahresbeginn Einkommensgruppe x-1. Ob sie´s praktisch auch tun, hängt vom Sachbearbeiter ab (ggf. kann aber auch das von einem Notar gegen geringe Gebühr gemacht werden).
Was würde mit dem Unterhalt passieren, wenn mir mein Chef die Kiga-Beiträge steuerfrei über die Lohnabrechnung bezahlt (ab Mai möglich, ca. 100 EUR/Monat). [...] und ich hätte gar nichts von der Erstattung meines Chefs?
Heißt das, Dein Chef würde diese Kosten zusätzlich zum Gehalt zahlen ? Dann würde sich an Deinem Netto nichts ändern und der Vorteil läge bei Madame, weil TU derzeit am Selbstbehalt gekappt würde (d.h. Du zahlst die 100 EUR an Madame anstatt an die KiTa).
Sobald KM aber selbst Kohle verdient und der Halbteilungsgrundsatz zum Tragen kommt, profitiert Ihr beide.
Besten Gruß
United
Moin,
ändert die Steuerklassen auf 4/4, damit
a) sich für sie das Arbeiten lohnt
b) sie sieht, was sie spätestens ab 2013 sowieso erwartet (Auswirkungen sind auf KU UND TU gegeben)
c) es keinen Stress gibt mit dem Schaden bei verweigerter Zusammenveranlagung bzw. wenn diese erst erstritten werden muss.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ändert die Steuerklassen auf 4/4, damit
a) sich für sie das Arbeiten lohnt
b) sie sieht, was sie spätestens ab 2013 sowieso erwartet (Auswirkungen sind auf KU UND TU gegeben)
c) es keinen Stress gibt mit dem Schaden bei verweigerter Zusammenveranlagung bzw. wenn diese erst erstritten werden muss.LG LBM
Tja, würde ich gerne, leider brauch ich für einen Steuerklassenwechsel die Zustimmung/Unterschrift meiner Frau... und die will sie mir erst geben wenn ich den "korrekten" Unterhalt gebe (min. 400 EUR), Ihre Anwältin hatte ja 873 EUR TU + 273 EUR KU berechnet.
Meine Frau weiß allerdings mittlerweile genau über die Darlehen Bescheid, benötigt allerdings zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts einen gewissen Betrag (für die Ausländerbehörde), sollte dem Staat nicht gleich zur Last fallen, ansonsten sieht es mau aus mit Aufenthaltstitel -> Betrag für Alleinerziehende liegt bei etwas über 1.100 EUR (incl. Wohngeld)!
Bei Steuerklasse 1 wäre Ihr TU bei ca. 345 EUR anstatt den jetzt hier berechneten 626 EUR (ohne Berücksichtigung von Tilgungsleistungen in Höhe von 580 EUR).
Moin Docfeelgood,
Außer der Scheidung selbst (und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich) muss nichts über einen Anwalt laufen ... wenn man sich einig ist, kann man ebenso gut zum Notar gehen und Dinge wie Unterhalt, Zugewinn und Umgang schriftlich fixieren lassen und im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung klären, das spart ne Menge Knatter, funktioniert aber nur, wenn nicht einer nur das möchte, "was ihm/ihr" zusteht.
Hat heute wieder angekündigt, dass sie nur mit 400 EUR zufrieden ist und die Sache zum RA vorlegen will, wenn ich die 225 nicht noch auf die 400 EUR aufstocke.
TU für Deine DEF und KU für Euer Kind sind zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände.
Entweder man einigt sich außergerichtlich auf Zeitschiene und Beträge, oder man einigt sich vor Gericht auf Zeitschiene und Beträge oder ein Richter entscheidet über Zeitschiene und Beträge.
Da das Glaskugelgucken Magiern vorbehalten sein sollte, kann diese Frage schwerlich von einem Normalsterblichen beantwortet werden ...
Wenn der Richter nicht möchte, dass meine Frau auf ALG II angewiesen ist (oder nur minimal), wird er wohl meine Tilgungsleistungen nicht anerkennen...
Da Ihr im gleichen Haushalt lebt, stellt sich aber derzeit noch die Frage, wer denn eigentlich Euer Kind versorgt (Betreuung / Essen) ...
Das zahlt meine Frau mit dem KU, den sie von mir derzeit bekommt (225 KU + 184 Kindergeld). Ich arbeite Vollzeit, sie arbeitet zumindest jetzt noch nicht, will evtl. ab Mai für ein paar Stunden arbeiten wenn der Kleine in den Kiga geht (allerdings nicht sicher). Würde allerdings gerne versuchen, dass ich über eine Fremdbetreuung nach dem Kiga das "Sorgerecht" für meinen Sohn bekomme.
Bevor es auf eine Klage zum Kindesunterhalt kommt, kann dieser durch eine Titulierung Deinerseits (z.B. kostenfrei beim JA) als unstrittig gestellt werden.
Theoretisch kann das JA einen Titel ausstellen, der bis Jahresende Einkommensgruppe x vorsieht und ab Jahresbeginn Einkommensgruppe x-1. Ob sie´s praktisch auch tun, hängt vom Sachbearbeiter ab (ggf. kann aber auch das von einem Notar gegen geringe Gebühr gemacht werden).
Muss beim Notar auch meine Frau mit unterschreiben, wie stellt der Notar den "richtigen" Unterhaltsanspruch für 2012/2013 fest (mit/ohne Tilgungsleistung)?
Heißt das, Dein Chef würde diese Kosten zusätzlich zum Gehalt zahlen ? Dann würde sich an Deinem Netto nichts ändern und der Vorteil läge bei Madame, weil TU derzeit am Selbstbehalt gekappt würde (d.h. Du zahlst die 100 EUR an Madame anstatt an die KiTa).
KitaKosten würden als Zuschuss zusätzlich gezahlt werden, allerdings nicht wieder beim Netto abgezogen, da ich den Beitrag selbst zahlen muss. Somit finde ich, dass ich den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen werde, nur dass meine Frau mehr Geld hat und ich gleich wenig auf meinem Konto habe wie mit Zuschuss :thumbdown:
Sobald KM aber selbst Kohle verdient und der Halbteilungsgrundsatz zum Tragen kommt, profitiert Ihr beide.
Da kann ich's mir dann überlegen, ob ich den Zuschuss in Anspruch nehme...
Moin Docfeelgood,
Du sprichst von "getrennten Kassen", zahlst derzeit aber lediglich Mindest-KU.
Wer zahlt denn Miete, was isst Deine Frau ?
Ich kenne mich mit Ausländerrecht nicht sonderlich aus, aber kann mir nur schwerlich vorstellen, dass ihr bei fehlender Aufenthaltsgenehmigung tatsächlich eine sofortige Abschiebung (mit Kind) droht (wobei sich dann die Frage stellt, ob es das wäre, was Du willst).
Hat heute wieder angekündigt, dass sie nur mit 400 EUR zufrieden ist und die Sache zum RA vorlegen will, wenn ich die 225 nicht noch auf die 400 EUR aufstocke.
Nun ja, erpressen lassen sollte man sich nicht ... auf der anderen Seite lässt sich auch auf Deiner Seite nicht wirklich erkennen, dass Du an einer einvernehmlichen Lösung tatsächlich interessiert bist:
Somit finde ich, dass ich den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen werde, nur dass meine Frau mehr Geld hat
Diese Einstellung ist nicht wirklich anders einzustufen als die Ablehnung seitens DEF hinsichtlich Steuerklassenwechsel ...
Wenn der Richter nicht möchte, dass meine Frau auf ALG II angewiesen ist (oder nur minimal), wird er wohl meine Tilgungsleistungen nicht anerkennen...
Die Negierung von Unterhaltszahlungen zu Lasten der Allgemeinheit stehen nicht nur dem Interesse eines Richters entgegen, sondern auch dem Interesse der Allgemeinheit.
(hierbei sei angemerkt, dass jegliche "interne" Einigung Eurerseits als nichtig anzusehen ist, sobald Madame irgendwelche Sozialtöpfe anzapfen möchte)
Muss beim Notar auch meine Frau mit unterschreiben, wie stellt der Notar den "richtigen" Unterhaltsanspruch für 2012/2013 fest (mit/ohne Tilgungsleistung)?
Da es sich um eine einseitige Verpflichtung handelt, muss Deine Frau dem nicht zustimmen. Der Notar rechnet nicht, sondern schreibt das, was Du ihm sagst (deshalb auch "nur" Schreibgebühr).
Würde allerdings gerne versuchen, dass ich über eine Fremdbetreuung nach dem Kiga das "Sorgerecht" für meinen Sohn bekomme.
Ihr habt derzeit "Gemeinsames Sorgerecht" (?).
Anhaltspunkte, dass die alleinige Sorge auf Deiner Seite dem Kindeswohl beser dienlich wäre, sehe ich nicht. Insofern solltest Du hieran keinen Gedanken verschwenden.
Die Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil des Sorgerechts) auf Dich zu übertragen, sind aufgrund der bis dato seitens Frau sichergestellten Betreuung (Kontinuität) als gegen Null tendierend einzuschätzen ...
... und nein, die Argumentation "sie ist eine schlechte Mutter" hilft Dir nicht weiter, sondern fördert eher das Gegenteil.
Besten Gruß
United