Barcas Sichtweise, dass KM doch eigentlich jederzeit ihre Erwerbstätigkeit auf Vollzeit ausdehnen könnte und er andererseits mit einer Vollzeittätigkeit überfordert ist, ist ein wenig inkonsistent ...
@United
Das hast du aber eher in meine Aussage hineininterpretiert. Zur Schilderung der Gesamtsituation habe ich lediglich angeführt, dass meine Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, welche sie unproblematisch in eine Vollzeitbeschäftigung umwandeln kann. Denn nicht jeder Arbeitnehmer hat ja die Möglichkeit dazu.
Hinsichtlich des Betreuungsaufwandes macht hier für mich der Einzelfall den Unterschied, daher möchte ich hier widersprechen.
Ich denke, dass 3 Arbeitstage in der Woche, wovon 2 Tage in Telearbeit durchgeführt werden, bessere Betreuungsmöglichkeiten bieten, als mein Schichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdienst. Aber wie dem auch sei .... aufgrund der geschilderten Konsequenz ist diese Möglichkeit keine Alternative.
Gruß
Bacra
Moin Barca,
durch den Verkauf des Hauses blieb Betrag -X übrig, der hälftig aufgeteilt wurde.
Ich hoffe, ihr habt bei der Gelegenheit auch gleich das Thema "Zugewinnausgleich" notariell erledigt. Wenn nicht könnte es ein Problem geben, wenn du den Betrag aus dem Hausverkauf anlegst und deine Frau ihren Anteil bis zur Zustellung des Scheidungsantrags verbraucht. Mit etwas Pech zahlst du dann von deinem verbliebenen Geld nochmal die Hälfte an deine Frau.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin,
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der TU durch mich gezahlt werden ? Bis zum Ablauf des Trennungsjahres im Januar 2015 oder bis zur rechtskräftigen Scheidung ?
Grundsätzlich nennt sich der Unterhalt an die Ex bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung "Trennungsunterhalt".
Da nach einem Jahr Trennung unter Umständen aber eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von ihr erwartet werden kann, könnten sich bereits nach Ablauf des Trennungsjahres Änderungen (oder der Wegfall) ergeben.
Im Zweifelsfall unterliegt dieses dem Billgkeitsermessen eines Richters (Einzelfallentscheidung).
Selbiges gilt für den Nachehelichen Unterhalt.
Es läßt sich nicht pauschal sagen, dass mit der Scheidung kein Unterhalt mehr fällig ist (da sie bei unterstellter Vollzeittätigkeit aber in etwa dasselbe verdient wie Du ist das durchaus denkbar).
Eine weitere Frage stellt sich mir .... meine Frau ist 7 Jahre älter als ich. Zu welchem Zeitpunkt fällt der Versorgungsausgleich an ?
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung erledigt.
Seit 2009 gilt die "interne Teilung", d.h. die abzugebenden Versorgungsansprüche werden dem jeweils anderen Geschiedenen beim Versorgungsträger gutgeschrieben.
Gruß
United
Moin Bacra,
Aufstockungsunterhalt habe ich noch nie gehört .... werde ich mal googeln.
HIER entlang.
Mit rechtskräftiger Scheidung werden doch .... wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstanden habe .... keine Unterhaltszahlungen für meine Frau mehr bestehen, oder ?
das ist in dieser Schlichtheit sicher nicht zutreffend; nach der Scheidung heisst das Ding nur anders: nachehelicher Unterhalt (wozu unter anderem auch der o. a. Aufstockungsunterhalt gehören kann). Ob, in welcher Höhe und für wie lange er ausgeurteilt wird, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab; allen voran sind dabei die so genannten "ehebedingten Nachteile" zu nennen. Das Ganze ist immer eine Einzelfallentscheidung. Und auch hier zum dritten Mal meine Empfehlung: Ihr solltet WIRKLICH versuchen, die zu klärenden Fragen aussergerichtlich in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären, die beim Scheidungstermin nur noch vorgelegt und abgenickt wird.
Eine weitere Frage stellt sich mir .... meine Frau ist 7 Jahre älter als ich. Zu welchem Zeitpunkt fällt der Versorgungsausgleich an ? Wenn sie in Rente geht, oder muss ich diesen erst zahlen, wenn ich in Rente gehe ?
der findet ebenfalls zum Zeitpunkt der Scheidung statt. Vereinfacht ausgedrückt bekommt Deine Frau die Hälfte der Differenz zwischen ihren und Deinen Rentenpunkten gutgeschrieben. Darauf kann üblicherweise auch nicht verzichtet werden. Würde Deine DEF vor Erreichen des Rentenalters versterben, wären die Punkte einfach weg.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
nur kurz dazu:
Würde Deine DEF vor Erreichen des Rentenalters versterben, wären die Punkte einfach weg.
Nö. Es gibt - zumindest was die gesetzl. Rentenpunkte betrifft - eine "Anpassungsregelung" die dann auf Antrag greift. Dann erfolgt keine Rentenkürzung. Die Broschüre zum Versorgungsausgleich vom rentenversicherungsträger www.deutsche-rentenversicherung.de ist hilfreich 😉
Auch weise ich an dieser Stelle gern darauf hin, dass du jetzt schon eine "Kontenklärung" beantragen solltest, dann geht zumindest dein Part bei der Versorgungsausgleichsberechnung schneller.
Zu der ursprünglichen Problematik stimme ich mit @brille überein: eine außergerichtliche, einvernehmliche Klärung der Finanzen jenseits von Düsseldorfer Tabellen, Gerichtsurteilen oder "das steht mir zu", sondern gemeinsam am Tisch unter Berücksichtigung eurer persönlichen Lebensumstände wäre besser. Allerdings geht das meist nur ohne Anwälte. Und eine Berechnung der Szenarien sollte jede Seite gemacht haben, um sich irgendwo in der Mitte zu treffen. Wichtig ist hier nicht jede Cent, sondern eine "gefühlte Gerechtigkeit". Also muss sie erst mal von dem Trip runter kommen, dich unter die Brücke schicken zu wollen :exclam:
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
Nö. Es gibt - zumindest was die gesetzl. Rentenpunkte betrifft - eine "Anpassungsregelung" die dann auf Antrag greift. Dann erfolgt keine Rentenkürzung.
da kennst Du als Sozialfachfrau Dich mit den aktuellen Regelungen garantiert besser aus als ich. Ich kenne die Kiste mit "wenn die Frau stirbt, kriegt man die abgetretenen Rentenpunkte trotzdem nicht zurück" zumindest noch aus jüngerer Vergangenheit. Aber wenn das mittlerweile geändert wurde: Umso besser.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.