Frau bekommt Trennu...
 
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Frau bekommt Trennungsunterhalt .... ich Kindesunterhalt

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(@bacra1202)
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Hallo Zusammen ....

als alleinerziehender Vater bin ich auf dieses Forum gestossen und erhoffe mir einige Ratschläge von Euch.

Leider habe ich aktuell den Eindruck, als ob meine Anwältin meine Anliegen nur oberflächlich behandelt und die Einstellung "jetzt sein sie mal nicht kleinlich, sie sind schließlich der Mann" besitzt.

Meine Frage sieht wie folgt aus:

Meine Frau und ich leben seit Anfang des Jahres getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 15 Jahren.
Leider hat meine Frau unsere Tochter stark in die von mir veranlasste Trennung einbezogen. Neben einer Vielzahl von Unwahrheiten verlangte sie von ihr sich deutlich von mir zu distanzieren und den Kontakt abzubrechen.
Da unsere Tochter gottlob dazu erzogen wurde, selbständig zu denken und Dinge auch zu hinterfragen, lebt sie nunmehr seit 4 Monaten bei mir.

Durch meine Ehefrau wurde Trennungsunterhalt beantragt, welchen ich natürlich regelmäßig zahle.
Bei der Berechnung des Kindesunterhalt wurden durch ihre Anwältin das bereinigt Nettoeinkommen meiner Frau (1650 Euro) als Bezugsgrundlage für die Düsseldorfer Tabelle genommen.

Mir stellt sich nunmehr die Frage, ob die 520 Euro Trennungsunterhalt, welche ich meiner Frau zahle, nicht ebenfalls zu ihrem Einkommen hinzugerechnet werden müsste, so dass als Berechnungsgrundlage für den KU meiner Tochter nicht 1650 Euro, sondern 2170 Euro Anwendung finden müssten.

Liebe Grüße,

Bacra

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Bei wem hat sie das denn beantragt und von wem wurde das so entschieden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 11:35
(@Inselreif)

Wurde denn bei der Einkommensbereinigung zur Berechnung des Trennungsunterhalts der von ihr gezahlte Kindesunterhalt abgezogen?

Selbst wenn man den TU als fiktives Einkommen werten könnte (was ich nicht sehe) - sie zahlt bei einer solchen Neuberechnung am Ende 20 Euro mehr KU und Du erheblich mehr TU. Keine gute Idee, dieses Fass zu öffnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 11:43
(@bacra1202)
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Ihre Forderungen nach TU lagen noch etwas höher. Den o.g. Betrag hat meine Anwältin berechnet und mir geraten diesen zu zahlen.

Ich habe allerdings vergessen zu schreiben, dass wir insgesamt 2 Kinder haben. Unser 13-jähriger Sohn lebt bei meiner Frau.
Für meinen Sohn zahle ich monatlich 398 Euro KU.

Meine Frau geht einer Teilzeitbeschäftigung nach (kann, da Beamtin aber jederzeit wieder Vollzeit arbeiten).
Ich bin Vollzeitbeschäftigt und werde auch weiterhin Vollzeit arbeiten gehen.

Unterm Strich hat sie monatlich mehr Geld zur Verfügung als ich, obwohl beu jedem ein Kind lebt und sie nur Teilzeit arbeitet ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 11:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbst wenn man den TU als fiktives Einkommen werten könnte (was ich nicht sehe) - sie zahlt bei einer solchen Neuberechnung am Ende 20 Euro mehr

Warum nicht?
Und wieso fiktiv?

Es ist eine Ersatzleistung für fehlendes eigenes Einkommen. Also so ähnlich wie Krankengeld oder ALG1.

Wieso sollte das nicht zählen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 11:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liefere doch mal konkrete Zahlen, dann kann man auch etwas konkretes antworten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 11:50
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Der KU für unsere Tochter wurde von ihrem Einkommen zur Berechnung des TU bereits abgezogen.
Daher sehe ich nicht, dass ich mich bei der Addition des TU zum Einkommen meiner Frau als Berechnungsgrundlage für den KU für meine Tochter verschlechtern würde.

Letztendlich hat sie noch ein um 520 Euro höhres Einkommen, welches in der Berechnung des KU keine Berücksichtigung findet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 11:57
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Meine Zahlen:

Bereinigtes durchschnittliches monatl. Einkommen:    2946 Euro
Kindesunterhalt Sohn                                                          -398 Euro

Für den TU wurden zu Grunde gelegt:                                2548 Euro

Zahlne meiner Frau:

Bereinigtes durchschnittliches monatl Einkommen:      1712 Euro
Kindesunterhalt Tochter                                                    - 356 Euro

Für den TU wurden zu Grunde gelegt:                              1356 Euro

Berechnjng TU

          2548
        -1356
--------------
          1191 Euro

Hiervon gerundet 3/7 sind 511 Euro TU, die ich zahle.

Ich will mich mit einer Frau auch nicht um 20 Euro streiten.
Aber sie verweigert mir auch die Weiterleitung des Kindergeldes für die letzten Monate, da ich meine Tochter erst im letzten Monat umgemeldet habe.
Es gäbe da viel aufzuzählen.  Ich habe für die ersten Monate z.B. keinen KU gefordert. Ihre Forderungen hinsichtlich des TU für diesen Zeitraum, sehen aber so aus, als ob sie TU gezahlt hätte. Sie nutzt da wirklich jede Möglichkeit. Ich zahle, was ich zahlen muss. Aber ich möchte nicht mehr zahlen, als ich muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 12:14
(@Inselreif)

Warum nicht?

Weil der TU nachrangig zum KU ist. Erst wird der KU berechnet, dann der TU. Der von ihm gezahlte TU wird ja auch nicht vor Berechnung seines KU abgezogen. Ansonsten bekommen wir ein fettes Henne-Ei-Problem.

Ich kann Deine Argumentation gut nachvollziehen, neige aber, gefühlsmässig, trotzdem zur Ablehnung. Eine Einkommensersatzleistung ist es nicht, da mit dem TU (nicht nachehelicher Unterhalt) lediglich ein eheprägender Einkommensunterschied ausgeglichen und nicht weggefallenes eigenes Einkommen ersetzt wird.
Die Leitlinien sonst  schweigen sich zu diesem Thema leider aus. Der Fall dürfte auch nicht sehr oft vorkommen. Entscheidend wird sein, ob es diese Baustelle wert ist, darum zu streiten. Und das ist es für die eine Stufe DT nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 12:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Entscheidend wird sein, ob es diese Baustelle wert ist, darum zu streiten. Und das ist es für die eine Stufe DT nicht.

Das sehe ich genauso ...

Ein echtes Henne-Ei-Problem ist es m.E. zwar nicht, weil es sich trotz der Wechselwirkung recht schnell ausrechnen lässt (20 EUR mehr KU hiesse: 20 x 3/7 mehr TU). Das ist aber definitiv nicht streitenswert.

Ich habe für die ersten Monate z.B. keinen KU gefordert.

In Fällen, in denen TU/EU gezahlt wird, neige ich auch eher dazu, keinen KU zu fordern (sondern diesen bei der TU-Berechnung als durch den Pflichtigen zu deckenden Barbedarf auf Seiten TU-Pflichtigen abzuziehen). Das ist eine Baustelle weniger (und ohne Berücksichtigung von Steueraspekten ein Nullsummenspiel).

@bacra:

Unterm Strich hat sie monatlich mehr Geld zur Verfügung als ich, obwohl beu jedem ein Kind lebt und sie nur Teilzeit arbeitet ....

Wie kommst Du zu diesem Ergebnis ?

Ihre Forderungen hinsichtlich des TU für diesen Zeitraum, sehen aber so aus, als ob sie TU gezahlt hätte.

Entscheidend dafür, was jemand rückwirkend zu zahlen hat, ist nicht das, was jemand anders fordert, sondern wird in der Regel auf Basis der tatsächlichen Geldflüsse ermittelt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 12:47




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bacra,

Ich will mich mit einer Frau auch nicht um 20 Euro streiten.
Aber sie verweigert mir auch die Weiterleitung des Kindergeldes für die letzten Monate, da ich meine Tochter erst im letzten Monat umgemeldet habe.

naja, bislang gibt es keinen Unterhaltstitel und kein Gerichtsurteil, sondern nur Anwaltsgeplänkel. Warum ziehst Du das zu Unrecht einbehaltene Kindergeld nicht einfach von Deinen TU-Zahlungen ab und vermerkst das entsprechend auf dem Überweisungsträger?

Es gäbe da viel aufzuzählen.  Ich habe für die ersten Monate z.B. keinen KU gefordert. Ihre Forderungen hinsichtlich des TU für diesen Zeitraum, sehen aber so aus, als ob sie TU gezahlt hätte. Sie nutzt da wirklich jede Möglichkeit.

sagen wir mal vorsichtig: In dieser Situation ist sich jeder selbst der Nächste; ein halbes Jahr nach der Trennung hat keiner von Euch das Bedürfnis, unendlich fair zum anderen zu sein. Das ist zumindest menschlich verständlich.

Wenn Ihr clever seid, sucht Ihr Euch demnächst einen Mediator, klärt mit seiner Hilfe die ausstehenden Fragen, giesst sie in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung und seid mit etwas Glück Anfang 2015 geschieden. Spart allen Beteiligten viel Zeit, Geld und Nerven.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 12:49
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Die Auswirkungen sind unterm Strich minimal und da die Anwältin meiner Frau - in Alice Schwarzer-Manier auf dem Niveau der Bildzeitung - nur auf Konfliktkurs ist, muss man sich tatsächlich die Frage stellen, ob es den ganzen vermutlichen Wirbel wert ist.

Meine Frau hat angedeutet die Scheidung so lange wie möglich hinauszuzögern, um mich größtmöglich finanziell zu belasten.
Die genau Formulierung war "Ich gebe erst dann Ruhe, wenn du unter der Brücke endest."
Finanziell waren ganz gut aufgestellt und durch den Verkauf des Hauses blieb Betrag -X übrig, der hälftig aufgeteilt wurde.

Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, könnte ich für die Dauer eines Jahres von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung wechseln.
Ich habe diesen Gedanken zunächst verworfen, bemerke jedoch zusehens, dass die Gesamtsituation doch Kapazitäten gekostet hat und als nunmehr alleinerziehender Vater zuweilen doch einfach Zeit fehlt.

Sollte ich in Teilzeit gehen, so wäre dies natürlich einkommensmindern. Meine Tochter ist 15 Jahre, sie wird im September 16.
Würden in diesem Fall die Unterhaltsansprüche meiner Frau meinen neuen Einkommensverhältnissen angepasst ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 12:59
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

@United

Du hast recht ... mir bleiben gut 100 Euro mehr. Aber im Verhältnis meiner Vollzeitbeschäftigung zu ihrer Teilzeitbeschäftigung fühlt sich das schon als kleines Minus an 😉

Mediation etc. wurde von mir mehrfach angeboten. Wurde leider alles abgelehnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 13:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Meine Frau geht einer Teilzeitbeschäftigung nach (kann, da Beamtin aber jederzeit wieder Vollzeit arbeiten).

vs.

[...] und als nunmehr alleinerziehender Vater zuweilen doch einfach Zeit fehlt.

Merkst selber, oder ?

Würden in diesem Fall die Unterhaltsansprüche meiner Frau meinen neuen Einkommensverhältnissen angepasst ?

Das Wechseln in Teilzeit mit dem Betreuungsbedarf einer 15jährigen zu begründen, wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unterhaltsrechtlich vorwerfbar ausgelegt.
Antwort ist also: Nein (heißt: es würde fiktiv Dein Vollzeit-EK angesetzt).

Möchte an dieser Stelle aber durchaus kundtun, dass ich den Betreuungsbedarf der bei mir lebenden pubertierenden Katastrophe (gleiches Alter) durchaus höher ansetzen würde als bei meiner Jüngsten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 13:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Auswirkungen sind unterm Strich minimal und da die Anwältin meiner Frau - in Alice Schwarzer-Manier auf dem Niveau der Bildzeitung - nur auf Konfliktkurs ist, muss man sich tatsächlich die Frage stellen, ob es den ganzen vermutlichen Wirbel wert ist.

die Frage ist falsch gestellt; richtig lautet sie: Ob Du den ganzen Wirbel mitmachst. Und das entscheidest Du selbst.

Meine Frau hat angedeutet die Scheidung so lange wie möglich hinauszuzögern, um mich größtmöglich finanziell zu belasten.
Die genau Formulierung war "Ich gebe erst dann Ruhe, wenn du unter der Brücke endest."

das ist nicht ungewöhnlich. Deshalb schrieb ich ja, dass die Situation ein halbes Jahr nach der Trennung nicht unbedingt auf grösstmögliche Fairness ausgelegt ist. Du kannst aber mal einen Test machen: Ist Deiner DEF klar, dass und wieviel sie Eure Scheidung kosten wird? Manche der Damen glauben nämlich (und ihre Anwälte lassen sie gerne lange in diesem Glauben), dass Scheidungen von den Ehemännern oder der Allgemeinheit bezahlt würden. Wenn sie erst einmal realisiert hat, dass auf sie selbst möglicherweise tausende von Euros an Anwaltskosten zukommen, wird sie möglicherweise verhandlungsbereiter.

Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, könnte ich für die Dauer eines Jahres von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung wechseln.
Ich habe diesen Gedanken zunächst verworfen, bemerke jedoch zusehens, dass die Gesamtsituation doch Kapazitäten gekostet hat und als nunmehr alleinerziehender Vater zuweilen doch einfach Zeit fehlt.

Sollte ich in Teilzeit gehen, so wäre dies natürlich einkommensmindern. Meine Tochter ist 15 Jahre, sie wird im September 16.
Würden in diesem Fall die Unterhaltsansprüche meiner Frau meinen neuen Einkommensverhältnissen angepasst ?

das hätte weder auf den zu zahlenden KU noch auf den TU mindernde Wirkung; die Bemessungsgrundlage ist Dein eheliches Einkommen. Insofern würdest Du Dich mit einer mutwilligen Einkommensreduzierung ins eigene Fleisch schneiden: Das Geld fehlt dann nicht Deiner DEF und Deinem Sohn, sondern Dir und Deiner Tochter.

Aber ganz ehrlich: Was gibt es bei einer knapp 16-Jährigen noch zu "betreuen"? Töchting kann sich im Gegenteil aktiv an Eurer Haushaltsführung beteiligen; die Bedienung von Waschmaschine und Staubsauger und die Mithilfe bei Einkäufen sind kein Geheimwissen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 13:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@United, dieses Missverhältnis ist aber im Moment nicht heilbar.
Erst mit der Scheidung, bzw. 1 Jahr nach der Trennung, kann man sie auch nötigen, Ganztags zu arbeiten oder zumindest so bewerten, als wenn sie es täte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Erst mit der Scheidung, bzw. 1 Jahr nach der Trennung, kann man sie auch nötigen, Ganztags zu arbeiten oder zumindest so bewerten, als wenn sie es täte.

naja, die Dame hat laut Auskunft des TO ein bereinigtes Netto von 1.650 EUR im Monat plus einen nicht bekannten Sparstrumpf aus dem Verkauf des ehegemeinschaftlichen Hauses. Das haben anderswo 4-köpfige Familien nicht. Vielen Menschen genügt ein solches Teilzeit-Einkommen und das damit verbundene Mehr an Freizeit.

Wie lange im Zweifelsfall auch nach der Scheidung noch Aufstockungsunterhalt bezahlt werden muss und ob nach einem Jahr ein etwas höherer KU für das beim TO lebende Kind bei Gericht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit auslöst, wird er sehen; viel mehr als 20 EUR im Monat pro Mehreinkommen von 400 EUR kommt bekanntlich nicht dabei heraus. Und dass die Ex Aufstockungsunterhalt "mitnimmt", wenn sich die Gelegenheit bietet, kann man ihr menschlich kaum verübeln; auch Arbeitnehmer lehnen keine tarifliche Gehaltserhöhung ab mit der Begründung "Lass mal stecken, Chef, Du brauchst die Kohle nötiger als ich!"

Deshalb rate ich bekanntlich immer zu einvernehmlichen und aussergerichtlichen Lösungen: Geht schneller, ist billiger, und man bekommt früher das "normale" Leben zurück.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 14:15
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@United, dieses Missverhältnis ist aber im Moment nicht heilbar.
Erst mit der Scheidung, bzw. 1 Jahr nach der Trennung, kann man sie auch nötigen, Ganztags zu arbeiten oder zumindest so bewerten, als wenn sie es täte.

@Beppo:
Was ich damit sagen wollte (etwas überspitzt):
Barcas Sichtweise, dass KM doch eigentlich jederzeit ihre Erwerbstätigkeit auf Vollzeit ausdehnen könnte und er andererseits mit einer Vollzeittätigkeit überfordert ist, ist ein wenig inkonsistent ...

Das von Dir Geschriebene ist selbstverständlich richtig.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 14:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, es bedeutet eben nur, dass er zur Zeit an beiden Stellschrauben nicht drehen kann.
Weder seine Arbeitszeit nach unten, noch ihre rauf.
Umso wichtiger, dass bei bzw. nach der Scheidung nicht schleifen zu lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 14:20
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der TU durch mich gezahlt werden ? Bis zum Ablauf des Trennungsjahres im Januar 2015 oder bis zur rechtskräftigen Scheidung ?

Meine Anwältin sagt, dass erst einen Monat zuvor .... also im Dezember 2014 der Scheidungsantrag gestellt werden kann und man dann ca. 6 - 10 Monate rechnen muss, bis der Scheidungstermin stattfindet.

Aufstockungsunterhalt habe ich noch nie gehört .... werde ich mal googeln.

Mit rechtskräftiger Scheidung werden doch .... wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstanden habe .... keine Unterhaltszahlungen für meine Frau mehr bestehen, oder ?

Eine weitere Frage stellt sich mir .... meine Frau ist 7 Jahre älter als ich. Zu welchem Zeitpunkt fällt der Versorgungsausgleich an ? Wenn sie in Rente geht, oder muss ich diesen erst zahlen, wenn ich in Rente gehe ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 14:38




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