Ich habe bereits eine Anfrage bei der Rentenversicherung gemacht, wie hoch die Witwen- bzw. Weisenrente für meine Ehefrau bzw. Kinder wird... wenn ich in diesem Jahr sterben soll! Bis jetzt übrigens keine Antwort. Die haben es wahrscheinlich als schlechten Witz verstanden... 😉
Hallo noxin,
Ist es überhaupt legal, dass dem Unterhaltspflichtigen weniger als Selbstbehalt 1080€ übrig bleibt??? 1079€ ist doch Pfändungsfreibetrag, man darf nicht mehr wegnehmen... Dachte ich zumindest.
Bitte nicht die "üblichen" Regeln für Pfändungen mit dem Unterhaltsrecht durcheinanderbringen. Kindesunterhalt ist vorrangig vor allem anderen, die Pfändungstabellen gelten insofern nicht:
Die Pfändungstabelle berücksichtigt hierbei auch angemessene Unterhaltspflichten, d.h., der Pfändungsfreibetrag ist bei unverheirateten Personen ohne Kinder geringer als bei bestehenden Unterhaltszahlungspflichten. Wenn allerdings wegen einer dieser Unterhaltspflichten selbst gepfändet wird, gelten die gesetzlichen Freigrenzen nicht. Stattdessen ist dann vom Gericht im Einzelfall ein angemessener Freibetrag, der unterhalb der Tabelle liegt, anzusetzen (§ 850d ZPO).
Im übrigen hat Susi dir inzwischen bereits geschrieben, wie der Hase läuft: Der Familienrichter mauschelt so lange an den Zahlen, Daten und Fakten herum, bis dir auf dem Papier dein Selbstbehalt verbleibt und du somit den "Mindestunterhalt" zahlen kannst; nur hat das mit deiner Realität herzlich wenig zu tun.
Und verabschiede dich bitte von der Illusion, dass Deutschland ein Rechtsstaat wäre - die Bundesrepublik ist längst zu einer Bananenrepublik verkommen (und das gilt insbesondere, aber keineswegs ausschließlich in Bezug auf das Familienrecht).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
OK, verstehe. Was ich momentan weiß, meine Frau ist ab und zu bei ihrer RA und sammelt irgendwelche Unterlagen... Ich vermute sie bereitet den Titel vor. Wenn dieser Tag kommt, wie viel Zeit habe ich zu reagieren bzw. wie schnell muss ich ihn unterschreiben? Oder ist er auch ohne meine Unterschrift sofort gültig?
Wenn es ein dynamischer Titel und ohne Begrenzung bis zum 18en Lebensjahr ist , was soll ich dann tun?
Servus Noxin!
Wenn es ein dynamischer Titel und ohne Begrenzung bis zum 18en Lebensjahr ist , was soll ich dann tun?
Euer gemeinsames Kind hat ein Recht auf einen dynamischen Titel, damit sind die altersmäßigen Anpassungen "automatisiert".
Auf eine Begrenzung bis zum 18. Geburtstag würde ich auf jeden Fall bestehen, weil ab diesem Zeitpunkt die Karten unterhaltstechnisch neu gemischt werden (KM ist dann auch unterhaltspflichtig).
Wenn Dir der Inhalt des von KM (und deren Gehilfen) erarbeiteten Titels nicht gefällt, kannst Du auch zum Notar Deines Vertrauens gehen und das titulieren, was DU für richtig hältst; im Zweifelsfall wird dann über das Delta gestritten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
DU lässt dem den Titel erstellen, nicht die KM, nicht das JA, nicht der RA. Du kannst den Titel beim JA erstellen lassen oder bei einem Notar. Das JA mag den Anschein vermitteln, dass Du zahlen musst, was sie Dir vorlegen, dem ist aber nicht so.
Zwar wird das JA Dich dazu auffordern einen Titel erstellen zu lassen, es ist aber immer Deine Entscheidung, wie Marco schon geschrieben hat. Das Kind hat einen Anspruch auf einen dynamischen Titel, deshalb ist das unstrittig.
Die Begrenzung auf den 18. Geburtstag gibt es in den JA-Fomularen nicht, die müsstest Du entweder ergänzen lassen oder selber draufschreiben. Das kann Probleme machen, da es mittlerweile auch Entscheidungen gibt, dass ein Titel unbefristet sein muss.
Es ist aber auf alle Fälle einen Versuch wert die Begrenzung hineinzubringen und sei es durch einen notariellen Titel.
Wir haben Dir hier mehr oder weniger schon vorgerechnet, dass mehr als der Mindestunterhalt nicht drin ist. Die Frage wäre trotzdem ob das JA und die KM akzeptiert, dass Du als Mangelfall etwas weniger zahlst und titulierst. Das könnte dann im Mangelfall auch ein statischer Titel sein. Das ist aber kein Selbstläufer.
Wichtig ist, dass Du zumindest den UHV oder das, was Du als angemessen ansiehst, erst einmal zahlst, wenn die richtige Höhe des KU feststeht, dann kann diese tituliert werden und Du musst die Differenz nachzahlen.
Egal ob der Titel befristet ist oder nicht mit 18 erlischt weder die Unterhaltsfplicht noch kann die KM weiter aus dem Titel vollstrecken lassen, das kann dann nur noch das Kind. Ist der Titel unbefristet, dann musst Du allerdings frühzeitig tätig werden und dafür sorgen, dass der Titel angepasst/geändert wird.
Prinzipiell entstehen Änderungen, wenn das Kind eigenes Geld verdient, nicht mehr zu Hause wohnt oder eben 18 wird.
Bei Dir ist die richtige Höhe des KU aber das allerwichtigste.
VG Susi
Bei Dir ist die richtige Höhe des KU aber das allerwichtigste.
I'll do my very best!
Die Unterlagen an das Jobcenter habe ich gestern weggeschickt, keine Ahnung was jetzt kommt und wie JC berechnet... 😓
Wenn man einen Titel hat, egal dynamisch oder statisch und dann irgendwann mal im Leben nicht mehr oder teilweise leistungsfähig wird, z.B. durch die Arbeitslosigkeit oder Krankheit, laufen dann einem die Schulden zusammen?
Bei Dir ist die richtige Höhe des KU aber das allerwichtigste.
Um diese Sache unter Kontrolle zu bringen, muss ich tatsächlich in den nächsten Tagen die Steuerklasse auf 4 wechseln.
Muss ich vor diesem Vorhaben das JA und JC informieren?
Kann meine Frau die Änderung der Steuerklasse ablehnen, obwohl sie dadurch sofort profitiert, durch mehr Netto pro Monat?
Muss ich vor diesem Vorhaben das JA und JC informieren?
Ich hab zwar keinerlei praktische Erfahrung, aber das ich vor einem SK Wechsel das Jugendamt oder das Jobcenter (der Ex) informieren müsste, halte ich schon für sehr gewagt. :puzz:
Kann meine Frau die Änderung der Steuerklasse ablehnen, obwohl sie dadurch sofort profitiert, durch mehr Netto pro Monat?
Und wenn schon...
... dann ist sie schön blöd (ich würde erst mal netto nehmen, als weniger netto haben)
... und dann kannst Du aber guten Gewissens eine Unterhaltsberechung auf SK4 durchführen
... und schön Dein aktuelles Mehrnetto beiseite legen, wer weiß schon, wann es jmd haben will
toto
Ich hab zwar keinerlei praktische Erfahrung, aber das ich vor einem SK Wechsel das Jugendamt oder das Jobcenter (der Ex) informieren müsste, halte ich schon für sehr gewagt. puzzled
Ich meine, wenn ich umgekehrt mache, dann habe ich weniger netto und die wollen dann nach alter Berechnung kassieren.
Ich meine, wenn ich umgekehrt mache, dann habe ich weniger netto und die wollen dann nach alter Berechnung kassieren.
Dagegen musst Du Dich dann wehren! Wenn es so kommt. Und es nicht unwahrscheinlich, dass sie es versuchen - egal, ob du die SK geändert hast.
Aber es doch einfacher, wenn Du sagen kannst "schaut, wie wenig mir in SK4 verbleiben" als wenn Du sagen musst "derzeit hab ich zwar noch mehr netto, das wird aber weniger, wenn ich denn irgendwann mal af SK4 gewechselt habe"
totio
Dagegen musst Du Dich dann wehren! Wenn es so kommt. Und es nicht unwahrscheinlich, dass sie es versuchen - egal, ob du die SK geändert hast.
Aber es doch einfacher, wenn Du sagen kannst "schaut, wie wenig mir in SK4 verbleiben" als wenn Du sagen musst "derzeit hab ich zwar noch mehr netto, das wird aber weniger, wenn ich denn irgendwann mal af SK4 gewechselt habe"
In muss das Formular von meiner Frau unterschreiben lassen... Und für diesen Zweck muss ich es an die Kanzlei der RA meiner Frau absenden... Ich kommuniziere mit ihr durch diese Kanzlei. Und dann kann ihr die RA etwas empfehlen, was man in so einer Situation einer armen Frau empfehlen kann...
Hat jemand eine Ahnung, was ein(e) RA in so einem Fall empfehlen könnte, um mir Schaden anzurichten?
Macht es Sinn, da FA zu kontaktieren und sich beraten zu lassen?
Moin,
Und für diesen Zweck muss ich es an die Kanzlei der RA meiner Frau absenden.
Giobt es hierzu eine verbindliche Vereinbarung, irgendetwas rechtlich bindendes, das Dich zu diesem Weg verpflichtet? Wenn nein, dann schickst Du es an die Ex. Leitest du es über deren RA, kann dies als Beauftrung durch Dich verstanden werden und der RA schickt Dir noch 'ne Rechnung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Giobt es hierzu eine verbindliche Vereinbarung, irgendetwas rechtlich bindendes, das Dich zu diesem Weg verpflichtet? Wenn nein, dann schickst Du es an die Ex. Leitest du es über deren RA, kann dies als Beauftrung durch Dich verstanden werden und der RA schickt Dir noch 'ne Rechnung.
2-3 Tage nach dem Verschwinden meiner Frau kam eine Vollmacht von ihrer RA. In diesem Dokument steht ich soll zukünftig meine Frau ausschließlich über die Kanzlei kontaktieren. Deswegen schreibe ich so gerne die Briefe an die RA. Es ist auch ein bisschen Nostalgie dabei. 😉
Wenn ich das Formular direkt versende oder beim nächsten Treffen über die Kinder abgebe, dann läuft meine Frau sowieso zur RA. Sie wird fragen, ob sie das machen soll oder nicht und da kann die RA auch was empfehlen. Ich habe etwas über die st. Veranlagung gehört und diesen Punkt möchte ich mit FA klären. Im Moment haben wir Zusammenveranlagung.