Fragen zum Unterhal...
 
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Fragen zum Unterhalt

 
(@eborie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben,
ich habe mich hier angemeldet, da in meinem Leben auf einmal sehr viele Ereignisse zusammengekommen sind, und ich mir gerade keinen anderen Rat mehr weiß.
Ich erläutere kurz die Sachlage. Ich habe eine Tochter (17, Schülerin) die nun seit 3 Wochen bei mir lebt. Ihre Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Ich selber bin durch Krankheit in Hartz 4 abgerutscht, die Mutter lebt in sehr guten finanziellen Verhältnissen. Die Kommunikation zwischen der Mutter meiner Tochter und mir riß abrubt ab, nachdem ich ihr mitteilten, dass ich auf Grund meiner geringen Einkünfte keinen Unterhalt mehr zahlen könne. Meine Tochter möchte vorerst bei mir bleiben, auch ihre Mutter ist soweit damit einverstanden, für zunächst 2-3 Monate. Meine Tochter hat ihren bisherigen Wohnsitz ca. 35 km von mir entfernt. Auf Grund dessen ist ihr Schulweg natürlich sehr lang, und ich habe Aufwendungen für einen Monatsfahrkarte von ca. 70 Euro zu tragen. Wie man sich vorstellen kann, ist dies alles mit Hartz 4 sehr schwer zu stemmen.
Nun meine Fragen: Die Mutter meiner Tochter zahlt (bisher) keinen Unterhalt an mich und erhält weiterhin das Kindergeld für unsere Tochter. Ich habe bisher kein aufstockendes Hartz 4 beantragt, da ich davon ausgehe, dass meine Tochter bei mir gemeldet sein muss um dieses zu tun. Weiß da jemand genaueres drüber? Könnte man sowas auch beantragen, sozusagen, Monat für Monat auch wenn sie nicht bei mir gemeldet ist?
Da ich mit der Mutter meiner Tochter derzeit nicht kommuniziere, scheint mir der Weg einer gütlichen Einigung was Unterhalt betrifft, sagen wir mal, schwierig. Auch habe ich die Befürchtung, wenn ich sie darauf anspreche, dass das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter noch weiter gestört wird. Jedoch ist für mich nicht einzusehen, dass ich jahrelang Unterhalt zahlte, aber nun in dieser Situation, zumal die Mutter recht gut gestellt ist, meine Tochter auf das ihr zustehende Geld verzichten soll. Da das Jugendamt mich ziemlich im Regen stehen läßt (sie sind ja nicht mehr lange zuständig), habt ihr evtl. Vorschläge an wen ich mich da noch wenden könnte? Ich denke einen Anwalt kann ich mir eh nicht leisten.
Danke euch schonmal im Voraus für eure Ratschläge.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2011 10:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Eborie,

wenn Du jetzt einfach mal davon ausgehst, dass Eure Tochter dauerhaft bei Dir wohnen bleibt, dann würden natürlich ein paar Dinge ganz klar zu regeln sein.

Der Wohnsitz sollte zu Dir verlagert werden und Du könntet sie in die Bedarfsgemeinschaft mit aufnehmen.
Zeitgleich wäre natürlich sofort das Kindergeld auf Dich zu übertragen.

Und natürlich wird die Mutter unterhaltspflichtig.
Du solltest sie schriftlich unter Fristsetzung zu Unterhaltszahlungen auffordern. Dazu müsste sie auch mal ihre Zahlen zur Verfügung stellen.

Und wenn Du einen Anwalt dafür brauchst, dann sprich mal mit einem über verfahrenskostenhilfe (VKH).
Dieses Instrument ist für Leute wie dich geschaffen worden, damit auch Du Dein Recht bzw. das Recht der Tochter einffordern kannst.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 11:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Dein Weg ist steinig.
Dieses Konstrukt ist einfach nicht vorgesehen.
Du bist schließlich keine Mutter.

Du solltest auf jeden Fall die Mutter in Verzug setzen.
Das heißt, sie schriftlich zur Zahlung von Unterhalt für euer Kind auffordern und hierfür Auskunft über ihr Einkommen zu geben.
Erst ab dann laufen die Forderungen auf.
Du hast noch 3 Tage, das auch für diesen Monat geltend zu machen.

Außerdem solltest du sie auffordern, der Ummeldung zuzustimmen und bis dahin das KG an dich auszukehren.
Du kannst natürlich auch auch so versuchen, sie umzumelden, nur wird dir als Vater, und dann noch ohne SR kaum gelingen.

Das dann auch durchzusetzen ist ne andere Frage.
Und natürlich kann die Mutter, wenn ihr das so nicht passt, jederzeit fordern, dass eure Tochter wieder bei ihr leben soll.
Wie lange ist sie denn noch 17?
Danach muss deine Tochter selbst aktiv werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 12:13
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zunächst müsste erstmal das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht an Ihn gehen. Danach könnte er das andere regeln.
Für einen Anwalt gibt es einen Beratungsschein. Dann müsste man mal der Arge vorrechnen, wie sich der Bedarf verringert, wenn auf einmal ein Kind + KG in der Bedarfsgemeinschaft ist... Dann könnte es sein, das diese sich um den Rest kümmert.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 10:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst müsste erstmal das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht an Ihn gehen. Danach könnte er das andere regeln.

Nein, das ist viel zu unsicher und dauert zu lange.
Bis dahin ist sie längst 18.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 11:22