Hallo,
ich habe ein paar kurze Fragen zum Unterhalt:
- meine (Noch)-Frau ist Freiberuflerin....ihr Anwalt teilt mir nun mit, dass zur Berechnung ihres Anteils am "unterhaltsrelevanten Familiennettoeinkommen" die letzten DREI Jahre (Steuerbescheide) herangezogen werden sollen. Dies ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar, da sie in den Jahren 2003 und 2004 wegen Mutterschaft sehr wenig gearbeitet hat und erst seit 2005 ein deutlich höheres Einkommen bezieht, welches aller Voraussicht nach auch in Zukunft auf diesem Niveau bleiben wird. Ich habe den Verdacht, dass sie ihren Anteil dadurch "herunterrechnen" will.
Kann ich etwas dagegen tun ??? Was???
- gleiches Thema: können auch ihre unterjährigen Einnahmen zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen werden? Sie hatte in den bisherigen Monaten in 2006 gute Einnahmen, die sehr deutlich über den Einnahmen z.B. aus 2003 oder 2004 liegen.
- Neuberechnung bzw. Neufestlegung des Unterhaltes: wie oft (zb jährlich?) kann von wem (KV bzw. mir?) bei wem (Familiengericht?) Neuberechung des Unterhaltes beantragt werden, z.B. weil (Noch)-Frau im Zeitablauf ihre Einnahmen stetig steigert...
Vielen Dank 🙂
Moin Wolli,
ich hatte das während meiner Trennungszeit umgekehrt: Die Jahre zuvor waren meine Einnahmen deutlich höher. Durch einen Wechsel meines Hauptauftraggebers war allerdings klar, dass meine aktuellen und künftigen Einkünfte diese Höhe nicht mehr erreichen würden. Meine Madame (selbst ebenfalls Freiberuflerin) wollte mich natürlich auf die hohen Einkünfte der Vorjahre festnageln; gleichzeitig hat sie ihre eigenen Einkünfte auf 20 Prozent der vorjährigen heruntergeschraubt und eine Bandscheibenerkrankung vorgeschoben ("...es ist unsicher, ob meine Mandantin überhaupt jemals wieder arbeiten können wird..."). Laut Berechnungen ihres Anwalts gab das einen "tollen" Unterhaltsanspruch in satt 4-stelliger Höhe.
Ich habe mich allerdings schlicht geweigert, mich dieser Krücken-Regelung mit den drei Jahren zu unterwerfen und lediglich die aktuellen (und für die Zukunft vorhersehbaren) Zahlen genommen. Damit wurde das Unterhaltsthema natürlich ziemlich unattraktiv, zumal das Ganze nur funktioniert hätte, wenn sie ihre eigene Berufstätigkeit dauerhaft auf kleiner Flamme gekocht hätte. Das wiederum hätte bedeutet, aus dem grossen Haus ausziehen zu müssen und damit als "Scheidungsverliererin" dazustehen - ein vollkommen unerträglicher Zustand, weshalb sich ihre Bandscheibenerkrankung dann auch schlagartig wieder besserte 😉
Langer Rede kurzer Sinn: Wenn in Deinem Fall der Einkommenseinbruch eine eindeutige Ursache ("Babypause") hat, war dies ein vorübergehendes Ereignis, das die Situation verfälscht. Für die Zukunft sind schliesslich wieder höhere Einnahmen absehbar und durch die aktuellen Zahlen belegt. Unterhaltszahlungen sind keine Entschädigung für eine gewesene Ehe, sondern lediglich eine Hilfe für den, der sich nicht selbst unterhalten kann. Dein Anwalt sollte in diesem Sinne argumentieren. Falls Madame trotzdem die "eheprägenden Zustände" der Vorjahre zementiert haben möchte, kann Dein Anwalt der Gegenseite ja einmal schriftsätzlich vorschlagen, dass das nur funktionieren kann, wenn auch andere eheprägende Zustände weiterhin Berücksichtigung finden, also beispielsweise auch künftiges Putzen, Waschen, Kochen und Bügeln plus mindestens zweimal wöchentlicher Beischlaf... 😉
Wenn Du konkrete Zahlen über Deine und ihre aktuelle Einkommenssituation hier einstellst, kann man Dir allerdings eher helfen; es gibt da eine ganze Menge an Einkommensgrenzen, Freibeträgen, Selbstbehalten etc. Eine Abänderung kannst Du üblicherweise erst nach zwei Jahren beantragen oder wenn sich die Einkünfte von Madame um mehr als 10% verbessert haben. Aber da sage ich Dir: Als Freiberuflerin kann sie sehr einfach dafür sorgen, dass eine solche Einkommensverbesserung nicht auf dem Steuerbescheid auftaucht...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo Martin,
thanx für deine schnelle antwort :-))...aus der aber nicht hervorgeht, ob es ein RECHTSANSPRUCH für Sie gibt, die letzten 3 Jahre anrechnen lassen zu müssen. Gibt es da ein Wahlrecht?
Meine aktuelle Situation:
Bruttomonatseinkommen: 7000€ ; netto 4330€ bei Steuerklasse 3/Ehegattensplitting und Freibeträgen für 2 Kinder
Nettogewinn meiner Frau gemäß Steuerbescheide: 2003: -1000€; 2004: +6000; 2005: + 9000€...Tendenz: weiter leicht steigend....
Hallo Wolli,
wie alt sind die Kinder?
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Hallo Wolli,
wie alt sind die Kinder?
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
hallo wolfsfrau,
meine kinder sind 8 (3. Schulklasse) und 2,5 jahre
meine Frau arbeitet seit Jahren sporadisch und soweit es die Kinde rzuliessen; seit August 2004 hat sie eine eigene Praxis, in der sie ca. 16 Stunden/Woche arbeitet...die swird durch eine Kinderfrau flankiert, die nur für den kleinen ins haus kam
wolli
Hallo Wolli,
aber du weisst schon, dass sie mit einem Kind im Alter von 8 und eines im Alter von 2,5 Jahren nicht arbeiten müsste? Selbst mit Kinderfrau MUSS sie es rein rechtlich gesehen nicht. Dass sie es tut, hey, sei glücklich, viele haben nicht solch ein Glück.
Ergo: rein rechtlich ist ihr Einkommen überobligatorisch... mein Rat: reize sei nicht allzu sehr, wenn es dir auch weh tut (und das tut es immer 😉 ).
Versuche dich so gut es geht, mit ihr zu einigen und versuche vor allem keine innerlichen und äußerlichen Ressantiments aufzubauen (das ist die schwerste Übung!).
Herzliche Grüße und gutes Gelingen
Wolfsfrau
Hallo Wolli,
aber du weisst schon, dass sie mit einem Kind im Alter von 8 und eines im Alter von 2,5 Jahren nicht arbeiten müsste? Selbst mit Kinderfrau MUSS sie es rein rechtlich gesehen nicht. Dass sie es tut, hey, sei glücklich, viele haben nicht solch ein Glück.
da sie in den vergangenen Jahren (trotz kleinem Kind) auch arbeiten konnte, kann sie m.E. jetzt nicht grundlos die arbeit einstellen....
Ergo: rein rechtlich ist ihr Einkommen überobligatorisch... mein Rat: reize sei nicht allzu sehr, wenn es dir auch weh tut (und das tut es immer 😉 ).
was bedeutet "überobligatorisch"...??
Herzliche Grüße und gutes Gelingen
Wolfsfrau
danke & gruss aus düsseldorf
wolli
Sei mir nicht böse Wolfsfrau...
aber Deine Ansichten treiben wir das Weisse in die Augen.
Warum muss jeder Mann bei Dir ständig dankbar sein, weil
etwas ist wie es ist.
Nur weil es wie Du es so schön ausdrückst "rein rechtlich"
so ist, was schon bedauerlich genug ist, soll er sich auch
jetzt noch wie Hans im Glück vorkommen ?
So werden diese Mißstände sicherlich nicht beseitigt.
Gruß
Marina
Sei mir nicht böse Wolfsfrau...
aber Deine Ansichten treiben wir das Weisse in die Augen.
Warum muss jeder Mann bei Dir ständig dankbar sein, weil
etwas ist wie es ist.Nur weil es wie Du es so schön ausdrückst "rein rechtlich"
so ist, was schon bedauerlich genug ist, soll er sich auch
jetzt noch wie Hans im Glück vorkommen ?So werden diese Mißstände sicherlich nicht beseitigt.
Gruß
Marina
hallo marina.....
nix für ungut...aber könnt ihr euch woanders über eure moralischen, ethischen und sonstigen dissonanzen unterhalten?
bei einer trennung - zumindest bei meiner - sprang keiner in die luft und hat hurra geschrien!!! im vordergrund steht das wohl der kids ...und dem ordne ich sehr viel unter !
-...ich möchte hier gerne tips & ratschläge zu juristischen sachverhalten haben...und natürlich von erfahrungen von menschen profitieren, die all das schon mal erlebt haben..
danke
wolli
Hallo Wolli,
es geht nicht darum, dass du vor Dankbarkeit vor deiner Ex auf den Knien rumrutschen sollst, sondern dir einfach nur im Hinterkopf behälst, dass deine Ex nicht arbeiten gehen müsste.
Dass sie es tut, finde ich völlig richtig und gut so.
Es geht um Verständigung und da ist es meines Erachtens gut und richtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Denn die Kids werden ein einvernehmliches Elternpaar zu schätzen wissen.
Überobligatorisch heißt, dass es rein rechtlich gesehen nicht nötig ist, dass deine Ex arbeiten geht. Die Kinder sind noch "zu jung", so meint es der Gesetzgeber.
Nein, nein, keine Bange, wenn sie mit Säugling arbeiten konnte, dann darf sie das aufgrund eurer Trennung jetzt nicht sofort einstellen.
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Entschuldige Wolli, Du hast natürlich recht :redhead:
Gruß
Marina
Hi Wolli,
was Du beschreibst, sind sehr erhebliche Einkommensunterschiede im Verhältnis von etwa 6:1. Das wird sich durch den anstehenden Steuerklassenwechsel zwar zu Deinen Gunsten verschieben, aber unter'm Strich ist der Unterschied immer noch heftig. Oder andersrum: Von derzeit ca. 800 EUR im Monat kann Deine Ex sich nicht "ernähren". Aber wenn ich Dich richtig verstehe, stellst Du ja auch nicht Deine Unterhaltspflicht in Frage, sondern nur die Bemessungsgrundlage.
Bei Unterhaltsfragen sollte man nicht den Fehler machen, die Berechnung der Gegenseite zu überlassen. Ich an Deiner Stelle würde einen Vorschlag machen, der auf der aktuellen bzw. absehbaren Einkommenssituation basiert und aus dem sich eine aussergerichtliche Vereinbarung "basteln" lässt. Lass Dich vom Gegenanwalt oder irgendwelchen "Beratern" auch nicht ins Bockshorn jagen. Paragraphen sind eine Sache; ihre Umsetzung in Urteile für's richtige Leben eine ganz andere. Wäre die Gegenseite hier uneinsichtig, würde ich beispielsweise mit der "nachehelichen Solidarität" argumentieren: Eine Berufstätigkeit, die nur ein paar Kröten einbringt, ist Liebhaberei; dann müsste sich Madame eben etwas Lukrativeres suchen. Ich würde auch einfliessen lassen, dass eine Berufstätigkeit, bei der monatlich 7.000 EUR herauskommen, zwar ein "nice to have" ist - aber kein Dauerzustand sein muss, auf dem eine Ex-Frau sich ausruhen kann. Du bist als Unterhaltspflichtiger - vor allem in Sachen Kindesunterhalt - nur zu einer vollschichtigen Berufstätigkeit verpflichtet, aber nicht dazu, 7 Mille im Monat zu verdienen. Wenn jemand das Gegenteil behauptet, soll er Dir beweisen, wie man Dich dazu zwingen soll, wenn Du nicht mehr magst oder Dein AG Dich kündigt. Selbst wenn man dann fiktives Einkommen heranzieht: Wovon sollst Du es bedienen? Einem Nackten kann man nicht in die Tasche fassen. Und falls mit "Lebensstandard" argumentiert wird: Den haben auch nach einer Ehe nicht nur Frauen - wenn es sich für Dich nicht mehr lohnt, viel Geld zu verdienen, hast Du auch keine Motivation mehr dazu.
Was ich damit sagen will: Sieh die ganzen Fragestellungen nicht so, als wären sie bereits Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Sieh sie mehr unter dem Aspekt aussergerichtlichen Anwaltsgeplänkels - und da ist vieles verhandelbar.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Wolli,
was Du beschreibst, sind sehr erhebliche Einkommensunterschiede im Verhältnis von etwa 6:1. Das wird sich durch den anstehenden Steuerklassenwechsel zwar zu Deinen Gunsten verschieben, aber unter'm Strich ist der Unterschied immer noch heftig. Oder andersrum: Von derzeit ca. 800 EUR im Monat kann Deine Ex sich nicht "ernähren". Aber wenn ich Dich richtig verstehe, stellst Du ja auch nicht Deine Unterhaltspflicht in Frage, sondern nur die Bemessungsgrundlage.
hallo martin,
nein ich stelle inn der tat nicht meine Unterhaltspflicht in Frage, sondern will lediglich eine "faire" Bemessungsgrundlage schaffen, d.h. auf Basis aktuelle und voraussichtlicher zukünftiger Einkünfte den Unterhalt festlegen....
Ich an Deiner Stelle würde einen Vorschlag machen, der auf der aktuellen bzw. absehbaren Einkommenssituation basiert und aus dem sich eine aussergerichtliche Vereinbarung "basteln" lässt. ....
Was ich damit sagen will: Sieh die ganzen Fragestellungen nicht so, als wären sie bereits Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Sieh sie mehr unter dem Aspekt aussergerichtlichen Anwaltsgeplänkels - und da ist vieles verhandelbar.
ja, ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass ich ihr einen außergerichtlichen Vorschlag unterbreiten werde
.....für mich ist auchnoch die Frage, wie lange ich der KM unterhalt zu zahlen habe....bis das jüngste Kinde 8 Jahre alt ist?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
danke & gruß aus düsseldorf
wolli
Moin Wolli,
.....für mich ist auchnoch die Frage, wie lange ich der KM unterhalt zu zahlen habe....bis das jüngste Kinde 8 Jahre alt ist?
nee, so einfach ist das nicht. Im Extremfall zahlst Du, bis einer von Euch beiden in die Kiste hüpft.
Fakt ist: Deine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Frau wird nicht irgendwann schlagartig enden, aber sich durchaus verringern. Die neuen Gesetze, die ab April 2007 gelten, sprechen hier von einer "gesteigerten Eigenverantwortung". Je älter Eure Kinder werden, umso geringer ist der Betreuungsaufwand durch Deine Frau und umso höher ihre Verantwortung, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sichern. Das kann sie auch selbst wollen - oder es hintertreiben. Das Ganze ist oft eine Charakterfrage...
Hier können aussergerichtliche Einigungen durchaus sinnvoll sein. Mach ihr ihre Selbständigkeit schmackhaft - und dass es nicht ihr Lebensziel sein kann, auf unbestimmte Zeit finanziell von Dir abhängig zu sein. Und freu Dich, wenn sie sich irgendwann neu verliebt und am Ende vielleicht sogar heiratet: Dann bist Du den EU tatsächlich los (es sei denn, sie trennt sich auch von Ehemann Nr. 2 und dieser hat keine Kohle...)
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.