fragen zum unterhal...
 
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fragen zum unterhalt

 
(@dani79)
Schon was gesagt Registriert

hallo ich bin neu hier. hoffe ihr könnt mir weiter helfen. ich bin seit ca. 4 jahren mit meinem lg zusammen, dieser hat 2 kinder aus 1. ehe für die er unterhalt nach dt bezahlt (die jungs sind 8 und 11 jahre). jetzt bin ich schwanger und wir wollen nächstes jahr auch heiraten. mein freund verdient momentan ca. 1500€ netto (steuerklasse1 da seit 1 jahr geschieden), das mit dem kindsunterhalt nach dt tabelle verstehe ich ja soweit noch, auch dass es sich anteilig pro kind kürzt falls er unter den selbstbehalt rutschen würde. aber was ist mit mir? ich habe vor ein jahr zu hause zu bleiben wenn das kind da ist. würde ich auch unterhalt bekommen obwohl  wir zusammen wohnen? wie hoch wäre der? verstehe nicht wie man den ehegattenunterhalt berechnet. die ex von meinem freund bekommt übrignes keinen unterhalt, sie geht arbeiten. geht der ku nicht vor dem eu? danke für euere hilfe!
lg dani!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 15:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dani!

Der Zahlbetrag für die Kinder lt DT müßte sein:
Kind (demnächst 12): 257 Euro
Kind 8: 231 Euro
Kind dann geboren: 199 Euro

Summe: 687 Euro.

Summe Ehefrau nicht erwerbstätig 625 Euro (so war es bei mir) macht 1312 Euro.
Bei einem Verdienst von 1500 netto eindeutig ein Mangelfall.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 15:59
(@dani79)
Schon was gesagt Registriert

wie kommst du auf 231 € für den 8 jährigen, sind doch auch 257€ unter berücksichtigem vom kindergeldanteil, oder? wie berechnet sich der ehegattenunterhalt, bekomme ich den auch wenn wir nicht verheiratet sind? wann dürfen die 77€ pro kind für kindergeld nicht mehr abgezogen werden?
lg dani!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 16:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zahlt ihr nach DT oder BT?

Bin da eben verrutscht, also noch mal:
Ost Kind mit 12: 287 Euro (west 316)
Kind mit 8: 231 Euro (257)
Kind frisch geboren: 177 Euro (199)

So. Dein Eigenbedarf Ost und West: 560

Wenn Du das summierst, kommt mehr heraus, als er zahlen kann. Also müßte eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden und ggf. ein Unterhaltstitelabänderungsklage durchgeführt werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 16:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was ganz anderes: Entweder du leerst dein E-Mail-Postfach oder schaltest die Benachrichtung bei neuen Antworten hier im Forum aus. Ich werde mit abgelehnten E-Mails zugeballert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 16:59
(@dani79)
Schon was gesagt Registriert

mein postfach ist leer! hab gerade nachgeschaut! wo kann ich die benachrichtigung bei neuen antworten abschalten? hab ja erst 2 antworten bekommen, wieso solltest du soviele mails bekommen?
lg dani

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 18:02
(@dani79)
Schon was gesagt Registriert

mein lg zahlt nach dt 257 € pro kind, weiss nicht wo du deine zahlen her hast! für's gemeinsame dann 199€ und jetzt weiss ich immer noch nicht wieviel ich normalerweise bekommen würde?!
lg dani

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 18:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unter der Maßgabe, die genannten 1.500 € sind das durchschnittliche unterhaltsrelevate Nettoeinkommen, so sind nach DT Einkommensstufe 3 zu zahlen:
Kind 1 (11 Jahre alt): 282 €
Kind 2 (8 Jahre alt): 282 €
Kind 3 (0 Jahre alt): 233 €
In Summe 797 € KU. Verbleiben 703 € - somit Mangelfall und nix mehr für dich übrig. Als Zweitfrau bist du nachrangig und das wird sich mit der Unterhaltsreform auch nicht ändern.

Dies sind die Beträge der DT, nicht der Anlage A zur DT. Also die, unter deren Berücksichtigung das Netto reduziert wird. Der KG-Anteil wird bei der Zahlung abgezogen, nicht in der Berechnung.

Durch eine Heirat würde dein LG sicher in St.-Kl. 3 gehen. Das sich dadurch ergebende höhere Netto würde zunächst für den KU verwandt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 04.08.2006 18:29
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hi,

wollte ich auch so ähnlich schreiben, das der Kindesunterhalt zuerst abgezogen wird ... Deep war schneller mit dem tippen ...

Ab nächstem Jahr solls ja auch das neue Elterngeld mit 67% des Gehaltes geben. Das ist zumindest, wenn du eh nur ein Jahr zu Hause bleiben willst, ein kleiner Lichtblick.

LG lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 18:34