Wir haben seit 9 Tagen ein zweites eigenes Kind.
In wieweit verändert sich der Unterhalt zu einem weiteren Kind ausserhalb dieser Ehe?
Ausserdem wüsste ich gern in wieweit eine erfolgsabhängige Einmalzahlung in das Unterhalt mit eingerechnet wird?
MfG
Ralf aus H
Hallo!
Der Unterhalt ändert sich nur, wenn Du mit Deinem Gehalt nicht alle Unterhaltsansprüche (alle Kinder, Ehefrau, Lebensgefährtin) bedienen kannst und ein sogenannter Mangelfall vorliegt.
Es hängt also von Deinem Gehalt ab, auch, ob Du einen Titel unterschrieben hast, der müßte dann ggf. abgeändert werden (Unterhaltstitelabänderungsklage)
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."