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Fragen zum Trennungsunterhalt

 
(@eddie)
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Hallo Zusammen,

so langsam kommt das "normale Leben" wieder zurück. Mein (noch) Frau und ich kommen prima klar, die Kids scheinen keinerlei Anzeichen von Trennungsproblemen zu haben und meine neue Freundin kommt auch immer besser mit den Kids aus. Ja, sie scheint sich sogar etwas auf die Besuche zu freuen. Wir sind immernoch nicht beim Anwalt gewesen und haben auch was Scheidung betrifft nichts geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, das wir uns nicht scheiden werden, sondern es soll alles stück für stück gehen. Das mit den Besuchen haben wir so geregelt. Alle 2 Wochen Freitags bist Sonntag oder bis Montag und ich besuche die Kids wann ich will (natürlich mit Absprache). Ich hatte auch 2 Wochen Urlaub und wir waren ein paar Tage in Bayern. Der Abschied war dann natürlich schwer und ich vermisse die Beiden wie sau und denke jeden Tag an sie. Aber das wird wohl nie aufhören. Ansonsten verstehen wir uns super.

Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:

Wir haben das mit dem Unterhalt so geklärt:

Nach meinen Berechnungen müsste ich für die Kids und für die (noch) Frau ca. 1250€ im Monat bezahlen (habe im Netz so ein Berechnungsmodul gefunden). Sie wohnt weiter in unserem Haus und ich habe mir etwas gemietet. Ich zahle weiter die Belastung für das Haus incl. Wasser, Strom, Gas und die Versicherungen. Das sind etwa 1250 € im Monat. Weiter zahle ich nichts. Sie bekommt das Kindergeld und hat noch ihr Einkommen, so das Sie etwa 1200 € zum Leben hat. Sie bezahlt dafür keine Miete und auch keine Nebenkosten. Sie hat das Geld zum ausgeben für Essen Kleidung etc.

Wie sieht es aus, wenn wir jetzt die Scheidung einreichen, kann mir daraus ein Strick gedreht werden, wenn ich kein Unterhalt zahle, sondern die Summe für Haus etc. bezahle und Sie dafür keinerlei Kosten hat?

Danke für die Hilfe

Eddie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2004 16:29
(@mrbasic)
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Hallo!
Schön das alles so friedlich läuft.
Bei mir sieht es ähnlich aus und auch ich hatte Probleme bei der Regelung des Trennungsunterhaltes.
Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt kommen nur dann zum tragen wenn sich der Unterhaltsberechtigte und der Unterhaltpflichtige nicht einigen können.

Ihr solltet auf jedenfall eine Unterhaltsvereinbarung schriftlich niederlegen. Wenn Du dieses Stichwort bei google eingibst wirst Du schnell fündig.

Aber: Der Unterhalt für die Kinder ist nicht verhandelbar und richtet sich nach Deinem Einkommen. Solltet ihr Euch anders einigen, solltest Du Dir (so blöd es klingt) Quittungen für den Kindesunterhalt austellen lassen.
Auch was das Haus betrifft, sollte zunächst mal eine Einigung schriftlich festgehalten werden, damit Du später nicht irgendwelche Ansprüche verlierst.
Beim Thema Geld kommt es immer wieder mal zu Spannungen. Das war bei mir auch nicht anders aber der Ton macht eben die Musik. Man kann über alles Streiten und über alles reden. Die Wahl hat jeder selbst.

Wenn Du bei der Unterhaltsvereinbarung nicht weiter kommst, melde Dich. Dann schicke ich Dir meine als Muster. Ich habe sie selbst erarbeitet und schliesslich prüfen lassen. Mein Anwalt war begeistert, Sie und ich waren zufrieden. Aber so eine Vereinbarung ist immer auch individuell und muss für die jeweilige Situation angepasst werden.

Hoffe, das es schon mal weiterhilft

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2004 10:58
(@vitus)
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Hallo,

ich möchte auch eine Unterhaltsvereinbarung mit meiner volljährigen Tochter erstellen. Mir fehlt aber ein Muster, könnte ich deines bekommen.

Vielen Dank

Vitus

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 20:46
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo vitus,

der Thread, den du "ausgegraben" hast, ist jetzt etwas über 3(!) Jahre alt. Eddie war jetzt schon mehr als 1 Jahr nicht mehr online - was willst du mit deiner Anfrage bezwecken?

Falls du ein Muster suchst für eine Unterhaltsvereinbarung, dann mache doch einfach ein neues Thema auf, schreibe etwas mehr über die Situation mit deiner Tochter (studiert sie, was macht sie, warum braucht sie noch Unterhalt?), und du wirst deutlich besser verwertbare Hinweise erhalten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 22:11